Swiss Hawk - Aussichtsreicher Finanzdienstleister
Seite 134 von 179 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:13 | ||||
Eröffnet am: | 29.01.07 19:43 | von: Litening | Anzahl Beiträge: | 5.455 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:13 | von: Lauraqbwra | Leser gesamt: | 411.392 |
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Was SH anbelangt, so kann die Einschaltung der EBK nur im Zusammenhang mit der Prüfgesellschaft, die SH beauftragt hat, erfolgt sein. Ich glaube vielmehr, diese Firma wird vorrangig geprüft, weniger die Vorgänge rund um die Aktiengesellschaft SH.
Hier der entsprechende Auszug!
Wichtig erscheint mir: Aufsicht über Prüfgesellschaften usw.
All die anderen Aufgaben betrifft SH eigentlich nicht!!
Die EBK und ihr Umfeld
Die EBK ist eine von Einzelweisungen des Bundesrates unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes, die nicht in die Zentralverwaltung eingegliedert, sondern lediglich administrativ dem Eidg. Finanzdepartement zugeordnet ist. Die Aufsicht über die ihr unterstellten Teilbereiche des Finanzsektors ist der EBK zur selbständigen Erledigung übertragen.
Von einer Aufsichtsbehörde über das Bankwesen, ihre Stammfunktion, entwickelte sich die EBK mit der Zeit zu einer Aufsichtsbehörde über weite Bereiche des Finanzsektors. Heute nimmt sie selbständig folgende Aufgaben wahr:
Aufsicht über die Banken und Effektenhändler
Aufsicht über Prüfgesellschaften, soweit sie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen, Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen, Vertreter von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen und Anlagefonds prüfen
Aufsicht über die kollektiven Kapitalanlagen
Aufsicht über das Pfandbriefwesen
Aufsicht über die Börsen und Märkte
Aufsicht über die Offenlegung von Beteiligungen und die öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften
Geldwäschereiaufsicht über Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital, Investmentgesellschaften mit festem Kapital, Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen und Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen
Entscheide über Konkurse und Sanierungen bei Banken und Effektenhändlern
Einmal mehr stehen Sie für Ihre doch etwas überqualifizierte Auffassung.
Um die Revisionsstelle zu prüfen, wird ja wohl kaum eine solche einschneidende Massnahme wie eine *superprovisorische Verfügung* erlassen und damit dem Management jegliche weitere Rechtshandlungen entzogen!
Grüsse
scamp
Hiezu eine Erklärung:
Die superprovisorische Verfügung ist ein Rechtsmittel in der Schweiz, welches benutzt werden kann, um eine glaubhaft dargelegte, unmittelbare Gefährdung eines Rechtsguts abzuwenden. Sie wird sofort und ohne aufschiebende Wirkung – also ohne Anhörung der Gegenseite – wirksam und muss beim zuständigen Bezirksgerichts-Präsidenten verlangt werden.
Auch über die Swisscom wurde beispielsweise eine derartige Verfügung 2005 schon einmal verhängt:
Siehe dazu:
http://blog.providerliste.at/mem/6366/...gerichts_gegen_swisscom.html
Im übrigen ist die in den Foren kolportierte Liquidation eine gesetzliche "kann" Bestimmung. Es ist daher sehr fraglich, ob dies jemals in einem anderen Fall vollzogen/angewendet wurde.
Also, über das laufende Verfahren werden im Normalfall, weder die Untersuchungsbeauftragten noch die EBK etwas verlauten lassen. Demnach wäre es auch absolut vermessen, bereits etwas Konkretes über die weitere Entwicklung zu sagen!
Man kann jedoch lediglich *Vermutungen* anstellen. Das heisst aus der Erfahrung weiss man, dass in vielen Fällen eine von der EBK angeordnete *superprovisorische Verfügung* leider die Vorstufe zur Auflösung des Unternehmens ist.
