Systaic - Jetzt geht`s los...
Seite 77 von 220 Neuester Beitrag: 26.10.12 13:03 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.09 13:50 | von: Eiswürfel | Anzahl Beiträge: | 6.492 |
Neuester Beitrag: | 26.10.12 13:03 | von: Basislager 2 | Leser gesamt: | 783.461 |
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Es sind über 100k
gestern wurde ja auch schon gut eingekauft. insider? naja, wir werden ja heute sehen wohin die reise geht.
viel glück uns allen!
Eingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009 der systaic AG
systaic AG / Jahresergebnis
31.03.2010 08:32
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Eingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2009 der systaic AG
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH hat ihre Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2009 der systaic AG gemäß § 317 HGB vor-genommen und den Jahresabschluss des Düsseldorfer Unternehmens am 30.03.2010 eingeschränkt bestätigt. Der Aufsichtsrat der systaic AG hat diesen Tatbestand heute Morgen abschließend diskutiert und über die Annahme des Testats in dieser Form entschieden.
Die Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Die geleisteten Anzahlungen bestehen zu einem Teil von 14,9 Mio. EUR, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen zu einem Teil von 76,4 Mio. EUR sowie die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte bestehen zu einem Teil von 5,2 Mio. EUR gegen Projektgesellschaften aus der Gruppe eines Kunden der systaic AG. Eine Einschätzung über die Werthaltigkeit dieser Positionen konnte nicht hinreichend getroffen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte sind durch Patronatserklärungen des Gesellschafters der Projektgesellschaften besichert.
Es wurde ein Zahlungsplan vereinbart, der eine Bezahlung der Außenstände im Zeitraum April bis längstens August 2010 vorsieht. Inwieweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hierfür gegeben ist, kann seitens des Wirtschaftsprüfers nicht abschließend beurteilt werden. Mit der genannten Einschränkung steht der Konzernlagebericht laut Deloitte & Touche in Einklang mit einem den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Konzernabschluss, vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Geschäftsbericht 2009 der systaic AG wird heute veröffentlicht.
Kontakt: systaic AG Investor Relations Kasernenstraße 27 40213 Düsseldorf Tel. 0211-828559-0 Fax 0211-828559-229 ir@systaic.com www.systaic.de
31.03.2010 08:32 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: systaic AG Kasernenstr. 27 40213 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 (0)211 828559-0 Fax: +49 (0)211 828559-29 E-Mail: ir@systaic.com Internet: http://www.systaic.de ISIN: DE000A0JKYP6 SYSTAIC AG INH. O.N. WKN: A0JKYP Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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jetzt wäre mal alles geklärt. Kann das vielleicht mal jemand erläutern, der tiefer in der Materie steckt?
Nicht mal die Toilette.
Hoffentlich wird das mal besser und wir sehen wieder höhere Kurse.
< Eine Einschätzung über die Werthaltigkeit dieser Positionen konnte nicht hinreichend getroffen werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte sind durch Patronatserklärungen des Gesellschafters der Projektgesellschaften besichert.
man sich mal genauer äußern. Das kann ja alles bedeuten. Etwas detaillierter würde ich mir das schon wünschen.
Und wieder nichts konkretes in der Mitteilung...
Was ist los Systaic? was lauert noch in den Kellergewölben?
kann alles bedeuten, ist leider nicht klar definiert. Hier mal eine für Systaic negative Mögichkeit:
Anders als bei einer Bürgschaft, Garantie oder einem Schuldbeitritt beinhaltet die Patronatserklärung keine Übernahme einer vertraglichen Zahlungsverpflichtung des Patrons gegenüber den Gläubigern der Tochtergesellschaft, falls diese ihre Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Die Anspruchsgrundlage „Schadensersatz wegen Nichterfüllung“ aus den §§ 280 ff. BGB resultiert daraus, dass der Patron seiner finanziellen Unterstützungs- und Ausstattungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist, weil er seine Tochtergesellschaft eben verpflichtungswidrig nicht in die Lage versetzt hat, ihre von der Erklärung begünstigten Kredite fristgemäß zurückzuzahlen.
Quelle: Wikipedia