VW - mysteriöse Entwicklung im Open Interest
"Für die gesamte Porsche AG wurde nach einem sorgfältigen Bewertungs- und Prüfungsprozess ein Wert in Höhe von 12,4 Milliarden Euro ermittelt; darin sind die zu erwartenden Synergien bereits enthalten. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der Verschuldung von Porsche wird Volkswagen für den Anteil von 42,0 Prozent voraussichtlich bis zu 3,3 Milliarden Euro zahlen."
Daraus sind bekanntermaßen 49,9% geworden.... Hier wird von der Porsche "AG" gesprochen! Ferner wird über die SE folgendes geschrieben:
"Die Verschmelzung der Porsche SE mit der Volkswagen AG wird im Laufe des Jahres 2011 angestrebt. Die exakten Beteiligungsverhältnisse nach einer Verschmelzung stehen noch nicht fest. Die Familiengesellschafter Porsche und Piëch bleiben jedoch größte Aktionäre bei Volkswagen, das Land Niedersachsen wird auch künftig zweitgrößter Aktionär des Volkswagen Konzerns sein."
Wie das ganze genau aussehen wird, klärt sich wohl am Mittwoch in London... Ob man nochmal weiter aufstocken sollte??
"Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Dezember 2009 wurde beschlossen:
- ....
- ....
- verschiedene Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an das „Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie“ (ARUG) (TOP 5)."
Was ist darunter zu verstehen ???
Ferner gibt es Klagen aus Deutschland, warum wird darüber nicht berichtet ????:
"Die „Knightsbridge Vermögensverwaltungs- und Beteiligungs GmbH“, Widenmayerstr. 16, 80538 München, hat eine aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen alle oben genannten Beschlüsse erhoben. Die Klage ist beim Landgericht Hannover, 6. Kammer für Handelssachen unter dem Aktenzeichen 26 O 1/10
anhängig.
Die „CIA Consulting Investment Asset Management GmbH“, Großlohering 70, 22143 Hamburg, die „CDHL-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH“, Josthöhe 6, 22339 Hamburg, die „VC-Services GmbH“, Harksheider Str. 123a, 22399 Hamburg, und die „Edmund Zimmermann GmbH“, Vierlander Str. 13, 21502 Geesthacht, haben eine aktienrechtliche Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gegen die oben genannten Beschlüsse zu TOP 1, TOP 2 und TOP 3 erhoben. Die Klage ist beim Landgericht Hannover, 6. Kammer für Handelssachen unter dem Aktenzeichen 26 O 4/10 anhängig."
Nicht nur in den USA wird was zum Rollen gebracht !!! Oder sind das die deutschen Ableger der Fonds aus den USA?? Da wurde doch berichtet, dass die Klage in New York eingereicht wurde?
NBR hatte ja um eine Stellungnahme meinerseits gebeten, nur soviel, interessanter Ansatz von dir, dafür habe ich dir ja einen grünen gegeben. Allerdings hatte ich dieses WE wenig Zeit, insofern kann ich momentan noch nicht wirklich viel zum Thema beitragen. Nächste Woche werde ich die Postings und Meldungen nochmals in Ruhe lesen und dann meinen Teil versuchen dazu beizutragen.
Bis dahin macht weiter, jeder Ansatz kann nützlich sein!
Bis dahin, hier der nächste Kläger:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/...-porsche;2521649
Wir liefern die Infos, das Klagen sollten wir den Profis überlassen. Ob wir den Kanzleien unsere Thesen mal unterbreiten sollten?
Mir geht dieser Gedanke mit dem Squeeze-out nicht aus dem Kopf... Mal eine essentielle und durchaus WICHTIGE Frage:
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Kann, bei einer Aktionärsstruktur, wie sie aktuell bei den Stämme herrscht und Suzuki hinzukommt, ein Squeeze-out durchgeführt werden????
