Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 39 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.313 |
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Sportwettenkongress am 25. April 2007 in Frankfurt
Der Kampf um die Zukunft der Sportwetten in Deutschland geht in eine entscheidende Phase. Während die Ministerpräsidenten am staatlichen Wettmonopol festhalten wollen, sehen sich die privaten Anbieter durch Entscheidungen auf europäischer Ebene im Aufwind.
Die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires nimmt die aktuelle Debatte zum Anlass, zum zweiten Mal einen Kongress zum Thema Sportwetten zu veranstalten. Die Veranstaltung findet am 25. April 2007 in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main statt.
Treffen Sie auf dem Workshop unter anderem die folgenden renommierten Experten:
Heinz-Jörn Arp, Schatzmeister der CDU Schleswig-Holstein Wilfried Straub, Sportwettenbeauftragter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Volker Hoff, Hessischer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Markus Maul, Präsident Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) Hartmut Nevries, Geschäftsführer Ostsee-Spielbanken Der Workshop richtet sich an Wirtschafts- und Sportjournalisten sowie an Vertreter der Wettbranche und des Sports. Die Teilnahme am Kongress ist für Journalisten kostenlos, Nicht-Journalisten zahlen 189,- EUR zzgl. Mehrwersteuer.
Anmeldungen können online (www.dowjones.de/workshop/) oder per Fax (069-29725 48143) vorgenommen werden.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Michael Glebke gerne zur Verfügung. Tel.: +49 69 29725-143, E-Mail: michael.glebke@dowjones.com -0-
OVG des Saarlandes: Private Wettvermittlung ins EU-Ausland darf vorerst weiter erfolgen
Das OVG des Saarlandes hat mit Beschluss vom 4. April 2007 (AZ 1274-11/07) in acht Eilrechtsschutzverfahren die sofortige Vollziehbarkeit von Schließungsverfügungen gegen private Sportwettvermittler ausgesetzt. In seiner Begründung äußerte das Gericht Zweifel daran, dass das „ordnungsrechtliche Einschreiten gegen die Antragsteller (Anmerkung: Vermittler von Sportwetten an die in EU-Mitgliedsstaaten ansässige und dort konzessionierte Wettveranstalter) mit der durch Artikel 49 EG-Vertrag gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit in Einklang steht“.
Da der Ausgang des Hauptverfahrens offen ist, hat das Gericht die nach der gemeinschaftsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit geschützte Vermittlungstätigkeit als vorrangig gegenüber den gegenläufig öffentlichen Interessen bewertet. Das Gericht stellte hierzu fest, dass ein besonderes öffentliches Interesse aus Gründen der Spielsuchtprävention nicht anerkannt werden könne, da die staatlichen Lotterie-gesellschaften sowie gewerbliche Spielvermittler weiterhin Sportwetten anbieten.
Der verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt, Dieter Pawlik, freute sich über das verspätete Ostergeschenk. „Die Entscheidung der höchsten Richter im Saarland ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes in Europa. Wir sind optimistisch, dass das Gericht auch im Hauptsacheverfahren unserer Argumentation folgen und bei seinem Urteil geltendes Europarecht berücksichtigen wird“, so Dieter Pawlik. Acht Sportwettvermittler dürfen nun auf der Grundlage der Beschlüsse ihre Büros wieder öffnen und Sportwetten ins EU-Ausland vermitteln.
„Die aktuellen Entscheidungen der EU-Kommission, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fortzusetzen und den Glücksspielstaatsvertrag nicht zu notifizieren, haben bei der Entscheidung des OVG des Saarlandes sicherlich eine große Rolle gespielt. Die in den nächsten Wochen ausstehenden Entscheidungen anderer Oberverwaltungs-gerichte erwarten wir daher mit Spannung. Allein der gesunde Menschenverstand verbietet es, dass es in Deutschland keine einheitliche Rechtssprechung gibt, die es Unternehmern erlaubt, in allen Bundesländern auf einer verlässlichen Rechtsbasis zu arbeiten“, so Dieter Pawlik abschließend.
Auch Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU), sieht seine Rechtsauffassung mit dem heutigen Gerichtsbeschluss bestätigt. „Die Entscheidungen der EU-Kommissionen haben große Bedeutung, auch wenn die Politik dies zurzeit noch negiert. Die Zusammenarbeit der Länder in der Europäischen Union ist kein Wunschkonzert, bei dem die deutsche Politik bestimmte Gesetze nach Belieben anwenden, andere aber ignorieren kann. Unser Vorschlag für eine kontrollierte und EU-konforme Öffnung des Wettmarktes liegt auf dem Tisch und unsere Gesprächsbereitschaft steht uneingeschränkt“, so Markus Maul.
