Deutsche Post


Seite 831 von 1192
Neuester Beitrag: 21.02.25 13:03
Eröffnet am:25.12.05 10:48von: nuessaAnzahl Beiträge:30.78
Neuester Beitrag:21.02.25 13:03von: crunch timeLeser gesamt:9.010.547
Forum:Börse Leser heute:3.507
Bewertet mit:
44


 
Seite: < 1 | ... | 829 | 830 |
| 832 | 833 | ... 1192  >  

1202 Postings, 4091 Tage tibesti2Steuer

 
  
    #20751
13.03.17 15:33

gefunden auf Steuernetz.de

"Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland

Haben Sie im Bundesgebiet weder einen Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, erstreckt sich die deutsche Steuerpflicht nur auf Ihre inländischen Einkünfte gemäß § 49 EStG (sog. beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG). Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wird das Besteuerungsrecht für inländische Kapitaleinkünfte jedoch grundsätzlich dem ausländischen Wohnsitzstaat zugesprochen.

Weisen Sie Ihrer deutschen Bank Ihren Wohnsitz im Ausland nach, erfolgt wegen der genannten DBA-Regelung kein Abzug der Kapitalertragsteuer von Ihren Zinsen und Ihren Gewinnen aus Aktienverkäufen bei Konten und Depots im Inland. Das gilt aber nicht für im Privatvermögen angefallene Zinsen und Verkaufserlöse aus Tafelpapieren und auch nicht für Aktiendividenden, ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden aus inländischen Investmentanteilen sowie den weiteren in § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG aufgezählten Kapitalerträgen. Von diesen Erträgen muss die auszahlende deutsche Stelle Kapitalertragsteuer einbehalten, allerdings unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrages (§ 50 Abs. 1 Satz 3 EStG).
Da der Steuereinbehalt bei beschränkt steuerpflichtigen Privatanlegern abgeltende Wirkung hat (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG), müssen diese in Deutschland keine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen darf der Quellenstaat (Land, in dem die Kapitalerträge erzielt werden) auf Dividenden jedoch nur 15 % und auf Zinsen nur 10 % Quellensteuer einbehalten. Deshalb können Sie sich die Differenz zwischen der Abgeltungsteuer und der nach dem für Sie geltenden DBA maximal zulässigen Quellensteuer vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.
Den nicht erstattungsfähigen Teil der deutschen Abgeltungsteuer dürfen Sie sich in der Regel auf Ihre ausländische Einkommensteuer, die Sie im Wohnsitzland auf Ihre deutschen Kapitaleinkünfte zahlen, anrechnen lassen."

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/...currentModule=home

 

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordWie ich in 20744 schrieb

 
  
    #20752
13.03.17 22:47
Allerdings ist tibesti´s Fundstelle verallgemeinert und berücksichtigt nicht die Besonderheiten bei der Post.

Guten Abend


Der Chartlord  

442 Postings, 4412 Tage Pauli123Steuer im Ausland

 
  
    #20753
14.03.17 02:34
Danke an tibesti und Chartlord fuer ihre Beitraege zu meiner Frage.

Ich versuche noch einmal eine Zusammenfassung:

Inlaendische Einkuenfte unterliegen deutscher Steuerpflicht, welche aber grundsaetzlich via DBA an den auslaendischen Wohnsitzstaat uebertragen wird. Insbesondere, Zinseinkuenfte und Gewinne aus Aktienverkaeufen sind demnach im Ausland zu versteuern.
"Gewoehnliche AktienDividenden" sind aber an deutscher Stelle zu versteuern.

Die "steuerfreie Ausschuettung der Post-Dividende" spielt wohl eine Sonderrolle, welche in tibesti's Erlaeuterung nicht vorkommt.
Chartlord hat in 20744 angegeben, dass hier ebenfalls die deutsche Steuerbefreiung gilt. Es muesste also irgendwo im DBA stehen, dass die spezielle Ertragsform der Postdividende auch fuer Steuerauslaender steuerfrei ist.

Stimmt das?



Was ich noch nicht verstanden habe ist Folgendes:

---------

Verkaufserlöse werden in Deutschland besteuert.
Das ist in allen Ländern so, hier gilt immer als Quelle der Ort des Depots.
Allerdings nur, wenn die Verkaufserlöse überhaupt zu versteuern sind, wenn ja gilt das Steuerrecht des Landes in dem das Depot geführt wird.

Der Chartlord  
----------

Wie verhaelt sich der obige Absatz von CL zur beschraenkten Steuerpflicht und DBA?


