Auch Fluxx wird sein Recht bekommen


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Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40
Eröffnet am:10.10.06 11:46von: grazerAnzahl Beiträge:5.514
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21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelWoche fängt noch gut an:

 
  
    #3276
03.09.07 08:22
» Startseite Montag, 3. September  


Lotto informiert: Jackpot klettert auf rund 13 Millionen Euro



Der Jackpot im Lotto 6 aus 49 wurde am vergangenen Samstag nicht geknackt. Zwar hatten bundesweit insgesamt drei Lottospieler die sechs Richtigen 8, 26, 33, 41, 43 und 45 korrekt vorausgesagt, zum ganz großen Glück fehlte ihnen jedoch die passende Superzahl 6. Die Gewinner aus Bayern (2 x) und Niedersachsen erhalten für ihren Sechser jeweils rund 870.000 Euro.

Der Lotto-Jackpot klettert somit bis zur nächsten Ziehung am Mittwoch, 5. September, auf rund 13 Millionen Euro. Seit dem 18. August 2007 hat bundesweit in fünf aufeinander folgenden Ziehungen kein Spielteilnehmer mehr die sechs Richtigen samt Superzahl getippt. Den mit rund 17,6 Millionen Euro bislang höchsten Lottogewinn in diesem Jahr hatte am Samstag, 7. Juli, ein Spielteilnehmer aus Niedersachsen erzielt.

Freude auch in der Zusatzlotterie Spiel 77. Mit der Losnummer 0209957 gewannen drei Spielteilnehmer aus Bayern, Niedersachsen und Sachsen jeweils rund 670.000 Euro.





Hinweis: ISA-CASINOS veröffentlicht auf ihrem Internet-Portal verschiedene Artikel, Analysen, Kolumnen, Reportagen, Publikationen, Urteile, Interviews und Nachrichten, die aus unterschiedlichen Quellen stammen. Verantwortlich für den Inhalt ist allein der Autor.  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelzu # 3274

 
  
    #3277
03.09.07 08:37
Die Kampangne von Faber gegen  das Staatsmonopol kommt sehr spät, sie hätte bereits vor den Lesungen erfolgen müssen. Auf den 11. Sept. 07 noch zu hoffen ist sinnlos. Die Warnungen und Bedenken der EU sind oft genug formuliert und veröffentlicht worden; die MP´s wollen sie nicht beachten!
Die EU sollte aber den Ländern nochmals klar machen, dass das Werbeverbot für Lotto und Sportwetten auch nach dem 1.1.08 weiterhin besteht und dass die EU das Einhalten dieser Verbote zur Bekämpfung der "Spielsucht" genauestens bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Monopols überwachen wird.  

257 Postings, 6437 Tage msroWunsch und Realität

 
  
    #3278
1
03.09.07 10:26
Zitate aus der Info Broschüre 50 Jahre EU "Europa 2007", Seite 40, Hrsgb.: Europäisches Parlament, Info Büro für Deutschland:

"Vorrang des Europarechts. Vorabentscheidungen. Muß ein nationales Gericht in einem Prozeß Europarecht behandeln, das ja stets Vorang vor nationalem Recht hat, so kann es vom Eurpäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidung verlangen. Diese Entscheidung ist dann für das nationale Gericht in dem betreffenden Fall bindend. Nationale Gerichte letzter Instanz sind sogar verpflicht, beim Europäische Berichtshof Vorabentscheiungen einzuholen. Das gewährleistet, daß das Europarecht in allen EU-Ländern und von allen Gerichten einheitlich ausgelegt und angewendet wird."  

Euro Gerichtshof 1979: "Was in einem Mitgliedsland der Gemeinschaft nach dort gültigem Recht hergestellt und verkauft werden darf, das darf auch in allen Mitgliedsländern vertrieben werden."  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelVorabentscheidung

 
  
    #3279
03.09.07 11:06
Verwaltungsgericht Stuttgart hält derzeitige Regelung für europarechtswidrig und legt Sportwettenfall dem Europäischen Gerichthof vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach dem die deutschen Länder hinsichtlich des umstrittenen deutschen Glücksspielmonopols einen politischen Kompromiss abgelehnt haben, wird nunmehr der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Berechtigung dieses Monopols überprüfen. Nach dem Verwaltungsgericht (VG) Köln und dem VG Gießen hat nunmehr ein drittes deutsches Verwaltungsgericht einen Sportwettenfall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das VG Stuttgart hat in einem Verfahren bezüglich der Untersagung der binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az. 4 K 4435/06) den EuGH angerufen, da es die derzeitige Regelung für nicht europarechtskonform hält.

Das VG Stuttgart bittet den EuGH zur Beantwortung folgender Fragen hinsichtlich der Berechtigung des deutschen Monopols:

a) Sind die Art. 43 und 49 EG dahingehend auszulegen, dass sie einem innerstaatlichen Monopol auf bestimmte Glücksspiele, wie z. B. Sportwetten und Lotterien, entgegenstehen, wenn es in dem betreffenden Mitgliedstaat insgesamt an einer kohärenten und systematischen Politik zur Beschränkung des Glücksspiels fehlt, weil die innerstaatlich konzessionierten Veranstalter zur Teilnahme an anderen Glücksspielen – wie staatlichen Sportwetten und Lotterien – ermuntern und hierfür werden, und ferner andere Spiele mit gleichem oder sogar höherem Suchtgefährdungspotential – wie Wetten auf bestimmte Sportereignisse (Pferderennen), Automatenspiele und in Spielbanken – von privaten Dienstleistungsanbietern erbracht werden dürfen?

b)Sind die Artikel 43 und 49 EG dahingehend auszulegen, dass durch dafür zuständige staatliche Stellen der Mitgliedstaaten ausgestellte Genehmigungen der Veranstaltung von Sportwetten, die nicht auf das jeweilige Staatsgebiet beschränkt sind, den Inhaber der Genehmigung wie auch von ihm beauftragte Dritte berechtigen, auch im Bereich der anderen Mitgliedstaaten ohne weitere zusätzliche nationale Genehmigungen die jeweiligen Angebote zum Abschluss von Verträgen anzubieten und durchzuführen?

