Was steckt hinter dem Paketeria AG Anstieg?
Seite 122 von 504 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:59 | ||||
Eröffnet am: | 04.03.11 15:20 | von: koelnerschwa. | Anzahl Beiträge: | 13.599 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:59 | von: Katrinorjha | Leser gesamt: | 796.061 |
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die woche war super für mich konnte schön einsammeln.
und von wegen 2,50
Mein Anlagehorizont geht primär bis Dezember 2011 und da tippe ich ( meine ganz persönliche Meinung) auf 12 bis 15 €.
Begründung:
Die Paketeria kommt von 50,- € und ging ja nicht pleite , weil ihr Konzept nicht passte, sondern aufgrund 2er widriger und hier schon oft diskutierten Umstände.
Auch sollte man nicht vergessen, dass dies alles im Umfeld der Finanzkrise stattfand, wo Banken eh schon, aufgrund des Negativimages sehr restriktiv handelten und Innovationen nicht gerade wohlwollend gesinnt waren.
In dem neuen Konzept ist jetzt natürlich ein Klassenprimus hinzu gekommen, der ein unglaubliches Potential bei weltweiter Vermarktung mit sich bringt.
Welche Company wünscht sich nicht auch ein "Ahaa" Produkt in seinen Reihen zu haben, als immer nur "me too" Produkte. - Ein bereits patentiertes Produkt wo andere noch forschen.
Wenn ich nur in meiner kleinen Welt an die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten denke, verbunden mit dem wegfallen anderer bisher kostenintensiveren Methoden, so will ich gar nicht erst an ein global umspannendes gut geführtes Vertriebsnetz denken.
Aus diesen und noch ein paar anderen Gründen sehe ich die 12,- € bis Dezember als durchaus fair bewertet. Wenn man hier alles richtig macht könnte bis Ende 2013 sogar die 30,- € stehen. - wie gesagt nur meine bescheidene Meinung
sehe ich auch im zweistelligen Bereich. So wie Andy sich hier ins Zeug legt und wie die MMB weitere Exklusivverträge schließt sollte das auch kein Problem sein.
Paketeria ist in meinen Augen eine Goldgrube! Die momentanen Kurse sind noch sehr gut zum Einsteigen geeignet.
Nächste Woche werden weitere Beweise veröffentlicht und wie ich gehört habe sollen u.a. der Aktionär über Paketeria berichten. Auch sollen weitere Presse-Termine anstehen bei bedeutenden Rundfunkanstalten.
Die nächsten Tage und Wochen versprechen einen deutlichen Kursanstieg. Nach endgültiger Inso-Aufhebung stehen wir bei mindestens 5-6 €.
Lets go :)
somit ist sie dann mehr wert wie vorher als nur peketeria............
der juni kommt die tage dann wird es hier sehr interessant.........
aktien wiederbelebung mit ansage was möchte man mehr...................
RÖSCH gestern auf XING:
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Heute mal ive aus Celle
Habe jetzt alle 5 angeblichen Pilot Standorte der GenoPost ( laut Herrn Michael Bockelmann, Präsident des Genossenschaftsverbandes - Zitate aus X Zeitungsberichten Feb. 2010.) besucht.
Hier gibt es an den bekannten Standorten keine Volksbank, die GenoPost Services anbietet.
Es gibt noch an 3 Standorten zugängliche Briefkästen ( sind die Original Paketeria Briefkästen ) , der Betreiber soll IhrBriefdienst sein - die sind meiner Meinung aber seit letztes Jahr nicht mehr am Markt.....
An dieser Stelle gehe ich nicht weiter auf Details ein, aber die Liste ist lang und heftig. Ich werte die in Berlin aus.
Ein anderer Mitarbeiter ist gerade fertig mit der Suche der GenoPost Pilot Filialen der Volksbank Meißen. Habe gerade mit ihm telefoniert. GenoPost Pilotfilialen gibt es dort auch nicht
Mehr zu VB Meißen in den nächsten Tagen
Der größte Hammer war gestern der Besuch eines Bekannten bei der angeblichen Genopost Zentrale in Idstein.
Aus gutem Grunde will ich an dieser Stelle nicht mehr dokumentieren. Das erfolgt in der nächsten Woche
Bewölkte Grüße aus dem 24 Grad warmen Celle..
angeilt lege ich noch einmal nach - das sind ja dann im moment schnäppchenpreise- und bis dezember ist ja auch nicht mehr lange hin. bald kann mann in den supermärkten wieder nikoläuse kaufen.
