Westwing -- Neuer Thread
Egal, danke an Scansoft auf jeden Fall für seinen selbstlosen Einsatz.
Ich muss auch sagen, es ist auch sehr einfach dort zu kaufen und es macht immer mehr Spass je länger man sich mit dem Thema Home & Living beschäftigt. Auch wenn das Westwing Invest man Ende ein Reinfall wird, hat man dann wenigstens eine schöne Wohnung.
Dachte immer, das Leben sei zu kurz um bei den eigenen 4 Wänden zu sparen, aber der Westwing Kurs der vergangenen 12 Monate hat mich viel Demut gelehrt. Aber äußerst schön finde ich die Sachen schon.
Bin ja schließlich auch Zooplus Aktionär, ohne das Zeug selbst zu essen.
Wenn der Kurs bei 100 € ist, werde ich meine Wohnung wohl mal einrichten lassen mit WEW Inventar.
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https://news.guidants.com
Statistische Übersicht
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/...-konsumklima-index/
Die Inflation führt ja gerade dazu, das man seine Kaufentscheidungen nicht hinten anstellt. Deflation wäre für die Börse das viel größere Gift aber das haben die Deutschen leider bis heute nie verstanden. Darüber lassen sich viele großen Börsengurus aus den US immer mal wieder aus. Auch Kosto ging in seinen Büchern darauf das ein.
Grundsätzlich ist die Situation nicht mit 2008 vergleichbar. Die Unternehmen konnten mit Kurzarbeit und anderen Maßnahmen immens ihre Kostenstruktur ausdünnen und gleichzeitig reorganisieren unter dem Deckmantel von Corona. Gleichzeitig haben viele Menschen (möchte jetzt nicht sehr viele schlimme und traurige Schicksale relativieren - bzgl. Selbstständigkeit usw.) keine große Auswirkungen der Corona Krise zu spüren bekommen. Die meisten waren zu Hause geblieben und die Kosten für die tägliche Arbeit (Autofahrt, Essen usw) wurden gerade durch die Mindereinnahme gegenkompensiert, so das man letztlich von der Kaufkraft keine Verluste verkraften musste. Das führt natürlich dazu, das viele Menschen (gerade mit 2008 im Hinterkopf) ihre Situation hinsichtlich Kaufkraft, finazieller Stärke, Gesundheit usw. besser beurteilen, als nach den etwas größeren Krisen.
Daher sehe ich wirklich keine Gründe für eine Abnahme von Umsatz usw. Die Menschen werden es sich für Weihnachten schön machen (Einrichtung usw) um ein weiteres Jahr wg. Corona hinter sich zu lassen. Das sind meine Gründe, wieso ich keinen Umsatzrückgang auch nur ansatzweise im E-Commerce erwarte.
Viele werden weiterhin Online Bestellungen durchführen und zusätzlich je nach Bedarf auf den stationären Handel zurückgreifen.
Aber gut für Q4
Die wichtigsten Punkte daraus sind:
Die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 IfSG endet mit Ablauf des 24. November 2021. Sie wird nicht verlängert. Denn ihre Voraussetzungen liegen nicht mehr vor.
Der eingriffsintensive Maßnahmenkatalog aus § 28a Abs. 1 IfSG wird nach Beendigung der epidemischen Lage im Bundesgebiet keine Anwendung mehr finden. Wir werden auch die derzeit noch im Gesetz vorgesehene Möglichkeit streichen, diesen Katalog gemäß § 28a Absatz 7 Satz 1 IfSG nach Ablauf der epidemischen Lage in einzelnen Bundesländern durch den jeweiligen Landtag auf Landesebene für anwendbar zu erklären.
Um die nach wie vor bestehenden Gefahren, die von Covid-19 ausgehen, angemessen zu bekämpfen, werden wir eine Rechtsgrundlage für die Bundesländer schaffen, um für einen Übergangszeitraum bis zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 folgende weniger eingriffsintensiven Maßnahmen anordnen zu können, soweit sie zur Verhinderung einer erneuten dynamischen Verbreitung von Covid-19 erforderlich sind und die auch spätestens zum Frühlingsanfang am 20. März 2022 im Bundesgebiet auslaufen:
a.Maskenpflicht; §
b.§Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises in Bereichen, die in besonderer Weise geeignet sind, zu einer Verbreitung von Covid-19 beizutragen (§ 28a Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 IfSG) mit der Möglichkeit zur kapazitären Beschränkung oder der Beschränkung des Zugangs;
c.§Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für die in § 28a Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 IfSG genannten Betriebe, Gewerbe, Einrichtungen, Angebote, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen;
d.§Abstandsgebote im öffentlichen Raum, womit vornehmlich öffentliche Innenräume gemeint sind;
e.§Verarbeitung der Kontaktdaten von Kundinnen und Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmenden in den in Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 genannten Betrieben, Gewerben, Einrichtungen, Angeboten, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen, um Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können; dabei soll die Verarbeitung nach Möglichkeit digital erfolgen, ohne dabei jedoch Menschen ohne mobile Endgeräte vom öffentlichen Leben auszuschließen;
f.§Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Schulen), Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen.
Die Maßnahmen in der Corona-Arbeitsschutzverordnung werden ebenfalls bis 2022 verlängert.
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