Das VG Stuttgart begründet die Vorlage mit sehr deutlichen Worten wie folgt:

"Die Kammer hat grundlegende Zweifel daran, dass die hier anzuwendenden Vorschriften des Lotteriestaatsvertrags sowie des Staatslotteriegesetzes mit Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. (…) Im Übrigen wäre auch der Tatbestand des unerlaubten Glücksspiels im Sinne von § 284 StGB, zu dem die Klägerin zumindest strafrechtlich relevante Beihilfe leisten würde, nicht erfüllt. (…)"

Im Folgenden bejaht das Gericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des EuGH eine Beschränkung der durch den EG-Vertrag garantierten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Diese Beschränkung sei nicht gerechtfertigt, da den Forderungen in der Rechtsprechung des EuGH nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werde:

"Nach der vorgenannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann eine zulässige Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nur dann bejaht werden, wenn die Glücksspiel- und Wetttätigkeit kohärent und systematisch begrenzt wird. Von einer derartigen kohärenten und systematischen Begrenzung kann aber nach Überzeugung der Kammer nur gesprochen werden, wenn der Gesetzgeber grundsätzlich alle Sparten bzw. Sektoren von Glücksspielen bewertend in den Blick nimmt und sodann nach Maßgabe des jeweils ermittelten Gefährdungs- und Suchtpotentials auch einschreitet."

Im Übrigen hält das Verwaltungsgericht das staatliche Monopol für nicht geeignet und nicht erforderlich. Ein grenzüberschreitendes Angebot könne nur durch "massive Eingriffe in die Internetkommunikation oder den internationalen Zahlungsverkehr" unterbunden werden, was einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung eher fremd sein dürfte. Auch sei es mit der innergemeinschaftlichen Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar, dass staatliche Monopolbetriebe in anderen Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen anböten und dort in Konkurrenz zu zugelassenen privatwirtschaftlichen Anbietern träten.

Hinsichtlich der zweiten Vorlagefrage verweist das VG Stuttgart auf den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Erlaubnissen bzw. Konzessionen. Auf diesen hatte der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen zu der Rechtssache Gambelli verwiesen, ohne dass der EuGH zu dieser Frage allerdings explizit entschieden hat. Das Verwaltungsgericht hält diesen Grundsatz "unter dem oben dargestellten Aspekt modernen Internetkommunikation (für) durchaus nahe". Sei keine weitere Genehmigung erforderlich, läge auch kein unerlaubtes Glücksspiel vor.

Hinweis:

Euroforum-Konferenz "Glücksspiel und Sportwetten" am 22. und 23. Oktober 2007

"Was sollen wir wetten?" fragt der renommierte Seminaranbieter Euroforum in seiner Einladung zur Konferenz "Glücksspiel und Sportwetten – Aktuelle Rechtslage und neue Geschäftspotentiale". Diese Konferenz wird am 22. und 23. Oktober 2007 in Wiesbaden – gerade rechtzeitig vor dem Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustands zum 31. Dezember 2007 – Antworten u. a. auf folgende aktuelle Fragen geben:

– Welche Geschäftsmodelle sind auf dem internationalen Wettmarkt erfolgreich?

– Wie sehen denkbare deutsche Marktszenarien vor dem Hintergrund einer Liberalisierung aus?

– Welche neuen Vertriebswege sind für Wett- und Medienunternehmen von Interesse?

Rechtanwalt Martin Arendts hält die Einführungspräsentation unter dem Titel "Quo vadis Deutschland? – Aktuelle Entwicklungen beim Sportwetten- und Glücksspielrecht". Herr Dr. Norman Albers vom Deutschen Buchmacherverband spricht zu Besteuerungsmodellen. Herr Irsigler vom Österreichischen Buchmacherverband stellt das österreichische Modell dar. Reden werden des Weiteren Vertreter von privaten Anbietern, wie etwa bwin und FLUXX, sowie der Suchtforscher Prof. Dr. Gerhard Meyer.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Link:
http://www.euroforum.com/ProduktTitel.aspx?pnr=P1102283

Kontakt:
Arendts Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Martin Arendts
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)

Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail:  martin.arendts@anlageanwalt.de

http://www.isa-casinos.de/articles/17153.html  

101 Postings, 6378 Tage tomxvfz@3268, in Kuerze neuer Stand

 
  
    #3280
03.09.07 13:54
Entspannte Ruhe vor dem Zusammenbrechen des Kartenhauses der Monopolisten im September (09/11).  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelAuf der Kirmes kann man mehr gewinnen!

 
  
    #3281
03.09.07 16:41
Lokales Celle
 


 Land verdirbt Pokerspielern den Gewinnspaß




Schlechte Karten für Pokerspieler: Das Land Niedersachsen lässt nur noch Pokerturniere zu, in denen der Hauptgewinn maximal 60 Euro betragen darf. Ein Turnier am Freitag im Celler Stadtpalais wurde so zur Trainingsrunde degradiert. Und die Congress Union sagt ihr geplantes Pokerturnier im Oktober ab.



