Solarhybrid AG - Comeback ?
Wie weit da etwas zurückkommt ist fraglich. Und wenn ja, da werden doch zuerst die Gläubiger von SH die Hände aufmachen. Das einzige was passieren könnte ist, dass durch geschicktes pushen der Kurs für 2-3 Tage nach oben geht.
Aber das ist alles eine Rechnung mit x-ubekannten.
Dir halte ich auf jeden Fall zugute, dass du im Gegensatz zu einigen pushern hier immer das Risiko des Totaloverlustes angibst.
Auch diverse Übernehmer können hier kursrelevant sein.
Wie gesagt alles nur reine Spekulationen ,kann muss aber nicht.Das ist halt Börse.Hier vlt. mehr oder weniger Casino.Aber das war Sh vor Insolvenz ja auch.Der Mantel besteht und den gilt es wieder so auszustaffieren ,das dieser operativ sein wird ,nur mit anderem Schriftzug.Nur das zählt bei Schröder und Co.
TRI.
Die solarhybrid AG ist damit eines von insgesamt fünf börsennotierten Solarunternehmen (solarhybrid AG, Hanwha Q-Cells, Ralos, Centrotherm photovoltaics, Conergy), die nach der Bekanntgabe der EEG-Novelle 2012 Insolvenzantrag oder Antrag auf Gläubigerschutz stellte.
Somit git es doch ein Insolvenzplan!!!
Im elektronischen Bundesanzeiger wirst Du ebenfalls keine aktuellsten Stände finden.
Wenn Du Dich über den Stand eines laufenden Verfahrens erkundigen möchtest, mußt Du das beim zuständigen Amtsgericht machen.
Oder hier, aber mit der Suchmechanik komme ich nicht klar. Einfach Solarhybrid AG eingeben, funktioniert nicht.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 52/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 9733 eingetragenen solarhybrid AG, Keffelker Straße 14, 59929 Brilon ist am 19.11.2012 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
21 IN 52/12
Amtsgericht Arnsberg, 19.11.2012
Und hier der Begriff Masseunzulänglichkeit (ausnahmsweise dar man nun Wikipedia vertrauen :-) ):
http://de.wikipedia.org/wiki/Masseunzul%C3%A4nglichkeit
Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren: Wann liegt sie vor und was passiert?
Insolvenzrecht
Was ist Masseunzulänglichkeit?
Masseunzulänglichkeit liegt dann vor, wenn zwar die Kosten des Verfahrens, nicht aber die sonstigen Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO) bei Fälligkeit aus der liquiden Masse gedeckt sind, § 208 Abs.1 S.1 InsO.
Wie wird die Masseunzulänglichkeit ermittelt?
Zur Ermittlung der Masseunzulänglichkeit werden die bereits vorhandenen flüssigen Mittel den fälligen Verbindlichkeiten in Form eines Finanzplans gegenübergestellt (vgl. Braun Insolvenzordnung 4. Auflage 2010 § 208 Rdnr. 5).
Was passiert bei eingetretener Masseunzulänglichkeit?
Die eingetretene Masseunzulänglichkeit ist vom Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht anzuzuzeigen, § 208 Abs.1 S.1 InsO. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter können Altmasseverbindlichkeiten nicht mehr mit einer Leistungsklage verfolgt werden (BGH, Urteil vom 03.04.2003 - ZR 101/02; ZIP 2003, 914, 915). Die Altmasseverbindlichkeiten geraten in einen Nachrang gegenüber Neumasseforderungen, § 209 Abs.1 Nr. 3 InsO. Die Befriedigung der Altmassegläubiger wird zunächst zurückgestellt, weil nicht mehr Zahlung, sondern nur noch Feststellung begehrt werden kann.
Gibt es eine Rückkehr ins normale Regelinsolvenzverfahren?