Hier z.B. bei NicStic und Hematec
http://www.moneyhouse.ch/u/pub/..._liquidation_CH-170.3.014.312-3.htm
http://www.moneyhouse.ch/u/...g_in_liquidation_CH-170.3.021.167-7.htm
Nochmals "sorry" an die Investierten, würde euch wirklich viel lieber eine etwas optimistischere Meinung äusseren. Hoffe auch, sollte es zu grösseren Verlusten kommen, dass hier ausschliesslich Spielgeld investiert wurde!
Grüsse
scamp
“Superprovisorische Verfügungen“ gehören zum Grundvokabular der Juristischen Welt und existieren in vielfältiger Art (Siehe z.B. auch Bahnstreik in Deutschland...)
Eine superprovisorische Verfügung gegen die *Swisscom* hat mit dem Fall *Swiss Hawk* etwa soviel zu Tun wie Doping in der Leichtathletik. mit dem Klimawandel. Nämlich gar nichts. Hier werden Äpfel mit Heftklammern verglichen.
Unter http://www.ebk.admin.ch/d/publik/insolvenz/index.html kann man einsehen welche Firmen nach „superprovisorischen Verfügungen“ der EBK und der anschliessenden Untersuchungen liquidiert wurden. Es sind dies jedes Jahr so einige. Diese Firmen haben meist ohne die entsprechenden Bewilligungen Tätigkeiten im Bereich der Finanzdienstleistungen ausgeübt. Die EBK wurde auf sie aufmerksam und ist entsprechend eingeschritten.
Eine von der EBK erlassene superprovisorische Verfügung in der den Untersuchungbeauftragten Organkompetenzen eingeräumt werden ist für die Gesellschaft ein schwerwiegender Eingriff, da die Geschäftstätigkeit komplett zum erliegen kommt. Die Geschäftsleitung und der Vorstand kann ihre Tätigkeit nicht mehr in dem Masse ausüben, als dass Sie über keinerlei Kompetenzen mehr verfügen. Das heisst im Klartext: kein Zugriff mehr auf die Mittel: Bankkonti gesperrt da keine Unterschrift mehr, keine rechtsgültigen Unterschriften mehr unter Verträge etc. etc.
Und das so lange bis die Untersuchung abgeschlossen ist und die EBK ihre Verfügung zu dem Fall verfasst und an die Beteiligten versendet hat, nämlich an die 90 Tage.
Grüsse
scamp
Erstaunlich in diesem Zusammenhang,dass es auch seitdem keine Pressemitteilungen über die zahlreichen Beteiligungen mehr gibt,die ja offiziell unabhängig von der Beteiligungsmutter arbeiten.Vor der Verfügung gab es fast wöchentlich solch eine Pusher-Meldung über sinnlose Kooperationen,Verträge,Aufträge u.ä.
Wollte mich eigentlich in Bezug auf Erfolg(los) zurückhalten,doch ich werd aus Dir einfach nicht schlau.Du tappst schon seit vielen Monaten von Fettnäpfchen ins nächste,von Cobracrest zu Amitelo und selbst wenn die EBK das Management von Swiss Hawk vollständig entmündigt hat,erzählst Du hier noch,es sei nicht so schlimm und die prüfen sicher nur usw.
Lege doch mal die Charts der angesprochenen Unternehmen übereinander und dann nutze Deinen ganz normalen Verstand.Ich kann Dir doch nicht ernsthaft abnehmen,dass Du nicht eine Sekunde daran gedacht hast,dass Du hier bei diesen Unternehmen einfach nur abgezockt wurdest! Selbst das dümmste Kind lernt dazu,dass nachdem es in die Flamme gefasst hat,sich dann nicht wieder die Finger verbrennen will.
Heute faselst Du im Amitelo-Thread schon wieder von einem Neuanfang,obwohl die genauso am Abgrund stehen.Möchtest Du nur von Deinem mangeldem Einschätzungsvermögen ablenken und möchtest Du wirklich Anleger in solche "Werte" hineinreden?
Entschuldige das persönliche Angehen,doch verharmlose doch die Faktenlage nicht noch,wenn selbige schon auf dem Tisch liegen.Das hat sich doch bei SH schon lange abgezeichnet und das die solange ihr Spiel treiben konnten,ist schlimm genug!
