+++ Die neue KURSRAKETE! +++
Seite 255 von 444 Neuester Beitrag: 19.04.24 22:14 | ||||
Eröffnet am: | 23.02.07 08:28 | von: Spezial Brok. | Anzahl Beiträge: | 12.094 |
Neuester Beitrag: | 19.04.24 22:14 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 1.637.388 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 110 | |
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Hier kann gar vieles passieren, finde ich. Natürlich kann es auch ein halbes Jahr nach der Abschlussmeldung bzw nach der Bekanntgabe des IV zu einem Delisting kommen. Das weis ich und vermutlich auch alle anderen. Nur ich schreibe das es so negativ kommen könnte. Natürlich könnte es auch zur Bekanntgabe eines Insolvenzplans kommen. Beide Seiten halte ich für möglich, nenne diese aber auch. Was mir einfach nicht gefällt ist, das es Leute hier gibt die so schreiben als wüssten sie mit Garantie was hier kommen wird. Ich glaube wir wissen es alle nicht, der Kurs ist auf Allzeittief und somit ist für mich eine Spekulation auf einen zukünftigen Kursanstieg berechtigt.
Was hier im Ask liegt ist schwer abschätzbar und deshalb werde ich mich da momentan auch nicht an Schätzungen versuchen.
Hier ist entscheidend was der I-Verwalter demnächst an Nachrichten bringt. Sind diese negativ, dürfte der Ask relativ schnell gefüllt sein.
Sind diese aber positiv, könnte der Ask theoretisch innerhalb von wenigen Handelsminuten ganz andere Kurse der Abgabewilligen anzeigen.
Es ist ein IV und somit warten wir wohl alle solange bis der IV sich melden wird.
§ 1 Ziele des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien."
Angesicht der Tatsache, daß das Verfahren nun geschlagene zehn Jahre dauert halte ich eine Auflösung der AG und das damit verbundene Delisting für abwegig.
Gäbe es keine Aussicht auf eine wirtschaftliche Erholung des Unternehmens, wäre dieses wohl bereits Geschichte.
Da ich aber weder Jurist noch Betriebswirtschafter bin, besteht allerdings die Möglichkeit, daß ich mich irre.
Das wäre allerdings unschön. ;-)
Ohne Insolvenzplan wird die AG nach Beendigung des Insolvenzverfahrens gelöscht und von Amts wegen gedelistet.
Kannst Du mir bitte den entsprechenden Paragraphen heraussuchen, danke !
Wenn ich so ein IV machen würde, ich würde mir auch erst einmal einen Überblick über Haben und Soll nach Eröffnung des IV und natürlich auch heute Jahre danach verschaffen und erst dann, falls ich es für sinnvoll halten würde, den Insoplan vorlegen. Der IV hier hatte mit so einer Menge von Informationen zu tun, ich könnte mir vorstellen das er drei Jahre gebraucht haben könnte, bis er den Komplettüberblick hatte.
Was mich auch positiv stimmt: Der IV Verwalter hätte doch schon längst die Listung an Börse einsparen können? Oder mußte es diese bestehen lassen ? Falls er es nicht tun mußte, warum hat er sie dann bestehen lassen? Kostet doch Geld das er einsparen will ?
Es bleibt spannend für mich und entschieden ist hier meiner Meinung nach noch gar nichts. Nur der IV hat hier die Fäden in der Hand.
Nach der Meldung des IV ist das vielleicht dann auch klarer?
http://de.wikipedia.org/wiki/Ignaz_Walter
Den Beweis für diese Behauptung schuldest Du mir noch.
Gemäß 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem. 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Walter Bau AG allerdings nicht!