Grenke Leasing
Ich finde den alten Sitz der Garuna AG in der Luzernerstrasse 18, 6353 Weggis hätten sie behalten sollen, das hatte mehr Stil. Wahrscheinlich mussten sie Miete sparen für die die teuren Drucker?
Grenke hat in der heutigen Stellungnahme veröffentlicht, dass der Konzernprüfer KPMG mit einem Sondergutachten beauftragt wird. Damit sollte nach den berufsständischen Regelungen ein anderes Prüfungsteam tätig werden. Im übrigen unterliegt jeder Abschluss eines Prüfungsteams der internen Qualitätssicherung der KPMG. Die Sonderprüfung ist der richtige Weg, denn ein neues Prüfungsteam einer anderen WP Gesellschaft würde in der Kürze der Zeit nicht in der Lage sein, zügig Ergebnisse zu liefern. Sollte die BAFin ergänzend nach Vorlage des Sonderberichtes nicht "zufrieden sein", so steht es der Aufsicht frei, eine Drittprüfung anzuordnen. In der Regel reicht allerdings die Sonderprüfung des bisherigen Konzernprüfers mit (wie gesagt anderem Prüfungsteam). Ich gehe davon aus, dass die BAFin sich bereits mit der Firma wie auch der KPMG in Kontakt befindet und die bisherigen Informationen nicht Anlass geben, eine weiter Prüfungsgesellschaft (zB. PWC) zu mandatieren oder von Seiten der Aufsicht zu verlangen. Eine Drittgesellschaft wäre dann angezeigt, wenn die ersten Ergebnisse, die die Firma in Zusammenarbeit mit dem WP vorliegt, keine hinreichend Grundlage für die Sonderprüfung bieten. So ist im heutigen Online-Zeitalter die Klärung des Guthabens bei der Bundesbank übrigens kein Problem. Damit sollte das Guthabenthema für die Aufsicht hinreichend geklärt worden sein.
Sinnentleert sind übrigens die Vorwürfe zur Geldwäsche. Wer die heutigen Anforderungen der Geldwäsche an Kreditinstitute und große Leasingfirmen wie ich kennt, der kann über diese Vorwürfe nur milde lächeln. Auch wenn nur der Geschäftsbericht der Grenke AG gezeigt werden muss, so darf man getrost davon ausgehen, dass alleine der Berichtsband zur kompletten Jahresabschlussprüfung erheblichen Umfang einnimmt. Neben systemischen Vorkehrungen sind auch Einzelfälle zu prüfen. Im Besonderen gilt das für die Geschäfte der Geschäftsleitung bzw Gesellschaftern. Überdies agieren sowohl die Bundesbank wie auch die BAFin in besonderem Maße in diesem Bereich. Vorschriften und Regeln werden stetig angepasst, so dass die Anforderungen an die IT von besonderer Bedeutung sind. Hier führt niemand ein Kladde unter der Schreibtischplatte.
Wenn dann auch noch die selbsternannte Research-Gruppe "Viceroy" den Wechsel der Personen im Prüfungsausschuss als negativ anmerkt, so stellt sich die Frage, was daran negativ ist. Wäre der Vorsitzende (Eine Mensch in einem Gremium aus weiteren Mitgliedern des AR) über Jahre konstant tätig, so hätte diese Schlaumeier wahrscheinlich getönt, ein Wechsel sei nötig, um "Betriebsblindheit" zu vermeiden.....
Dann haben Viceroy Research ein Problem.
Somit sind haltlose Vorwürfe unsinnig. Übrigens: eine Konzernprüfung besteht aus einer Vielzahl von Mitarbeitern, die ihr Bestes geben und sehr gut ausgebildet sind. Deren Prüfungsaufgaben entsprechen des berufsständischen Erfordernissen, die für eine Jahresabschlussprüfung -unter anderem vom IDW- aufgestellt werden.