Und, dass die Post ankündigt ihre Preise anzuheben, da dies seit 14 Jahren nicht mehr geschehen sei, macht dieses Geschäftsfeld wohl auch für Drittanbieter wieder interessanter. :)
Quelle: Jump - Radio & focus.de
http://www.focus.de/finanzen/news/unternehmen/...eise_aid_630047.html
Komisch ist ja, dass niemand auch nur ein Stück kaufen will.....oder zumindest nicht für den vorigen Preis.. Für 2,73 will Jemand 750 Stück Kaufen.
....Mal sehen was noch so passiert....
In einer Ihrer Banken in Celle steht doch noch ein Kundenstopper für Brief- und Paket Services.
Auf dem Original Plakat unserer Paketeria AG stand unten Paketeria in Zusammenarbeit mit der Volksank Celle.
Auf dem Poster wurde Paketeria AG überklebt mit http://www.IhrBriefdienst.de
"Nach meiner Recherche gibt es das Unternehmen seit über 1 Jahr nicht mehr!!!!!!!!!!!!!!
Der Kundenstopper steht dort also für Ihre Kunden mit falschen Informationen!!!!!!!!!!
Er sagt auch, dass die Zustellgebiete ständig erweitert werden. Welche Zustellgebiete gibt es denn - keine Info in der Bank !! Der dort noch vorhandene Briefkasten ist wohl mehr Deko oder gibt es noch einen Partner???
Übrigens gibt es Vorschriften der Bundesnetzagentur!!!!!!!
Über die anderen4 Standorte schreibe ich hier heute noch nicht. "
"
und Herr Volck:
§ 4 Abs. 1 PAngV Preisangabenverordnung
Schauen Sie doch mal in die Celler Schaufenster
Schönen Tag "
Haben jetzt die Volksbanken ihre Genopostschalter schnell abgebaut?
Wie krank ist das denn?
steht hier ja wohl in den nächsten Tagen an und dann sehen wir hier Kurse über 6,00 Euro und höher. Im Moment haben wir hier jedenfalls einen super, super günstigen Einstiegskurs. Selbst wer schon investiert ist, kann billig nachkaufen.
Nur meine persönliche Meinung, keine Kaufempfehlung.
Rechtsbeschwerde beim BGH - Ja oder Nein?
Ich rechne nicht damit und hier mal zum besseren Verständnis eine " neutrale " Betrachtung zum Beschluss des Landgerichts Berlin:
Es folgen fortgesetzte Beiträge hier bei Xing zu allen vorgebrachten Punkten der Gegenseite und Bewertung entsprechend des Beschlusses: ( ca. 6 Beiträge:
Vermerk zu den Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin zum Aktenzeichen 85 T 340/10
Mit dem 18-seitigen Beschluss des Landgerichts Berlin zum Aktenzeichen 85 T 340/10 (36p IN 1869/09 Amtsgericht Charlottenburg) hat das Landgericht die Beschwerde der GenoConsult GmbH gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 31. August 2010 zur Bestätigung des Insolvenzplanes der Paketeria AG abgewiesen. Die Entscheidung durch das Landgericht ist sehr eingehend begründet. Das Landgericht setzt sich mit allen Einwendungen der GenoConsult GmbH gegen den Insolvenzplan auseinander. Unberücksichtigt bleibt der Einwand des Vorstandes der Paketeria AG zum rechtsmissbräuchlichen Vorgehen der GenoConsult GmbH. Offensichtlich hat das Gericht den aufwendigeren Weg der Auseinandersetzung mit allen Einwendungen der GenoConsult GmbH gegen den Beschluss gewählt, um eine rechtsbeschwerdesichere Entscheidung zu fällen.
Die formalen Voraussetzungen für die Beschwerdebegründung, insbesondere die fristgerechte Beschwerdeeinlegung und die Beschwerdebefugnis als Beteiligte an dem Insolvenzverfahren waren gegeben. Allerdings, so erkennt das Landgericht, war die Beschlussfassung des Gerichts zur Feststellung des Insolvenzplanes weder formal, noch inhaltlich mangelhaft.
