noch keiner hier interessiert...
Seite 1137 von 1210 Neuester Beitrag: 22.10.24 16:57 | ||||
Eröffnet am: | 11.12.20 21:04 | von: Nenoderwohl. | Anzahl Beiträge: | 31.245 |
Neuester Beitrag: | 22.10.24 16:57 | von: Bauchlausche. | Leser gesamt: | 5.625.878 |
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Denn dabei handelt es sich vor allem um Einrichtungen in den geleasten Objekten.
Die zu verwerten dürfte sehr schwierig sein.
Die gute Nachricht dabei ist: All dies sorgt dafür, dass die Gläubiger ein grosses Interesse haben, dass AMC weiter fortgeführt werden kann...
Der könnte ein fake sein, wenn man sich Form und Inhalt ansieht.
Aber selbst, wenn das echt ist, steht da nichts von AA verklagen.
Vielmehr soll das Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, also AMC.
Was etwas schwierig werden dürfte angesichts der erhobenen Vorwürfe.
Und wenn man doch ein paar Mrd Strafe gegen AMC rausholt - zu wessen Lasten ginge das dann wohl...
https://www.youtube.com/...w8FUg&ab_channel=AktienNews-KryptoNews
abgesehen davon, dass das der anlageberatung und verleumdung relativ nahekommt, muss man einfach konstatieren, dass der junge relativ wenig ahnung vom aktienmarkt hat ... er versteht, glaube ich, auch nicht, dass jemand wie ich ganz einfach calls und puts schreiben kann ... und dass es optionsscheine in den usa prinzipiell nicht gibt ... aber gut
aber das witzigste ist, dass er dem zukünftigen popcorn-geschäft von amc einen wert von rd. 7 milliarden USD zuschreibt (5 USD x 1.4 Mrd shares) ... und ja, das hat er genau so im video gesagt ;)
damit wäre allein das popcorn business von amc fast ein DAX-kandidat ...
Das wären 15 Mrd.
Ich glaube nicht, dass der die Zahlen von AMC kennt...
"Was die Abwesenheit der "Warner" ist mir ebenfalls aufgefallen, habe sie aber eher auf Charakterarmut zurückgeführt"
Wie armselig.
Sperren und dann schwadronieren, warum keine anderen Kommentare kommen...
1. Es wurde ganz deutlich herausgearbeitet, dass es sich bei besagter Angelegenheit nicht um ein Klageverfahren handelt.
2. Die Aussage bezüglich der "Warner" war nicht auf einen Thread beschränkt und bezog sich somit auch auf hiesigen Teil des Forums, in welchem nach der regen Geschäftigkeit der letzte Tage gestern nahezu absolute Ruhe war, bis sich ein scheinbar Betroffener zu Wort gemeldet hat. Im Übrigen haben weder Graf Rotz noch ich eine Meinung verbannt oder gesperrt, weshalb uns eine deratige Feststellung zum Verkehrsgeschehen der "Warner" zuzugestehen ist.
Möge sich also jeder sein eigenes Bild machen und selbst entscheiden, wer schwadroniert und was armselig ist...
"Für den Fall, dass Sie sich entscheiden, diese Maßnahme nicht vor oder bis zum 28. Januar zu ergreifen, wird es unsere Pflicht sein, das Unternehmen für das, was wir als Betrug am Unternehmen und seinen Aktionären ansehen, zur Verantwortung zu ziehen."
Drüben wird aber mehrfach AA als Adressat verortet. Was aus dem Schreiben nicht hervorgeht.
Was aber völlig andere Konsequenzen hätte.
