ARIVA zensiert grundgesetzfeindlich


Seite 1 von 3
Neuester Beitrag: 25.04.21 13:27
Eröffnet am:25.03.21 17:10von: NurmalsoAnzahl Beiträge:71
Neuester Beitrag:25.04.21 13:27von: JulianewhzhaLeser gesamt:9.162
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:
8


 
Seite: <
| 2 | 3 >  

14559 Postings, 6671 Tage NurmalsoARIVA zensiert grundgesetzfeindlich

 
  
    #1
8
25.03.21 17:10

Aus Art. 5 GG:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt."


Tatsächlich haben mir die Zensoren doch eine Verlinkung zur BZ Berlin (Springer-Blatt) gelöscht mit der verlogenen Begründung "Regelverstoß - unerwünschter Inhalt". Als besondere Dreistigkeit haben sie dann noch einen Link auf die Forumregeln angefügt, gegen die ich natürlich nicht verstoßen habe. In dem gelöschten Beitrag wurde über ein "Hausverbot für Merkel und andere Politiker" in einem Berliner Restaurant berichtet.

Mal ne Frage an ARIVA: Benutzt ihr das Grundgesetz auch als Klopapier oder ist es euch einfach nur scheißegal? 


 

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserkürzlich auch

 
  
    #2
3
25.03.21 17:15

bei mir:

Hier ein Zitat aus einer Quelle, welche für jeden zugänglich ist.
(mein Beitrag wurde willkürlich wg. Diffamierung gelöscht:
https://www.ariva.de/forum/...-derzeit-lese-570679?page=21#jumppos542 )

https://www.ariva.de/forum/...rator-auszug-zu-friedman-affaere-574508



14559 Postings, 6671 Tage Nurmalso#2 Die Typen, die so agieren,

 
  
    #3
2
25.03.21 17:27
handeln nicht wie gesetzestreue Unternehmer, sondern wie politische Aktivisten.  

25886 Postings, 2692 Tage goldikGesetzestreue Unternehmer , da fällt mir spontan:

 
  
    #4
25.03.21 17:45
Contradictio  in adiecto ein,
schreibe ich aber nicht, weil es zu pauschal verunglimpfend wäre...  

59475 Postings, 3833 Tage Lucky79#1 Immer das gleiche...

 
  
    #5
25.03.21 18:04
;-)

Mich stört das nicht...
Mir ist das egal...

 

719 Postings, 5328 Tage Weke...

 
  
    #6
25.03.21 18:07
Der Artikel 5 gilt nur für den Staat. Der Rest darf zensieren was er möchte.  

12 Postings, 1339 Tage serdersQuelle

 
  
    #7
25.03.21 18:45
Hier ein Zitat aus einer Quelle, welche für jeden zugänglich ist.  

25196 Postings, 8795 Tage mod!

 
  
    #9
6
25.03.21 19:27
"Willkür, der gezielte Ausschluss unliebsamer Meinungen, widersprüchliches Verhalten und unverhältnismäßige Maßnahmen können nicht erlaubt sein.
Die Löschung von Beiträgen, Sperrung oder Blockade der Nutzer müssen daher durch
einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein, um zulässig zu sein."

https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/...elle-hausrecht-23464/

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiAriva hat das Hausrecht. Es kann den User auch

 
  
    #10
8
25.03.21 19:35
rauswerfen, wenn es will.  

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserdarf sie es nicht

 
  
    #11
1
25.03.21 19:40

9678 Postings, 1802 Tage qiwwidoch

 
  
    #12
4
25.03.21 19:42
kannst es ja probieren  

9678 Postings, 1802 Tage qiwwi...

 
  
    #13
2
25.03.21 19:46
Welche Rechte können Portalbetreiber aus dem Hausrecht haben?
Recht zur Löschung einzelner Beiträge
Das „virtuelle Hausrecht“ erlaubt grds. – unabhängig davon, auf welcher Grundlage es ausgeübt wird – auch die Löschung von Posts (vgl. etwa LG München, Urt. v. 25.10.2006, Az. 30 O 11973/05).

