Löschung
Amis werden dir aus dieser Richtung unter einen befreundeten und demokratischen Staat Blumensträuße entgegenwerfen.
Nur mal draufgeschaut wie es die Auftraggeber machen.
Sternzeichen
Tut Euch die Deutsche Geschichte von 1918 bis 1945 nochmal an
und wirken lassen .
/ Thema zu für mich
(1) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden,
1. um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren,
2. um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung eines Verbrechens oder eines Vergehens unter Anwendung oder Mitführung von Schusswaffen oder Explosivmitteln zu verhindern,
3. um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie
a) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
b) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt,
4. zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichen
Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist,
http://www.polizeirecht.de/polizeiaufgabengesetz-Bayern.htm
http://www.feliz.de/schuss.pdf
Und für welche die das Vergehen oder Verbrechen nicht kennen !
Es heißt illegaler Grenzübertritt
Soviel auch zum "sich verhauen lassen " deutscher Polizisten in No Go Areas der Parallelgesellschaften.
§ 68 Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge
(1) Schusswaffen dürfen gegen Personen in einer Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus schwerwiegende Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und andere
Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.
(2) Wer sich aus einer solchen Menschenmenge nach wiederholter Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht entfernt, obwohl ihm das möglich ist, ist nicht als Unbeteiligter (§ 66 Abs. 4) anzusehen.
http://www.polizeirecht.de/polizeiaufgabengesetz-Bayern.htm
was die Flüchtlingsströme in Europa angeht.
Die Flüchtlinge kommen aus den Ländern, in die die
... (automatisch gekürzt) ...
http://www.heise.de/tp/artikel/45/45906/1.html
Moderation
Zeitpunkt: 31.01.16 16:28
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Zeitpunkt: 31.01.16 16:28
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Es gibt auch noch den Warnschuss!
Der gezielte Schuss brauch auch auch Todesschuss zu sein, sondern nur um den Täter als finales Mittel zu stoppen.
besser hier
https://de.wikipedia.org/wiki/...rdengesetz_%28Nordrhein-Westfalen%29
weil
"bezeichnet man denjenigen Teil des Verwaltungsrechts, der die Materie der Gefahrenabwehr betrifft. "
Hier sind weniger Juristen und Verwaltungsleute im Forum.
Deshalb sollte dieses "zurecht biegen" besser ignoriert werden
stabilo watt soll ein auch auch todesschuss sein kannst du uns laien das erklären?
den mann stoppen soso manstoppende wirkung soll datt knallzeugs haben mithin pilzen die geschosse auf und machen ohhh wunder viele blutgefässe kaputt,das hat nunmal zur folge das es rettungskräften schwierig gemacht wird,sprich allzulang haben die nicht(bevor freund hein gewinnt) ergo gibt sowas ein für den beamten unerfreuliches juristisches nachspiel,von der psych.belastung jemanden umgebracht zu haben wollen wir garnicht reden,gerade die bundespolizei hat schon mit den min 8selbstmördern im monat genug zu verarbeiten(willste das steigern?)
ne datt iss gequirlte..... die du von dir gibst und zeugt von einer ziemlichen ferne zu den beteiligten den vorschriften und den folgen
>>>Der gezielte Schuss brauch auch auch Todesschuss zu sein, sondern nur um den Täter als finales Mittel zu stoppen. <<<
Tony ist ein AfDler...
Lach... *Brüll... schrei...!
Konntest dich aber immer gut verstellen..
dann zurück zur CDU... hinüber auf die SPD...
und schlussendlich zu den Grünen...
Tony, enscheide dich