ARIVA zensiert grundgesetzfeindlich
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 25.04.21 13:27 | ||||
Eröffnet am: | 25.03.21 17:10 | von: Nurmalso | Anzahl Beiträge: | 71 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 13:27 | von: Julianewhzha | Leser gesamt: | 9.164 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 4 | |
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Aus Art. 5 GG:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt."
Tatsächlich haben mir die Zensoren doch eine Verlinkung zur BZ Berlin (Springer-Blatt) gelöscht mit der verlogenen Begründung "Regelverstoß - unerwünschter Inhalt". Als besondere Dreistigkeit haben sie dann noch einen Link auf die Forumregeln angefügt, gegen die ich natürlich nicht verstoßen habe. In dem gelöschten Beitrag wurde über ein "Hausverbot für Merkel und andere Politiker" in einem Berliner Restaurant berichtet.
Mal ne Frage an ARIVA: Benutzt ihr das Grundgesetz auch als Klopapier oder ist es euch einfach nur scheißegal?
https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/...elle-hausrecht-23464/
nun kann sich Jeder seine Gedanken machen, denn ob die Mods immer wissen WARUM Sie loeschen und den Knast aufmachen, bezweifle ich schon sehr sehr lange.
Soweit so gut. Das ist die einzige Handhabe, (neben evt Vertragsverletzung), die ich sehe, warum nicht gelöscht werden dürfte.
Aber da wie hier ja nicht mit Klarnamen, sondern anonym schreiben, ist einem Moderator nicht ohne weiteres bekannt, ob eines der erwähnten Kriterien auf einen User zutrifft, dessen Beitrag evt unrechtmäßig gelöscht wurde. Also löschen.
Um aber die Probe aufs Exempel zu machen, würde ich zB dem User "bordaufpasser" empfehlen, im Falle einer Löschung gegen Ariva zu klagen und die Sache richterlich klären zu lassen.
Schau einmal hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz
Auch denkbar ist es, Unterlassungsansprüche gegen eine drohende Löschung oder nach erfolgter Löschung bei Wiederholungsgefahr geltend zu machen.
Hat der Betreiber aufgrund von AGB gehandelt, so kann man in diesem Rahmen auch prüfen lassen, dass die AGB unwirksam sind – z.B. wegen eines Verstoßes gegen das AGG oder die Meinungsfreiheit. "
Das ist doch für jeden hoffentich jetzt verständlich genug??
https://www.ariva.de/forum/...gesetzfeindlich-574530?page=1#jumppos50