Ab heute (fast) alles neu bei AT1
Oder hast Du andere Infos?
Naja wenn AT mal wieder bei um die 9 Euro stehen werde ich die dann erst vorhandene Übergewichtung von AT abbauen und zumindest für diesen Teil spielt das steuerliche Einlagenkonto ja keine Rolle (da sich der "Einstandskurs" um die Dividende senkt und man beim Verkauf daher die Steuer nachzahlt)
man muss Geld bezahlen bekommt aber nur Aktien
naja lass mich überraschen
Ich habe alle offizielle Veröffentlichungen bei Aroundtown Seite durchstudiert. Einziges was ich dazu gefunden habe dazu, ist die WKN, welcher auch im Depot bei dieser Buchung angegeben ist. Sinn und Zweck verstehe ich aber nicht.
Hast was von S Broker gehört?
Kein Gewähr!
Man schenkt ja keinem umsonst so irgendwas ins Depot rein.
Bei Siemens ja, da gab es für zwei Aktien je eine Siemens Energy in Depot.
Die Targo hat mir dann erst noch Handelskosten eingebucht, diese nach beschwerde meinerseits aber wieder zurückgenommen.
An sich nichts verwunderliches, man bekommt ja nicht auf ein mal das doppelte geschenkt ( selbst bei Siemens war es milderes Geschenk).
Was ich behindert finde, dass der Broker es als "mein" Vermögen stolz reinbucht und noch stolz in Depotentwilckung-Prozente einbezieht. Klar war zu erwarten, aber scheint nur unseriös
Davon abgesehen soll ich das bis spätestens zum 05. Januar abgeschickt haben. Dabei kennt man die Konditionen vorher doch noch gar nicht. Ich finde es echt komisch, dass es da kein standardisiertes Verfahren für gibt... Hoffe für Euch, dass es bei Euch klappt wie Ihr Euch das wünscht.
Kanada oder Japan bestimmt.
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Diese Unterlagen stellen weder ein Angebot noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder zur Zeichnung von Aktien von Aroundtown SA in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Bezugsrechte und die Aktien, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen zu keiner Zeit in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, geliefert oder anderweitig übertragen werden, außer an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act")) in Übereinstimmung mit Abschnitt 4(a)(2) des Securities Act oder einer anderen anwendbaren Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder in einer Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Aroundtown SA hat die Bezugsrechte und/oder die Aktien nicht gemäß dem Securities Act registriert und beabsichtigt auch nicht, die Bezugsrechte und/oder Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich anzubieten.
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Aroundtown SA
(eine Aktiengesellschaft (société anonyme),
gegründet nach den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg
mit eingetragenem Sitz in 40, Rue du Curé, L-1368 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg,
eingetragen im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister
(Registre de commerce et des sociétés) unter der Nummer B 217868)
ISIN: LU1673108939 WKN: A2DW8Z Handelssymbol: AT1 (XETRA)
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BEZUGSANGEBOT
Aus dem Beschluss über die Ausschüttung einer Dividende durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Dezember 2020 ergibt sich ein Dividendenanspruch von EUR 0,14 (brutto) je Aktie. Die Aktionäre können wählen, ob sie sich die Dividende (i) in bar, (ii) in Form von Aroundtown-Aktien ("Aktiendividende") oder (iii) für einen Teil ihrer Aktien in bar und für den anderen Teil ihrer Aktien als Aktiendividende auszahlen lassen wollen. Von der Dividende in Höhe von EUR 0,14 (brutto) pro Aktie wird ein Betrag von EUR 0,0210 pro Aktie ("Luxemburger Quellensteuerbetrag") von der Gesellschaft einbehalten, um die anwendbare Luxemburger Quellensteuer zu begleichen. Der verbleibende Betrag von EUR 0,1190 pro Aktie ("Dividendenrecht") steht für die Zeichnung von Aroundtown-Aktien im Rahmen der Aktiendividende ("Dividendenaktien") zur Verfügung.
Die Anzahl der Dividendenaktien, die im Rahmen der Aktiendividende geliefert werden, hängt vom Bezugsverhältnis und der Anzahl der Aktionäre ab, die an dem Bezugsangebot teilnehmen, wie hierin jeweils näher beschrieben.
