Volles Adoptionsrecht für Homosexuelle
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Eröffnet am: | 23.07.09 18:22 | von: Hungerhahn | Anzahl Beiträge: | 76 |
Neuester Beitrag: | 10.08.09 15:19 | von: Talisker | Leser gesamt: | 3.815 |
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10. August 2009 Bayern hat seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das eingeschränkte Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare zurückgenommen. Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums bestätigte gegenüber FAZ.NET einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach die Klage bereits Anfang Juli zurückgenommen wurde. „Die Staatsregierung gibt ihren Widerstand auf“, sagte der Sprecher. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren eingestellt wird.
Bayern hatte eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz vom 1. Januar 2005 eingereicht, durch das die Bundesregierung die „Lebenspartnerschaft“ von gleichgeschlechtlichen Paaren noch weiter als im Gesetz von 2001 der Ehe anpassen wollte. Die bayerische Staatsregierung richtete sich vor allem gegen die sogenannte Stiefkindadoption: Das angefochtene Gesetz ermöglicht die Adoption des Kindes des anderen homosexuellen Lebenspartners. Die Staatsregierung hatte argumentiert, dass dies der „Natürlichkeit“ widerspreche. Das Erziehungsrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehe nur Vater und Mutter zu, nicht aber zwei Männern oder zwei Frauen.
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http://www.faz.net/s/...A4A9A7CD07B2020A4E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Gruß
Talisker