I. Keine unstatthafte Planvorlage
Die GenoConsult GmbH hatte zunächst eine Reihe sehr formaler Positionen als mangelhaft gerügt. Zunächst und dies ist einer der wesentlichen Angriffspunkte der GenoConsult GmbH gewesen, beschäftigte sich das Gericht mit der Rüge der GenoConsult GmbH, die Vorlage des Insolvenzplanes sei unstatthaft gewesen, weil eine vollständige Befriedigung der Massegläubiger nicht sichergestellt sei. Es sei daher von vornherein die Planerstellung und die Planvorlage unstatthaft gewesen. Dies verneint das Gericht. Insbesondere mit Hinweis darauf, dass durch den erheblichen Mittelzufluss aufgrund der Regelung des Insolvenzplanes in jedem Falle die vollständige Bedienung der Masseverbindlichkeiten sichergestellt sei. Bei der Frage, ob das Risiko der nicht vollständigen Befriedigung der Massegläubiger besteht, seien wie auch in der Entscheidung des Landgerichts Dresden die Mittelzuflüsse aus dem Insolvenzplan zu berücksichtigen.
Ist eine hinreichende Deckung der Masseverbindlichkeiten sichergestellt, ist die Vorlage eines Insolvenzplanes statthaft. Obgleich zu diesem Themenkreis eine höchstrichterliche Entscheidung bisher nicht vorliegt, entspricht die Auffassung des Landgerichts Berlin ebenso wie die des Landgerichts Dresden Sinn und Zweck der Regelung der Insolvenzordnung. Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit dieser Auffassung gibt es daher nicht. Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist vorliegend bei Planerfüllung in jedem Falle eine vollständige Befriedigung der Massegläubiger sichergestellt, sodass auch faktisch Zweifel an einer vollständigen Befriedung der Massegläubiger nicht zu hegen sind.
II. Keine fehlerhafte Ladung
Bezüglich der weiteren sehr formellen Einwendungen zur Frage der ordnungsgemäßen Ladung zu dem Termin am 31. August 2010 vertritt das Landgericht die von der Praxis seit langem durchweg vertretene Auffassung, dass in dem Fall, in dem das Insolvenzgericht nach der Vorprüfung eines Planes gemäß § 231 InsO einen Termin zur Abstimmung der Erörterung anberaumt und dem Insolvenzverwalter die Zustellung des Planes überträgt, von dieser Übertragung auch die Ermächtigung zur Ladung der Gläubiger beinhaltet.
Diese formale Betrachtung, dass es hierzu einer gesonderten Beschlussfassung des Insolvenzgerichtes bedarf, vermag nicht zu überzeugen und ist zu recht vom Landgericht nicht aufgenommen worden. Die von der GenoConsult GmbH im Übrigen gerügten formellen Mängel der Ladung konnte das Landgericht nicht feststellen. Tatsächlich sind hier erhebliche Einwendungen auch nicht zu erkennen.
III. Keine faktische Abstimmung im schriftlichen Verfahren
Gleichfalls ist das Landgericht der Auffassung der GenoConsult GmbH nicht gefolgt, dass aufgrund der Übersendung von Vollmachtformularen mit der Ladung faktisch eine schriftliche Beschlussfassung anstelle einer Beschlussfassung im mündlichen Erörterungs- und Anhörungstermin erfolgt sei. Entscheidend ist hier die Betrachtung des Ablaufes des Termins am 31. August 2010. In diesem wurde mündlich verhandelt und ist wohl am Ende des Termins unter den präsenten bzw. durch präsentvertretenen Beteiligten die Abstimmung vorgenommen worden. Der faktische Ablauf des Termins am 31. August 2010 spricht gegen die Annahme eines schriftlichen Verfahrens. Die Übersendung von Vollmachten mit der Ladung zum Termin war damit unschädlich.
IV. Keine formellen Mängel in der Plangestaltung
Auch die weiteren Einwendungen der GenoConsult GmbH an die formelle Ausgestaltung des Planes tragen nach der Überzeugung des Gerichtes nicht. Jedenfalls liegen keine wesentliche Verstöße vor, derer es nach § 250 InsO für eine Mangelhaftigkeit des Beschlusses bedürfte.
Die GenoConsult GmbH hat in diesem Zusammenhang eine Reihe von Einwendungen aufgeführt, so etwa dass dem Insolvenzplan die Jahresabschlüsse der Schuldnerin, die Satzung und ein Gläubigerverzeichnis nicht beigefügt waren.
