Das Geld liegt in D auf der Straße
Wir sollten Deutschland deshalb unbedingt touristenfrei halten!
70% der Flüchtlinge sind Männer. Ist ja nicht so, dass die alle Singles wären. Viele haben Frau & Kinder und die wollen sie natürlich nachholen. Menschlich durchaus verständlich. Aber das wird dann der Folgeexodus.
Menschen aufnehmen ist eine Sache - aber was kommt danach? Das dies alles dringend benötigte Fachkräfte wären, glauben selbst die allergrößten Asylfreunde nicht. Was erwartet die Menschen hier? Welche Perspektiven haben sie?
Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass mehr als 2/3 der Flüchtlinge der letzten Jahre auf Sozialhilfe angewiesen sind. Bei Flüchtlingen aus Eritrea sind es sogar fast 90% !
Und natürlich die Leistungen kassieren.
Haben Bewohner eines Landes sinnvollerweise das Anrecht auf Asyl in Deutschland,
obwohl die Anerkennungsquote im Promillebereich liegt und wahrscheinlich ähnliche
Anerkennungsquoten in fast allen Ländern der Erde erreicht werden?
Kann in diesen Fällen nicht sinnvollerweise verlangt werden, dass der Asylantrag
wirksam nur im Heimatland gestellt wird?
Da eine Anerkennungsquote im Promillebereich vermutlich von fast jedem Land
erreicht wird, würde das bedeuten, fast jeder hat Anrecht auf Leistungen in
D, wenn er einen Asylantrag stellt. Das ist doch Schwachsinn.
ich bin giuseppe aus sizilien und auf besuch hier, was du da verzapfst geht an jeden touristiker sowas von schnauze vorbei, appropo ich suche ein männliches wesen für schöne stunden, etwa für das theater, oper usw. wie wärs mit uns beiden, barcode! glatzenträger sind nicht willkommen, ich hoffe du hast haare auf kopf!
euer
giuseppe
Art. 16a Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes lautet:
„(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.“
Weiter ausgeführt wird das Prinzip des sicheren Herkunftsstaates im § 29a des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG):
„(1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Herkunftsstaat) ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer angegebenen Tatsachen oder Beweismittel begründen die Annahme, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.
(2) Sichere Herkunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II bezeichneten Staaten.
(3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, dass ein in Anlage II bezeichneter Staat nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt, wenn Veränderungen in den rechtlichen oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.“
Daraus folgt, dass Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Ein derartiger Asylantrag kann nur positiv beschieden werden, wenn der Antragsstellende nachweisen kann, dass eine politische Verfolgung bestehe.
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Im KLARTEXT: KEINE ASYLBEWERBERLEISTUNGEN FÜR LEUTE, DIE AUS ALS SICHER EINGESTUFTEN LÄNDERN KOMMEN!
Außer in wenigen Ausnahmefällen.
a capitän hot sei schiff auf rosa getauft, a passagier frogt den capitän, wieso is dei schiff rosa, na weils so ned unta gehn kau, du dampfer und host scho mol a forb rosa untagehn gesehn? i ned!
haben.
Meiner Ansicht nach ist # 104 falsch, nicht das erste Mal, dass BC etwas
Falsches verlautet. Auf jeden Fall würde er seinen eigenen Argumentation
vorher widersprechen.
Auch Menschen aus den sicheren Herkunftsländern können Asyl beantragen.
Z. B. Snowdon aus den USA in Deutschland, hat er, glaube ich auch gemacht.
Natürlich gilt das auch für sicherer Balkan-Staaten.
Und natürlich erhalten sie dann auch die gleichen Leistungen wie die anderen
Asylbewerber. Die einzige Folge wäre: Über ihren Asyl-Antrag wird etwas
schneller entschieden.
"Daraus folgt, dass Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden."
a recht auf asyl wird ausgehebelt, dos wär schlecht a für mich, i hob do untn no a poor bekaunte!
https://www.tagesschau.de/inland/zuwanderung-121.html
euer
sizilianer
giuseppe
Also auch die Anträge aus sicherern Herkunftsländern sind zu prüfen. Und
es bestehen auch hier Wartezeiten, obwohl die Entscheidung etwas schneller
geht. Du verbreitest eine Falschmeldung, denn der Asylbewerber auch aus
sicheren Herkunftsländern hat Anrecht auf Leistungen wie jeder andere Asyl-
bewerber, solange nicht über seinen Antrag entschieden worden ist. Erst nach
der Entscheidung über seinen Antrag hat er keinen Anspruch mehr.