Schönen Abend noch!
Keiner der Betroffenen weder SH selber noch die EBK noch das zuständige Gericht noch die Börse usw. werden sich von den Meinungen in den div. Foren - und da speziell von euch - beeinflussen lassen.
Jeder weiß um den Wert der angesprochenen Unternehmen.
Man wird sehen, wie es kommt. Ich meine dennoch, es wird nicht so schlimm!! Es ist mir gleichgültig, wessen Meinung am Ende Recht bekommt, da ich so oder so damit leben kann! Alle anderen werden auch ohne den Ratschlägen/Warnungen die Finger davon lassen und sich mit diesen Dingen nicht befassen.
Betrachtet man die Trades auf Xetra heute, so sind innerhalb kürzester Zeit 10 Mio SH-Aktien (6 Mio und 4 Mio) gekauft worden. Demnach gibt es selbst bei SH Großinvestoren/Käufer, die eine Menge Geld in diesen Unternehmen investieren. Die wittern eben auch die Chance auf Gewinne, bzw. wissen sie mehr über SH. Ob die auch die Artikel von Scamp und Gipfelstürmer verfolgen?? Nein, ich glaube denen ist es egal, was die beiden von sich geben.
Im Übrigen könnt ihr eure (...)Beifügungen tunlichst weglassen. Es bleibt für euch beide auch in Hinkunft bei erfolg99. Schließlich mach ich auch aus Gipfelst.. keinen Zipfelst... Ich weiß es zu schätzen, wenn Gipfelstürmer es gut mit mir meint, aber glaube mir, ich bin schon länger an der Börse, als du alt bist!!
Bei Cobracrest hat der verehrte erfolg99 getrommelt und getrommelt und nochmals getrommelt und das Unternehmen in den Himmel gelobt bis zum geht nicht mehr.
Und dann ist es tatsächlich gekommen wie es kommen musste. Die Firma hat trotz allen Lobeshymnen und sinnloser Pusherei von erfolg99 Insolvenz angemeldet ist Pleite und der Kurs steht bei 0.004 Cents. Alles in allem ein veritabler Misserfolg...
Und hier bei Swiss Hawk faselt er nun absurdes Zeugs über von superprovisorischen Verfügungen im Zusammenhang mit Swisscom und will dem geneigten Leser vorgaukeln, dass dies eine alltägliche Sache sei.
Ist es aber nicht und zeugt von ziemlicher Unkenntnis der Materie. Dass er von der Börse nicht viel versteht hat er bei Cobracrest schon eindrücklich bewiesen, das hat mit Alter offensichtlich überhaupt nichts zu tun. Einfach nur an der Börse zu sein sagt ja über den "erfolg" nicht wirklich etwas aus, nicht wahr...
Die Beteiligungen von Swiss Hawk sind nicht das Wert was sie vorgeben wert zu sein, und von angeblichen Grossinvestoren dürfte weit und breit nichts zu sehen sein. Das hatten wir bei Cobracrest doch auch schon. Ein Grossinvestor zeichnet sich übrigens nicht dadurchaus dass er über 1.90m gross ist, sondern dass er im normalfall etwas von Unternehmensbewertung versteht und wer das tut, der lässt die Finger von solchen Klitschen wie Swiss Hawk und seinen Beteiligungen. Freiverkehr ist unterste Schublade und da wird manipuliert was das Zeug hält. Man ist dem Makler ausgeliefert, hat kein Anrecht auf Ausführung und bei den Spreads kann einem schon mal richtig schlecht werden. Die für den Freiverkehr verantwortlichen Börsen reden sich damit raus, dass ja darauf hingewiesen wird, dass sich Freiverkehr nur für qualifizierte Anleger eignet und doch tummeln sich dort vor allem Glücksritter jeder Couleur die ihr Taschengeld verzocken und sich dann empören, dass man sie schamlos über den Tisch gezogen hätte...