Das Board of Directors beabsichtigt, für die Lieferung der Dividendenaktien gegen Abtretung von Dividendenansprüchen durch diejenigen Aktionäre, die sich für die Aktiendividende entscheiden, ausgegebene, von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien ("Bestehende Aktien") zu verwenden. Das Board of Directors behält sich jedoch vor, am oder um den 13. Januar 2021 die Schaffung der für die Aktiendividende erforderlichen Aktien durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Artikel 7.1 der Satzung der Gesellschaft ("Genehmigtes Kapital") zu beschließen und damit das Grundkapital von derzeit EUR 15.370.256,09 durch Ausgabe von Stammaktien im Nennwert von je einem Cent (EUR 0,01) ("Neue Aktien") gegen Sacheinlage von Dividendenansprüchen zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Eine Kapitalerhöhung ist nur dann erforderlich, wenn sich das Board of Directors für die Lieferung von Neuen Aktien im Rahmen der Aktiendividende entscheidet. Sollte sich das Board of Directors dafür entscheiden, im Rahmen der Aktiendividende nur Bestehende Aktien zu liefern, ist keine Kapitalerhöhung erforderlich.
Die Dividendenaktien werden ab dem 1. Januar 2020 dividendenberechtigt sein.
Aktionäre, die am 15. Dezember 2020 um 23:59 Uhr MEZ Aroundtown-Aktien besaßen und diese nicht bereits vor diesem Zeitpunkt verkauft haben, sind berechtigt, Dividendenaktien zu zeichnen. Die Dividendenaktien werden den Aktionären gemäß ihrem jeweiligen Dividendenrecht zu einem noch festzulegenden Bezugsverhältnis angeboten ("Zeichnungsangebot").
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Jede ausstehende Aktie verbrieft ein Bezugsrecht und ein Dividendenrecht von EUR 0,1190. Jeder Aktionär kann sein(e) Bezugsrecht(e) nur durch unwiderrufliche Beauftragung und Ermächtigung der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRA 42659 und mit der Geschäftsanschrift Bockenheimer Landstraße 25, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland ("Berenberg"), (i) Dividendenaktien gegen Übertragung und Abtretung (und, im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien, (ii) gegen Übertragung und Abtretung (und, im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien, zusätzlich gegen Sacheinlage, soweit erforderlich) der jeweiligen Dividendenansprüche des Aktionärs im Namen, im Auftrag und für Rechnung sowie in Vollmacht des jeweiligen Aktionärs zu zeichnen, (iii) gegen Übertragung und Abtretung (und, im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien, zusätzlich gegen Sacheinlage, soweit erforderlich) der jeweiligen Dividendenansprüche des Aktionärs im Namen (iii) im Namen, im Auftrag und für Rechnung und in Vertretung des jeweiligen Aktionärs einen Abtretungs- und Einbringungsvertrag mit der Gesellschaft ("Abtretungs- und Einbringungsvertrag") über die Zeichnung, Übertragung und Abtretung (und im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien zusätzlich die Einbringung als Sacheinlage, soweit erforderlich) der jeweiligen Dividendenrechte des Aktionärs abzuschließen und die Dividendenaktien anzunehmen, und (iv) im Namen, im Auftrag und für Rechnung und in Vertretung des jeweiligen Aktionärs einen Abtretungs- und Einbringungsvertrag mit der Gesellschaft ("Abtretungs- und Einbringungsvertrag") abzuschließen, (und, im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien, soweit erforderlich, die Einbringung in Form von Sacheinlagen) seiner/ihrer Dividendenrechte und durch die Erklärung, dass die von dem jeweiligen Aktionär übertragenen und abgetretenen (und, im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien, soweit erforderlich, eingebrachten) Dividendenrechte in seinem/ihrem alleinigen Eigentum stehen, keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen und zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Eine solche Beauftragung und Bevollmächtigung muss innerhalb der Bezugsfrist vom 16. Dezember 2020 nach Veröffentlichung des Bezugsangebots bis zum 8. Januar 2021 (einschließlich) ("Bezugsfrist") über die Depotbank des Aktionärs während der üblichen Geschäftszeiten unter Verwendung des von den Depotbanken hierfür bereitgestellten Formulars ("Bezugserklärung") gegenüber Berenberg erklärt werden. Am 21. Januar 2021 wird Berenberg die Dividendenaktien an das Clearingsystem der Clearstream Banking AG, Eschborn, Deutschland ("Clearstream"), zugunsten des Depots des jeweiligen Aktionärs liefern. Die Ausübung der Bezugsrechte wird mit der fristgerechten Umbuchung der jeweiligen Dividendenrechte von ISIN LU2264048211 / WKN A2QHZU auf ISIN LU2264047759 / WKN A2QHZT wirksam.