Von Christoph Starke
CELLE. Ayten Javsan hebt die Karte auf, schaut in die Runde ihrer Konkurrenten. Was haben die anderen wohl auf der Hand, einen Royal Flush oder ein Fullhouse? Bis in die Nacht zockten Javsan und 83 andere Pokerspieler am Freitag im Celler Stadtpalais. Am Ende gab es für die Gewinnerin Javsan nur ein Autoradio im Wert von etwa 60 Euro.
Ein neues Gesetz des Landes Niedersachsen verbietet höhere Gewinne. „Der Hauptpreis darf einen Verkehrswert von maximal 60 Euro nicht übersteigen“, heißt es im Gesetzestext. „Das ist doch schwachsinnig“, schimpft Maik Saunus, Organisator des Turniers im Stadtpalais. „Im Casino kann ich mich innerhalb weniger Minuten ruinieren und das ist dann erlaubt. Aber da verdient der Staat ja mit.“ Spieler Jürgen Duensing pflichtet ihm bei. „Dieses Gesetz ist gelinde gesagt diskussionswürdig.“
Die Congress Union Celle zieht daraus die Konsequenz. „Wir haben unser Turnier am 13. Oktober abgesagt“, sagt Geschäftsführer Ingo Schreiber. „Es besteht doch kein Anreiz mehr. Der Gesetzgeber hat uns einen Strich durch die Rechnung gemacht“. Der CDU-Landtagsabgeordnete Karl-Heinrich Langspecht rechtfertigt den Schritt der Landesregierung: „Uns geht es um die Vorbeugung der Spielsucht.“
Kritik kommt von der FDP. Jörg Bode, Celler Liberaler im Landtag und Glücksspielexperte seiner Fraktion, sagt: „Das ist sehr kleinkariert. Bei jedem Preisskat kann man mehr gewinnen.“
Doch die Pokerfront hat noch nicht alle Trümpfe ausgespielt. „Wir werden dagegen klagen. Niedersachsen ist das einzige Bundesland in Deutschland mit diesem Gesetz“, kündigt Saunus an.




Christoph Starke

02.09.2007 21:19; aktualisiert:02.09.2007 23:45



 

660 Postings, 6546 Tage Der Dozentmybet-poker ist da

 
  
    #3282
03.09.07 18:42
Wer pokert mit? :)  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelDa öffnen sich doch

 
  
    #3283
03.09.07 18:57
schon wieder neue Möglichkeiten für ein Staatsmonopol; neben Lotto und Sportwetten dann auch Pokern.  

386 Postings, 8737 Tage Gustav Gans@hopades

 
  
    #3284
1
03.09.07 19:30
Da muss ich dir sogar ein wenig Recht geben.
Aber das lange Warten und die Stagnation nagen halt an den Nerven.

tut mir leid!
 

101 Postings, 6378 Tage tomxvfzFurcht ist der Pfad zur dunklen Seite.

 
  
    #3285
1
03.09.07 21:42
Vielleicht helfen Euch in der schweren Zeit
der Ungewissheit die folgenden Worte des Jedi-Meisters Joda:

Furcht ist der Pfad zur dunklen Seite!
Deine Wahrnehmung bestimmt deine Realität!
Du kannst Veränderungen nicht aufhalten. Genau so wie du die Sonne nicht daran hindern kannst unterzugehen.
Schwer zu sehen, in ständiger Bewegung die Zukunft ist.



 

470 Postings, 6425 Tage IwinDer Staatsvertrag wird kommen

 
  
    #3286
03.09.07 23:51
Gefunden auf http://www.online-marketing24.com/...spielstaatsvertrag-tacheles.html

Glücksspielstaatsvertrag – Tacheles

Von www.oddscompany.com

Der Staatsvertrag wird kommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Politiker in den Ländern haben es in den letzten 16 Monaten versäumt vernünftige Rahmenbedingungen für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes zu setzen, ein Plan B ist nicht vorgesehen. Würde der jetzige Entwurf von den Länderparlamenten nicht ratifiziert werden, dann wäre der komplette Glücksspielmarkt gemäß Urteil (BVerfG  Fristsetzung 12/2007) ein rechtsfreier Raum. Die Strategie der Monopolbefürworter auf den Faktor Zeit zu setzen geht auf, die vom Volk gewählten Abgeordneten werden so zu Marionetten gemacht (was sollen die bitte an eigener Meinung jetzt tun, außer abnicken).

Gesprächsangebote von privaten Anbietern/Verbänden wurden weitgehend ausgeschlagen, vergeblich war die ganze Mühe. Aussichtslos haben wir unsere Anwälte an allen möglichen Symposien und Anhörungen teilnehmen lassen und die Rechnungen dafür bezahlt. Gehör konnten wir uns damit nicht verschaffen, die Richtung der Monopolisten war von vornherein festgelegt. Die Parteienpolitiker versuchen nun die Quadratur des Kreises und erinnerten sich da lieber an Albert Einstein: „Wenn die Fakten nicht mit der Theorie übereinstimmen, ändere die Fakten“.

Der Chef der staatlichen Toto Lotto Gesellschaft in Baden-Württemberg, Dr. Friedhelm Repnik, der Federführende im Deutschen Lotto- und Toto-Block, träumt davon, dass das staatliche Glücksspielmonopol noch die nächsten 50 Jahre hält. Dabei stellt er richtigerweise fest, dass hierzu Vorleistungen der Monopolisten zu erbringen sind: Die Monopolisten müssen alle Vorgaben umsetzen, die ihnen von den Gerichten gemacht worden sind, dann könnte ein Monopol noch Jahrzehnte bestehen. Damit hat der Mann ja grundsätzlich Recht, sein Problem ist jedoch die Umsetzung der Vorgaben durch die Monopolisten.

Eine Monopolstellung kommt nur dann in Betracht, wenn das staatliche Glücksspielangebot als Ganzes gesehen kohärent und systematisch vom Staat betrieben wird.

