ARIVA zensiert grundgesetzfeindlich


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Neuester Beitrag: 25.04.21 13:27
Eröffnet am:25.03.21 17:10von: NurmalsoAnzahl Beiträge:71
Neuester Beitrag:25.04.21 13:27von: JulianewhzhaLeser gesamt:9.160
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6242 Postings, 2147 Tage Jaminaqiwwi

 
  
    #26
1
25.03.21 21:24
Glaube das es die meisten verstanden haben. Kannst aufhören Angst einzujagen.

Und nun warum macht bzw. tut sich das Board sowas jezt überhaupt an ... ?

Gutmütigkeit ?  

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiUnd ob die Lüth-Entscheidung hier überhaupt ein-

 
  
    #27
1
25.03.21 21:25
schlägig ist, wäre noch zu hinterfragen.   Ich konnte nicht feststellen, wo Herr Lüth diese Boykottaufrufe abgesetzt hat, gegen die sich die Filmfirma gewehrt hat.    

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiJamina, ich mag es nicht so sehr,wenn man bei vor-

 
  
    #28
2
25.03.21 21:30
gebrachten Gegenargumenten oder schlicht bei einer anderen Rechtsauffassung im nächstfolgenden Posting zu lesen bekommt, auch eine Marktfrau habe ein Rechtsverständnis. Das ist nicht witzig gemeint, sondern zielt darauf ab, mangels Sachargumenten den anderen lächerlich zu machen und herabzusetzen. Genaugenommen ist es eine Provokation, die bei Ariva mittlerweile schon mal zu Sperren führen kann.  

6242 Postings, 2147 Tage Jaminaqiwwi

 
  
    #29
2
25.03.21 21:35
Man kann diese "witzig" Sternchen umwandeln. . .

Es darf sicherlich auch mal gelacht werden in diesem Board !  

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiHier noch ein Beitrag zur Debatte in den USA:

 
  
    #30
1
25.03.21 21:37
-- wens interessiert --  

59475 Postings, 3833 Tage Lucky79Den wievielten "Wuterzeuger" haben wir denn schon?

 
  
    #32
25.03.21 22:05
5 oder 6...?


 

25196 Postings, 8795 Tage modUS-amerikanisches Recht ist

 
  
    #33
1
25.03.21 23:03

20500 Postings, 2790 Tage SzeneAlternativWer es nötig hat, "Witzige" in

 
  
    #34
1
25.03.21 23:21
"Interessante" umzuwandeln untergräbt die Meinungsfreiheit des "Witzig"- Verteilers und handelt "grundgesetzfeindlich".
Alles Weitere in "1".
Der Möchtegern-Wachtmeister-Azubi wird mich sicherlich Recht geben.
MUHAHAHAHHA  

9678 Postings, 1802 Tage qiwwi#33 - es geht um die Debatte über Meinungsfreiheit

 
  
    #35
25.03.21 23:39
in unserem Land und parallel in den USA...

Nicht um das amerikanische Rechtssystem. Das sei, wie mir mal zu Ohren gekommen ist, ein anderes als das deutsche... Wer hätte das gedacht...  

25196 Postings, 8795 Tage modBring es auf den Punkt

 
  
    #36
25.03.21 23:42
Grundsätzlich hat Ariva das Hausrecht,
... ABER ...

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserUmwandlung - und jetzt

 
  
    #37
1
25.03.21 23:44
noch nen Blacky bekommen.

Der bebbt gerade innerlich ... was für Freude :))))

21203 Postings, 4275 Tage WeckmannDer Vedrfasser von #1 hat jedenfalls keine Ahnung,

 
  
    #38
1
25.03.21 23:51
was Zensur ist.  

21203 Postings, 4275 Tage Weckmann-d

 
  
    #39
1
25.03.21 23:51

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserder "Vedrfasser" von #38

 
  
    #40
2
25.03.21 23:53
von gar nichts - und das erst recht

20500 Postings, 2790 Tage SzeneAlternativOh

 
  
    #41
26.03.21 00:04
Ich scheine einen wunden Punkt beim Fast-Azubi getroffen zu haben-)  

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserja,

 
  
    #42
26.03.21 00:07
hast du. Und jetzt ab in die haia - husch husch ...

25196 Postings, 8795 Tage modecht jetzt, SA

 
  
    #43
4
26.03.21 00:07
Dein Avatar sieht beschissen aus *g*

25196 Postings, 8795 Tage modnaja db, Wecky,

 
  
    #44
2
26.03.21 00:09
hatte offensichtlich schon mal einen Grundkurs
im Öffentlichen Recht.

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserin der Tat.

 
  
    #45
1
26.03.21 00:10
kleine Peggy äuglein - so sehen denunzianten aus :)

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserdobranotzka :)

 
  
    #46
26.03.21 00:12

25196 Postings, 8795 Tage modWas nicht ist, kann noch werden

 
  
    #47
1
26.03.21 00:13

25196 Postings, 8795 Tage modauch

 
  
    #48
1
26.03.21 00:13
dobranotzka

Gute N8

9808 Postings, 1561 Tage 123pGuten Morgen ☕

 
  
    #49
26.03.21 02:16

58425 Postings, 5131 Tage boersalinoDie Rechtsgrundlage für eine Löschung und Sperrung

 
  
    #50
3
26.03.21 07:38
[Kopie / Fillorkill :  https://www.ariva.de/forum/off-topic-571467?page=32#jumppos824 ]

Sie steht auf wackligen Füssen. Eine Moderationspolitik frei Schnauze widerspricht in Deutschland der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, die in die Beziehungen zwischen Privaten eingreifen kann. Hier mal ein Fallbeispiel:

Einstweilige Verfügung gegen Löschung eines Beitrags auf einer Social-Media-Plattform

Normenketten:
GG Art. 5 Abs. 1
BGB § 241 Abs. 2, § 307 Abs. 1 S. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2
NetzDG § 1 Abs. 3

Leitsätze:

1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Betreibers einer Social-Media-Plattform, wonach dieser sämtliche Inhalte, die ein Nutzer postet, entfernen kann, wenn er (der Betreiber) der Ansicht ist, dass diese gegen die Richtlinien der Plattform verstoßen, ist unwirksam, weil sie den Nutzer als Vertragspartner des Betreibers entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. (Rn. 24 – 25) (redaktioneller Leitsatz)

2. Den Grundrechten kommt insoweit eine mittelbare Drittwirkung zu, als das Grundgesetz in seinem Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung errichtet hat, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts Geltung haben, mithin auch das Privatrecht beeinflussen. § 241 Abs. 2 BGB bildet eine konkretisierungsbedürftige Generalklausel, bei deren Auslegung dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung Rechnung zu tragen ist. (Rn. 27) (redaktioneller Leitsatz)
3. Mit dem gebotenen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz wäre es unvereinbar, wenn der Betreiber einer Social-Media-Plattform gestützt auf ein „virtuelles Hausrecht“ auf der von ihm bereitgestellten Plattform den Beitrag eines Nutzers, in dem er einen Verstoß gegen seine Richtlinien erblickt, auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung nicht überschreitet. (Rn. 28) (redaktioneller Leitsatz)

4. Die Interpretation einer Äußerung setzt die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums voraus. Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden. (Rn. 31) (redaktioneller Leitsatz)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/...tectCookieSupport=1  

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