Zwar trifft es zu, dass entsprechende Anlagen zum Insolvenzplan nicht vorgelegt wurden, jedoch hatte die GenoConsult GmbH nicht näher dargelegt, inwiefern die entsprechenden Unterlagen notwendig gewesen seien, damit die Gläubiger über die notwendigen Informationen zur Entscheidung über das Für oder Wider des Insolvenzplanes verfügten. Insbesondere hinsichtlich der Jahresabschlüsse der Gesellschaft (die nur bis 2007 erstellt worden sind) und der Satzung, konnte das Gericht die Relevanz der entsprechenden Unterlagen für die Entscheidung für das Für oder Wider des Insolvenzplanes nicht erkennen.
Zwar fehlt dem Insolvenzplan das Gläubigerverzeichnis, jedoch stellt das Fehlen dieses Verzeichnisses gleich in mehrerer Hinsicht keinen wesentlichen Mangel dar. Zum einen weil die Vorlage des Gläubigerverzeichnisses dem Gesetzeszweck nach nicht bei der Vorlage des Insolvenzplanes an die Gläubiger, die an der Gläubigerversammlung teilnehmen, von Bedeutung ist, sondern weil der Insolvenzplan auch sonstigen Beteiligten vorzulegen ist, die an der Gläubigerversammlung selbst nicht teilnehmen können (insbesondere Betriebsräten, etc.). Ein wesentlicher Mangel liegt nach der Auffassung des Gerichtes im Fehlen des Gläubigerverzeichnisses als Anlage zum Insolvenzplan deshalb nicht vor, weil zum einen der Zweck der Norm vorliegend nicht tangiert war und im Übrigen das Gläubigerverzeichnis den Gläubigern jederzeit zugängig gewesen wäre, sodass sie sich ohne weiteres hätten informieren können, wenn dies aus ihrer Sicht notwendig gewesen wäre. Die Auffassung des Gerichts überzeugt, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass selbst die GenoConsult GmbH sich im Vorfeld des 31. August 2010 nicht um die Einsicht des Gläubigerverzeichnisses bemühte. Auch sie selbst sah offensichtlich die entsprechende Unterlage nicht als erheblich an.
Auch die weitere formale Einwendung der GenoConsult GmbH, es hätten mit dem Insolvenzplan nicht die Zeichnungserklärungen derjenigen Personen vorgelegen, mit derer Hilfe die MMB Medical Marketing Berlin GmbH die von ihr versprochene Zahlung dem Insolvenzplan zugrunde liegt. Das Landgericht hat zutreffend erkannt, dass aus dem Insolvenzplan heraus allein die Verpflichtung der MMB Medical Marketing Berlin GmbH vorgesehen ist, deren Verpflichtungserklärung vorlag. Wie sich diese Gesellschaft refinanziert, ist für den Insolvenzplan nicht von Relevanz. Es stellt vor diesem Hintergrund auch keinen Mangel dar, dass die Zeichnungsscheine, die von der MMB Medical Marketing Berlin GmbH im Rahmen der Refinanzierung ausgegeben worden waren, nicht vorgelegt werden. "
V. Keine Bevorzugung des Hr. Rösch
Umfangreichen Raum in der Beschwerde nahmen die dortigen Ausführungen zu der vermeintlichen Begünstigung des Herrn Andy Rösch durch den Insolvenzplan ein. Die GenoConsult GmbH hatte hier vorgetragen, dass durch ein Fehlverhalten, ja gar ein rechtswidriges Zusammenwirken von Insolvenzverwalter einerseits und Herrn Rösch andererseits die sonstigen Gläubiger benachteiligt würden.
In diesem Zusammenhang hatte die GenoConsult GmbH insbesondere behauptet, dass die Darlehensrückzahlung der Paketeria AG an Herrn Rösch deutlich vor der Insolvenz der Paketeria AG der Anfechtung unterläge, was in dem Insolvenzplan nicht hinreichend dargestellt worden sei.
Das Landgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass es nicht zu erkennen ist, dass die entsprechenden Rückzahlungen auf unstreitig gewährte Darlehen der Anfechtung unterlägen. Der sich in bloßen Behauptungen ergehende Vortrag der GenoConsult GmbH in diesem Zusammenhang war nicht hinreichend substantiiert, um Zweifel an der Richtigkeit der entsprechenden Darstellung innerhalb des Insolvenzplanes zu hegen.