Viele Gruesse,

pauli  

156 Postings, 6891 Tage astrophysikerMein Senf dazu

 
  
    #20754
1
14.03.17 05:10
Leider gilt für die steuerpflichtige Person im Ausland nicht nur das deutsche Steuerrecht für Steuerausländer sondern zwangsläufig natürlich auch das Steuerrecht in dem Land wo die Person steuerpflichtig ist. Das kann dann z.B. dann heissen dass für Gewinne aus Aktienverkäufen die nach deutschem Recht noch dem steuerfreien "Altbestand" zuzuschreiben sind, im Ausland trotzdem versteuert werden müssen, und dass z.T. sogar zum marginalen Einkommensteuersatz. Das Gleiche kann leider auch für in Deutschland steuerbefreite Dividenden (z.B. aus der Gewinnrücklage gezahlte) gelten. DBAs vermindern zumeist nur echte Doppelbesteuerungen, man muss im Endeffekt leider oft effektiv den höheren Steuersatz zahlen. DBA heisst leider in der Regel NICHT dass wenn z.B. in D schon Abgeltungssteuer + Soli bezahlt wurde, dass im Ausland nicht weitere Steuern anfallen. Hängt ganz vom speziellen DBA und dem Steuerecht des anderen Landes ab.  

156 Postings, 6891 Tage astrophysikerNachtrag

 
  
    #20755
1
14.03.17 05:29
Pauschale Aussagen wie "Verkaufserlöse werden in Deutschland besteuert.
Das ist in allen Ländern so, hier gilt immer als Quelle der Ort des Depots." sind also schlichtweg falsch und mit Vorsicht zu geniessen. Die Steuer wird in dem Fall zwar nicht direkt von der Depotbank einbehalten, dass heisst aber nicht dass die im Ausland steuerpflichtige Person den Verkauf nicht gegebenenfalls (folgend dem Steuerrecht des Landes nach wo die Steuer gezahlt werden soll), wie oben Pauli123 erwähnt, verpflichtet ist selbst bei der zuständigen Finanzbehörde im Ausland dies anzugeben.  

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordWas soll das ?

 
  
    #20756
14.03.17 09:11
Das ist per definitionem die Quelle.
Im Falle von Dividendenzahlungen also der Sitz des ausschüttenden Unternehmens.
Im Fall der Post sind diese Kraft Gesetzes steuerfrei - als Quelle !
Daher wandert die Definition der Quelle auf das Geldinstitut. Im Falle einer deutschen Bank ändert es nichts, weil für beide Quellen die Steuerfreiheit gilt.

Damit besteht die Möglichkeit, dass die Quelle entweder auf einen anderen Bezugspunkt wandert oder von einer ausländische Steuerbehörde festgelegt werden kann. Der Beitrag von astrophysiker :

"Pauschale Aussagen wie "Verkaufserlöse werden in Deutschland besteuert.
Das ist in allen Ländern so, hier gilt immer als Quelle der Ort des Depots." sind also schlichtweg falsch und mit Vorsicht zu geniessen. Die Steuer wird in dem Fall zwar nicht direkt von der Depotbank einbehalten, dass heisst aber nicht dass die im Ausland steuerpflichtige Person den Verkauf nicht gegebenenfalls (folgend dem Steuerrecht des Landes nach wo die Steuer gezahlt werden soll), wie oben Pauli123 erwähnt, verpflichtet ist selbst bei der zuständigen Finanzbehörde im Ausland dies anzugeben."

Ist entweder völlig ohne Sachverstand oder vorsätzlich gelogen.
Wenn eine Steuerpflicht in Deutschland besteht wird immer automatisch von der Bank abgeführt. Jeder, der schon mal eine steuerpflichtige Dividende erhalten hat, kennt das. Die freiwillige Angabe, die dort erwähnt wird, ist in den letzten Jahren überall dort, wo das als "Steuerschlupfloch" benutzt werden konnte, durch eine automatische Mitteilungspflicht der Bank(en) innerhalb der Doppelbesteuerungsabkommen an die ausländische Steuerbehörde ersetzt/ergänzt worden. Weiter :

"DBA heisst leider in der Regel NICHT dass wenn z.B. in D schon Abgeltungssteuer + Soli bezahlt wurde, dass im Ausland nicht weitere Steuern anfallen. Hängt ganz vom speziellen DBA und dem Steuerecht des anderen Landes ab."

Das ist falsch. In jedem DBA ist zu erst definiert, welche Steuerbehörde zuständig ist. Es ist immer nur eine, und die legt alle Besteuerungen fest. Sie schliesst damit auch alle weiteren Besteuerungen anderer Länder aus, mit denen das erste Land auch DBA´s besitzt. Es soll ja gerade verhindern, dass Steuer X im Land A erhoben wird und Land B zusätzlich noch Steuer Y erheben kann. Das ist ja gerade die Doppelbesteuerung.    

