Aurelius
Das steht so im 3. Absatz auf S. 198 des Geschäftsberichtes.
Mit dem Gewinnvortrag bin ich nicht ganz einverstanden.
Wenn du die die GUV 2018
https://aureliusinvest.de/site/assets/files/3405/...018_de_secure.pdf
auf Seite 2 anschaust, dann ergibt sich ein Widerspruch.
Es kommt mir so vor, als seien die beiden Absätze 1 und 2 des Geschäftsberichtes inkonsistent, als wäre der Absatz 1 aus 2017 da hinein geraden.
Das folgere ich aus den Zahlen der GUV.
Schau mal, dort findest du z.B. den Bilanzgewinn 224.807.000 unter 1.1. - 31.12.2017 ????
Ich habe jetzt keinen Nerv mehr, mich heute länger mit diesen Zahlen zu beschäftigen.
Schönen Abend noch.
Also der Absatz 1 muß wohl raus aus diesem Bericht. Ein Copy & Past - Fehler?
Bin müde; schaue morgen nochmal hin.
1) Einzel- vs. Konzernabschluss. Schau hier: https://aureliusinvest.de/site/assets/files/3405/...018_de_secure.pdf
S. 76
2) Im Mai 2018 (!) wurde die Dividende für das Jahr 2017 in Höhe von 5 EUR pro Aktie ausgeschüttet.
Mir ist soeben bewusst geworden, dass du, glaube ich, bei vielen deiner vorherigen Infos immer nur den Einzelabschluss angeschaut hast. Kann das sein? Das würde zumindest einiges erklären.
All das ändert nichts an der Tatsache, das wir 485mio Gewinnrücklagen haben und eine Dividendenzahlung daraus erfolgen könnte, wenn erforderlich. Wenn ich mich nicht täusche, meine ich gelesen zu haben, das man über 400mio in der Kasse hat. Weshalb ich glaube, dass die €3 Dividende locker drin sind.
Dem Redakteur des Geschäftsberichtes ist da, wie du es freundlich ausdrückst, ein "Zahlendreher" unterlaufen. Wenn man aus 2017 eine 2018 macht, dann würde ich das anders bezeichnen: es ist ganz einfach falsch.
Ich finde es peinlich, daß Aurelius sowas passiert.
Über die Zahlen der GUV 2018 sind wir uns also einig.
Aus einem Fehlbetrag (Verlust) in 2018 wurde ein Bilanzgewinn gemacht. Das ist in den Zeilen 15-18 des Jahresabschlusses dargestellt.
Daraus wurde zunächst die Basisdividende und dann die Partizipationsdividende bezahlt.
Aus dem Bilanzgewinn von 146 Mio. dürften damit etwa 57 Mio. übriggeblieben und vorgetragen worden sein. Somit stünden genug Finanzmittel für eine Basisdividende oder andere Zwecke (Investitionen) zur Verfügung.
Was passiert, werden wir im Geschäftsbericht 2019 erfahren, der für den 31.3.20 angekündigt ist.
Vorher bleibt alles Spekulation.
Derweil können wir ja den Börsenzettel als Indikator für Vermutungen über Lage von Aurelius hernehmen.
Der Kurs hängt schon länger um die 33 fest.
Aber Vorsicht! Morgen, am 10.2.20, beginnt das ARP !!! Da mag sich dann am Kurs etwas ändern.
Die Position Gewinnrücklagen in der Konzernbilanz kann uns ja mal jemand erklären, der da besser drin steckt.
Soweit ich das sehe, ist damit auf der Passivseite der Bilanz die Zusammensetzung des Eigenkapitals dargestellt.
Dieses Kapital ist aber investiert/gebunden, wie auf der Aktivseite zu sehen ist.
Diese Gewinnrücklage steht damit nicht (quasi als großer Geldkoffer) für etwa Dividendenzahlung zur Verfügung.
Ergo können die Gewinnrücklagen, welche die 10% gesetzlicher Mindestrücklagen übersteigen, frei verwendet werden etwa zu Kapitalerhöhungen oder Dividenden.
Die Auflösung der Gewinnrücklagen ist geregelt in § 150 Abs. 3 und 4 AktG.
Die Auszahlung der Gewinnrücklagen ist de facto einfach ein aktiv passiv tausch. Kasse reduziert sich und Gewinnrücklagen auch. Wenn die Kasse nicht ausreicht, müsstest du Bilanztechnisch andere Vermögensgegenstände liquidieren. Deswegen sagte ich weiter oben, die vorhandene Liquidität ist hier die Einschränkung für jegliche Dividendenzahlung.
„Gesetzliche Rücklage: nach § 150 Abs. 2 AktG haben die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien im Interesse des Gläubigerschutzes solange 5 % aus dem – um einen etwaigen Verlustvortrag geminderten – Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis diese zusammen mit der Kapitalrücklage (nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB) 10 % des Grundkapitals erreicht. Unternehmergesellschaften haben nach § 5a Abs. 3 Nr. 1 GmbHG ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage einzustellen.“
„Die Auflösung von Gewinnrücklagen unterliegt strengen Bedingungen (§ 150 Abs. 3 und 4 AktG). Haben die Gewinnrücklagen zusammen mit den Kapitalrücklagen die Höhe der gesetzlich erforderlichen Rücklagen noch nicht erreicht, dürfen sie nur zur Verlustabdeckung verwandt werden, wenn sowohl Gewinnvortrag als auch andere Gewinnrücklagen hierfür nicht ausreichen (§ 150 Abs. 3 AktG). Übersteigen die Rücklagen die gesetzlich erforderliche Mindestgrenze, so dürfen sie auch zur Kapitalerhöhung verwandt werden (§ 150 Abs. 4 Nr. 3 AktG). Wenn keine Verluste auszugleichen sind, können die anderen Gewinnrücklagen frei verwendet werden, etwa zur Kapitalerhöhung oder Ausschüttung von Dividenden, wenn der Jahresüberschuss hierzu nicht ausreicht (Dividendenkontinuität).“
Müsste es doch bald mal 2 % Gewinnmarge kommen
Habe vorhin aufgestockt.
Ich weiss nicht, ob ich es als gutes Zeichen sehen soll, dass die Dividendenerwartung inzwischen bei nicht mal mehr 3 EUR liegt.
Aurelius hat über 400 Mio. Cash. Künftige Akquisitionen kann man auch mit der neuen Anleihe stemmen bzw. diese auf 200 Mio. erhöhen. In einem miesen "Übergangsjahr" schütten sie 3 EUR aus. Und jetzt, nach einem guten Jahr, soll es nicht mal mehr 3 EUR geben?! Ich glaube die Erwartungen würden schon sehr enttäuscht werden, wenn die 3 EUR nicht kommen.
Das Fremdkapital wird üblicherweise vom Käufer mit übernommen, so dass Aurelius als Verkaufserlös nur der Equity Value zufließt. Deshalb musst du aufpassen was mit Verkaufspreis gemeint ist. Enterprise Value oder Equity Value. Tendenz zu ersterem.
"Beim Aufruf der Seite ist ein Fehler aufgetreten."
Wieso?
2. Keine Ahnung ;-) Da musst Du Ariva fragen.....
Gut für das ARP von Aurelius!
Ich war gestern bei 32,50 jedenfalls auch auf der Kaufseite, und einige Andere auch wie man bei WO nachlesen kann.
Ich würde mir wünschen dass die geschädigten Investoren entschädigt werden aber das wird wohl nix!