Berenberg wird das Bezugsangebot als Abwicklungsstelle auf der Grundlage einer am 16. Dezember 2020 abgeschlossenen Transaktions- und Bezugsvereinbarung ("Transaktionsvereinbarung") für die Aktionäre, die ihre Bezugsrechte ausüben möchten, unter den im nachfolgenden Abschnitt "Sonstige wichtige Informationen" genannten Bedingungen abwickeln. Insbesondere hat sich Berenberg in der Transaktionsvereinbarung verpflichtet, (i) die Dividendenaktien im Namen, im Auftrag und für Rechnung und in Vollmacht der jeweiligen Aktionäre zu zeichnen, die sich für eine Aktiendividende entschieden haben, indem sie die Bezugserklärung innerhalb der Bezugsfrist ordnungsgemäß bei Berenberg eingereicht haben ("Ausübende Aktionäre"), (ii) die Übertragung und Abtretung der Dividendenansprüche an die Gesellschaft (und im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien zusätzlich die Einbringung der Dividendenansprüche als Sacheinlage in die Gesellschaft, soweit erforderlich) im Namen, im Auftrag und für Rechnung und in Vertretung der Ausübenden Aktionäre und (iii) die Lieferung der Dividendenaktien an jeden Ausübenden Aktionär am 21. Januar 2021. Es wird erwartet, dass Berenberg die Dividendenaktien im Namen, im Auftrag und für Rechnung sowie in Vollmacht der ausübenden Aktionäre am 13. Januar 2021 zeichnen wird. Die Durchführung einer etwaigen Kapitalerhöhung würde voraussichtlich am 13. Januar 2021 erfolgen.
Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte richtet sich nach der Anzahl der Aktien der Gesellschaft in ihrem jeweiligen Depot am Abend des 17. Dezember 2020 (da die Abwicklung von Aktienübertragungen zwei Börsentage dauert, spiegelt das Depot den Aktionärsstand am Abend des 15. Dezember 2020 wider). Die Bezugsrechte können ab dem Beginn der Bezugsfrist am 16. Dezember 2020 ausgeübt werden, auch wenn ihre technische Lieferung an die Depotbanken durch Clearstream erst spätestens am 21. Dezember 2020 erfolgt. Die gelieferten Dividendenrechte schließen die zugehörigen Bezugsrechte ein und sind mit diesen untrennbar verbunden. Die Depotbanken sind für die Lieferung der Bezugsrechte an die Depotkonten der einzelnen Aktionäre verantwortlich.
Umliegende Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Bezugsrechte für die Dividendenaktien in der Zeit
vom 16. Dezember 2020, nach der Veröffentlichung des Bezugsangebots, bis zum 8. Januar 2021 (einschließlich)
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über ihre Depotbank durch Berenberg als Bevollmächtigten unter Verwendung der von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugserklärung zu übertragen und Berenberg im Namen und für Rechnung der ausübenden Aktionäre zur Übertragung und Abtretung der zu übertragenden und abzutretenden Dividendenansprüche (und im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien zusätzlich als Sacheinlage, soweit erforderlich) zu bevollmächtigen. Bezugsrechte, die nicht fristgerecht ausgeübt werden, verfallen entschädigungslos. Werden Bezugsrechte nicht oder nicht rechtzeitig ausgeübt, erfolgt die Auszahlung der Dividende in bar, ohne dass es einer weiteren Handlung bedarf.
