Kapitalerhöhung am 20.05.2009
Also aktuell ist es egal, ob ich die neuen Aktien über die BZR erwerbe oder die BZR verkaufe und vom Erlös neuen Aktien beziehe?
Das könnte sich aber noch verschieben, wenn die Altaktie noch stärker fällt oder?
Wie habt Ihr das gemacht?
Bereits die BZR verkauftß
warten braucht man auch nicht denn,bzrechte und aktie sind vom kurs her aneinandergekoppelt.
ich habe zb. 24 cent für die rechte bekommen ,aber dafür hat die aktie auch 0,69 gekostet......jezt bringen die bzr rechte 21 cent dafür kostet aber auch die aktie nur noch 0,65....es ist also egal,die kosten bleiben am ende immer fast gleich.
hast du also 3360 neue aktien die du deinen bisherigen hinzurechen kannst
bei 13400 bzr im verhältnis 1 zu 1,4 hattest du also 9571 alte und hast nun also 12931 insgesammt
Was geht denn da ab?
Wollte die BZR gerade verkaufen. Über Berlin.
krauty77....bei bzr handelt es sich nicht um dividende,ich habe doch keinen cent gewinn gemacht - auserdem hab ich ja nicht die aktie verkauft.
ich habe nur wegen den satten absturz gekauft.
gruß
sollte auf die bzr wirklich eine steuer fällig werden,kann man ja verluste von anderen verkäufen gegenrechen...
bin ganz neu hier
hab mir mal 5500 Stück nach dem absturz in depot gelegt
bin ich mit 0,69€ zu teuer investiert?
was meint ihr gehts wieder schnell rauf richting 1 € oder eher abwärts richtung 0,40 Cents
Forza Lloyd
die Bezugsrechte wurden in mein Diba Konto eingebucht und werden angezeigt. ich habe vor diese wahrzunehmen, sie also in aktien umzuwandeln.
wie gehe ich dafuer am besten vor?
muss ich meine Bank anschreiben oder wie macht ihr das?
Danke fuer eure hilfe, kenne mich damit nicht aus.
Kapitalanleger: Bezugsrechte nur zur Hälfte versteuern
vom 21. Februar 2006 (aktualisiert am 17. April 2009)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, wie der Verkauf von Bezugsrechten, die durch eine Kapitalerhöhung entstanden sind, steuerlich zu behandeln ist (Aktenzeichen: IX R 15/05). Bezugsrechte bemessen sich nach dem Aktienbesitz. Es kommt also darauf an, ob seit dem Kauf der Aktien die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist oder nicht. Innerhalb der Spekulationsfrist ist das Halbeinkünfteverfahren auch auf Bezugsrechte anzuwenden: Gewinne sind nur zur Hälfte zu versteuern und Verluste dürfen nur zur Hälfte mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Der BFH widersprach mit seinem Urteil dem Finanzgericht Niedersachsen, welches das Halbeinkünfteverfahren bei Bezugsrechten generell ausgeschlossen hatte.
Hi was meinst du ich hab für 1 € gekauft
ich hab ganz normal ohne vorzug oder sonstiges für 0,68 € gekauft
5500 * 0,68 = 3740€
ich verstehe deine rechnung nicht
erklär mir dass doch bitte mal
Viel grüße
jedoch hast du 0,69 ex bezugrechte bezahlt.- pro aktie hat es 1,4 bzr rechte gegeben wert 0,22 (pro aktie 0,30 cent) die du aber nicht mitgenommen hast.
so gesehen hast du 99 cent bezahlt das ist ok,aber billig ist das nicht.....rbs bei 0,33 war gestern billig.
aber egal - halte einfach,die werden schon gut steigen.