WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
Danke
Ich hätte nicht erwartet das die News Kursveränderungen auslöst.
Wenn du z.B. für 49,20 gekauft hast werden es 24,60 Euro sein.
Bei Weng Fine Art steht 13,23€ Einstand, hmm, da wär ja 100% eigentlich besser...
Hab mir umsonst Sorgen gemacht.
Am 20. Oktober sollten wir uns dazu austauschen. Ggf. kann ich über unsere Zahlstelle noch Korrekturen verlangen wo dies nötig sein sollte.
Insoweit ist es dumm, wenn man vor Bezug der Gratisaktien überhaupt Aktien verkauft. Unabhängig davon halte ich ein Verkauf von Aktien für nicht zielführend, da wir aufgrund des kommenden NFT Boomes noch deutlich höhere Kurse sehen dürften.
Wenn aber jemand aus privaten Gründen dringend Geld benötigt, dann ist es besser, er wartet mit seinen Verkäufen bis nach dem Bezug der Gratisaktien, da man da deutlich weniger Steuern bezahlt.
Grundsätzlich gilt auch first in first out. Insoweit werden die Gratisaktien zuletzt verkauft. Man spart zunächst auf jeden Fall Steuern, was einem zinslosen Kredit gleich kommt. Der Verkauf der Gratisaktien ist dann natürlich der Erlös mit dem Gewinn gleich zu setzen.
RICHTIG ist, dass die originären Anschaffungskosten auf alle Aktien nach dem Aktiensplit aufgeteilt werden müssen.
Beispiel:
Erwerb von 100 Aktien zu 10 € je Aktie -> nach dem Split: 200 Aktien zu je 5 € Anschaffungskosten
Herr Weng hat mE nur, auf Grund der schlechten Erfahrungen der Vergangenheit, darauf hinweisen wollen, dass die schlechten Broker, wie z.B. die Onvista (!), auch dies wieder falsch machen könnten.
Es handelt sich nicht um einen klassischen Aktiensplit sondern um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG).
Rechtsgrundlage für meine Auffassung ist die Randziffer 90 des folgenden BMF-Schreibens:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/626750/
Die Gesetzeslage ist die, dass der Einstandspreis der ursprünglichen WFA-Aktien natürlich auf die neue Gesamtzahl der Aktien aufgeteilt wird. Wenn bei einem späteren Verkauf von Aktien die Bank einen falschen Einstandspreis ansetzt, kann man diesen über die ESt-Erklärung korrigieren. Man kann alternativ ab dem 20. Oktober die Bank mit Hinweis auf das BMF-Schreiben auffordern, den Einstandspreis für alle Aktien entsprechend zu korrigieren, wenn sie das nicht bereits gemacht haben sollte.
Auch diejenigen, die Charts erstellen, bekommen das oft erst nach Wochen oder Monaten korrigiert. Das führt dann zu Panikattacken bei einigen Anlegern. Deshalb kommunizieren wir am Dienstag nochmals dazu. Zumindest Bloomberg sollte es aber hinbekommen, denn dort kenne ich jemanden in der Abteilung, die für die Daten zuständig ist, persönlich.
text h. weng "Die Gesetzeslage ist die, dass der Einstandspreis der ursprünglichen WFA-Aktien natürlich auf die neue Gesamtzahl der Aktien aufgeteilt wird."
dann hat fliehead recht und die angaben und vorrechnungen von sim. am 8.10. sind falsch.
Sp.
"Also ich bin bei der Comdirect und habe ein ungutes Gefühl..... :)"
musst du nicht haben. unsere ganze verwandschaft hatte vor jahren auf empfehlung meines schwagers, der schon über 40 jährchen börse macht, die ganzen teilweise dorfdepots richtung comdirect umgestellt.
also bei den artxx buchungen war nach 2 wochen bei allen alles im reinen!! Sp.