Die Ausübung der Bezugsrechte ist abhängig von der Unterzeichnung des Abtretungs- und Einbringungsvertrags und im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien zusätzlich von der Durchführung der Beschlüsse des Board of Directors über die Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital der Gesellschaft und die Ausgabe der Neuen Aktien.
Abwicklungsstelle und Zahlstelle
Die Abwicklungsstelle ist Berenberg.
Zahlstelle für die im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 15. Dezember 2020 auszuschüttende Dividende der Gesellschaft ist die Quirin Privatbank AG, Bürgermeister-Smidt-Str. 76, 28195 Bremen, Deutschland.
Wichtiger Hinweis
Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre zu beachten, dass der Bezugspreis und das Bezugsverhältnis je Dividendenaktie erst kurz vor Ende der Bezugsfrist, voraussichtlich am 5. Januar 2021, veröffentlicht werden. Inhaber von Bezugsrechten, die ihre Bezugsrechte nicht oder nicht vollständig ausüben, erhalten die Dividende in Höhe von EUR 0,14 (brutto) je Aktie in bar für jede gehaltene Aktie, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, abzüglich des anwendbaren Luxemburger Quellenbetrags. Diese Dividende wird voraussichtlich am 15. Januar 2021 über ihre Depotbanken ausgezahlt.
Zeichnungspreis
Der Bezugspreis entspricht dem Referenzpreis (wie unten definiert), reduziert um einen Abschlag von 15 % und gerundet auf zwei Dezimalstellen ("Bezugspreis"). Der Referenzpreis für Aroundtown-Aktien wird dem Durchschnitt des täglichen volumengewichteten Durchschnittskurses der Aroundtown-Aktie in Euro im Xetra-Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse während des Zeitraums von vier (4) Handelstagen vor der Veröffentlichung des Bezugspreises entsprechen ("Referenzpreis"). Der Referenzpreis wird voraussichtlich nach Handelsschluss am 5. Januar 2021 festgelegt werden.
Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis stellt die Anzahl der ausgegebenen Aktien dar, für die die Aktiendividende gewählt (und entsprechende Dividendenansprüche übertragen, abgetreten und im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien, soweit erforderlich, zusätzlich eingebracht) werden muss, um eine Dividendenaktie an der Aktiendividende zu erwerben ("Bezugsverhältnis"). Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus der Division des Bezugspreises durch das Dividendenrecht von EUR 0,1190 und der Rundung auf zwei Nachkommastellen. Aufgrund von Rundungseffekten kann die Berechnung der Anzahl der Dividendenaktien der Aktiendividende auf Basis des Bezugsverhältnisses von der Berechnung auf Basis des Bezugspreises abweichen. Für die Ermittlung der Anzahl der Dividendenaktien in der Aktiendividende ist allein das Bezugsverhältnis maßgeblich.
Soweit ein Aktionär Dividendenansprüche übertragen und abgetreten (und, soweit erforderlich, eingebracht) hat, die insgesamt (berechnet durch Multiplikation der Anzahl der Aktien, für die die Aktiendividende gewählt wurde, mit dem Dividendenrecht) ein ganzzahliges Vielfaches des Bezugspreises übersteigen, wird die Differenz zwischen dem größtmöglichen ganzzahligen Vielfachen des Bezugspreises und der Summe der übertragenen und abgetretenen (und, soweit erforderlich, eingebrachten) Dividendenansprüche wie oben berechnet ("Restbetrag") in bar ausgezahlt, abgerundet auf den nächsten ganzen Cent. Teile von Dividendenrechten können nicht übertragen, abgetreten und eingebracht werden, um Dividendenaktien zu zeichnen.
Bezugsrechtshandel
Weder die Gesellschaft noch Berenberg beabsichtigen, die Bezugsrechte an einer Börse handeln zu lassen, und weder die Gesellschaft noch Berenberg werden einen solchen Handel organisieren. Ein Antrag auf Notierung der Bezugsrechte an einer Börse ist ebenfalls nicht gestellt worden. Ein Erwerb oder eine Veräußerung von Bezugsrechten über eine Börse im regulierten Markt ist daher nicht möglich. Darüber hinaus werden weder die Gesellschaft noch Berenberg einen solchen Erwerb veranlassen.