Recht zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses
Die gespeicherten Nutzerprofile, -konten oder -accounts sind Teile eines Dauerschuldverhältnisses, das auch aus wichtigen Gründen nach § 314 BGB ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich gekündigt werden kann. Hier muss man dann immer schauen, ob auch im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt (s.u.).

Recht zur Erteilung von virtuellen Hausverboten
Weiter als das Recht zur Kündigung ist dann sogar das klassische Hausrecht, ein Hausverbot zu erteilen. Danach dürfen die Nutzer sich auch in Zukunft nicht mehr auf die Webseite begeben und da an der Diskussion teilnehmen. Das gilt vor allem in Online-Shops, wo der Kunde dann bei dem Händler nicht mehr kaufen darf. Das kann man durch die Sperrung von IP-Adressen durchsetzen. (OLG Hamm, Urteil v. 23.10.2007, Az. 4 U 99/07).
...

https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/...elle-hausrecht-23464/  

9678 Postings, 1802 Tage qiwwi...siehe Wuterzeuger ff.

 
  
    #14
1
25.03.21 19:47

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasserohne festen und

 
  
    #15
3
25.03.21 19:48
triftigen Grund dürfen sie's nicht, basta

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiIrrtum; sie dürfen

 
  
    #16
2
25.03.21 19:50

54906 Postings, 6862 Tage Radelfan#2: Wundersame Wandlung!

 
  
    #17
1
25.03.21 19:53
Aus "witzig" wurde "interessant"!

Naja, wenn es den Poster denn befriedigt....

29905 Postings, 4318 Tage waschlappenSie dürfen nicht....

 
  
    #18
25.03.21 19:57
wieso dürfen Sie?  

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasser19:53

 
  
    #19
25.03.21 20:14
das wurmt dich, und so gewaltig, dass du das ausheulen musstest

25196 Postings, 8795 Tage modauch eine Marktfrau

 
  
    #20
2
25.03.21 20:54
hat ein (subjektives) Rechtsverständnis, kiiwii.

11516 Postings, 8429 Tage der boardaufpasser19:46

 
  
    #21
1
25.03.21 21:04
"Hier muss man dann immer schauen, ob auch im Einzelfall ein wichtiger Grund vorliegt"


Sagte ich doch, so ohne düfen sie es nicht - finito :)

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiDie Marktfrau geschäften, mit wem sie will.

 
  
    #22
1
25.03.21 21:08
Sie muß aber nicht.  

25196 Postings, 8795 Tage modEs ist sinnlos, hier mit

 
  
    #23
2
25.03.21 21:12
Einigen diskutieren zu wollen.
Sie lesen noch nicht einmal Ps mit klaren Sachargumenten und Quellenangaben,
sondern suchen sich - emotional geladen - das für sie Passende raus.
In der Juristerei gibt es selten "entweder oder",  sondern meistens
"es kommt darauf an".

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiDu solltest erstmal deine eigenen Quellen sorg-

 
  
    #24
3
25.03.21 21:19
fältig studieren.  
Gibt es zwischen Dir und Ariva einen Nutzungsvertrag ?  Gibt es AGBs ?  Zahlst du für die Nutzung ?  
Oder nutzt Du kostenlos eine von Ariva angebotene Platform ?
Das wäre schon mal das erste, was zu prüfen wäre.

Und à propos Meinungsfreiheit ein Hinweis:   Auch Zeitungen sind nicht verpflichtet, Leserbriefe zu veröffentlichen. Sie können es, müssen es aber nicht.  

9678 Postings, 1802 Tage qiwwiUnd nochwas: Wenn Ariva morgen das Board schließen

 
  
    #25
3
25.03.21 21:22
würde, wäre das weder eine Verletzung deiner Meinungsfreiheit noch Zensur, auch wenn Du dann bei Ariva nicht mehr schreiben könntest.  

Seite: <
| 2 | 3 >  
   Antwort einfügen - nach oben