Für Pauli gilt :

"...grundsätzlich via DBA übertragen..." ist nicht der Fall.
Es ist immer zuerst die Prüfung welches Land zuständig ist. Liegen im Falle der Post beide möglichen Quellen (Ausschüttende Firma und Depot) in Deutschland so sind die deutschen Steuerbehörden zuständig, es gilt das deutsche Steuerrecht, und sind diese hier steuerfrei, so ist es auch im Einzelfall zu prüfen, ob das ausländische Steuerrecht überhaupt besteuern darf. Das ergibt sich aus dem deutschen Steuerrecht. Danach sind die Dividenden der Post nur solange steuerfrei wie sie nur nach dem deutschen Steuerrecht zu betrachten sind.
Das heisst, dass ausländische Steuerbehörden eine eigene Betrachtung - also Besteuerung durchführen können.  

"Wie verhaelt sich der obige Absatz von CL zur beschraenkten Steuerpflicht und DBA?"

Die hinterfragte Beschränkung der Steuerpflicht erstreckt sich also nur auf deutsche Quellen. Dazu kommt die Individualität der DBA´s, dass auch vereinbart werden kann, dass die Steuerfreiheit eines Landes auch automatisch in den anderen Vertragsländern gilt (eher die Ausnahme).

Auch der Satz :

"Leider gilt für die steuerpflichtige Person im Ausland nicht nur das deutsche Steuerrecht für Steuerausländer sondern zwangsläufig natürlich auch das Steuerrecht in dem Land wo die Person steuerpflichtig ist."

Ist in allen Ländern falsch in denen ein DBA mit Deutschland gilt. Faktisch ist immer nur ein Land zur Erhebung von Steuern berechtigt. Die Besonderheit der Post, bei der die Dividenden in Deutschland steuerfrei bleiben, hindert die ausländischen Steuerbehörden nicht daran selbst zu erheben. Dumm nur, dass diese Steuerfreiheit in Deutschland nicht völlig ist, und dass nach strenger Betrachtung die deutsche Steuer eben erst beim Verkauf (durch Verrechnung des Kaufpreises/Verkaufspreises) fällig wird. Bei korrekter Anwendung der DBA´s, würde das bedeuten, dass das deutsche Steuerrecht trotz der bedingten/verzögerten Fälligkeit der Steuer gilt und jeder andere Staat sich dazu zu enthalten hat.

Im Zweifel würden Erstattungsansprüche an den zweiten Staat entstehen, denn der hätte die doppelte Steuer erhoben.

(Hinweis : Auch die Bestimmung, dass die Dividenden der Post in Deutschland steuerfrei sind, ist die Anwendung des deutschen Steuerrechts. Zumindest solange die Quellen in Deutschland sind und bleiben, ist es höchst fragwürdig, ob ausländische Steuerbehörden da eingreifen. Deutschland ist als zuständiges Land für die Besteuerung festgelegt, und nur Änderungen dieser Festlegung würden ein anderes Land legitimieren. Zum Beispiel Überweisung ins Ausland. Das erkennt man daran, dass zum Beispiel eine Vermögenssteuer, die es bei uns nicht gibt, nicht auf diese Beträge vom Ausland erhoben werden dürfte. Wenn wir sie aber einführen würden, könnte sie hier erhoben werden, obwohl der Steuerpflichtige keinen inländischen Wohnsitz hat. Ausgangspunkt für jede Prüfung der Zuständigkeit ist die Quelle.)

Alles Gute

Der Chartlord
 

518 Postings, 5893 Tage ralfine_sJeder

 
  
    #20757
14.03.17 10:12
der schon mal Aktien eines ausländischen Unternehmens in seinem Depot hatte und darauf eine Dividende erhielt, bzw. einen Verkaufserlös erzielte kann die Thematik ganz einfach nachvollziehen.

Man(n) muß dazu lediglich die Betrachtungsrichtung für Inland / Ausland umdrehen.

Und dann wird man erkennen, das der Guru dieses Forums in Beitrag 20757 Mal wieder viele Worte verlor, andere Forumsteilnehmer beschimpfte, aber total am Thema vorbei schrieb.