Originalzitat des EuGH: „Soweit nun aber die Behörden eines Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen, können sich die Behörden dieses Staates nicht im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, auf die öffentliche Sozialordnung berufen, um Maßnahmen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden zu rechtfertigen.“

Da kann auch ein neuer Staatsvertrag nichts daran ändern, in der Formulierung gibt es keinen Ermessensspielraum. Die Ratifizierung durch die Länderparlamente wäre eine weitere rechtsstaatliche Farce. Weiter würden die Verwaltungsgerichte „verbrennt“ werden. Viele Gerichte mussten sich bereits in der Vergangenheit mehrfach korrigieren und/oder gegenseitig widersprechen. Uns beratende Juristen sprechen im Zusammenhang mit dem Glücksspielrecht bezogen auf Deutschland von herrschender Anarchie.

Der Staatsvertrag, auch wenn er von den Länderparlamenten ratifiziert werden sollte, ist das Papier nicht wert, auf dem dieser geschrieben wird. Der Staatsvertrag und die tatsächliche Ausgestaltung des Glücksspielrechts entsprechen nicht den Vorgaben des EuGH.



Keine kohärente und systematische Glücksspielpolitik

Solange die staatlichen Glückspielmonopolisten schon mal einen Porsche oder einen Hummer mit als werbewirksame Prämie, (damit die Kunden auch regelmäßig am Glücksspiel teilnehmen) verschenken, kann von einer kohärenten und systematischen Glücksspielpolitik keine Rede sein. Pressemitteilungen hierzu: „Am Montag, 9. Juli 2007, gewinnt der Hamburger zunächst an einem Spielautomaten einen der insgesamt 90 Sonderpreise in Höhe von 10.000 EUR. Der Hamburger knackt den Porsche-Jackpot und holt sich den roten Cayman im Wert von über 55.000 EUR“. Die Lotto-Sprecherin von Lotto Hessen, Hoffmann am 17.04.2007: Es sei aber nun mal Sinn der Gewinne, verlockende Aussichten zu bieten. "Man(n) findet so etwas attraktiv", ist Hoffmann sicher und betont, dass männliche Lotto-Spieler besonders angesprochen werden sollten. Im Übrigen könne man sich den Preis auch auszahlen lassen. 40 000 Euro gebe es dann anstelle des "Hummer".

Es werden weiter Werbemaßnahmen für Oddset geschaltet, obwohl dies auch das Bundesverfassungsgericht in der Übergangszeit verboten hat. Beispiele hierzu: Im Bayernmagazin „FC Bayern“ werben sie mit ganzseitigen Anzeigen explizit für Oddset, weiter wirbt auch Lotto in diesen Magazinen regelmäßig mit mehreren ganzseitigen Anzeigen. Magazin Nr. 10/58 Jhg. vom 30. 1. 2007, Magazin Nr. 6/58 Jhg. vom 8.11. 2006, Magazin Nr. 5/58 Jhg. vom 28.10.2006.

Glücksspielstaatsvertrag als Chance nutzen

Jeder kann - auch nach Ratifizierung des neuen Staatsvertrages in jetziger Form (unser Tipp: bitte kontaktieren Sie zwecks individueller Beratung einen der vielen spezialisierten Fachanwälte,) – Glückspiele jeglicher Form anbieten. Wir von www.oddscompany.com vertreten die Rechtsauffassung, dass bei einer Ratifizierung eines europarechtswidrigen Vertrags auch eine europäische Lizenz zum Anbieten von Glücksspielen nicht notwendig ist.

Die Europäische Kommission, der EuGH, namhafte Politiker, ganze Parteifraktionen und Juristen haben im Vorfeld erklärt, dass der vorliegende Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig ist.

Einige Beispiele hierzu:

Erst kürzlich hatten sich führende Verfassungsrechtler öffentlich gegen den geplanten Rechtsbruch der Länder gestellt. Ein Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Scholz, welches dieser im Auftrag des DFB zur Vereinbarkeit des Monopolstaatsvertrages mit der Verfassung erarbeitet hat kam zum Ergebnis: Nicht mit der Verfassung vereinbar.

Der Gruppenvorsitzende Werner Langen (EVP-ED/CDU) im Europäischen Parlament stellte klar, dass die Fortsetzung der Wettmonopole der Länder nicht nur gegen die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und gegen geltendes EU-Recht, einschließlich des Binnenmarktartikels, verstoßen würde, sondern auch ein glatter politischer Systembruch wäre.

Der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef Parr äußerte sich wie folgt: „Die geplante Umsetzung des vorliegenden Entwurfes eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland sollte nun in weite Ferne gerückt sein. Ein europakonformer Staatsvertrag muss nun vorgelegt werden“.

Der Parlamentsgeschäftsführer Jörg Bode der FDP-Fraktion im Landtag Niedersachsen hält den Staatsvertrag für nicht vereinbar mit geltendem europäischen Recht.

Am 22. März 2007 erließ nunmehr die EU-Kommission eine "ausführliche Stellungnahme" gegen Deutschland, in der die Kommission feststellt, dass das in § 4 Abs. 4 des Entwurfs enthaltene Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet nicht mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Artikel 49 EGV vereinbar ist.

Die deutschen Strafgerichte können das Glücksspielmonopol bei Vorliegen eines europarechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrages über das Strafrecht (§ 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) weiter nicht durchsetzen. Ein Verbotsirrtum lässt die Schuld des Täters im Falle des §17 StGB nur dann entfallen, wenn der Irrtum unvermeidbar war. Vermeidbar ist der Irrtum über die Widerrechtlichkeit dann, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre (Beschaffung der erforderlichen Kenntnis z. B. durch Befragung eines Rechtsanwalt).

Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass spätestens der EuGH seine Rechtsprechung kontinuierlich wie in der Vergangenheit fortsetzt und zuvor anders lautende nationale Gerichtsentscheidungen abändert.