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oder Verkauf. Die einem Aktionär zustehenden Bezugsrechte können jedoch zusammen mit den Dividendenrechten, mit denen sie untrennbar verbunden sind, frei übertragen werden. Ab dem Beginn der Bezugsfrist, d.h. ab dem 16. Dezember 2020, werden die ausgegebenen Aktien der Gesellschaft "ex Bezugsrecht" und "ex Dividende" notiert.
Form und Verbriefung der Dividenden-Aktien
Gemäß der derzeit geltenden Satzung der Gesellschaft werden etwaige Neue Aktien als Inhaberaktien ausgegeben, und etwaige Bestehende Aktien sind Inhaberaktien. Alle Neuen Aktien (sofern vorhanden) werden zusammen mit den ausgegebenen Aktien der Gesellschaft (einschließlich der Bestehenden Aktien) ausschließlich durch eine Inhaberaktienurkunde in globaler Form verbrieft, die bei Clearstream hinterlegt wird.
Lieferung der im Rahmen des Bezugsangebots gezeichneten Dividendenaktien und Zahlung des Restbetrags
Die Dividendenaktien, für die gemäß dem Bezugsangebot Bezugsrechte ausgeübt wurden, werden voraussichtlich am 21. Januar 2021 über eine Girosammelverwahrung bei Clearstream an die depotführenden Banken geliefert.
Der Restsaldo und die Dividendenansprüche, für die nicht die Aktiendividende gewählt wurde, werden voraussichtlich am 15. Januar 2021 über die Depotbanken an die Aktionäre ausgezahlt.
Provision für Depotbanken
Die Depotbanken können für die Zeichnung von Dividendenanteilen Provisionen erheben. Aroundtown deckt die Kosten für Dienstleistungen der Depotbanken nicht ab. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Depotbank nach Einzelheiten.
Börsenzulassung und Notierung der Dividendenaktien
Die Zulassung zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) in Bezug auf etwaige auszugebende Neue Aktien wird voraussichtlich am 17. Dezember 2020 beantragt, vorbehaltlich der Durchführung einer Kapitalerhöhung. Es wird erwartet, dass solche Neuen Aktien am 21. Januar 2021 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft einbezogen werden.
Weitere wichtige Informationen
In Übereinstimmung mit Artikel 1 (4) lit. h) und (5) lit. g) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG ("Prospektverordnung") wird für die Zwecke des Bezugsangebots und der Zulassung der Neuen Aktien zum Handel kein Wertpapierprospekt erstellt; stattdessen wird ein einziges Dokument zu Informationszwecken gemäß Artikel 1 (4) lit. h) und (5) lit. g) der Prospektverordnung ("Prospektbefreiungsdokument"). Für den Fall, dass Dividendenaktien nur in Form von Bestehenden Aktien geliefert werden, wird das Prospektbefreiungsdokument nicht für die Zwecke der Zulassung zum Handel gemäß Artikel 1 (5) lit. g) der Prospektverordnung verwendet. Interessierte Aktionäre sollten vor einer Entscheidung über die Ausübung ihres Bezugsrechts die Prospekt-Vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts sollten interessierte Aktionäre die Prospektausnahmeunterlage (abrufbar unter https://www.aroundtown.de/investor-relations/...meeting/ogm-dec-2020) sorgfältig lesen und sich eingehend über die Gesellschaft informieren. Es wird empfohlen, auch im Hinblick auf mögliche Risiken, die Website der Gesellschaft (https://www.aroundtown.de/investor-relations/...meeting/ogm-dec-2020) zu besuchen und die dort verfügbaren Finanzberichte einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 und der Zwischenfinanzinformationen für den Neunmonatszeitraum zum 30. September 2020 sowie die sonstigen Informationen auf der Website der Gesellschaft zu lesen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Die Verpflichtungen von Berenberg aus dem Transaktionsvertrag zum Abschluss des Abtretungs- und Einbringungsvertrags sowie zur Zeichnung der Dividendenaktien und zur Übertragung und Abtretung der Dividendenrechte an die Gesellschaft (und im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien zusätzlich zur Einbringung der Dividendenrechte in die Gesellschaft als Sacheinlage im erforderlichen Umfang) im Namen, im Auftrag und für Rechnung und in Vertretung der jeweiligen Ausübenden Aktionäre und damit letztlich zur Durchführung dieses Bezugsangebots stehen unter einer Reihe von aufschiebenden Bedingungen. Zu diesen Bedingungen gehört insbesondere, dass alle Zusicherungen und Gewährleistungen der Gesellschaft in der Transaktionsvereinbarung richtig und vollständig sind und die Gesellschaft alle ihre Verpflichtungen aus der Transaktionsvereinbarung erfüllt hat, die vor dem
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Abschluss des Einbringungsvertrags und der Zeichnung der Dividenden-Aktien. Die Ausübung der Bezugsrechte auf die Dividendenaktien ist abhängig von der Unterzeichnung des Abtretungs- und Einbringungsvertrags und im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien zusätzlich von der Durchführung der Beschlüsse des Board of Directors über die Kapitalerhöhung, die Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft unter dem Genehmigten Kapital und die Ausgabe der Neuen Aktien.