Man muß nur mal schauen, was mit Dividenden passiert, die aus einem Land kommen, das einen höheren Quellensteuersatz als Dtl. hat (Bsp: Spanien, Portugal, Norwegen(?) etc.) und was mit Dividenden passiert, die aus einem Land kommen, das einen niedrigeren Quellensteuersatz als Dtl. hat (fällt mir gerade nur GB ein)

Und die Sondersituation der Post ist eben auch nur innerhalb von Dtl. so sicher gegeben. Im Ausland kann das dortige Steuerrecht sehr wohl vorsehen, das auf die Dividende der Post eine Steuer zu zahlen ist. Das hat rein gar nichts mit DBA's zu tun. Weil dort dann die Einkommenssteuergesetzgebung des anderen Landes gilt.  

442 Postings, 4412 Tage Pauli123Weiter Steuer im Ausland

 
  
    #20758
14.03.17 10:25
Danke an CL fuer die ausfuehrliche Erlaeuterung.

------Zitat CL:
Für Pauli gilt :

"...grundsätzlich via DBA übertragen..." ist nicht der Fall.
Es ist immer zuerst die Prüfung welches Land zuständig ist. Liegen im Falle der Post beide möglichen Quellen (Ausschüttende Firma und Depot) in Deutschland so sind die deutschen Steuerbehörden zuständig, es gilt das deutsche Steuerrecht, und sind diese hier steuerfrei, so ist es auch im Einzelfall zu prüfen, ob das ausländische Steuerrecht überhaupt besteuern darf. Das ergibt sich aus dem deutschen Steuerrecht. Danach sind die Dividenden der Post nur solange steuerfrei wie sie nur nach dem deutschen Steuerrecht zu betrachten sind.
Das heisst, dass ausländische Steuerbehörden eine eigene Betrachtung - also Besteuerung durchführen können.  
------

OK. Ich verstehe.
Ergibt sich daraus meine Verpflichtung, den auslaendischen Steuerbehoerden darueber Auskunft zu geben, dass ich eine "steuerfreie Dividende" aus D erhalten habe?
(Dann benoetige ich wohl auch gleich einen Rechtsbeistand, der dafuer sorgt, dass ich nichts doppelt zu versteuern habe..)

Gruss,

pauli  

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordMan merkt

 
  
    #20759
14.03.17 12:07
dass hier nur wild gepostet wird, wenn geschrieben wird, dass dann im Ausland besteuert wird/werden soll.

Doppelbesteuerung umfasst alle Steuern aus jedem Rechtsgrund.
Dabei ist die Einkommenssteuer in Deutschland ein anderer Rechtsgrund als die Einkommenssteuer im Ausland, obwohl beides die gleichen Steuern sind.

Was hier in Deutschland als Dividende gezahlt wird und dem entsprechend besteuert wird oder nicht, kann nicht im Ausland als Einkommenssteuer versteuert werden, wenn das DBA gilt.

Bitte erst erkundigen, was das überhaupt ist.
Deswegen versteht ihr auch nicht, dass zuerst die Zuständigkeit geprüft wird/werden muss. Dann liegt fest, wer besteuern darf. Immer nur einer.

Ich wage es gar nicht davon zun schreiben, was passiert, wenn hier in Deutschland versteuert wird, und dabei ein Freibetrag in Anspruch genommen wird, der dann eine Nullsumme ergibt. Faktisch also keine Steuer gezahlt wird. Darf dann das Ausland besteuern ?

Nein ! Natürlich nicht !

Doppelbesteuerung verhindert den Steueransatz (=Steuerbescheid). Wenn er wirksam im Land der Quelle erstellt wird, verhindert er selbst bei einer Nullsumme einen zweiten Steuerbescheid.

Aber das scheint für euch zu hoch zu sein.

Für Pauli gilt deswegen ganz einfach, frag bei der Bank nach, ob sie den Eingang der steuerfreien Dividende deinem Heimatfinanzamt mitteilt. Wenn ja, ist alles erledigt.(Dann teilt die Bank nämlich mit, dass hier die Steuern erst beim Verkauf erhoben werden, aber der zu versteuernde Betrag würde benannt werden, auch falls er unter der Grenze des Freibetrages liegen würde. Alleine schon deswegen, wenn du auch im Ausland einen Freibetrag hast, der auf die deutsche Verrechnung nicht verwendet werden dürfte.).

Falls nicht, solltest du bei deinem Finanzamt mal nachfragen. Der Knackpunkt ist der, dass die deutsche Steuer verhindert, dass du unversteuerte Dividenden ins Ausland überwiesen bekommst. Hier würde immer nur der versteuerte Betrag ankommen.
(Und hier gilt dann auch der Freibetrag !)
Man erkennt daran, dass es bei der Zuständigkeit der deutschen Steuerbehörden verbleibt.

