Tesla - Autos, Laster, Speicher und Solardächer
Seite 2431 von 2873 Neuester Beitrag: 17.11.24 17:50 | ||||
Eröffnet am: | 07.09.17 11:26 | von: SchöneZukun. | Anzahl Beiträge: | 72.819 |
Neuester Beitrag: | 17.11.24 17:50 | von: Top-Aktien | Leser gesamt: | 17.518.321 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 18.642 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < 1 | ... | 2429 | 2430 | | 2432 | 2433 | ... 2873 > |
Der Holzlook hat auch hundertmal mehr Charme, als die Schlachthaus-Anmutung von Musks Edelstahl-Cybertruck.
China-Zahlen... au weia, ich hätte ja gedacht, die Chinesen schmeißen Tesla unter einem vorgeschobenen Grund wie "American Spy Car" raus. Das brauchen sie gar nicht. Tesla kommt mit den Chinesen nicht mit und die Konkurrenzfrage löst sich von selbst.
15,9 % VW
9,4 % Audi
6,4 % Skoda
4,3 % Seat
1,3 % Porsche
---------------------------------
37,3% VW Konzern
1,5 % Tesla
https://www.adac.de/news/neuzulassungen-kba/
Aus dem Artikel: Bei den Elektrofahrzeugen verdrängte der Skoda Enyak den Tesla Model Y von Platz 1.
Deutz trennt sich vom Bootsmotoren Geschäft.
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/...on-bootsmotoren-13016941
Moderation
Zeitpunkt: 14.11.23 13:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
Zeitpunkt: 14.11.23 13:02
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unerwünschte Wortwahl/Inhalt
3. Die Rechtslage Teil II – ist Wertersatz zu bezahlen?
An der fehlerhaften Widerrufsbelehrung hängt auch das Recht des Unternehmers (hier: Tesla) Wertersatz zu verlangen. Ein Unternehmer kann gemäß § 357a I Nr. 2 BGB nur Wertersatz verlangen, wenn er den Verbraucher ordnungsgemäß nach Artikel 246a § 1 II S. 1. Nr. 1 EGBGB unterrichtet hat. Wir vertreten die Auffassung, dass die Belehrung fehlerhaft war, siehe oben, und daher grundsätzlich auch kein Wertersatz zu bezahlen ist. So sieht dies auch die Rechtsprechung (vgl. etwa sehr ausführlich Amtsgericht Dülmen, 3 C 282/17).
Selbst wenn man den Fehler als eher klein einstufen wollte, so gehen wir mit der Rechtsprechung davon aus, dass der Wertersatz auch bei kleineren Unrichtigkeiten nicht zu leisten ist. Wichtig ist aber auch darauf hinzuweisen, dass diese Frage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist und Tesla dies naturgemäß wohl anders sehen wird.
4. Was wir erwarten, wie TESLA reagieren wird
Unsere Erfahrung aus hunderten Fällen mit Tesla ist, dass dort erst auf entsprechenden juristischen Druck Verbraucherrechte umgesetzt werden. Wir gehen daher eher nicht davon aus, dass Tesla ohne weiteres das Widerrufsrecht akzeptieren und Ihr Fahrzeug zurücknehmen wird. Das wahrscheinlichste Szenario ist, dass auch hier nur Recht bekommt, wer die Durchsetzung mit Nachdruck verfolgt.
https://teslaanwalt.de/tesla-probleme/
Eine kleine Auswahl an Mängeln, mit denen wir uns schon befasst haben und weiter befassen:
Erhebliche Ladeleistungreduzierung
Zu geringe nutzbare Akkukapazität
Defekte Antriebswellen
Leistungsreduktion/Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs
Hardware-Upgrade 3.0 bei erworbenem FSD erfolgt nicht
FSD funktioniert nicht wie zugesichert
Schäden am Unterboden bei Auslieferung
MCU-Fehler
Wiederholte Ausfälle wichtiger Fahrzeugfunktionen
Verschwiegene Unfallschäden beim CPO-Kauf
Mängel in der Lackierung
Wasser dringt ins Fahrzeug ein
Allgemeine Auslieferungsmängel
Defekte an den Scheinwerfern
Grobe Spaltmaße
Zehntausende Tesla-Halter können Kaufverträge wegen Formfehler widerrufen
Folglich können ungefähr 50.000 Tesla-Halter von der verlängerten Widerrufsfrist profitieren. Allerdings sinkt diese Zahl täglich. Schließlich muss der Widerruf innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen nach der jeweiligen Fahrzeug-Übergabe erfolgen. Sonst ist auch die verlängerte Widerrufsfrist abgelaufen", erklärt Claus Goldenstein.
Also 1 Jahr Tesla fahren, dann OHNE Wertabzug zurückgeben und zu einem Hersteller wechseln ohne Pfütze im Fußraum.
Woanders hätte man ne Menge Dividenden bekommen...
Aber der Glaube an Kursen von 5000 machen halt viele blind...