Vivacon explodiert !!
Seite 67 von 264 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:16 | ||||
Eröffnet am: | 14.09.10 09:48 | von: pennyzocker | Anzahl Beiträge: | 7.584 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:16 | von: Antjedckqa | Leser gesamt: | 846.100 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 347 | |
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Dies wiederum könnte allerdings doch noch die Aussicht auf grüne Vorzeichen geben
Nicht gleich nervös werden. Es gibt noch keine News (auch keine schlechten), also gibt es keinen Grund, warum der Kurs sich überhaupt bewegen sollte, außer den, dass andere Anleger noch rein wollen (was zu Kurssteigerungen führen sollte). Der Kurs fällt ja nur, weil einige Anleger zu nervös/ungeduldig/feige sind. Keiner MUSS unter dem aktuellen Kurs verkaufen. Die die rein wollen versuchens natürlich erst mal so, aber wenn ihnen keiner unter dem in dem Moment gültigen Kurs verkauft werden die meisten nach kurzer Zeit auch einen höheren Kurs akzeptieren.
Ihr dürft nicht vergessen, dass der Kurs kein selbstständiges Lebewesen ist, sondern einzig und alleine von UNS (der Anlegergemeinschaft) bestimmt wird!!!
Denkt ma drüber nach...
#1651
10:57:21 1,358 6.250
10:57:21 1,35 8.400
10:57:21 1,349 2.950
10:57:21 1,348 400
10:57:21 1,342 9.000
10:57:21 1,34 1.000
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 379/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 57175 eingetragenen Vivacon Real Estate Management GmbH, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34894 eingetragene Vivacon AG, Im Zollhafen 2 - 4, 50678 Köln
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Dienstag,der 18.10.2011.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 18.09.2011 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1342 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
75 IN 379/09
Amtsgericht Köln, 21.01.2011
Das ist ein rießen Unterschied ;)
Wir so manch ein Shorty auf dem Grill enden, meine Meinung!
Wenn ich mir die Beiträge in den diversen Threads anschaue, sind hier doch noch viele auf dem kurzen Ende investiert und hoffen auf die Pleite, wenn ich mich nicht irre!
Dass kann ganz gewaltig in die Hosen gehen !!!
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Shortys, I like Shortys, they make me rich ;-)
Es gibt also momentan überhaupt kein Insolvenzverfahren bei der Vivacon AG
Verbessert mich, wenn ich da falsch liege.
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Der Aktionär schrieb vor ein paar Tagen:
Demnach sei eine Pleite des insolvenz-bedrohten Immobilienkonzerns endgültig abgewendet. Spätestens zum vierten Quartal soll die Entschuldung der Vivacon geschafft sein
http://www.finanznachrichten.de/...acon-die-naechste-primacom-015.htm
Quelle: DER AKTIONÄR
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Ich sehe es ganz einfach: Kein Insolvenzverfahren = SHORTSQEEZE
Manchmal müssen Leerverkäufer JEDEN geforderten Preis bezahlen!
Gut ist dann, wenn man hat, waß andere gerne hätten,
oder unbedingt brauchen ;-)
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Jetzt hab ich doch mein Lieblingswort falsch geschrieben,
Pardon ;-)