Wenn neue Vermögenswerte auftauchen oder nicht erwartete Verkaufserlöse erzielt werden oder verloren geglaubte Prozesse gewonnen werden, ist die vom Insolvenzverwalter angezeigte Massezulänglichkeit nicht von Dauer. Ist wieder ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um sämtliche Massegläubiger zu befriedigen, ist der Weg ins normale Regelinsolvenzverfahren strittig. Nach einer Ansicht kann der Verwalter nicht einfach ins normale Insolvenzverfahren zurückkehren, sondern muss beim Insolvenzgericht mit einer Zulänglichkeitsanzeige die Rückkehr in das Regelinsolvenzverfahren beantragen (vgl MünchKomm-InsO/Hafermehrl, § 208 Rn.55; Uhlenbruck, InsO 12. Auflage § 208 Rn.31). Nach anderer Ansicht widerlegt der Inolvenzverwalter durch die tatsächliche Gestaltung des Insolvenzverfahrens die Masseunzulänglichkeit - und befriedigt die Massegläubiger.
Insolvente Aktiengesellschaften leben oft lange an den Börsen weiter. Die Rechtslage ist unklar, die Abwickler müssen auf einem schmalen Grad zwischen Aktiengesetz und Insolvenzordnung balancieren. Oft stehen sie vor der Frage, ob etwa der Insolvenzverwalter allein die Einstellung des Börsenhandels, das sogenannte Delistung, beschließen kann. Laut Aktienrecht müsste dafür eine Hauptversammlung einberufen werden. Aber das kostet Geld. "Wer soll das bezahlen?" fragen die Rechtsanwälte einhellig.
Der rege Handel mit Zombiepapieren und die Gerüchteküche in den Börsenforen nervt sie zwar. Doch die Chance, dass nach Befriedigung der Gläubigerforderungen etwas für die Aktionäre übrig bleibt, tendiert gegen null. Da können Zocker spekulieren, wie sie wollen. Die Aktien sind wertlos. High Frequency Trading Computer bringen die Börsen ins Wanken.
Andererseits ist auch das Weiterleben an der Börse nicht umsonst. Bis zu 10 000 Euro Gebühren fallen pro Jahr an. Walter Bau oder der insolvente Konzern Philipp Holzmann zahlen 7500 Euro. Zwar können sich die Unternehmen theoretisch von den Gebühren befreien lassen. Der Trick funktioniert aber nur, wenn selbst die Portokasse der Liquidations-AG absolut leer ist.
Leer gehen auch Vorstände und Aufsichtsräte aus. Selbst eine Pleite-AG braucht eigentlich die Gremien und ihre Vertreter - aber das ist längst nicht überall der Fall. Selbst wenn es sie gibt, haben die Herrschaften nichts zu melden. Professor Manfred Hunkemöller ist einer von ihnen. Der Pro-Forma-Vorstandschef des legendären Baukonzerns Philipp Holzmann nimmt es mit Humor. Insolvente börsennotierte AGs hätten sich "karnickelartig vermehrt". Neben ihm, schätzt er, gebe es mindestens 200 "Kasino-Vorstände, die das lustige Treiben" mit Pleiteaktien verfolgten.
Also muss da doch noch was zu holen sein.
Man hat es gesehen ,hier geht was.
TRI.
Ende 2012 wurde das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt. D.h., es gibt noch nicht mal irgendeinen Wert, der veräußert den Insolvenzverwalter und die Kosten des Verfahrens bezahlen kann. Es gibt noch nicht mal ein paar EURO, um eine Website aufrechtzuerhalten. Warum auch? Es gibt GAR NICHTS, außer ein "vergessenes" Listing an der Börse, das wie ein Geiserschiff führerlos in den Börsengewässern treibt.
Begreifst Du dies genauso wenig wie die beiden anderen Pusher, oder willst Du es nicht begreifen?
Laut Amtsgericht ist das eine Hülle mit Nichts.
Die dürften noch was Wert sein!!!
TRI.
Du solltest Dich wirklich schämen, Tiroler! Du bist keinen Deut besser als die Pusher deep und whiskas!
Für ein paar Kröten verkaufst Du hier Deine Seele. Einfach nur traurig Deine Wandlung!