Der von der GenoConsult GmbH gegenüber dem Insolvenzverwalter erhobene Vorwurf des unredlichen Zusammenwirkens mit Herrn Andy Rösch ist nicht belegt. Das Vorbringen der GenoConsult GmbH ist in diesem Zusammenhang oberflächlich. Wesentlicher Vortrag der insbesondere die Anfechtbarkeit der Rückzahlung begründen könnte, fehlt in dem Vorbringen der GenoConsult GmbH. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Landgerichts zutreffend. Die Rückzahlung der Darlehensleistungen des Herrn Rösch ist im Insolvenzplan dargestellt. Erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung und der rechtlichen Würdigung bestehen nicht und ergeben sich auch nicht aus dem pauschalen Vortrag der GenoConsult GmbH im Rahmen der Beschwerdeführung. Mit den entsprechenden Einwendungen hat das Landgericht sich eingehend auseinandergesetzt und im Ergebnis überzeugend dargelegt, dass sie nicht durchdringen mögen und den Plan nicht materiell-rechtlich mangelhaft machen. Auch bei genauerer Betrachtung ist die Auffassung des Landgerichts zutreffend. Da die GenoConsult GmbH trotz ihres umfangreichen Vortrags im Rahmen der Beschwerdeführung nicht konkret darlegen konnte, dass die Rückzahlung an Herrn Rösch einem Rückzahlungsverbot zuwider erfolgt ist und damit der Anfechtung unterlagen. Ohne konkrete Darlegungen hierzu aber hatte, wie Rechtsanwalt Rosenmüller als Insolvenzverwalter der Paketeria AG zutreffend erkannt hatte, eine Anfechtung keine Aussicht auf Erfolg. Die GenoConsult GmbH vermag daher mit der entsprechenden Auffassung nicht durchzudringen.
Andy Rösch Premium-Mitglied
Medical Marketing Berlin GmbH "
VI. Kein schlüssiger Vortrag der GenoConsult GmbH zu den steuerlichen Fragen
Zuletzt setzt sich das Landgericht mit der Einwendung der GenoConsult GmbH auseinander, dass die dem Insolvenzplan zugrundeliegende steuerrechtlichen Annahmen nicht tragfähig seien. Zutreffend hat das Landgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das zuständige Finanzamt eine sogenannte verbindliche Auskunft erteilt hat. An diese Auskunft ist die Finanzverwaltung gebunden, sodass nicht zu erkennen sei, dass fehlerhafte steuerliche Annahmen dem Insolvenzplan zugrunde liegen würden.
Tatsächlich hat die GenoConsult GmbH in diesem Zusammenhang auch lediglich mit der Behauptung operiert, dass die steuerliche Betrachtung die dem Insolvenzplan zugrundeliegt, nicht eintreten könne. Die GenoConsult GmbH hat auch in diesem Zusammenhang jedoch nichts konkretes vorbringen können, insbesondere nichts dazu, weshalb im Einzelnen bestimmte Voraussetzungen, die der verbindlichen Auskunft zugrunde lägen, nicht eintreten könnten. Die GenoConsult GmbH hat insofern nur mit vagen Annahmen gearbeitet, da sie selbst die der Auskunft zugrunde liegenden Annahmen gar nicht kannte. Sie vermochte mit ihrem Vortrag auch daher nicht durchzudringen.
Insgesamt hat das Landgericht festgestellt, dass die von der GenoConsult GmbH behauptete Schlechterstellung der Gläubiger durch den Insolvenzplan gegenüber der regulären Durchführung des Insolvenzverfahrens von der GenoConsult GmbH im Rahmen ihres Beschwerdevortrages nicht schlüssig dargelegt worden ist, sodass die GenoConsult GmbH auch mit ihren materiellen Einwendungen am Ende nicht durchzudringen vermochte.
Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen, insbesondere des schriftsätzlichen Vorbringens der GenoConsult GmbH im Rahmen des Beschwerdeverfahrens und dem Insolvenzplan nebst Anlage etc. hat das Landgericht eine zutreffende Entscheidung getroffen. Das Landgericht hat sich eingehend mit den vorgebrachten Argumenten und den vorgelegten Unterlagen, mit dem Zweck der insolvenzrechtlichen Normen und insbesondere dem Gläubigerschutz befasst. Rechtsmängel sind in der Entscheidung nicht zu erkennen. Vor dem Hintergrund wäre ein Vorgehen gegen die landgerichtliche Entscheidung mittels einer Rechtsbeschwerde nicht anzuraten. Hinsichtlich der formellen Mangelrügen der GenoConsult GmbH liegt eine vollständige Betrachtung vor, hier ist nicht zu erkennen, dass die Entscheidung des Landgerichts an irgendeiner Stelle rechtsfehlerhaft wäre.
Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Einwendungen, insbesondere der Frage der Schlechterstellung der Gläubiger etwa aufgrund einer tatsächlichen Anfechtbarkeit der Rückzahlungen an Herrn Rösch im Jahre 2008 ohne einer fehlerhaften zugrunde liegenden Betrachtung, käme in Betracht, wenn durch ergänzenden Tatsachenvortrag mit entsprechenden Belegen, der mangelnde Sachvortrag, den das Landgericht erkannt hat, beseitigt werden könnte. Allerdings ist dies im vorliegenden Verfahren, insbesondere auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nicht mehr möglich. Die Rechtsbeschwerde, die revisionsähnlich ausgestaltet ist, lässt nur die Rüge der Verletzung der Rechtsanwendung zu. Vor diesem Hintergrund ist es den Parteien hier, insbesondere der Beschwerdeführerin im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht mehr möglich, ihren bisherigen Sachvortrag durch das Vorbringen neuer ergänzender Tatsachen auszuweiten und sich eventuell eine verbesserte Verfahrensposition zu erarbeiten. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass der GenoConsult GmbH zu ihren Behauptungen betreffend die materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den Insolvenzplan keine ergänzenden Informationen, die sie noch anbringen könnte, vorliegen.
Auch insofern besteht keine Hoffnung, im Rahmen der Rechtsbeschwerde eine aus Sicht der GenoConsult GmbH bessere, nämlich insolvenzplan-vernichtende Entscheidung herbeizuführen. "
Wer zwischen den Zeilen lesen kann, bzw den Gehalt erkennt, weis was Sache ist.
"Ready for Rumble"
Alternativszenario II
- Paketeria AG beantragt Insolvenz ( obwohl der Status nicht gegeben war !!!! )
- Das Know How solle aus der Firma gelöst werden ( Also ich und die Kern Know How Träger wechseln in ein neues Unternehmen ) - Haben wir natürlich abgelehnt!!!!!!
- Das neue Unternehmen wird mit neuen Investoren gegründet und die kommen idealerweise aus dem Branchenumfeld Logistik oder aus dem angestrebten Vertriebswegnetz. Die GenoConsult führte hierzu beispielhaft die Volksbanken/ Raiffeisenbanken, den BVR oder Regionalverbände an.
Tja, so kam es auch, die Paketeria finanzierte man nicht, gründete das neue Unternehmen GenoPost und diese idealen Investoren sind Gesellschafter geworden:
Hannoverische Volksbank
Volksbank Meißen
Deutscher Genossenschafts Verlag
Volksbank Mosbach
und natürlich die GenoConsult GmbH
Dann hieß es damals von der GenoConsult, dass man brauchbare Vermögensgegenstände von der Paketeria AG übernehmen könne.
Ja man kaufte dem Insolvenzverwalter z.B. die Domainrechte http://www.paketeria.de ab!!!!!!!!!!!!!!
Die MMB hat jetzt aber die Domain http://www.paketeria.net erworben. Morgen im Laufe des Tages werden wir beginnen dort wichtige Fakten zu hinterlegen!!!!
Sie erhalten Informationen zu jederder 17 angeblichen Pilot - Filialen der GenoPost!!!!!! Sie werden sehen, dass es keine gab. "
"Hinsichtlich der materiell-rechtlichen Einwendungen, insbesondere der Frage der Schlechterstellung der Gläubiger etwa aufgrund einer tatsächlichen Anfechtbarkeit der Rückzahlungen an Herrn Rösch im Jahre 2008 ohne einer fehlerhaften zugrunde liegenden Betrachtung, käme in Betracht, wenn durch ergänzenden Tatsachenvortrag mit entsprechenden Belegen, der mangelnde Sachvortrag, den das Landgericht erkannt hat, beseitigt werden könnte. Allerdings ist dies im vorliegenden Verfahren, insbesondere auch im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nicht mehr möglich. Die Rechtsbeschwerde, die revisionsähnlich ausgestaltet ist, lässt nur die Rüge der Verletzung der Rechtsanwendung zu. Vor diesem Hintergrund ist es den Parteien hier, insbesondere der Beschwerdeführerin im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht mehr möglich, ihren bisherigen Sachvortrag durch das Vorbringen neuer ergänzender Tatsachen auszuweiten und sich eventuell eine verbesserte Verfahrensposition zu erarbeiten. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass der GenoConsult GmbH zu ihren Behauptungen betreffend die materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den Insolvenzplan keine ergänzenden Informationen, die sie noch anbringen könnte, vorliegen.