Der Staat wird sein Monopol erst dann aufgeben, wenn die Einnahmen des Staates durch private Anbieter höher sind als die von den Monopolisten. Da Monopolisten aber nur etwa 50 % des Geldes wieder ausschütten wird sich an der Situation über Jahre hinaus nichts ändern, mit Ausnahme, dass die Einnahmen der Monopolisten kontinuierlich weiter sinken werden.

Als privater Anbieter brauchen Sie aber starke Nerven und Bedenken Sie dabei, dass hier staatliche Interessen betroffen sind. Der Staat versucht dieses Monopol mit allen, wirklich allen Mitteln, aufrechtzuerhalten. Vertrauen Sie in diesen Angelegenheiten nicht auf den nationalen Rechtsstaat. Es ist eine Sache der Organisation.


Christian Vorhauer  

2154 Postings, 7520 Tage hopades@eiserner Gustav

 
  
    #3287
04.09.07 03:37
okay, das klingt sehr versöhnlich - möchte mich für die barsche Reaktion entschuldigen

GG, ich kenne Dich als immer und grundsätzlich pro-Fluxx-orientiert - dann hast Du sicher 2006 ähnlich leiden müssen wie ich

also wünschen wir uns, daß sich bezüglich Fluxx 2004 2. Hj. und 2005 1. Hj. wiederholen - hätten mindestens wir beide verdient - ich hatte da damals eine enorme Rendite

nachdem ich den ganzen August Urlaub hatte, bin ich jetzt wieder im Projekt - d.h. meine postings reduzieren sich dadurch 'auf natürlichem Wege' - umsomehr werde ich mich bei den wenigen verbleibenden postings ins Zeug legen und aussichtsreiche Kurzanalysen abgeben - und die sind hoffentlich nun wieder grundsätzlich positiv

solidarische Grüße
hopades.com
 

660 Postings, 6546 Tage Der DozentLotto - Ohne Gewähr

 
  
    #3288
04.09.07 09:11
„Lotto - Ohne Gewähr“

Firmenchef Faber sieht die Zukunft der Lottovermittler in Gefahr –
wegen eines neuen Staatsvertrags.

Volkssport. Der Staat hält das Monopol auf Glücksspiele wie die Super 6.

Von Corinna Visser
Berlin - Lottovermittler Norman Faber kämpft für die Zukunft seines
Unternehmens. „So vernichtet der Glücksspielstaatsvertrag die Firmengruppe
Faber“, schreibt er in ganzseitigen Anzeigen. Doch das soll erst der Anfang
gewesen sein: „Das ist der Auftakt für eine langfristige Kampagne“, sagte
Norman Faber dem Tagesspiegel. „Es geht um die Existenz einer ganzen
Branche.“ Dafür wolle er ein Bewusstsein in der Öffentlichkeit schaffen. Die
Kampagne werde mehrere Millionen Euro kosten, und er werde dafür auch einen
Teil seines Privatvermögens aufwenden. „Das habe ich eingeplant“, kündigt
Faber an. In Deutschland seien 35 000 Arbeitsplätze in Gefahr.

Hintergrund ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in
Kraft treten soll und jetzt noch von den Länderparlamenten ratifiziert werden
muss – in Nordrhein-Westfalen, wo Faber sitzt, ebenso wie in Berlin. Eine
entsprechende Gesetzesvorlage ist in Berlin für Dienstag zur Senatssitzung
angemeldet. Das Gesetzgebungsverfahren, heißt es aus der Senatsverwaltung,
werde wohl erst zum Jahresende abgeschlossen sein. Der Staatsvertrag schreibt
das Glücksspielmonopol des Staates fest. Es geht um viel Geld: Die
Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim geht davon aus, dass
der Markt für Glücksspiele und Wetten in Deutschland im Jahr 2006 – vor
Ausschüttung der Gewinne – 31 Milliarden Euro betragen hat.

Der Staat begründet das Monopol mit den Gefahren der Spielsucht, vor denen er
die Bürger schützen will. Sowohl deutsche Gerichte als auch der Europäische
Gerichtshof halten ein solches Monopol für zulässig – aber nur dann, wenn der
Staat der Spielsucht auch tatsächlich Einhalt gebietet. Daher ist im neuen
Staatsvertrag festgelegt, dass zum Beispiel über das staatliche Lotto nur noch
informiert, dafür aber nicht mehr geworben werden darf. Auch darf Lotto nicht
mehr über das Internet angeboten oder vermittelt werden. Darüber hinaus
müssen Lottovermittler wie Faber, Tipp24 oder Fluxx künftig in allen 16
Bundesländern eine Genehmigung einholen. „Das ist organisatorisch gar nicht
machbar“, klagt Faber, der bisher die von ihm bundesweit eingesammelten
Lottoscheine in Münster und Hannover abgibt.

Auch Experten sehen die Existenz privater Lottovermittler in Gefahr. „Es ist nicht
aus der Luft gegriffen, was Herr Faber sagt“, meint Tilman Becker, Leiter der
Forschungsstelle Glücksspiel. „Es gibt eine Bedrohung.“ Tatsächlich hänge die
Existenz der Unternehmen von der Genehmigungspraxis der Länder ab, einen
Rechtsanspruch gebe es nicht. „Das Geschäft wird schwierig, und es ist ein hohes
Risiko dabei“, sagt Becker. Der Staat versuche, die privaten Vermittler vom
Markt zu drängen, um sein Monopol zu retten.