Im benannten Schreiben ist AA der Adressat in Form seiner Funktion als CEO. Er wird auch als solcher in Adressfeld und Anrede benannt. Unabhängig davon richtet sich die Forderung auf ein Tätigwerden gegen AA und den Vorstand in ihrer Funktion als Vertreter des Unternehmens AMC. Kraft Gesetzes ist der Vorstand vertretungsberechtigt (und in diesem Sinne auch verpflichtet) für das Unternehmen und dafür zuständig, sämtliche Geschäftshandlungen vorzunehmen. Eine Kapitalgesellschaft ist als Körperschaft des Privatrechts eine juristische Person und damit rechtsfähig, aber prinzipiell nicht handlungsfähig. Handlungsfähigkeit ergibt sich erst durch die Abgabe on Willenerklärungen durch die Organe (hier: Vorstand) im Namen des Unternehmens und im Zuge der entsprechenden Vertretungsbefugnis. "Das Unternehmen AMC" als solches kann also im juristischen Sinne keinerlei Handlungen vornehmen, wie auch eine GmbH nicht Bier holen gehen kann, so wie der Spruch dazu so schön sagt. Demzufolge kann ein Tätigwerden in benannter Sache auch nicht von AMC an sich, sondern nur vom Vorstand als Vertreter im Namen und im Sinne des Unternehmens eingefordert werden.
Anders verhält es sich im Schadenersatzfall. Da richtet sich der Anspruch direkt gegen das Unternehmen, weil dieses eben rechtsfähig ist. Ggf. ist hier ein Rückgriff auf verantwortliche Mitarbeiter im Innenverhältnis aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlungen (Tun oder Unterlassen) zu klären. Direkte Schadenersatzansprüche von Aktionären gegen die handelnden Personen wären gesondert zu prüfen, wobei ich hier aber keinen Ansatz sehe. Beim Punkt Schadenersatz sind wir aber wie gesagt überhaupt noch nicht, da es wie gestern erläutert um das Tätigwerden geht und die Androhung einer etwaigen Schadenersatzforderung derzeit nichts anderes als ein probater Meinungsverstärker ist.
Genau so habe ich das alles auch bereits gestern schon "drüben" so benannt.
So ist es auch in dem Brief angedroht.
Und evtl. Zahlungen gehen dann zulasten des Unternehmensvermögens. Und damit der Aktionäre.
Generell ist zum Schadenersatz folgendes zu sagen: Ein Anspruch ergibt sich nur bei einem tatsächlich entstandenen Schaden. Dies bedeutet, dass der Anspruch in unserem Fall nur dann entsteht, wenn tatsächlich synthetische Aktien nachgewiesen werden und deren Vorhandensein sowie das Handeln des Vorstands kausal sind für den entgangenen Kursgewinn. Einfacher gesagt: Um ernsthaft Schadenersatz geltend zu machen, muss Wes Christian nachweisen, dass synthetische Aktien vorhanden sind. Am Ende wieder genau das, was man derzeit auch vom Vorstand fordert. Was ein solcher Nachweis dann für die Kursentwicklung bedeutet, dürfte sich jeder vorstellen können. Der Schadenersatz als solcher würde damit wieder in den Hintergrund rücken und ggf. sogar hinfällig werden, da bei hinreichend steigenden Kursen auch kein Schaden mehr für die Aktionäre zu verzeichnen wäre.
Mir kommt es so vor, als ob hier das Haar in der Suppe gesucht wird. Das Vorgehen von Wes Christian erachte ich für richtig, um nun in dieser Angelegenheit endlich mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
Belassen wir es dabei und warten ab, welche Massnahmen ergriffen werden, wenn das Ultimatum verstrichen ist.
Und auf welcher Grundlage das geschieht.
"Ul·ti·ma·tum
...
Aufforderung, binnen einer Frist eine schwebende Angelegenheit befriedigend zu lösen (unter der Androhung harter Maßnahmen, falls der Aufforderung nicht entsprochen wird)" (bei google gefunden)
Ich finde, das passt ganz gut auf den Brief...
Bis vorhin war die Diskussion ja noch in einem gewissen Maße sachlich...
du wartest ab....
du hattest bei Adler soviel Ahnung....
Du könntest, du möchtest, du würdest
Ja bitte was eigentlich, außer viele unkluge Zeilen zu AMC, der weltweit größten Kinokette zu schreiben, hast du noch beizutragen?
AVATAR 2
Kreditkarte
Popcorn im Supermarkt
Das der aktuelle Kurs den zukünftigen Unternehmenswert nicht widerspiegelt, da stimmen wir überein, richtig?
Absolut...