Firmen wie Swiss Hawk bei welchen innert kürzester Zeit 2(!) Revisoren das Mandat zurückgegeben haben resp. zurückgewiesen haben, da ist äusserste Vorsicht angebracht. Das ist in etwa so, wie ein Bierbrauer der sein eigenes Bier nicht zum verzehr empfehlen würde... Das Geschäft eines Wirtschaftprüfer ist es Unternehmen zu prüfen und wenn er es ablehnt eine Firma zu prüfen, dann muss schon etwas im argen liegen, ansonsten gibt es für ihn keinen Grund es nicht zu tun. Einfach mal darüber nachdenken!
Gute Nacht
Scamp
P.S. Im Moment ist überhaupt kein Gericht zuständig für Swiss Hawk, deshalb weiss ich gar nicht warum erfolg99 so etwas überhaupt in seinem Posting erwähnt. Oder ist es einfach wieder weil er gar nicht so richtig weiss was eigentlich Sache ist im Fall Swiss Hawk?
Sehr geehrte Aktionäre
Am 24. April 2008 hat die Eidgenössische Bankenkommission eine Untersuchung gegen die Swiss Hawk AG (Gesellschaft) angeordnet. Gegenstand der Untersuchung bildet dabei die Fra-ge, ob die Gesellschaft dem Kollektivanlagegesetz (KAG) untersteht und zur Ausübung ihrer Tätigkeit als Investmentgesellschaft einer Bewilligung der EBK bedarf.
Die Gesellschaft ging aus verschiedenen Gründen davon aus, dass die Gesellschaft dem KAG nicht unterstellt ist und ist von der Untersuchung und dem Vorgehen der EBK gegen die Gesell-schaft entsprechend überrascht.
Unbesehen davon kooperiert die Gesellschaft im Rahmen der Untersuchung vollumfänglich mit der EBK und den beteiligten Untersuchungsbeamten und ist dafür besorgt, in transparenter Weise zur Aufklärung der Fragestellung und zur Beendigung der Untersuchung beizutragen.
Die Gesellschaft strebt nun eine Kotierung ihrer Aktien an der Berne Exchange an. Diese Kotie-rung wurde aus strategischen Überlegungen bereits anlässlich der ausserordentlichen General-versammlung der Gesellschaft am 25. Juli 2007 beschlossen und die entsprechenden Vorberei-tungsarbeiten wurden in die Wege geleitet. Durch die Kotierung an der Berne Exchange entfällt eine allfällige Unterstellung unter das KAG mit entsprechenden Folgen für die Untersuchung der EBK.
Im Rahmen der kommenden ordentlichen Generalversammlung wird die Gesellschaft verschie-dene Massnahmen im Hinblick auf die Börsenkotierung treffen, die unter anderem geeignet sein dürften, das Vertrauen der Aktionärinnen und Aktionäre wieder herzustellen.
Swiss Hawk AG
Elisabeth Schönenberger
Christopher Phillips
Dies hat man dann mit der heutigen Information bereits zugesagt. Auf, auf zu grünen Kursen.
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wenn das so sein sollte wird es eine FETTE Grüne Woche
1. Mit der heutigen Information hat man überhaupt nichts "zugesagt" sondern - wie das Wort Information sagt einfach nur informiert.
2. Die EBK macht keiner Unternehmung die Auflage sich an irgendeiner Börse zu kotieren.
So lange die EBK Untersuchung andauert - und das wird sich noch ein Weile, da bin ich mir sicher - wird es auch keinen Sinn machen ein Gesuch um Kotierung einzureichen. Denn eine Firma deren Organe nicht vollumfänglich handlungsfähig sind und die zugleich noch von der EBK untersucht wird dürfte m.E. keine Chance haben, dass ihrem Gesuch stattgegeben wird.
Es bleibt der Firma nichts anderes übrig, das Ende der Untersuchung samt entsprechendem Resultat abzuwarten. Falls es die Firma dann in irgendeiner Form noch geben sollte, kann man allenfalls ein Antrag stellen.
Schönen Tag noch
Scamp
Grund für die Untersuchung ist das KAG und keinesfalls der erstellte Jahresabschluss noch der Revisor.
Ob nun SH jetzt zuerst den Schritt an die Schweizer Börse macht oder dies von der EBK vorgeschrieben wird, ist nun sekundär.