Bei einer späteren Überweisung von deinem deutschen Depotkonto auf deine ausländische Bankverbindung ist kein Fall einer deutschen Steuerbeteiligung mehr gegeben. Hier obliegt es den ausländischen Behörden zu überprüfen, ob dort ein steuerpflichtiges Rechtsgeschäft vorliegt. Danach solltest du dich erkundigen.
Ich würde vermuten, dass man dir antwortet, dass die deutsche Steuergesetzgebung verhindert, dass du auf die Dividende im Ausland zahlen musst, solange die Aktien in Deutschland verbleiben und du bei einem Verkauf der Aktien die Steuern in Deutschland bezahlen musst. So wäre jedenfalls der legale Weg.

Nur weil die Steuern in Deutschland NOCH nicht erhoben worden sind, ist das Ausland nicht berechtigt gegen das Doppelbesteuerungsverbot zu verstoßen. Insoweit hat das Verfahren bei der Dividendenanrechnung bei den Postaktien keine aufschiebende Wirkung für die Frage welches Land für die Besteuerung zuständig ist.
Es war, ist und bleibt Deutschland.

Alles Gute

Der Chartlord  

2009 Postings, 4627 Tage MindblogDP Aktie

 
  
    #20760
14.03.17 13:05
Die Fantasie ist aus dem Kurs erst einmal heraus: das heißt es geht abwärts, fragt sich nur bis wohin  

518 Postings, 5893 Tage ralfine_s@Pauli

 
  
    #20761
1
14.03.17 13:10
ich bin nicht Mutter Theresa, deshalb kann es mir egal sein.
Aber ich an Deiner Stelle würde den "Empfehlungen" des Gurus in keinem Punkt folgen. Sondern mich von fach- und sachkundiger Seite beraten lassen. (Ich bin das sicher nicht...)

So groß und übersteigert das Ego dieses Typen ist, so weit liegt er mit seinen Aussagen (mal wieder) daneben.

Zitat:
"Deswegen versteht ihr auch nicht, dass zuerst die Zuständigkeit geprüft wird/werden muss. Dann liegt fest, wer besteuern darf. Immer nur einer."

Klar, und deswegen werden Dividenden von ausl. Firmen einmal mit der (ausl.) Quellensteuer belegt. Und dann erhebt das dt. Finanzamt noch einmal "seine" Steuern. Das man einen Teil(!) der ausl. Quellensteuer auf Antrag wieder erhalten kann, heißt eben noch lange nicht, das nur eine Seite Steuern erhebt. Tatsächlich wird nur ein Teil der ausl. Quellensteuer berücksichtigt, wenn denn eine geflossen ist. (Und nur darum dreht sich ein DBA!) Und aus der Tatsache, das in Dtl. (noch) keine Steuer erhoben worden ist, kann man schon mal gar nichts über die Besteuerung des ausl. Finanzamtes ableiten. Das regelt sich nämlich nach deren Steuerrecht.

Konkret ist das, was "das ausl. Amt" macht, komplett davon abhängig, über welches Ausland wir reden. Von daher kann man die Aussagen von astrophyisker in post 20756 nur dick unterstreichen.  

260 Postings, 4003 Tage Smash77Wie jedes Jahr...

 
  
    #20762
1
14.03.17 13:10
... den Absprung verpasst ;-)
Traditionell geht es jetzt erstmal mindestens bis Mitte 20 runter ;-)  

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordRalfine hat recht,

 
  
    #20763
14.03.17 13:48
aber nur mit einem Satz :

"Aber ich an Deiner Stelle würde den "Empfehlungen" des Gurus in keinem Punkt folgen. Sondern mich von fach- und sachkundiger Seite beraten lassen. (Ich bin das sicher nicht...)"

Und wer schon selbst zugibt, dass er keine Ahnung hat, dem sollte man nicht glauben, wenn er genau das anderen vorhält. Das ist das Ego, das keine Wahrheit verträgt, besonders die nicht, die darin besteht, dass sich jemand wirklich auskennt.
Und das ist auch das Motiv, es anderen vorzuschreiben, was man tun sollte, weil man selbst nichts davon versteht, aber zusehen muss, wie ein echter Kenner (weil Profi) ein ums andere Mal das, was wirklich zutrifft und keine Taschenspielertrick ist, im Forum postet.

Aber er hat ja nicht einmal verstanden, dass ich selbst geraten habe bei der Bank und/oder dem Finanzamt nachzufragen. Und die sollten unbefangen sein, aber auch in der Lage sein die Wahrheit (er)kennen.

Das ist für mich der Funken Hoffnung, der aus dem Zwang entsteht, dass Pauli möglicherweise (dazu übergeht/gezwungen wird/nichts weiter übrig bleibt) als sich selbst die Kenntnisse zu verschaffen, damit wenigstens ein anderer hier im Forum ist, der etwas von dieser Materie versteht.

