Deutsche Post
Periodengerechte Abgrenzung wurde das früher mal genannt und die Unternehmen legten immer sehr viel Wert darauf, dass die Rechnungen unbedingt noch im abgelaufenen Wj. als Aufwand gebucht wurden.
Das könnte vermutlich auch auf die Post zutreffen, es sei denn, sie würde ihren Gewinn nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln....
Ähnlich kann man es auch mit wiederkehrenden Leistungen handhaben für die man selbst eine Rechnung ausstellt, die kann wegen der Feiertage auch mal vorgezogen werden z. B. für Abschlagszahlungen. Da gibt es viele Möglichkeiten durch ein paar Tage früher oder später zumindest einen gewissen flexiblen Spielraum auszunützen. Der Bilanzstichtag ist und bleibt der 31.12. aber drumherum kann man schon etwas trixen.
Der entscheidende Faktor ist, dass zu diesem Zeitpunkt die Ausgaben rein rechnerisch längst eingefahren sind und die letzten Beträge des Jahres voll dem Ertrag gutgeschrieben werden können.
Das können die paar Millionen sein, die den Ertrag und/oder die Aussicht entscheidend in den Augen der Analysten verändern können.
Guten Abend
Der Chartlord
- und aktuell bei lang und schwarz steht dp über 25,90 ! - morgen hängen die bären wundenleckend im dickicht.
Sowohl nach HGB als auch nach IFRS kommt es bei der Bilanzierung selbstverständlich nicht auf die Fälligkeit an, sondern darauf WANN die Leistung erbracht wurde. Und wenn dies schon im abgelaufenen Wj geschah, ist es natürlich selbstverständlich, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann den Aufwand bereits im abgelaufenen Wj bucht!
Dass dem Kaufmann zur Bezahlung der Rechnung noch eine Frist gesetzt wurde, ist für die Bilanzierung völlig uninteressant!
Der Rechnungssteller bucht eine Forderung. Besteht dieser Vorgang am Bilanzstichtag,
wird sie also auch so Bilanziert....
Das muss man mal jemandem sagen, der einen Werkvertrag nicht abgenommen bekommt ! Von Leistungen, die in Raten nachträglich begleichen werden ganz zu schweigen. Da darf man nicht mit der Leistung schon den Erhalt aller Raten verbuchen. Umgekehrt ist ein erhaltener Vorschuß auf eine Leistung sehr wohl als erhaltener Betrag zu buchen auch schon vor der Leistung.
Au Backe !
Der Chartlord
habe ebenfalls verkauft zu 2,70 (2,58)
Was soll der kleinkarierte buchhalterstreit?
Natürlich ist die gesetzliche Regelung so, dass der Aufwand periodengerecht zu buchen ist.
Aber: es gibt natürlich auch hier jede Menge graubereich.
Ein beispiel: ein it-dienstleistungsvertrag mit einem Volumen von ca 100 Mio (über 5 Jahre) beinhaltete transitionskosten von Ca 10 Mio. Gemäß ursprünglichem Zahlungsplan sollten die letzteren auf 2013/2014 verteilt werden. Da in 2013 sich die finanzielle Situation besser darstellte als gedacht, hat man die transitionskosten nun doch schon komplett bezahlt in 2013. Direkte Auswirkung auf das Ergebnis 2013 in Höhe von -5 Mio.
Das eigentlich diskussionswürdige ist doch, was für ein Unternehmen und seine Aktie das bessere ist.
Grüße.
Im Forum wurde die Meinung und bitte geäußert, das die Zahlen statt im März früher offen gelegt werden.
Daraufhin kam die Meinung, das wenn der BEricht erst im März rauskommt ,anders bilanziert, bzw. verschoben werden kann.
NOCHEINMAL:
4. Quartal bei der Post ist fertig! Wann dieses veröffentlicht wird, ist doch egal.
Nur darum ging es
Dazu gehören besonders häufig Positionen die nicht oder nicht richtig ausgewiesen oder belegt oder zumindest dargetan sind. Das sind besonders häufig noch nicht bezogene Positionen von Verbindlichkeiten und/oder Außenständen. Ursächlich dafür ist die nicht hinreichende Beachtung der Fälligkeiten. Das hängt damit zusammen, dass die Begriffe Forderung und Anspruch nicht klar voneinander abgegrenzt werden. Ansprüche bestehen auch ohne Forderungen als materielle Grundlage aber nicht umgekehrt. Ansprüche können alleine dem Grunde nach bestehen, sind aber dann nicht bilanzfähig. Forderungen können nur bestehen, wenn sie der Höhe nach berechnet worden sind. Das setzt eine Berechnung (Rechnungslegung) voraus, die fällig gesetzt werden muss. Dabei kann der Tag der Fälligkeit auch rückwirkend festgesetzt werden (z. B. auf den Tag einer Lieferung), aber ohne die Nennung der Fälligkeit besteht keine Forderung sondern höchstens ein Anspruch, der nicht bilanzfähig ist.
Ich habe das genau bei der letzten Bilanz der Post nachgelesen, denn dort sind alle Forderungen der Höhe nach angegeben und ich unterstelle mal, dass damit auch die Fälligkeiten zur Berechnung angefügt worden sind.
Ich freue mich schon richtig auf die nächste Bilanz der Post, denn dann werden wieder schöne große Zahlen über den Bildschirm wandern, die aber jetzt trotz des Kursanstieges noch nicht in den Kurs eingepreist sind. Das ist immer noch die Vorgabe des Vorstandes für 2013.
Alles Gute
Der Chartlord
Einige Strecken sollen sogar aufgehoben werden.
Das bedeutet Baustellen ohne Ende.
Hoffentlich springen viele um auf die Busse der DP.