Dafür nimmt er auch Einbußen in Kauf: Rund 7,9 Milliarden Euro gaben die
Bundesbürger 2006 für die Lotterien und Wetten des Deutschen Lotto- und
Totoblocks aus. „Etwa 20 Prozent des Umsatzes entfallen auf die privaten
Vermittler“, sagt Becker. Ohne ihren Einsatz werde der Umsatz um etwa fünf bis
zehn Prozent schrumpfen, schätzt er. Den staatlichen Lottogesellschaften ist das
aber lieber, als die Einnahmen ganz an Anbieter aus dem Ausland zu verlieren.
Wer etwa seinen Sitz auf Malta oder Gibraltar hat, kann aus steuerlichen
Gründen den deutschen Kunden viel bessere Konditionen anbieten. „Bei Lotterien
wie etwa Euromillions winken Jackpots von 15 bis 100 Millionen Euro“, sagt
Becker. „Für viele Leute ist das attraktiv.“

Auch Michael Schmid von der Berliner Strategieberatung Goldmedia sieht die
Geschäftsmodelle der drei großen deutschen Lottovermittler Faber, Tipp24 und
Fluxx in Gefahr. „Man weiß nicht, wie rabiat die Länder mit den
Glücksspielvermittlern umgehen werden“, sagt er. Martin Oelbermann von der
Beratungsfirma MECN meint, dass dabei auch Arbeitsplätze auf dem Spiel
stehen. Faber beschäftigt 500, Tipp 24 und Fluxx je rund 140 Mitarbeiter – doch
Faber sieht insgesamt 35 000 Jobs in Gefahr. „Die Branche selbst beschäftigt
weit weniger als 35 000 Menschen“, sagt Oelbermann zwar. „Rechnet man
allerdings die Mitarbeiter in Callcentern hinzu, könnte die Rechnung hinkommen.“
Wissenschaftler Becker hält den Staatsvertrag für konsequent – unter der
Prämisse, dass die Suchtgefahr tatsächlich groß sei. Das allerdings bezweifeln
viele. „Die Zahlen sprechen dafür, dass die Alkohol- und die Kaufsucht deutlich
schlimmer sind“, sagt Becker. Geschätzte 1,75 Millionen Alkoholsüchtige gebe es
in Deutschland, immerhin eine bis 1,5 Millionen Kaufsüchtige, aber nur etwa
150 000 bis 300 000 Spielsüchtige. Belastbare Zahlen über sie gibt es nicht.
Faber wirft den staatlichen Lottoanbietern Heuchelei vor und will sie zum Thema
seiner Kampagne machen. „Ich habe bis heute noch keinen einzigen
Lottosüchtigen getroffen.“ Er hoffe, den Staatsvertrag noch verhindern zu
können. Am 11. September gebe es noch einmal ein Treffen der EU-Kommission
mit Vertretern der Bundesländer. „Das ist noch einmal eine Gelegenheit, in sich
zu gehen.“

Copyright 2007 © Der Tagesspiegel, Artikel vom 02.09.2007
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Lotto;art271,2371598  

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelWäre doch auch was für Fluxx,

 
  
    #3289
04.09.07 12:10
online-Lotto für die Russen.

Startseite Dienstag, 4. September  


Novomatic läst den Rubel rollen



Der Glücksspielkonzern baut ein Werk in Kaliningrad und will in Russland ins Casino- und Lotteriengeschäft einsteigen.

"Unsere Strategie ist, in wichtigen Zielmärkten auch eigene Produktionsstätten zu errichten, wie das etwa auch der Automobilkonzern Toyota macht. Das haben wir bereits in etlichen Ländern getan und errichten jetzt ein Werk in Kaliningrad", bestätigt Franz Wohlfahrt, Vorstandsvorsitzender der Novomatic-Gruppe die Expansionspläne des heimischen Glücksspielkonzerns.

Bereits 2006 hat Novomatic ein 30.000 Quadratmeter großes Grundstück in Kaliningrad. Erworben. Die erste Produktionshalle wird Anfang 2008 eröffent. Im Endausbau sollen 500 Mitarbeiter dort Hightech-Glückspielsgeräte fertigen.

Präsident Wladimir Putin ordnet derzeit den boomenden russischen Glücksspielmarkt neu. Das Spiel ums Glück soll laut einem 2006 beschlossenen Gesetz auf vier Eldorados nach dem Vorbild von Las Vegas beschränkt werden: Wladiwostok, Jekaterinenburg, Kradnodar/Sotschi und Kaliningrad. Im übrigen Russland wird Glücksspiel nach einer zweijährigen Übergangsfrist verboten. Seit 2002 hat sich der Umsatz der 350.000 Spielhallen und 169 Casinos im Land auf 4,5 Milliarden Euro verfünffacht. Künftig wird der Staat die Konzessionen ausgeben.

Russland ist für die Novomatic kein fremdes Terrain. Bis dato wurden nach Russland bereits 60.000 Automaten verkauft. Der Konzern will sich auch um eine Lizenz für ein Casino mit 1500 Spielplätzen samt einem Entertainment-Center und einem Fünf-Sterne-Hotelresort bewerben. "Wir erwarten uns bei der Konzessionsvergabe einen Eintrittsvorteil, weil wir ja bereits jetzt Arbeitsplätze schaffen und schon stark im Markt präsent sind", hofft Wohlfahrt. Das Hotel würde mit einem Partner betrieben. Auch die Casinos Austria wollen um eine Lizenz rittern und führen bereits Gespräche.

Lotterien. Darüber hinaus sondiert Novomatic derzeit die regionalen Absatzmärkte für Lotterieprodukte. Das Lotteriegeschäft ist den Teilrepubliken vorbehalten. Wohlfahrt: "Nationale Lotteriegesellschaften sind an uns herangetreten, ob wir Produkte für diese Märkte entwickeln könnten."Dabei geht es sowohl um klassische Lotterien als auch um Video-Lotterie-Terminals.