Faktum ist, man will auch seitens SH nach den Bestimmungen des KAG konform sein.
Also, eine Liquidation - wie von vielen Forumschreibern an die Wand gemalen - wird es in diesem Fall wohl keine geben.
Vielmehr erscheint mir, dass das Briefkastenimage durch diese EBK-Überprüfung für alle Zeit beseitigt sein wird, und das ist positiv an der ganzen Sache.
Für SH wird der EBK-Abschluss eindeutig von Vorteil sein.
2. Geht es tatsächlich um die Unterstellung des KAG. Und wenn dem dann tatsächlich so wäre würde dies dann schlussendlich nichts anderes heissen, als dass die Firma Swiss Hawk seit Anbeginn "illegal" tätig war, da sie keine Bewilligung für ihre Tätigkeit hatte. Ob da einfach eine Kotierung reicht um davon zu kommen? Wir werden sehen ob es so einfach ist... Ich für meinen Teil bezweifle dies.
3. Eine Kotierungsgesuch einzureichen, währenddem eine EBK-Untersuchungläuft ist meines Erachtens sinnlos. Die Börse Bern gibt bestimmt gerne Auskunft hierzu.
4. Die EBK schreibt keiner Firma vor ob sie an die Börse zu gehen hat oder nicht. Das entscheidet eine Firma autonom. Die EBK erteilt Bewilligungen oder eben nicht. Und prüft die Einhaltung der Gesetze/Regeln/Verdnungen im Zusammenhang mit der Bewilligung und der damit verbundenen Tätigkeit.
5. Es bleibt das Ende der EBK-Untersuchung abzuwarten. Dann entscheidet sich ob die Firma eventuell liquidiert wird - wie das bei den meisten durch superprovisorische Verfügung samt Organkopetenzentzug lahmgelegte Firmen der Fall ist - oder ob die Organe ordnungsgemäss wieder eingesetzt werden und die Firma allenfalls ein Kotierungsgesuch an der Börse Bern stellen kann.
6. Der Revisor hat die Firma bei der EBK gemeldet, weil er der Meinung war, dass eine Bewilligungspflicht vorliegt. Der Revisor hatte also sehr wohl etwas damit zu tun. Nicht zu vergessen das der 1. Revisor das Mandat niedergelegt hat und der 2. Revisor das Mandat erst gar nicht angenommen hat...
7. Zu viele Schwätzer hier einfach keine Ahnung haben was es mit den Gesetzen, Verordnungen und Regularien der EBK so auf sich hat und Schrott erzählen.
8. Auch die Liquidation der Firma absolut noch nicht vom Tisch ist, genausowenig wie das weitere Fortbestehen der Firma. Denn es ist einfach noch nichts entschieden. Das ist Fakt!
9. Es absolut noch nicht klar ist wie die EBK Untersuchung ausgeht und man noch nicht sagen kann wie die Entscheidung der EBK ausfällt. Und jeder der etwas anderes behauptet einfach nur ein Dummschwätzer ist der Unsinn verbreitet. Ob gewollt oder aus Dummheit lasse ich mal dahingestellt...
Schönen Abend noch
Scamp
Du hast allerdings vergessen,dass Swiss Hawk A L L E S dafür tut,um seine Aktionäre unverzüglich aufzuklären.Schon nach 2 Monaten informiert man die Aktionäre über die Untersuchung der EBK und zeigt sich davon "überrascht".Die Aktivitäten lagen in der Zeit zwar brach,doch nach intensiven Däumchendrehen haben sie es nun endlich geschafft,eine eigene Erklärung abzugeben.Dazu meinen Glückwunsch...ein echtes Spitzenmanagement!
Beruhigend wirkt daher auch die Ankündigung,das Vertrauen der Aktionäre wieder herzustellen...Diejenigen,die ihre Anteile für mehr als einen Euro gekauft haben werden nun natürlich aufatmen!
