Markus Frick: Der Nachfolgethread 2.0
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/.../document.py?Gericht=bw&nr=10138.
Zitat aus Quelle Posting 1701
Punkt 6
Dem Abonnement lagen jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten zu Grunde (Anlage K 16), die im Sommer 2007 geändert wurden (Anlage K 15).
Zitat §
......Bereits nach Nr. 1.3 der AGB des Beklagten (Anlage K 16) war dieser verpflichtet aufgrund einer sorgfältigen und gewissenhaften Recherche Informationen zu voraussichtlich hoch profitablen Anlageformen (Nr. 1.2. der AGB) zu geben.............
Punkt 1 der Bezug eines Börseninformationsdienstes ist ein gemischter Vertrag , aus dem sich kaufrechtliche und beratungs-rechtliche Rechte- und Pflichten der Vertragsparteien ergeben können (vgl. BGHZ 70,356 = NJW 1978, 997; OLG Düsseldorf OLGR 1996, 193).
Punkt2 Bei der regelmäßig mit einem solchen Vertrag verbundenen Verpflichtung zur Information über Anlagemöglichkeiten handelt es sich um eine - im Gesetz nur unvollkommen, § 675 BGB, geregelte, im Rahmen der schuldrechtlichen Vertragsfreiheit, § 311 abs. 1 BGB, jedoch mögliche – Übernahme einer entgeltlichen Beratungspflicht, die angesichts ihrer wesentlichen Bedeutung im Zweifel nicht lediglich als kaufrechtliche Nebenpflicht zur Lieferung des Textes angesehen werden kann
so und nun JP suche wieder nach Löschgründen oder suche dir einen richtigen Rechtsanwalt der dich ausführlich beratet
" Begründung für Entscheidung gegen Pressefreiheit:
Landgericht Hamburg sorgt sich um Markus Fricks Ruf
Bereits mehrmals mussten wir an dieser Stelle über unseren Rechtsstreit mit Markus Frick berichten. Der ehemals als Stimme des Geldes bekannte “Börsenexperte” - so bezeichnet ihn das Landgericht Hamburg - hatte Aktien-Blog bereits vor Monaten eine einstweilige Verfügung zukommen lassen, weil wir in einem Artikel vom Sommer 2008 über einen Arrest eines Kleinanlegers gegenüber Frick berichtet haben, der nach einer außergerichtlichen Einigung beider Parteien Monate nach Erscheinen unseres Artikels nicht mehr vorlag. Der Vorwurf Fricks nachdem er sich mit seinen ehemaligen Gläubigern im Stillen geeinigt hat: Aktien-Blog hält inzwischen falsche Informationen auf seinen Seiten bereit. Unsere Argumentation: Erstens war dieser Artikel Monate alt und mit einem Datum gekennzeichnet, zweitens erfolgte die Einigung zwischen Frick und dessen vermeintlichem Opfer im Stillen und ohne unsere Kenntnis.
Nachdem wir eine kostenpflichtige Abmahnung des “Börsenexperten” ignoriert hatten, bediente sich Markus Frick in Person seines Anwalts Dominik Höch des Landgerichts Hamburg und erwirkte eine einstweilige Verfügung. Unser prompter Widerspruch gegen diese Verfügung des Gerichts wurde abgelehnt. Monate später erreichte uns sogar eine Begründung des Landgerichts, die auf wenigen Seiten mehrmals vom Persönlichkeitsrecht des “Börsenexperten” Frick spricht, das Wort Pressefreiheit jedoch nicht einmal erwähnt.
Berufsverbot für Blogger und Online-Journalisten?
Zwar erkennt das Landgericht Hamburg an, dass unser Artikel zum Zeitpunkt seines Erscheinens korrekt war, doch gebe es nach der Einigung zwischen Frick und dessen ehemaligen Gläubigern keinen Grund mehr für diese Berichterstattung. Da der besagte Artikel selbst nach mehr als einem Jahr nach seinem Erscheinen noch immer über Suchmaschinen oder Links zu erreichen sei, nutze selbst die Kennzeichnung des Artikels als “alt” nichts - das Persönlichkeitsrecht des “Börsenexperten” Frick werde nach Ansicht des Landgerichts durch das bloße Bereithalten des Artikels verletzt.
In der Begründung bringt das Landgericht seine Rechtsauffassung folgendermaßen auf den Punkt: “Dabei kommt es - jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt - auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.” Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.
