Löschung
Moderation
Zeitpunkt: 30.01.16 17:43
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Überschrift passt nicht zum Artikel.
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Ich bin grundsätzlich gegen Gewalt gegen Kinder, das umfasst auch den Einsatz von Schusswaffen gegen minderjährige Migranten durch die Polizei.
Gewalt ist immer das allerletzte Mittel. Die Beamten der Bundespolizei machen einen guten, aber auch schweren Job. Dabei ist für sie die Nutzung der Dienstwaffen genau geregelt. So in 11 UND 12 UND 13 UZwG. Wir haben keine Forderungen aufgestellt, sondern die Rechtslage referiert. Nach meiner Meinung soll der Bundespolizeipräsident die Grenzpolizei personell in einer Weise aufstellen, die jeden Schusswaffeneinsatz - auch gegen erwachsene Migranten -höchst unwahrscheinlich macht.
selbst wenn den den quatsch als problem sieht muss man doch merken das die ihre kundschaft verarschen,ich fass datt nitt,iss beinah wie ne sekte etwa paul schäfers colonia dignidad,der hat seine jungs auch so imprägniert mit böser umwelt und so datt er ihnen an den.............rumspielen konnte
Es handelt sich um eine Verwaltungsvorschrift, welche sich selbstverständlich
auf höheres Recht stützt.
und siehe da.
In der zitierten UzWG
§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden, ......ff
/Zitat Ende da steht ganz klar "darf n u r"
So, da guck Euch mal die Gründe an...na, merkt Ihr was?
Warum das so ist hatte ich auch schon angeführt, ist aber egal
Wenn schon Paragraphen zitieren, dann nicht mit Halbwissen und Nebelkerzen!