Zit. der Info:
Gegenstand der Untersuchung bildet dabei die Frage, ob die Gesellschaft dem Kollektivanlagegesetz (KAG) untersteht und zur Ausübung ihrer Tätigkeit als Investmentgesellschaft einer Bewilligung der EBK bedarf.
Einzig und allein darum geht es. Ob SH "als Investmentgesellschaft" dem KAG untersteht oder nicht.
Wenn nein, dann ist die Sache erledigt und alles ist/war ok.
Wenn ja, dann bedarf SH als Investmentgesellschaft einer Bewilligung der EBK.
Durch eine Kotierung an der Berner Exchange wäre die Sache jedenfalls auch erledigt. Die Vorbereitungen darauf wurden in der zit. HV bereits getroffen. Warum wohl???
Die Gesetzeslage scheint im Hinblick auf die Tätigkeiten bei SH nicht ganz eindeutig zu sein, so hat man eben sicherheitshalber schon mal darüber entschieden und ist somit der EBK-Untersuchung zuvorgekommen.
Darüber hat SH heute in Zuversicht informiert. Das konnte man jedenfalls dem Bericht entnehmen.
Wäre die Faktenlage im Gesetz klar definiert, so bedürfe es keiner wochenlangen Prüfung. (Ist wohl auch klar) Eine vorsätzliche Unterlassung kann demnach SH wohl auch kaum angelastet werden.
All die anderen Mutmaßungen der Forumschreiber sind eben allesamt nur Vermutungen und daher nicht relevant.
erfolg 99 schreibt:
"Die Gesetzeslage scheint im Hinblick auf die Tätigkeiten bei SH nicht ganz eindeutig zu sein, so hat man eben sicherheitshalber schon mal darüber entschieden und ist somit der EBK-Untersuchung zuvorgekommen."
Aha, und deshalb läuft nun also seit dem 24. April eine EBK Untersuchung? Weil man eben dieser zuvor gekommen ist? Mitnichten... Warum ist man denn dieser nicht schon vorher "zu vor gekommen"? Vielleicht weil das Management oder der Vorstand gar keine "Profis" sind, zumindest nicht im Aufbau und der Führung einer Unternehmung...?!?
Die Gesetzeslage ist übrigens selten eindeutig, deshalb braucht es ja immer Heerscharen von Juristen die einem das Leben schwer machen können und ein Justizapparat der chronisch überlastet ist. Gesetzes sind immer so ausformuliert das genügend "Interpretationsspielraum" bleibt...
Fakt ist, dass diese Untersuchung läuft und mit Bestimmtheit auch zu Ende gebracht werden wird. Ja es geht um die Bewilligung, das war von Beginn weg jedem der sich mit der Gesetzeslage in der Schweiz auskennt klar.
Fakt ist, dass Swiss Hawk zu Beginn ihrer Tätigkeit hätte abklären müssen ob Sie eine Bewilligung zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt.. Unwisseneit schützt nicht vor Gesetz!
Insbesondere nach der Revision des KAG, welches dann mit Stichtag 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Da kann man dann nicht nachträglich - nach dem eine Untersuchung läuft sozusagen mit Höchststrafe, nämlich superprovisorischer Verfügung samt Entzug der Organkompetenzen - schnell mal eine Kotierung an der Börse Bern durchziehen und meinen die Sache erledigt sich dann von selbst. Was ja sowieso nicht geht so lange die Untersuchung nicht abgeschlossen ist und die EBK ihre Massnahme verkündet.
Es war m.E. übrigens reichlich verfrüht und wohl lediglich als "Marketingmassnahme" gedacht um Anleger zu ködern (das ist natürlich nur meine persönliche Meinung), bereits an der ausserordentlichen Generalversammlung 2007 (so heisst das übrigens in der Schweiz) vom 25. Juli die Kotierung in Bern zu verkünden.
Die Einreichung dieses Kotierungsgesuches wäre sowieso frühestens im Frühling 2008 möglich gewesen. Dazu hätte es nämlich den Jahresabschluss des ersten vollständigen Geschäftsjahres gebraucht und das war ja das Jahr 2007. Dieser Abschluss lag ja erst Mitte April vor.
Gruss
Scamp