Stellt Berenberg vor der Unterzeichnung des Abtretungs- und Einbringungsvertrags, die voraussichtlich am 13. Januar 2021 erfolgen wird, fest, dass eine (oder mehrere) der Bedingungen nicht (rechtzeitig) erfüllt ist, kann sie den Transaktionsvertrag kündigen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Gesellschaft berechtigt, die Transaktionsvereinbarung zu kündigen. Wird der Transaktionsvertrag vor Unterzeichnung des Abtretungs- und Einbringungsvertrags gekündigt, erlöschen die Bezugsrechte der Aktionäre. In diesem Fall erhalten die Aktionäre ihre Dividende in Höhe von EUR 0,14 (brutto) je Aktie in bar (abzüglich des anwendbaren Luxemburger Quellenbetrags). Sobald die Unterzeichnung des Abtretungs- und Einbringungsvertrags und, im Falle der Ausgabe von Neuen Aktien, zusätzlich die Durchführung einer Kapitalerhöhung erfolgt ist, besteht ein solches Kündigungsrecht nicht mehr und die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht gemäß den oben genannten Voraussetzungen ausgeübt haben, erhalten die Dividendenaktien zum Bezugsverhältnis.
Verkaufsbeschränkungen
Die Dividendenaktien werden dem Publikum ausschließlich im Großherzogtum Luxemburg und in Deutschland angeboten. Weder die Bezugsrechte noch die Dividendenaktien wurden oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte, die Bestehenden Aktien und die Neuen Aktien (soweit vorhanden) dürfen zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder in die Vereinigten Staaten von Amerika angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer an "qualifizierte institutionelle Käufer" gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act, in Übereinstimmung mit Section 4(a)(2) des Securities Act oder auf der Grundlage einer anwendbaren Ausnahmeregelung oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, vorausgesetzt, es liegt kein Verstoß gegen die geltenden Wertpapiergesetze in den einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vor.
Verfügbarkeit des Prospektbefreiungsdokuments
Das Zeichnungsangebot erfolgt auf der Grundlage des Prospektbefreiungsdokuments. Für das öffentliche Angebot gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. h) und Abs. 5 lit. g) der Prospektverordnung von Dividenden, die in Form von Aktien an die Aktionäre ausgeschüttet werden, besteht keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts, "sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien sowie die Gründe und Einzelheiten des Angebots enthält". Das Prospektbefreiungsdokument ist unter https://www.aroundtown.de/investor-relations/...-meeting/ogm-dec-2020 veröffentlicht.
Luxemburg, 16. Dezember 2020
Aroundtown SA
Das Direktorium
https://www.aroundtown.de/no_cache/...c-2020/ogm-dec-2020-disclaimer/
@5XX5: willkommen im Forum
Ich möchte nicht nochmal den Ablauf wiederholen, siehe hierzu das Posting von zerospiel.