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Mögiche Überlegung:
VW und Porsche wollen aus der Porsche SE und der VW AG einen neuen Überkonzern gründen. Die Porsche SE Stämme sind im festen Besitz, die (wenn es sie denn gibt) Porsche AG Aktien ebenfalls. Was wäre, wenn ein Rückkauf von Anfang an geplant war? Vielleicht wird dann die neue VW & Porsche AG/SE oder wie auch immer sie heißen mag, dann neue Aktien des "Überkonzerns" an den Markt bringen, die Porsche und VW enthält? Denen müssten dann die Vorzüge im DAX Platz machen und im DAX stehen dann die neuen Aktien der AutoUnion oder so ähnlich! Die VW Vz. würden dann etwa so behandelt wie heute die Porsche Vz. Die Porsche Stämme wären in fester Hand, die VW Stämme ebenfalls. Das Spinnennetz erweitert sich!
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Nun zu den Zahlen:
Inkl. der Teile von Credit Suisse existiert ein Freefloat von ~9,88%. Bei einer Anzahl von 294,9 Mio existierenden Stämmen, bedeutet dies, dass ~14,4Mio Aktien aus dem Freefloat verschwinden müssten, um mittels Großaktionären auf die erforderlichen 95% zu kommen. Das bedeutet,
DASS DIE 850.000.000€ BEI EINEM KURS VON 59€ (wo wir bald sind) VON SUZUKI AUSREICHEND SIND, UM MIT DEN GROßAKTIONÄREN AUF DIE 95% ZU KOMMEN !!!!!!
Klingelts ??? Evtl. werden wir da am Mittwoch sein, pünktlich für den großen Tag in London wo angeblich die Strategie gelüftet werden soll. Nun erhärtet sich auch immer mehr der Verdacht, dass keiner vor der HV im Dez. Verdacht über den Suzuki Einstieg schöpfen sollte !!!
http://www.welt.de/wirtschaft/article4176603/...r-bei-Volkswagen.html
Wenn man das auf Deine Theorie projeziert, sind es also nur ca. 2,8% notwendig. Das sind 8,25 Mio Aktien. Ein Kurs von 97€/Share für Suzuki.
Ich hatte am Wochenende auch keine Zeit, melde mich ausführlicher heute Abend nochmal, Nestbrutratte.
Hier der Wikipedia Text
Das aktienrechtliche Squeeze-out [Bearbeiten]
Recht des Hauptaktionärs [Bearbeiten]
Wenn ein Aktionär direkt oder über von ihm abhängige Unternehmen mindestens 95 % des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien) hält, hat er grundsätzlich jederzeit, insbesondere auch in der Liquidation[1] der AG, das Recht, die restlichen Aktionäre (auch freie oder Minderheitsaktionäre genannt) gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aus dem Unternehmen zu drängen (nicht jedoch während des übernahmerechtlichen Squeeze-out) und somit ein Going Private zu vollziehen. Einen bestimmten Grund braucht der Hauptaktionär dabei nicht, die möglichen Gründe sind vielmehr Anlass für die gesetzliche Regelung gewesen. Zu erwähnen ist vor allem die Reduzierung des Verwaltungsaufwandes bzw. von Reibungsverlusten durch Anfechtungsklagen von Minderheitsaktionären. Zu beachten ist jedoch, dass ein Squeeze-out nicht immer gegen bereits erhobene Anfechtungsklagen schützt. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 22. Dezember 2006[2] nunmehr unter Aufhebung eines Urteils des OLG Koblenz[3] klar gestellt.
Der Vorteil gegenüber der bei der AG ebenfalls möglichen Mehrheitseingliederung besteht darin, dass die Minderheitsaktionäre keine Aktien des Hauptaktionärs, sondern eine Barabfindung erhalten. Die weitere Alternative der übertragenden Auflösung ist wegen der uneingeschränkten Anfechtungsgefahr ggf. sehr langwierig
Quelle und ganzer Text:http://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Tage der VW-Stammaktien im EuroStoxx 50 dürften gezählt sein.
Nachdem die Titel bereits im Dezember 2009 aus dem Dax herausgefallen sind, sehen Index-Experten es als recht wahrscheinlich an, dass sie vom 8. Februar an auch im Leitindex der Eurozone nicht mehr vertreten sein werden. Möglich macht dies die im Februar des Vorjahres eingeführte Fast-Exit-Regel, der zufolge die Anteilsscheine der französischen Immobilien- und Investmentgesellschaft Unibail-Rodamco zudem die besten Chancen als Nachrücker haben. Die Auswahlliste für den EuroStoxx 50 wird am 1. Februar veröffentlicht.