Forschung und Entwicklung werden, versichert Wohlfahrt, auch weiterhin in Österreich bleiben. Der Forschungsbereich, in dem in der Konzernzentrale in Gumpoldskirchen 250 Mitarbeiter beschäftigt sind, wird demnächst weiter ausgebaut.

Ein Artikel von Andrea Hodoschek

Quelle: Kurier



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[Druckbare Version]  eingestellt am: 04.09.2007 10:45  

 

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelzu #3288 Dozent zu # 3280 tom

 
  
    #3290
04.09.07 12:38
Können die angeforderten Vorabentscheidungen den geplanten Staatsvertrag noch vor Ende 07 stoppen? Faber rechnet sich offenbar noch eine Chance aus, sonst würde er nicht mit der teuren Kampagne gegen den Vertrag beginnen.  

660 Postings, 6546 Tage Der Dozentpfeifenlümmel

 
  
    #3291
04.09.07 12:49

Das ist durch aus möglich.

Die Entscheidungen sind auch wichtig für die Ratifizierungen in Länderparlamenten.

Da kann sich doch was bewegen, wenn positive Gerichtsentscheidungen kommen.

Ansonsten muss man sich darauf einstellen, dass der Vertrag kommt.
Es gilt dann für die Privaten und EU in 2008 dagegen zu klagen. (Am besten erst mal einstweiliger Schutz erwirken)


 

660 Postings, 6546 Tage Der DozentMan darf auch auf das Treffen gespannt sein

 
  
    #3292
04.09.07 12:50
Am 11. September gebe es noch einmal ein Treffen der EU-Kommission
mit Vertretern der Bundesländer. „Das ist noch einmal eine Gelegenheit, in sich
zu gehen.“
 

101 Postings, 6378 Tage tomxvfz@3290

 
  
    #3293
04.09.07 13:32

Mein Gefühl ist, dass es im September zu einer
Kurskorrektur hinsichtlich weiterem Vorgehen
Glücksspielstaatsvertrag kommt. (Yoda: "Luke, Achte auf Deine Gefühle" )
Den Ländervertretern werden letztmalig die möglichen Konsequenzen aufgezeigt und es wird den Ländervertretern die Möglichkeit gegeben, den Kurs zu korrigieren, bevor
es für das Schiff eine Vorabscheidung in Form eines plötzlich auftauchenden Eisbergs gibt.  

30793 Postings, 6821 Tage Ananas#3293

 
  
    #3294
04.09.07 14:54
Ich glaube jeder Investierte wünscht sich das, doch mir fehlt der Glaube.
Es ist einfach zuviel arroganz und ignoranz in letzter Zeit bei den MP
vestzustellen, doch man weiss nie wie die Natur puschelt.
 

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelKaffee-Lotto

 
  
    #3295
04.09.07 17:09
» Startseite Dienstag, 4. September  


Familienunternehmen Tchibo bietet in Deutschland Lotto an



Tipps für "6 aus 49" über Tchibo-Internetseite

Das deutsche Familienunternehmen Tchibo bietet Lotto-Spiele 6 aus 49 an. Allerdings können die Kunden ihre Lottoscheine nicht in die Kaffeeläden bringen, denn Tchibo bietet das Spiel nur per Internet an, wie das Unternehmen am Montag in Hamburg mitteilte.

Demnach kann der Kunde bei Tchibo ab Freitag für 19,99 Euro die sechs Glückszahlen tippen und nimmt dann sieben Monate lang an jeder Samstagsziehung von 6 aus 49 teil, laut Anbieter 31 Ziehungen. Falls die gezogenen Zahlen mit den getippten übereinstimmen, erhält der Lottospieler eine Gewinnbenachrichtigung per SMS oder E-Mail, wie Tchibo erklärte. Mit einem ähnlichen Angebot wirbt in Deutschland auch ein weiteres Familienunternehmen, die Drogeriemarkt-Kette Schlecker.



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[Druckbare Version]  eingestellt am: 04.09.2007 16:44  

 

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelNeue Fragen:

 
  
    #3296
04.09.07 17:21
Wieso fangen die jetzt noch mit dem Internet-Lotto an? Glaubt Tschibo etwa an den Sturz des Staatsvertrages? Oder glaubt Tschibo ( Bestandsschutz für die Übergangszeit? ), auch bis zum 1.1.09 das neue Internetportal betreiben zu dürfen? Die Übergangszeit wurde doch nur den Firmen zugebilligt, die bereits vor dem Entwurf des Staatsvertrages im Geschäft waren und deren Existenz durch den Ausschluss des Internets gefährdet wurde ( Fluxx, Tipp24 und noch kleinere). Wenn aber Tschibo jetzt erst anfängt, werden sie wohl kaum den Bestandsschutz erhalten. Das bedeutet dann, dass Tschibo offenbar mit einem Scheitern des Staatsvertrages rechnet, ansonsten würde sich die Investition überhaupt nicht lohnen. Auch der Gedanke, eventuell später auf Schadensersatz klagen zu können, ist abwegig, weil der Entwurf des Staatsvertrages bereits auf dem Tisch liegt.  

660 Postings, 6546 Tage Der DozentIch glaube Tschibo

 
  
    #3297
1
04.09.07 17:32
ist Kooperationspartner vom Tipp24.
Das Angebot könnte also von Tipp24 stammen.
Damit wäre der Bestandschutz gegeben.

 

21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelFolgen des Knebelvertrags

 
  
    #3298
04.09.07 18:41


Wirtschaftsexperte Prof. Dr. Schneider: Massive Schwarzmarkt- und Spielsuchtgefahren durch den Glücksspielstaatsvertrag



Düsseldorf - Auf Einladung des Deutschen Buchmacherverbandes Essen e.V. (DBV) hat gestern in Düsseldorf Herr Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Friedrich Schneider, Wirtschaftswissenschaftler der Universität Linz, die Ergebnisse eines Gutachtens zu den Folgen eines staatlichen Monopols für Sportwetten vorgestellt. Prof. Schneider, der ein renommierter Berater der Bundesregierung ist, hat Forschungsansätze zur Berechnung des Umfangs der Schattenwirtschaft auf den Glücksspielmarkt angewandt. Seine Berechnungen haben ergeben, dass das geplante Verbot privater Sportwetten zu einer Verlagerung des Wettgeschehens in den Bereich des Schwarzmarktes führen wird.

