CDV (WKN A0MF05) - Chance für Zocker?!
Seite 131 von 172 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:56 | ||||
Eröffnet am: | 01.08.12 14:42 | von: MS1969 | Anzahl Beiträge: | 5.298 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:56 | von: Christinefxun. | Leser gesamt: | 211.588 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 35 | |
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Wer hier richtig liest, der sollte merken, dass es noch immer eine Chance gibt, die manche als klein und andere als höher einschätzen.
ABER: Es gibt diese Chance!! Und wenn eine Aktie eine Chance hat, dann darf sie auch beobachtet und ggf. gehandelt werden!! Zu welchem Preis, das kann jeder für sich selbst entscheiden!!
Aktuelle Marktkapitalisierung: Ca. 80.000€
Vor einiger Zeit - siehe oben - lag der Kurs schon einmal deutlich höher, bei über 20 cents. Und alle Fakten lagen da auch schon auf dem Tisch!!
Also, meine Meinung bleibt: CDV - WKN A0MF05 - ist interessant. Wer weiß, vielleicht schon Anfang 2015?!
Schon allein aus diesem Grund würde ich die Aktie nicht mehr anrühren! Warum macht der User dies wohl?
Mit seiner jetzigen Id ist der Struwwel gerade mal ein paar Tage hier dabei. Kein Wunder, dass er versucht nach Leitfiguren zu suchen...
Ich bin sehr gespannt, wann hierzu Neuigkeiten kommen. Das önnte bald der Fall sein - oder gibts schon was Neues? Dann bitte posten! Ein Fake dürfte es wohl nicht sein?
CDV Software - WKN A0MF05
810 IN 195/10 C-8-2 In dem Insolvenzverfahren CDV Software Entertainment AG, Hanauer Landstraße 161-173, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 83955) ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 09.07.2013, 09:30 Uhr, Saal 2, Gebäude F, Klingerstrasse 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung:
1.Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt die festgestellten Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu EUR 5.583.397,12 gegen die Vorstände der Schuldnerin im Wege eines Haftungsprozesses gerichtlich geltend zu machen. Er wird gleichzeitig zur Vornahme aller in diesem Zusammenhang erforderlichen Recht- und Prozesshandlungen, einschließlich des Abschlusses von Vergleichsvereinbarungen, ermächtigt.
2.Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt die festgestellten Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu EUR 5.583.397,12 gegen die Vorstände der Schuldnerin im Wege eines Deckungsprozesses gegenüber deren D&O Versicherer gerichtlich geltend zu machen. Er wird gleichzeitig zur Vornahme aller in diesem Zusammenhang erforderlichen Recht- und Prozesshandlungen, einschließlich des Abschlusses von Vergleichsvereinbarungen, ermächtigt.
3.Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt die festgestellten Schadensersatzansprüche in Höhe von bis zu EUR 1.066.778,85 gegen die RP Richter GmbH sowie gegen die Wirtschaftsprüfer Hans- Georg Weber und Roland Weigl gerichtlich geltend zu machen. Er wird gleichzeitig zur Vornahme aller in diesem Zusammenhang erforderlichen Recht- und Prozesshandlungen, einschließlich des Abschlusses von Vergleichsvereinbarungen, ermächtigt.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 12.06.2013
Quelle ......insolvenzbekanntmachungen.de
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Hat ja nicht lange vorgehalten, die Meinung. ;-)
Struwwelpet. : So
10:33
#3253
Und jetzt warten wir mal ab...alle Meinungen sind ausreichend durchgekaut, meine Meinung!
Der Insolvenzverwalter.
Er hat allerdings bis heute die Masseunzulänglichkeit nicht aufheben lassen. ;-)
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de ; Eingaben für CDV...
Und was ich lustig finde, finde ich lustig. Wenn man keine Ahnung hat, worum es geht, sollte man vielleicht auch einfach nicht soviel sabbeln, gell?!
:-)
Lustig!
Moderation
Zeitpunkt: 24.12.14 11:05
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Kommentar: Beleidigung - 1. Absatz. 3. Satz.
Zeitpunkt: 24.12.14 11:05
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Kommentar: Beleidigung - 1. Absatz. 3. Satz.