Absolut deiner Meinung. IDW PS 320 n.F. bzw. ISA 600 geben klar vor, wie die (ausländischen) Teilbereiche im Rahmen der Konzernabschlussprüfung abzudecken sind. Da sind lokale Prüfungsteams im Einsatz, die dem Konzernprüfer zuarbeiten.
Der letztliche Konzernprüfer, der die Gesamtverantwortung trägt, hat gerade bei PIEs so unendlich viel Aufsicht, intern wie extern, dass ich mir auch bei Wirecard kaum vorstellen kann, dass die Abschlussprüfer einfach nur nicht richtig hingeschaut haben.
Auch richtig, die Assistenten werden dann auf den Anhang mit 150-seitigen Anhangs-Checklisten losgelassen (was dabei raus kommt, siehe oben) oder so toben sich bei den sbA aus und sind froh, wenn die Zahl in der Rechnung/Vertrag übereinstimmt.
Aber die wesentlichen Themen (insbesondere IKS) werden vom verantwortlichen WP und internen Sachverständigen betreut.
Wie auf der HV bekannt wurde , wurden sehr viele sogenannte Gefälligkeitsverträge nicht bemängelt , obwohl überteuert.
Mittlerweile wurde per Klageweg eine Einigung auf eine Rückzahlung von 1.4 Mill. Euro erzielt.
Aber dafür musste erst Hr. Zimmermann ( ehemals Hawesko ) kommen und aufräumen.
Soviel dazu.
Wer behauptet Gewinne zu schreiben und auf andere Seite sich über Anleihen verschuldet lügt wie gedrückt. Die Börse ist deswegen ein legaler Betrug und solche Fässer ohne Boden sollte man zerschlagen um unproduktive Teile der Firma ins Konkurs schicken...
Ich behaupte, das in GER mindestens 25% aller Firmen reif für Konkursrichter sind. Restliche sind auch so stark verschuldet, Produktion ist zu teuer und sie haben sehr viele Mitarbeiter die man nicht braucht wegen B. regierung sind diese Arbeitsplätze geschafft damit sie Erfolg an naive Volk verkaufen können. Alles ist pleite
Wie kann Grenke solche Gewinne erzielen , wenn doch die Erlöse pro Kunde überschaubar sind.
-es werden eventuell, paar Zeilen von ihm kommen, aber mehr aus Verpflichtung allen Leerverkäufern gegenüber... Seine Haupt-Munition hat er schon verschossen
97-98% von weiteren Berichten, machen Firmen und Menschen arm, bringen Familien ums Geld, zerstören Lebenswerke von manchen Unternehmer... Einfach wegen GELD...
Bedanke auch weiter dein Gott dafür...
Mark Kindermann
Mitglied des Vorstands
Bereits seit 1990 ist Mark Kindermann bei GRENKE tätig, zunächst bei der GRENKELEASING KG und seit 2006 als COO der GRENKE AG. Neben seiner Verantwortlichkeit für die Konzernbereiche Verwaltung, Interne Kontrollsysteme (IKS), Personal, Accounting,
WPs unterscheiden bei Fehlern in der Bilanz zwischen Error und Fraud, sprich (versehentlichen) Fehlern und bewusstem Betrug. Bei Wirecard wurde betrogen, zweifelsohne. Bei den Vorwürfen von Grenke schaut es stark nach Error, also Bilanzierungsfehlern aus (wenn es überhaupt welche sind). Bspw. die Konsolidierungsregelungen von Franchiser nach IFRS 10 ermöglichen enorme Ermessensspielräume, die bei Grenke eventuell in Diskussionen mit den WPs ausgereizt wurden. Mag sein, dass das WPs (auch DPR, BaFin, APAS, IFRSC) für i.O. halten, andere wiederum nicht.
Es kann passieren, dass solche Bilanzierungsfehler nun festgestellt werden, und die zukünftigen Bilanzen durcheinanderbringen. Welche Aktienbewertung dann fair ist, who knows.