WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
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Zeitpunkt: 31.08.20 14:51
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Zeitpunkt: 31.08.20 14:51
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Ich gebe Ihnen natürlich recht, dass die Äußerungen/Stellungnahmen aus der Feder von Hr. Neuendorf nicht schlüssig/logisch erscheinen. Das muss man aber nicht allein auf das Alter schieben.
Die Pamphlete eines Wolfgang Wilhelm Reich, multi-Vorstand und Plünderer, sind noch deutlich wirrer und der ist gerade mal halb so alt.
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Zeitpunkt: 31.08.20 15:46
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Zeitpunkt: 31.08.20 15:46
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http://kunstmarkt.com/pages/all/impressum.html
"Die Kunstmarkt Media GmbH & Co. KG betreibt das Portal www.kunstmarkt.com und www.kunstmarkt.de als exklusiver Lizenznehmer. Eigentümer der Domain und des Portals ist die Weng Fine Art AG (HRB 7177) mit Sitz in Krefeld."
Datei erstellt... als Anregung für 3 Schreiber in 1 Forum w:o anders. Für den kleinen Geld=
beidel eine 3-in-1-ganz+günstich-Domain... z.B. kunstversteher.de /.com / .eu ...zu finden:
united-domains.de/domain-registrieren/
Und diese Url. dann als Permalink in 2 begehrte und schröcklich gern darin gelesene Foren
Aber ehe das "3er-Gestirn" aufhört, hört eher "Karin" und ich (der ich auf meine Herzaller=
liebste hören tue!) auf zu tippen.
Viel Freude am/im Leben und so.
https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/...-wird-abgesagt/?newsID=1393419
Heißt also dass spea jemand kennt dem vorab kursrelevante Informationen mitgeteilt wurden. Also gibt die Artnet AG diese Informationen an einen erlauchten Kreis zu einem früheren Zeitpunkt weiter.
Das ist ein Straftatbestand.
Mir persönlich war klar, dass diese Meldung kommt. Das nächste Mal könnte Pabst krank sein.
Auf WO wird immer noch auf eine Meldung gewartet, was die Anteile von WFA an Artnet betrifft, obwohl die längst da ist. Die Bafin hat eindeutig kommuniziert, dass der Wechsel von Instrumenten zu direktem Stimmrecht keine erneute Meldepflicht auslöst. Den link dazu hatte ich schonmal eingestellt.
Aber es wär dennoch sinnvoll, den Vollzug des KV kurz zu melden, damit Klarheit besteht.
Ist wie bei einer Sandburg, die muss auch immer kleiner gemacht werden, damit die Basis dafür geschaffen wird, dass sie nacher höher wird.
machen die Angaben von Weng vom 30.01.2020 keinen Sinn.
Er schreibt dort das man die Abschreibungen auf den Warenbestand, für 2019 deutlich niedriger als in den beiden Vorjahren ausfallen werden. In 2017 und 2018 hatte man Abschreibungen von 50.000 und 55.000 € ausgewiesen !!" (d. auf wo)
Der Mensch hat immer noch nicht verstanden, dass die AfA auf das AV nichts mit dem UV zu tun hat.
Und offenbar denkt er, dass bei jedem Verkauf von Waren Abschreibungen fällig würden.
Ich sag ja - ganz neue Art der Bilanzanalyse.
Empfehlenswert wäre auch, sich mal genauer anzuschauen, wie der Wareneinsatz in der GuV berechnet wird. Die Aussagen dazu lassen auf völlige Ahnungslosigkeit schliessen...
Das ist mal richtig erkannt.
Da wird so mancher "Kritiker" überrascht sein.
Aber vermutlich gibts dann auch wieder sehr kreative Auslegungen...
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Zeitpunkt: 03.09.20 13:30
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
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