Schafft Arcandor nochmals 0,70 ?
Seite 69 von 343 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:16 | ||||
Eröffnet am: | 20.11.09 15:41 | von: Biggemann | Anzahl Beiträge: | 9.572 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:16 | von: Gabrieleozak. | Leser gesamt: | 1.003.409 |
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immer 20 pro woche gewinn reichenmir auch :)
Wenn Ihr Langeweile habt, dann findet doch mal raus wer im Gläubigerausschuß ist. Der ist heute in Essen ab 13.30 Uhr bestimmt worden. Hat schon einige Auswirkungen. Hatte aber leider keine Zeit und war nun mal nicht in Essen.
Aber könnt ja mal recherchieren.
Schönen Abend noch
Wenn die Warenhäuser von einem Investor gekauft wird,
dann wie wird Arcandorkonzern?
Trotzdem der Konzern Insolvenz?
Der Insolvenzverwalter der Arcandor AG i.I. wird im Interesse der Gläubiger tätig. Seine vornehmliche Aufgabe ist es daher, Wege zu finden, die vorhandenen Gläubiger-Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen. Eine Sanierung der gesamten Arcandor-Gruppe ist mittlerweile auszuschließen. Vielmehr werden das Warenhaus-Segment sowie das Versandhandels-Segment in eigenständigen Insolvenzverfahren saniert und verkauft. Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin Arcandor AG i.I. werden nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet. Der Erlös aus dieser Verwertung muss und wird zur Bedienung der ausstehenden Forderungen der Gläubiger der Arcandor AG i.I. verwendet werden.
Diese Vorgänge sind für die Aktionäre unmittelbar ohne Bedeutung: Aktionäre sind Miteigentümer und somit keine Gläubiger. Alle Maßnahmen die derzeit vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt gemacht werden, dienen ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Deshalb können den Aktionären nach derzeitigem Stand des Insolvenzverfahrens weder gegenwärtige noch zukünftig realisierte Verwertungserlöse zu Gute kommen. Diese Verwertungserlöse werden den Substanzwert der Arcandor Aktie nicht beeinflussen. Die Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil.
Bei Aktiengeschäften entstandene Vermögensverluste können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Nur Gläubiger können ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Auch können leider Anfragen von Aktionären zum momentanen Verfahrensstand durch den Insolvenzverwalter nicht vertiefend beantwortet werden, da Insolvenzverfahren nicht öffentliche Verfahren sind.
Ich wollte heute ja eigentlich nichts mehr schreiben, aber man kann natürlich so eine wissenschaftliche Abhandlung nicht unbeachtet lassen. Ganz neue Erkenntnisse.
Was willsr du denn jetzt Neues erzählen. Ich würde sagen. Hallo Aktionäre verkauft doch bitte Eure Aktien. Bald gibt es nicht´s mehr. Hast vieleicht Recht. Aber erklär doch nicht Geschichten die schon erzählt worden sind.
Also glaubt, -ich glaube rabbit...- verkauft alle Eure Aktien, denn der Aktionär -auch Miteigentümer- wird in einem Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt. Neue Erkenntnis! Dann aber schnell verkaufen.
Und der neue Investor kriegt Karstadt für kleines Geld.
Kann es sein, dass momentan noch mit den Eigentümern der Gesellschaftsanteilen von Karstadt über den Kaufpreis verhandelt wird. Kann es zufälligerweise sein, dass unter bestimmten Umständen -auch im Insolvenzverfahren- der Eigentümer der Anteile ein Recht auf Verweigerung der Veräusserung hat bzw. eine Zustimung erforderlich ist. Gemeint ist hiermit nicht, dass hier jeder Kleinaktionär gefragt wird, um mich nicht falsch zu verstehen.
Aber ehrlich gesagt -du hast schon Recht- ich glaube auch, an alle Investierten:
Verkauft Eure Aktien und möglichst billig.
Das ist Börse. Oder hab ich etwas falsch verstanden.
Einen schönen Abend noch
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mein emeinung.
Vielleicht haben die ja auch Interesse an Karstadt!
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...hland-Handelsblatt-760977
Zeitpunkt: 24.03.10 01:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Pushversuch - Kursziele bitte begründen !
und jetzt mal bitte eine fundamentierte (damit stichhaltige) argumentation wieso das so eintreten sollte?
sonst stell ich mal die prognose auf: bald posting gelöscht - pushversuch =)))
Kartellrechtliche Bedenken bei Fusion von Karstadt und Kaufhof
Mittelfranken. Wie gestern berichtet, führen derzeit jene Private-Equity-Unternehmen, die noch am Kauf von Karstadt interessiert sind, auch Gespräche mit Metro über den Kauf von Kaufhof. Eine Fusion der beiden Warenhäuser könnte die Folge sein. Nun meldete sich das Kartellamt zu Wort.
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Weil Metro Kaufhof verkaufen will, könnte es nun doch noch zur Warenhaus AG kommen., Copyright: Metro Group Bilddatenbank
Weil Metro Kaufhof verkaufen will, könnte es nun doch noch zur Warenhaus AG kommen.
Wie Kartellamtssprecher Kay Weidner gegenüber derhandel.de sagte, wäre für die Schaffung einer „Deutschen Warenhaus AG“ mit Karstadt und Kaufhof aller Voraussicht nach eine intensive kartellrechtliche Prüfung notwendig. Da Karstadt und Kaufhof hauptsächlich auf dem deutschen Markt aktiv sind, ist für diese Fusion das Bundeskartellamt zuständig – ab einem Gesamtjahresumsatz von mehr als fünf Milliarden Euro können solche Fusionen auch auf Ebene der EU geprüft werden.
Erst vergangene Woche erklärte Metro, die Warenhauskette Kaufhof verkaufen zu wollen. Kaufhof kommt innerhalb des Handelskonzerns keine strategische Bedeutung zu. Darüber hinaus will sich Metro künftig wieder stärker auf den Großhandel und damit sein Kerngeschäft konzentrieren. Bei einer Fusion von Karstadt und Kaufhof wären tausende von Arbeitsplätzen in Gefahr, weil die Standorte beider Warenhausketten in vielen Städten nahe beieinanderliegen.
und nein, soll doch jeder seine träume haben! ich hab sie auch, sonst wäre ich nicht an der börse! =)
Es ist die Ruhe vor dem Sturm.