Ich kann das so schreiben, weil er (Pauli) mit Sitz im Ausland nicht Gefahr läuft unserer Kunde zu werden. (Oder etwa doch, dann wäre es peinlich, aber nur wenn er auf Taschenspieler hört)

Alles Gute

Der Chartlord  

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordUnd für mich läuft die Post gut

 
  
    #20764
1
14.03.17 14:20
Mit den Zahlen ist alles bestätigt worden, was auf dem Tisch lag.
Mit der Aussicht und mit den stark gestiegenen Dividenden werden zusätzlich zu allen Shorties, die schon lange nicht mehr bei der Post waren, auch die mittelfristigen Fonds abgedrängt, die auf Kursgewinne und nicht auf Dividenden ausgerichtet sind.

Mit den 7,5% erwartetem Wachstum sind nur diejenigen enttäuscht, die nicht lang genug ausgerichtet sind. Dabei wird genau jetzt der Stoff hergestellt, aus dem Prognoseerhöhungen bestehen. Der Spritpreis fällt. Das mag für die Luft-und Seefracht nicht so günstig sein, aber wird dort über Preisanpassungen/Zuschlägen ausgeglichen. Beim Express und dem PeP jedoch wird der sinkende Ölpreis nicht an die Kunden so weiter gegeben. Und genau das wird im Jahresverlauf für weiter steigende Einnahmen sorgen.

Für uns Deutsche und auch für uns Steuerzahler wird aber so indirekt das richtige Verhalten der EZB bestätigt. Der Preisauftrieb, der durch die Absprache der OPEC zu Stande kam, wird jetzt wieder durch den Markt bereinigt. In dessen Folge auch die Inflation in Deutschland wieder fallen wird. (Und der Kanon der jaulenden Banken wird um weitere Stimmen vergrößert.)

Und das führt dann dazu, dass für meine Zeitschiene der nächste Nachkauf in eine eher günstige Phase fallen wird. Dennoch sehe ich nur sehr endliches Potential der Post nach unten. Dazu kommt, dass die Umsätze an der Deutschen Börse - besonders im Dax auch gering und somit nicht besonders Aussage kräftig sind.

Es sieht gar nicht so schlecht aus.

Der Chartlord  

2004 Postings, 5499 Tage FairSpiritE.on...

 
  
    #20765
15.03.17 08:51
16 Milliarden Miese, der Aktienkurs aber an Nr. 1 heute. Ist die Börse da noch berechenbar?

Was die Post angeht: Ich schätze, daß der Kurs bald in Richtung 33 € abgeht, denn der MACD beginnt sich im Jahreschart langsam zu schließen.  ...  

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordFür langfristige Langweiler

 
  
    #20766
1
15.03.17 09:04
habe ich meinen Beitrag im Thread rund um den Dax abgefasst :

http://forum.finanzen.net/forum/Es_gibt_da_etwas-t493372#pst_22601882


Extrem unfassbar, aber wahr.


Der Chartlord  

100 Postings, 6220 Tage nobbi52Kaufen

 
  
    #20767
1
15.03.17 09:16
Und zwar morgen den 16. März, bei Consors fallen keine Gebühren an, da Tag der Aktie.
 

3012 Postings, 4114 Tage warren64E.ON

 
  
    #20768
2
15.03.17 09:47
Bin gespannt, ob die Aktie dauerhaft stabil bleibt. Das Eigenkapital ist nun endgültig ausradiert und selbst wenn E.ON heute eine Dividende angekündigt hat, bedeutet das nicht, dass sie nicht doch eine Kapitalerhöhung benötigen werden...
Ich würde die Finger davon lassen.
Post kann man sicherlich kaufen, aber einen echten Highflyer wird man damit nicht erwerben.
Einen soliden Dividendenwert allerdings schon.  

4520 Postings, 5170 Tage TheodorSHighflyer

 
  
    #20769
2
16.03.17 08:39
von 10 auf 45 in zehn oder zwölf Jahren, dazu ne gute Dividende, das ist die Post. Für mich ein Highflyer...

Grüße aus Murnau am Staffelsee.
Theodor

p.s. auf dem Programm stehen die nächsten Tage die 3 Klöster Benediktbeuren, Andechs und Ettal mit ihren Brauereien. Heut gehts in Franz-Marc Museum nach Kochel am See, dann bummeln in Bad Tölz,  die Aktiengewinne unters Volk bringen.....  