Damit verbunden wären ein erheblicher Ausfall von Steuern, Zweckabgaben und der Verlust von Arbeitsplätzen. Geradezu beängstigend ist, dass die Wettkonsumenten in die Fänge von Wettanbietern aus dem kriminellen Milieu geraten könnten, die die Nische der privaten Sportwettannahmen künftig besetzen. Die Folge wären kriminelle Praktiken wie Wucherzinsen, Beschaffungskriminalität und Erpressung, denen der Wetter schutzlos ausgeliefert ist. Die durch das staatliche Monopol beabsichtigte Suchtprävention liefe ins Leere.

Das geschäftsführende Vorstandsmitglied des DBV, Dr. Norman Albers, verwundert dies nicht: "Der Wetter lässt sich nicht in eine staatliche ODDSET-Schublade packen. Er sucht einfach attraktive Wettangebote im Internet oder sonst wo. Die Zwangskanalisierung der Wettkunden verrinnt im Sande."

Herr Prof. SCHNEIDER wird die Ergebnisse seiner Studie im Einzelnen anlässlich einer Pressekonferenz in Brüssel vorstellen und der Europäischen Kommission übergeben.

Wilfried Straub, Wettbeauftragter des Deutschen Fußballbundes und der Fußballliga bekräftigte auf der Veranstaltung, dass durch das Verbot privater Wettanbieter und der Werbung dafür, dem Deutschen Fußball jährlich dreistellige Millionenbeträge an Sponsoring und Lizenzeinnahmen entgehen würden. Dies verzerrt den Wettbewerb im Profifußball in Europa. Es stellt eine massive Beeinträchtigung für den deutschen Fußball im Vergleich zu den ausländischen Ligen dar, die solchen Einschränkungen nicht unterliegen. Prominentes Beispiel ist der Wechsel der Trikotwerbung von Bwin, von Werder Bremen auf den AC Mailand und Real Madrid.

Originaltext: Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43972 Pressemappe via RSS : feed://www.presseportal.de/rss/pm_43972.rss2

Pressekontakt: Die Studie kann bei Interesse zur Verfügung gestellt werden unter Tel.: 0201/790329 Deutscher Buchmacherverband Essen e.V. Oliver Jäger



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21832 Postings, 7293 Tage pfeifenlümmelJetzt müssen unsere MP´s

 
  
    #3299
04.09.07 19:03
ein Gegengutachten einholen mit der Schlussfolgerung, dass ohne Knebelvertrag das Abendland untergehen wird.  

804 Postings, 6866 Tage DonCarloWas erwarten wir von Schlecker/Fluxx ?

 
  
    #3300
3
05.09.07 06:41
Schlecker Märkte: 10800 in Deutschland
Ich habe hier mal den schlechtesten Fall 5 Tippscheine werden pro Ziehung abgegeben und den Fall, den ich erwarte analysiert 20 Tippscheine pro Ziehung.

Der Umsatz pro Schein bezieht sich nicht auf den Verkaufspreis, sondern auf den Umsatz den Fluxx, nach Abzug der abzuführenden Gebühren erreicht. Das ist gestaffelt von 25 Cent bis EUR 1,50

Umsatz/Ziehung: der Umsatz der pro Ziehung erwirtschaftet wird
Anzahl Ziehungen: Ziehungen innerhalb eines Jahres 2 x 53 Wochen (Sa/Mi)

Umsatz/Jahr: basierend auf Umsatz Ziehung*Anzahl Ziehungen

Marge: Umsatz/Schein abzgl. Kosten von Fluxx pro Schein (Transaktionskosten)
Ich habe mal Margen von 10-25% angenommen, wobei ich mir vorstellen kann, daß sie weit höher liegt.

Beispiel: schlechtester Fall
Angenommen, der Umsatz pro Schein liegt bei 0,75 EUR und 5 Tippscheine pro Schleckermarkt werden abgegeben. So wird ein Umsatz 4,25 Mio generiert.
Hat Fluxx dabei eine Marge von 15% werden 637875 EUR Gewinn erzielt.
nicht besonders viel, aber ein netter Gewinn.

Nimmt man die gleichen Daten beim besten Fall, mit 20 Tippscheinen pro Ziehung, werden aber bereits 2,5 Mio in die Kasse gespült.

Hier kann sich jeder selbst ausrechnen, was für Ihn das passende Szenario ist.
Ich persönlich gehe in der Anfangsphase von folgendem Szenario aus:
5 Tippscheine pro Ziehung. Umsatz 0,75 Marge 25% - das entspricht einem Gewinn von 1 Mio.
Liegt die Marge aber höher - bei 50%, wäre der Gewinn gleich 2 Mio.

Bei einer 3er Tippgemeinschaft scheint es momentan so zu sein: Preis EUR 5,90 abzüglich EUR 4 an das Land. D.h. der FLUXX Umsatz pro Schein ist EUR 1,90.
Da würden bei einer Marge von 25% ca. 2 Mio. Gewinn generiert. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, daß man EUR 1,30 als Transaktionskosten generiert, sonder eher 0,25 EUR.
Das würde bedeuten, daß bei jedem Schein EUR 1,65 bei FLUXX als Gewinn bleiben.
 
Angehängte Grafik:
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schlecker_fluxx.jpg

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