Pressemitteilung des Verbands Europäischer Wettunternehmer
"Die Entschädigung entspricht auch der Billigkeit. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26.09.2006 (5 St RR 115/05) steht einer Strafbarkeit nach § 284 StGB wegen privater Sportwettenvermittlung der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts wegen Verletzung der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 43, 49 EG, jedenfalls in der Zeit vor Ergehen des Urteils des BVerfG vorn 28.03.2006, entgegen. Tatzeitraum war der 30.10.2004 bis zum 11.04.2005.
Die Beschuldigte hat unstreitig beim Landratsamt Günzburg keine Erlaubnis zur Durchführung von Sportwetten eingeholt, sie hat Sportwetten für die Firma vermittelt, welche eine Erlaubnis der hierfür hatte. Die Durchsuchung hat die Beschuldigte nicht grob fahrlässig verursacht, da nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 26.05.2006 die Vermittlung von Sportwetten in einem Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaft an einen dort konzessionierten Buchmacher ohne verwaltungsrechtliche Erlaubnis des Freistaats Bayern jedenfalls in der Zeit vor dem 28.03.2006 nicht gemäß § 284 StGB strafbar war."
Ein Artikel von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Kanzlei Dr. Bahr
wie immer
solidarische Grüße
hopades
Forum war bestimmt klar das Mr. Gernegroß aus dem Lande Möchtegern sich
wieder , so wie es mit Fluxx einen Tag nach unten geht, zu Wort meldet
um das ihnen eigends angepachtete Recht auf Wahrheit anfordert.
Ich, persönlich, habe mich noch nie von Charts leiten lassen und habe damit
guten Erfolg gehabt, dennoch finde ich sie wenn sie Korrekt gemacht sind
Interessant.
Ich werde den Tag von gestern nicht überbewerten und mich auf den Heutigen
Freuen und hoffentlich ohne Mr. Gernegroß.
erfreulicherweise lernen sie offensichtlich aber doch dazu und verzichten wenigstens inzwischen auf ihr eindeutig beleidigendes Vokabular - also kein Grund, die Hoffnung aufzugeben - ich bin und bleibe Optimist
wenn ich nicht nachhaltige Kurse unterhalb der 38-Tage-Linie 'gesehen' hätte, hätte ich das hier auch nicht nachhaltig vorausgesagt !
wieso sollte ich nicht auf kurzfristig sehr gute Chancen bei Utimaco und sehr schlechte Aussichten bei Fluxx die letzten Tage/Wochen hinweisen dürfen, wenn dieses hier ein Aktienforum zur Steigerung unseres gemeinsamen bzw. persönlichen Erfolgs ist ? und ich das alles nun einfach mal erheblich besser beurteilen kann als so mancher Möchtegern-beachtet-werden ;-) ? - und meine Voraussagen dann auch noch knallhart eintreffen ? ? ?
Fragen über Fragen ;-)( - aber die nüchtereren Leute hier im thread wissen das alles einzuordnen - und unqualifizierte Kommentare reizen mich besonders, alles aus mir rauszuholen, was drinsteckt - mit viel Selbstbewußtsein und erheblichem bzw. unter diesen Umständen zunehmendem Spaßfaktor ;-))
solidarische Grüße
hopades
wie gesagt "durchschaubar" ;-( - ich würde Dich aber trotzdem nicht mit obigen "Gesellen" gleichsetzen !
äußerst sorry, MJ ! ;-((
Der Thread heisst: "Auch Fluxx wird sein Recht bekommen". Also poste hier nur was substantielles und für die rechtliche Weiterentwicklung der Branche wichtige Nachrichten.
Mit der charttechnik zu arbeiten bei einer Aktie, wie Fluxx völlig sinnlos. Ob die Aktie steigt oder fällt entscheiden ganz andere Aspekte.
Ich bin mir 100% sicher, dass wenn Du in Fluxx investier wärst, würden Deine Charts und Prognosen ganz anders aussehen. Die Linien würdes Du ganz klar nach oben "malen".