3012 Postings, 4114 Tage warren64Highflyer

 
  
    #20770
1
16.03.17 09:28
Meine Aussage ging natürlich in Richtung Zukunft.
Historisch war die Post für manche von uns in der Tat ein Highflyer.
Aber dass die Post nun in den nächsten (bsp.weise) 5 Jahren nun weiterhin 20% p.a. hinlegt, das halte ich für ausgeschlossen.
Dann wäre sie nämlich in 5 Jahren bei etwa 31*1,17**5 = 68 Euro
Unter der Voraussetzung, dass sie weiterhin 3% Dividende ausschüttet, diese also um 20% p.a. steigt.  

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordStimmt Theo

 
  
    #20771
1
16.03.17 09:37
Aber, was willste in Andechs ?
Ist denn schon Bockbierzeit ?

Ich erinnere mich daran, dass mein Vater vor über 40 Jahren von dort ein paar "Getränke" jahreszeitlicher Art bekommen hat. Sowohl heller als auch dunkler Bock waren damals dabei.

Fassen wir mal kurz die erste Woche nach den Zahlen für 2016 zusammen. Was ist passiert ?

Gewinne wurden mitgenommen, es kam nicht zu einem Kurseinbruch.
Fast alle Analysten haben ihr Kursziel nach oben angepasst. Einhelliger Tenor ist die erfolgreiche Rückkehr der Post in die Erfolgsspur. Mit Hinweis auf die laufenden Veränderungen in 2017 haben einige Analysten auch schon die Tür für weitere Kursziele nach oben geöffnet.
Technisch hat sich die Gegend um 31 als Unterstützung herausgestellt.
Es werden immer noch keine näheren Angaben der Post zu den Streetscootern veröffentlicht, auch keine Aussage zu einer möglichen Markteinführung. Einzig dass eine sehr große Nachfrage bestehen soll, die angeblich ständig weiter ansteigen soll.

Damit ist jeder langfristige Anleger, der die Post hat, auf der Gewinnerseite.
Die Konjunkturaussichten sind gut und werden sogar zur Zeit noch angehoben. Nach dem BIW werden für 2017 und 2018 insgesamt sage und schreibe 1 Mio. neuer zusätzlicher Arbeitsplätze in Deutschland entstehen. Wie Herr Schäuble da auf die Idee kommt, er könne die schwarze Null nicht ohne Einsparungen halten, ist mir schleierhaft. Letzer Überschuß lag bei 26 Milliarden €. Mit den erwarteten neuen Beschäftigten wird es wieder zu einem Überschuß kommen, der mindestens die fehlenden 4,xx Milliarden mehr als ausgleichen wird.

Da ich ständig in der Stadt unterwegs bin, ist mir in Bussen und Bahnen eine Veränderung aufgefallen. Waren früher überall Werbeplakate angebracht, so sind diese fast vollständig durch Stellenausschreibungen ersetzt worden. Alle Bereiche, auch der öffentliche Dienst werben für ihre Jobs.

Das sind keine schönen Zeiten für die Expansion der Post. Ohne weiteres Personal wird es schwer werden, besonders wenn man in Tarifverhandlungen geht mit der Absicht Geld zu sparen. Das ist in dieser Zeit das falsche Signal für Menschen, die sich bei der Post bewerben sollen. Hier muss man in zukünftiges Personal investieren. Das geht aber nur mit Gehaltsanhebungen der bereits bei der Post Beschäftigten.

Alles Gute

Der Chartlord  

1823 Postings, 4222 Tage LaterneStimmt....

 
  
    #20772
1
16.03.17 10:15
@Theo   Leben und Leben lassen.

@ CL      Grundsätzlich sehe ich das höhere Gehälter besser sind.
             Arbeitsmoral,Motivation  und Leistung steigen.
             Je mehr Mitarbeiter desto mehr Umsatz und Gewinn wenn Nachfrage
             gegeben.
             Aber im Leben ist nun mal so das wo gegeben wird auch irgendwo wieder
             genommen wird.

             Die 35 EUR bei der DP sollten auf jeden Fall Ende des Jahres zu schaffen sein.

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordDer Ernst der Lage

 
  
    #20773
16.03.17 11:10
wird von mir im Thread Rund um den Dax in Nr. 922 und 923 beschrieben.

Dabei gehe ich noch gar nicht auf die Post ein sondern beschränke mich ausschliesslich auf den Dax. Und genau das ist momentan der Blickwinkel auf den es ankommt. Die Post spielt dabei wie jede andere Daxaktie nur eine untergeordnete Rolle. Hier muss man auf den Index achten, der, wie von mir beschrieben, an der Schwelle zu viel höheren Kursen steht, dessen Chart jedoch keine Aussicht auf irgendetwas davon hergibt, weil wie dort von mir beschriebenen Wahrscheinlichkeiten nicht vorwärts projeziert werden können, denn sie sind nicht hochrechenbar.