Will kurz erklären, warum im Depot ein zusätzlicher Wert eingebucht wird und (speziell für 5XX5) warum s-broker nicht behindert ist.
1.) Historie
In grauer Vorzeit, als Aktien noch papierhafte Urkunden waren bestand eine Aktie aus dem Mantel (Eigentliche Urkunde) und dem Bogen mit zahlreichen Kupons (Dividenden) und einem Talon (Erneuerungsschein, um einen neuen Bogen zu erhalten). Ein Kupon hat dann z.B. die Dividende für das Jahr 1898 verbrieft und nicht die Aktienurkunde selbst.
2.) Gegenwart, elektronischer Handel
Heutzutage wird der Handel und die Bestandsverwaltung grösstenteils elektronisch abgewickelt.
Bei normalen Dividenden = Bardividende erfolgt zu einem Stichtag die Ermittlung des Anspruchs.
Bsp.: Max Mustermann hält am 15.12. zum Börsenschluss 10.000 Stk. Aktien und erhält 10.000 x 0,50 EUR Dividende.
Den Anspruch bis zur Auszahlung der Dividende behält der Broker/Bank in eigener EDV oder einem externen Dienstleister.
Sehr gut zu sehen, wenn man am nächsten Tag mit dem Depot umzieht und die Dividende dann im alten Depot gutgeschrieben wird.
3.) Aktiendividende
Bei der optionalen Aktiendividende ist der Vorgang etwas komplizierter. Dadurch, dass über eine bestimmte Zeit mehrerer Vorgänge (Anspruch, Optieren, optionale Wandlung, Versteuerung, Auszahlung) durchgeführt werden, wird der Anspruch (ähnlich des Kupons, siehe unter 1) als separate WKN eingebucht. Über diese WKN können dann alle Vorgänge effizient und separat gesteuert werden.
Dies ist nicht nur bei Aroundtown sondern alles Aktiendividenden usus (Bsp. DIC u.w.)
A) bei der Bardividende wird die Cash-Line Position mit je 0,14 Cent bezahlt und dann mit 0 ausgebucht
B) bei der Aktiendividende wird nach Bekanntgabe des Bezugspreises entsprechend gewandelt und der Restbetrag ausbezahlt und dann mit 0 ausgebucht.
4.) Wertstellung
In dem Moment in dem die Cash-Line Position vom Clearing eingeliefert wird, muss ein Wert ermittelt werden. Diesen denkt sich der Broker/Bank nicht aus. Daher ist s-broker auch nicht behindert. Der Datensatz wird in der Regel von einem externen Datendienst bezogen.
Auch in meinem Depots bei DAB und flatex stand die Cash-Line kurzzeitig mit dem Wert des Basiswerts und 100% Gewinn (sachlich falsch) im Depot.
Scheinbar wurde es zwischenzeitlich auf 0 korrigiert, korrekter wäre mMn die 0,14 EUR.
Egal ob Bar oder Aktien ich wünsche allen viel Freude und Spass bei diesem aufregenden Vorgang ;-)
Weiterhin frohe Weihnachten.
Weiterhin frohes Fest euch allen! =)
[url]https://www.wallstreet-online.de/nachricht/...or-scrip-dividend[/url]
oder:
[url]https://www.aroundtown.de/fileadmin/user_upload/...nd_ratio.pdf[/url]
Etwas ausführlicher:
[url]https://www.aroundtown.de/fileadmin/user_upload/...ary_2021.PDF[/url]
Und hier der komplette, ausführliche Prospekt, mit markierten Änderungen gegenüber 15.12.20 (muss ich erst mal in Ruhe anschauen ...:
[url]https://www.aroundtown.de/fileadmin/user_upload/...mark-up_.PDF[/url]
Da ich das noch nie mirgemacht habe, wollte ich mal fragen, ob mir jemand das erklären kann???
Bekommt man eine bestimmt Anzahl Aktien dazu?
Vielen Dank für eine Antwort und viele Grüße
Teile die Anzahl deiner Aktien durch 44, dann weisst Du wie viele Aktien Du erhalten kannst. Das muß aber von DIR angewiesen werden, sonst bekommst Du die Divi in cash.
VG