P.S. Brauchst nicht zu antworten.
notfalls gegen alle, die der Objektivität nicht mächtig sind !
hopades
Wenn Du objektiv bei der Einschätzung der Fluxx-aktie wärst, so würdest Du zwangsläufig zum Ergebnis kommen müssen, dass solange die politischen und rechtlichen Fragen nicht abschließend geklärt sind, kann man anhand Charttechnick keinen vernünftigen Aussagen machen.
Zitat: mache ich hier, was ich für richtig halte !
Du stellst zu sehr das "Ich" in vordergrund. Das ist an der Börse gefährlich.
Die Kontroverse zwischen der Europäischen Kommission und der deutschen
Politik über die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten geht weiter.
EU-Kommission sieht im Wettmonopol
Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Copyright: picture-alliance/dpa
Das vor zwölf Monaten eröffnete Vertragsverletzungsverfahren wird in vollem
Umfang fortgeführt: In einem „zusätzlichen Aufforderungsschreiben“ erklärte
jetzt EU-Kommissar Charlie McCreevy zum bestehenden staatlichen
Wettmonopol, „dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen
aus Artikel 49 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
verstoßen hat“. Die Kommission macht in dem Schreiben an Bundesaußenminister
Dr. Frank-Walter Steinmeier damit erneut auf Einschränkungen
des freien Dienstleistungsverkehrs aufmerksam. Die Berliner Politik hat nun zwei
Monate Zeit, die Argumentation in der 24seitigen Vorlage zu entkräften. Es droht
weiterhin eine ultimative Aufforderung der EU-Kommission zu Rechtsänderungen
oder anderenfalls eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Bereits am 10. April 2006 hatte die Kommission ihren Standpunkt nach Berlin
übermittelt, dass mit dem Lotterie-Staatsvertrag die Bundesrepublik gegen ihre
Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoße. Wie es heißt, sollen bei der
Kommission zwischen 2003 und 2006 einige in anderen EU-Mitgliedsstaaten
zugelassene Anbieter von Glücksspielen über ihre Ausgrenzung vom deutschen
Markt Beschwerde erhoben haben. Dabei rügen die Privaten vor allem, dass sich
nach Paragraph 284 Strafgesetzbuch jeder strafbar macht, der ohne behördliche
Erlaubnis Glücksspiele anbietet. Einige Strafverfahren seien in Deutschland
bereits anhängig.
Verbraucherschutz und Bekämpfung von Spielsucht kann "nur bedingt geltend" gemacht werden
„In den finanziellen Interessen eines Mitgliedsstaates und der Finanzierung
gemeinnütziger Zwecke sieht die Kommission keine zulässige Rechtfertigung der
von § 284 StGB ausgehenden Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit“, heißt
es wörtlich. Die deutsche Politik könnte Rechtfertigungsgründe wie
Verbraucherschutz und Bekämpfung der Spielsucht „nur bedingt geltend“
machen, „da die deutschen Behörden die Verbraucher dazu anreizen und
ermuntern, an Lotterien teilzunehmen“.
Brüssel rügt, dass Sportwetten in Deutschland nicht von Privaten veranstaltet
werden können. Dass Rheinland-Pfalz an ein privates Unternehmen „ohne
bedeutende staatliche Beteiligung“ eine Konzession für ein „privates
Glücksspielmonopol“ erteilt habe, sei „de facto diskriminierend, da sie ohne eine
öffentliche Ausschreibung erteilt wurde“. Allgemein heißt es: „Die Tatsache, dass
ein ausländischer Betreiber, der in Deutschland seine Dienste anbietet, über eine
ausländische Konzession verfügt bzw. die ausländischen Glücksspielbestimmungen
erfüllt, wird für die Durchführung von Glücksspielen in Deutschland nicht als relevant betrachtet.“ Das sei nicht hinnehmbar, denn: „Nach Artikel 49 EGV sind Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedsstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, verboten.“
Einschränkung von Sportwettenwerbung behindert des Export von Medienverkaufsdiensten
Der EG-Vertrag sei so auszulegen, „dass er nationale Vorschriften wie § 284
StGB ausschließt, die strafrechtliche Sanktionen für Personen vorsehen, die die
Tätigkeit der Annahme von Wetten ohne eine im nationalen Recht vorgesehenen
Lizenz betreiben, wenn es diesen Personen unmöglich ist, in den Besitz derartiger
Lizenzen und Erlaubnisse zu gelangen, weil ein Mitgliedsstaat im Rahmen eines
Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht diesen Personen die Lizenz oder die
Erlaubnis verweigert hat“.