Damit kann man als langfristiger Anleger eine Spekulation eingehen, die nicht regulär den Kurs einzelner Aktien betrachtet, sondern nur deren Einbettung in den Index. Der gesamte mögliche Anstieg ist nur indexgetrieben. Trifft die von mir erwähnte Variante des Extremfalles zu, so reden wir nicht von Kusen der Post von 35. Ein Dax, der zu den 13 100+ noch weitere 20-25% steigt, weil der den 13 100 folgende Kurs noch immer nicht korrigierbar ist, geht in ganz andere Höhen.

Und da wird die Post mitten drin sein. Ihr Chart wird nicht besonders anders verlaufen; die einzige Abweichung wird der Dividendenabschlag sein, der die Post eben noch besser darstellen lassen wird als jetzt. Insgesamt stehen bei der Post auch 30-35% Anstieg auf der Matte. Natürlich ist das noch sehr ungewiss, aber es ist einer der Charts, die in Frage kommen. Und wie gesagt steigt seine Wahrscheinlichkeit mit jeder weiteren Stufe an.

Und da kann man heute für 31,60 € Kurse von 43 € einkaufen.
(Und dabei steht die Zeitschiene nicht einmal fest, denn der Dax kann das alles sogar noch in diesem Jahr schaffen)

Alles Gute

Der Chartlord  

1823 Postings, 4222 Tage LaterneVerwegen...

 
  
    #20774
16.03.17 12:20
wie immer unser CL.
Wenn dem so sein sollte --- sollte ----- dann blieb zum Nachkaufen
nur der Kurs bei Dividendenabschlag.
Werde mein Cash etwas einteilen müssen.
Nachkauf Dividendeabschlag - Restl. Nachkauf später.
Aber erste Station ist erstmal dass wir über 12400 müssen und nach Möglichkeit
vor dem 04.05.

7523 Postings, 5057 Tage ChartlordNoch ein Wort zum Kurs der Post

 
  
    #20775
17.03.17 08:51
Der Markt hatte die Post ohne die Zahlen zum Jahresschlus 2016 auf 32 € bewertet. Dieser Wert war daxneutral und wurde durch die Zahlen klar bestätigt.

Nur ist seit dem der Dax angestiegen und das wurde vom Markt bis zum bisherigen Höchststand - ohne die Zahlen - schon eingepreist. Jetzt mit den Zahlen wurden Gewinne mitgenommen, ohne dass der Markt seine Bewertung geändert hat. Per 31.12.2016 ist der Markt als bei seiner Einschätzung von 32 € geblieben, zu der jede Veränderung des Dax hinzukommt.

Aber genau das ist jetzt erst der Fall, weil diejenigen, die ihre Gewinne mitnehmen wollten, aus dem Markt sind und jetzt keiner mehr verkaufen will. Dazu kommt die ganz überwiegene Analystenhaltung, die die Kurse auf 35-38 angehoben hat. Das bedeutet, dass die Post nicht nur das Nachholbedürfnis zu der Bewertung bis zum 31.12.2016 befriedigen muss, sondern zusätzlich auch noch den Daxanstieg seit dem 1.1.2017. Daher der gestrige Kursanstieg deutlich über dem Marktdurchscnitt.

Insgesamt wird der Markt bei der Post eine Summe bilden, die aus 32 € + prozentualem Daxanstieg seit dem 1.1. und dem Unterschied zur Bewertung von 32 € zu der entsprechenden Analysten Meinung (= plus 3-6 €) ausmacht. Da der Dax seit dem 1.1. um ca. 400 Punkte gestiegen ist, wird die Post vorerst bis etwa 33,50 € ansteigen, Voraussetzung dass der Dax nicht weiter über das gestrige Hoch ansteigt.
Man kann an den gestrigen Umsätzen erkennen, dass nur noch sehr wenige Verkäufer im Markt vorhanden sind. Denn der Intradayverlauf lässt erkennen, dass es keine zwischenzeitlichen Gewinnmitnahmen gab.

Und auch heute wird die Post trotz des Verfallstages kaum Boden verlieren. Eher ab Nachmittag auch ins Wochenende noch weiter ansteigen. Man darf nicht vergessen, dass die langfristigen Anleger nicht nach Kurs sondern nach Anzahl der Aktien ausgerichtet sind. Und da gab es gestern noch nicht genügend Angebote.

Guten Morgen

Der Chartlord  

Seite: < 1 | ... | 829 | 830 |
| 832 | 833 | ... 1192  >  
   Antwort einfügen - nach oben