Petition zur Abschaffung von ALG2-Sanktionen
Gleiche Quelle wie oben :
http://www.welt.de/politik/deutschland/...erfere-Hartz-IV-Regeln.html
Das ist doch völlig unverständlich, warum diese sinnvollen Massnahmen des Landes Rheinland Pfalz Bund, Länder und die Bundesagentur nicht auch annehmen.
Also wer nicht mal bereit ist 20 Euro für eine Klage, die meist vielle 100de von Euro dem Staat kostet,, aufzubringen, der braucht auch nicht klagen!
Auch eine Vermittlung wo der Kläger da sein muss , ist sinnig. Wenn solche Sachen vorgeschlagen werden, dann ist es wohl so, dass einige Hatz4 Empfänger mal einfach widersprechen und KLagen, ohne, dass sie dahiinter stehen ,oder sich selber drum kümmern wollen.
Zwar muss jeder das recht haben, auch der, der kein Geld hat Rechsmittel ein zulegen, aber eine Schiedsverfahren mit Anwesenheitpflicht, kann man doch durchaus von jedem Kläger verlangen - wer da nicht komemn will, der sollte auch keine Ansprüche durchsetzen können.
kann ja wohl nicht sein, dass dies Leute, wieder auf kosten von uns allen, gegen uns alle klagen, und sogar der Rechtsanwalt noch von uns bezahlt wird und selber sitzen sie zuhausen und sind zu faul um selber zum Verfahren zu gehen!
Gate, Du hast eine derart respektlose Sichtweise auf die Betroffenen, dass mir regelrecht übel wird, Deine Ausführungen zu lesen. Entweder verstehst Du nicht die Härte, unter der die Menschen leben, oder Du siehst bewusst drüber hinweg.
Wusstest Du, dass die Sanktionen, gegen die geklagt wird, sofort eintreten? Es gibt keine Aufschiebung bis zur gerichtlichen Klärung. Wie soll jemand, dem man das Geld gestrichen hat, dann noch Geld dafür bezahlen, eine Ungerechtigkeit gegen ihn zu bekämpfen.
Einfach unfassbar.
Also muss die Allgemeinheit zahlen, weil der Einzelne wohl auch aus Querulantentum ständig Einsprüche einlegt und Klagen einreicht!t
Also wer keine 20 Euro dafür geben will, der sollte nicht das Recht haben, dass sich drei Juristen und weitere Menschen stundenlang um seine Belange kümmern.
Wenn es nun wirkllich darum ginge, wenn Bescheide falsch wären, oder jemanden etwa gestrichen wurde, aufgrund von strittigen Grundlagen; aber wie es ja die Sache zeigt, dass dieaa KLäger anwesend sein sollen, dass wohl in sehr vielen Fällen, die Kläger nicht mal seber anwesend sind ,weil sie entweder einen Spass draus machen oder absichtlich den Statt mit Klagen konfrontieren um zu schaden!
und denen soll man dann noch besondere recht einräumen?
Das ist Gestaltungsmissbrauch und müsste auch mit völlig Einstellung der Zahlung sanktioniert werden.
Und obendrein spielst Du auf meine Herkunft ab. Was soll das jetzt damit zu tun haben? Du disqualifizierst Dich als Gesprächspartner regelmäßig selbst.
Das Sanktionssystem sehe ich auch als verfassungswidrig, soweit es wohl von einem bestehenden Anfangsverdacht der Leistungserschleichung ausgeht.
Umgekehrt gebietet es unsere Verfassung zur Menschenwürde und der nur bei diesem Grundrecht bestehenden aktiven Schutzpflicht vielmehr, dass die Verwaltungsbehörden nicht nur auf Antrag tätig werden, sondern allein schon bei Kenntnis oder Vermutung, eine Person befinde sich in einer sozialen Notlage, von Seiten der Verwaltung selbständig alle Hilfsangebote aufgezeigt werden.
Da fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein und Anstandsgefühl. Einfach nur Anspruchsdenken, dass von gewissen populistischen Politikern bewusst gefördert wird.
Asozial und Spaß dabei. Freibier für alle, nicht wahr?
Ich möchte einen Rechtsstaat, in dem niemand aus einer Hartz4-Wohnung fliegt oder kein Geld mehr für das grundsätzliche minimale Auskommen hat. Mir ist es auch vollkommen egal, ob das Menschen in Anspruch nehmen, die nicht mehr können oder wollen. Die Beweggründe sollten aus Sicht des Staates irrelevant sein, weil das einen Kernbereich der Privatspähre betrifft, der nicht durch einen Staat beurteilt werden sollte.
Außerdem denke ich nicht destruktiv und kleinkariert. Ich glaube, dass der Mensch von sich aus ein Optimum von Verwirklichung anstrebt, das ihm möglich ist, wenn er den Freiraum hat. In den allermeisten Fällen wird dies langfristig zu Gunsten der Gesellschaft verlaufen.
Bei denjenigen, die kein Interesse daran haben, (wieder) etwas aus sich zu machen, helfen auch keine Sanktionen. Sie machen dann gezwungenermaßen das Minimum des Geforderten, was in der Realität bedeutet, dass sie unnötige Dinge mit Missmut tun. Sowas braucht keine Gesellschaft.