Auch einschränkende Maßnahmen für die Werbung von Sportwetten „behindern
eindeutig den Export von Medienverkaufsdiensten durch die deutsche Presse und
andere Medien“; deutsche Presseunternehmen dürften nicht beschränkt werden,
Anzeigen aus dem Ausland anzunehmen.
Allerdings wären „zulässige Beschränkungen“ möglich, es müssten dann
„diskriminierungsfreie Maßnahmen“ sein. „Zwingende Gründe des
Allgemeininteresses“, soweit sie nicht bereits in dem EU-Staat geschützt sind, in
dem der Anbieter ansässig ist, müssten jedoch „verhältnismäßig“ sein. Die
Stellungnahme der Bundesregierung auf das erste Aufforderungsschreiben könne
nicht überzeugen - die deutschen Behörden hätten die Bekämpfung der Spielund
Wettsucht als einzigen Rechtfertigungsgrund für die Beschränkungen
genannt. Der Kommentar von der Kommission: „Soweit nun aber die Behörden
eines Mitgliedsstaats die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien,
Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus
Einnahmen zufließen, können sich die Behörden dieses Staates nicht im Hinblick
auf die Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern und die
Spielsucht zu bekämpfen, auf die öffentliche Sozialordnung berufen, um
derartige Maßnahmen zu rechtfertigen.“
EU-Kommission äußert Bedenken zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags
Überhaupt betreibe Deutschland „keine konsistente und systematische Politik zur
Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht“. Dies werde allein schon aus dem
Geschäftsbericht von Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt deutlich, der aufzähle,
dass 2004 17 neue Verkaufsstellen an Standorten hoher Nachfrage eröffnet
wurden und sich die Zahl der Internetspieler verdoppelt hat.
Die EU-Kommission hat zudem im Verfahren zur Notifizierung des Entwurfs des
neuen Glücksspielstaatsvertrages Bedenken geäußert, der ab 2008 gelten soll. In
einer so genannten „ausführlich begründeten Stellungnahme“ wird das
vorgesehene Internetverbot als europarechtswidrig eingestuft. Kommissar
Günter Verheugen bittet die deutschen Behörden um eine Überprüfung dieses
Verbots. Die Bekämpfung der Spielsucht und der Jugendschutz seien zwingende
Gründe des öffentlichen Interesses, die Einschränkungen der Ausübung einer
europarechtlichen Grundfreiheit rechtfertigen könnten. Allerdings, so heißt es, sei
das vollständige Verbot von Lotterien und Sportwetten im Internet keine
geeignete Maßnahme zum Erreichen dieser Ziele und sei überdies nicht
verhältnismäßig. Die Bundesregierung hat bis Ende Mai Gelegenheit, die EUBehörde
von der europarechtlichen Unbedenklichkeit des neuen Staatsvertrages
zu überzeugen.
Artikel vom 08.04.07
http://www.dosb.de/de/sportmehr/
news/detail/news/sportwetten_eu_kommission_fordert_erneut_zulassung_
von_privaten_anbietern/8279/cHash/75341cf185/
deshalb "wiederhole" ich meine etwas älteren statements sinngemäß: Kursverläufe als etwas bizarres Wechselspiel zwischen Fundamental- und charttechnischen Aspekten, dabei Fundamentals eher mittel- bis langfristig wichtig, Chartaspekte eher kurz- bis mittelfristig dominierend
auf jeden Fall fallen Charttechnik-geeignete Aktien wie die Fluxx immer wieder in typische Chartregeln zurück, solange fundamental nichts wirklich neues kommt - deshalb sind auch im Kurs(verlauf, -chart) bekannte Fundamentalaspekte, ob die nun schon sehr konkret oder nur latent bekannt sind, eigentlich immer auch schon irgendwie im Kursverlauf drin
auf jeden Fall tut fundamentale Unsicherheit keinem Kurs gut - aber der Kurs wird nun mal durch ein komplexes Gemenge aus Fundamental- und charttechnischen Aspekten gesteuert - in unsicheren Phasen eher sogar durch charttechnische Aspekte - es ist unverständlich, wieso das hier so penetrant ignoriert wird
hopades
im Interesse der Fluxxinvestierten.Alles andere sind Eitelkeiten und
Befindlichkeiten von Hr. Möchtegern oder Gernegroß dessen Gelaber
hier auf kein Interesse stößt.