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Seite 293 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:28 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.651.043 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 175 | |
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Du wirst abwarten müssen, was der IV meldet. Und falls es - wie es die aktuelle Faktenlage vermuten lässt - eine Anmeldung des Schlußtermins ist, könnten zahlreiche Altaktionäre noch Verluste realisieren und Aktien abstoßen wollen.
Also ICH täte hier niemanden dazu raten, jetzt Walter Bau Aktien oder Insolvenzaktien mit ähnlich gelagerter Risikosituation zu kaufen. Das und auch nur den Anschein zu erwecken, dass es hier Geld zu verdienen gäbe, halte ich gerade in der Öffentlichkeit von Ariva für höchst unseriös.
Erst recht bedenklich, wenn hierzu unbelegte Aussagen (#7286) oder Manipulationsversuche zur Anwendung kommen:
http://www.ariva.de/forum/...estor-bei-Muehl-443993?page=9#jumppos229
Findest du das fair in einer Diskussion zu Insolvenzaktien (siehe auch Forenregeln von Ariva)?
Aber jeder wie er muss oder mag. ;-)
Du hast meine Frage in #7929 noch immer nicht beantwortet, freu_mich. Falls du keine Ahnung hast, sag es doch einfach. Wäre doch nicht schlimm.
du sagst..."Wenn das nich interessant ist"
Was ist denn nun so interessant daran?
Ich weiss was ich schreibe ..
du solls jetzt die Leute hier erklären das diese Verlustvotrag nicht interessant ist .
Ich weiß jetzt, was ich wissen muss. Danke.
29.09.2015
http://www.ariva.de/walter_bau_st-aktie/chart?t=all&boerse_id=1
Man kann z.B. gut den Insolvenzverlauf am Chart ablesen, wenn man sich ein paar "Stationen" heraus pickt.
ich als dumm sehe auch Käufer bei den Chart ...
oder meins du sind in Mühleimmer die Aktien geworfen ??
Moderation
Zeitpunkt: 05.12.15 20:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Zeitpunkt: 05.12.15 20:33
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Selbst wenn minimal ein wirtschaftlich sinnvoller quotaler Abzug genehmigt würde, heißt das noch lange nicht, dass ein Mantelinteressent diesen auch wird nutzbar machen können.
Denn das Insolvenzgericht stellt an einen "Mantelkauf" noch vor dem Anteilsübergang wesentliche Voraussetzungen.
Lies dich nach dem Thema "Verlustvortrag" dort besser ebenfalls mal ein.
Dann aber richtig...
Der sagt Euch dann, wie Eure Chancen hier stehen. ;-)
Moderation
Zeitpunkt: 04.12.15 08:18
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 12 Stunden
Kommentar: Unterstellung - Provokationen bitte einstellen. Mod.bed. Sperre
Zeitpunkt: 04.12.15 08:18
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Kommentar: Unterstellung - Provokationen bitte einstellen. Mod.bed. Sperre
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