Wir verlieren die Zuversicht nicht!
Auch die Anwaltskosten, die selbst ein Erstkontakt zwischen Onlinemedien und “Geschädigten” mit sich bringt, ignoriert das Landgericht Hamburg in seiner Rechtssprechung. Wäre die anwaltliche “Information” über geänderte Sachverhalte für Onlinemedien in Form von Abmahnungen nicht sofort mit hohen Kosten verbunden, könnte ein neuer Artikel sicherlich sämtliche Entwicklungen eines Sachverhalts beleuchten und die Leser unabhängig und objektiv informieren. Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.
In der Begründung seiner jüngsten Entscheidung hat sich das Landgericht Hamburg dieser Praxis angeschlossen und scheinbar nur oberflächlich geprüft. Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.
von Nico Popp am 21. Oktober 2009 um 09:28 Uhr Internes, Wissen
Abmahnung, Landgericht Hamburg, Markus Frick, Pressefreiheit "
http://aktien-blog.com/...mburg-markus-frick-00505.html#comment-61909
als Anhang zu meinem gestrigen Posting ( und für JP mit Quellenangabe)
aus dem BGB
§ 810
Einsicht in Urkunden
Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind.
http://pressemitteilung.ws/node/138627
wäre auch nicht schlecht.
Und zu M.Frick,
denke da ist alles gesagt und gewarnt,
hoffe das solche Leute an der Börse keine Chance mehr haben,
denn die hatten ihre,
viele Anleger jetzt keine mehr wieder finanziell auf gesunde Füße zu kommen.
Eine weitere dürft IHR nun wirklich nicht kriegen,
noch mehr in den finanziellen Ruin zu treiben.
LG
Peddy(19)78
ABER ein wesentlicher Unterschied: Lt. Grundgesetz ist die Todesstrafe abgeschafft!
"Hinweis: Ihr Beitrag wird zur Zeit ca. 22 Minuten verzögert erscheinen."
Arivas "neues" Demokratieverständnis?
Waren von Ariva welche auf der Buchmesse in Frankfurt und haben sich dort "Tipps" bzgl. Menschenrechten geholt?
Hinweis: Ihr Beitrag wird zur Zeit ca. 9 Minuten verzögert erscheinen.
und ich glaube in meinen Postings habe ich mich auf BULL und deL.... bezogen
und ich glaube diese User haben hier auch schon gepostet
und ich glaube sie wurde im Zusammenhang mit dem Frick Schrääääät gesperrt
und ich glaube das Thema dieses Schrääät nennt sich , ?????
na wie ks ????
ich helfe dir
.....................Markus Frick: Der Nachfolgethread 2.0............................
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gogols EHRLICHE Frage
STEHEN QUARTALSBERICHTE NICHT MEHR AUF DER HOMPAGE DER UNTERNEHMEN ZUR FREIEN VERFÜGUNG ?????
NAJA MAN KANN JA NICHT ALLES WISSEN
http://www.firmenpresse.de/pressinfo121105.html
Ich würde mich wirklich freuen wenn er in den Knast wandern müsste. Wann wird denn die Verhandlung in etwa beginnen ?
2BvR 1043/08 Die Vollziehung wurde daher für sechs Monaten – ausgesetzt
4. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Fricks Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit zur Akteneinsicht nicht zur Entscheidung angenommen wird
so und nun schaue auf die Zeitspanne bis zur endgültigen Entscheidung
hier habt ihr eure Schwarzen Schafe unter Kontrolle.
Weiter so.
Nieder mit der Demokratie.
Wann zieht Ariva nach China um,
sind die neuen Gebäude dort schon Bezugsfertig?
Sorry aber das ist echt lachhaft und paßt zum Umgang mit M.Frick und Kritik daran.
Danke für soviel Demokratieverständnis.
Hoffe das wird jetzt nicht wieder tot moderiert,
wundern würde es mich nicht.
jb: Thread wird geschlossen! 10:38 2 #43
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melden Postigs zum Thema "Markus Frick" enthielten in der Vergangenheit viele Rechtsverletzungen. Wir moderieren solche Postings daher zeitnah und lassen sie nur im Thread http://www.ariva.de/Markus_Frick_Der_Nachfolgethread_2_0_t377537 zu.
Ihr ARIVA.DE Team aus Kiel
jb
Danke.