'Die Volkswagen-Stämme sind erstmals im Dezember bei der Marktkapitalisierung nach Streubesitz unter Platz 76 gerutscht und liegen derzeit auf Platz 77', sagte Index-Experte Christian Stocker von der Unicredit in München. Da die Fast-Exit-Regel besage, dass eine Aktie dann aus dem Index herausfällt, wenn sie auf der Auswahlliste bei der Marktkapitalisierung zwei Monate hintereinander auf Platz 75 oder darunter liegt, werde das Papier des Autobauers im Februar wohl aus dem EuroStoxx 50 herausfallen. 'Es ist zwar schwer zu sagen, wie sich der Aktienkurs bis Ende der Woche noch entwickelt, aber ich gehe davon aus, dass Unibail-Rodamco VW ersetzen wird', sagte Stocker.
Sein Kollege Uwe Streich von der LBBW sieht dies genauso. 'Am 5. Februar dürften die VW-Stämme wohl ein letztes Mal im EuroStoxx 50 notieren, bevor dann am 8. Februar Unibail-Rodamco in den Index kommen sollten', sagte er. Allerdings sei es nicht ganz auszuschließen, dass der Aktienkurs doch nochmals überraschend in die Höhe schnellen und damit ein Verbleib im EuroStoxx 50 sichern könnte. 'Das könnte passieren, wenn etwa VW-Partner Suzuki VW-Stämme kauft', sagte er und erinnerte daran, dass im Dezember 2009 Japans viertgrößter Autobauer mitgeteilt hatte, ein Aktienpaket von rund 3,5 Prozent in VW-Stämmen erwerben zu wollen. 'Da für den EuroStoxx, anders als für den Dax, stichtagsbezogen entschieden wird, könnte die VW-Stammaktie in dem europäischen Index bleiben, falls bis Freitag der Aktienkurs wieder stark gestiegen wäre. Im Dax dagegen wird auf den volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten 20 Handelstage geschaut.'
Dass Unibail-Rodamco die aussichtsreichste Aktie für einen Aufstieg in den Leitindex der Eurozone ist, sehen beide Experten ebenfalls gleich. 'Nach Unibail-Rodamco hätte die Deutsche Post die besten Chance auf eine Aufstieg, aber der Abstand ist zu groß', so Streich. Denn während Unibail laut aktueller Stoxx-Daten über eine Marktkapitalisierung nach Streubesitz von 14,2 Milliarden Euro verfüge, liege die der Deutschen Post bei rund 11 Milliarden Euro./ck/he
--- Von Claudia Kahlmeier, dpa-AFX ---
Mkay, wie drüben auch schon geschrieben, das Squeeze-out szenario fällt damit flach. Ich bin kein Freund von Gesetzestexten, daher frage ich lieber zwei mal nach (Zumindest wenn ich einige Begriffe nicht 100%ig definieren kann ;)) Mein Bauch sagt mir, da könnte es aber Schlupflöcher geben.
Das was ich denke ist, dass sie sich nach dem Porsche-Desaster vor einem Jahr komplett neu orientieren. Die Stämme verbleiben zu 90% in Großaktionär-Gesellschaft, die Kurse sind damit mittelfristig uninteressant. Die VW Vz repräsentieren das Unternehmen und ich denke, dass VW will, dass sie so schnell wie möglich in die Stoxx kommen. Die Kapitalerhöhung hilft hier natürlich gewaltig.
Ich denke nicht, dass VW jemals wieder die Stämme in die repräsentativen Kreise (DAX, Stoxx) heben wird. Die helfen dem Unternehmen so viel mehr. Ein guter Kurs bietet durch mögliche Kapitalerhöhungen die Möglichkeit kurzfristig liquide Mittel für Übernahmen und neue Werke/Vertriebsstrukturen locker zu machen. Desweiteren hat man hier nicht den Nachteil des geringen Streubesitzes und damit niedrigeren Handels (Stück/Tag). Die Vz werden bis spätestens 2012 in die Stoxx gehen.
PS: Vielen Dank für die vielen Sterne und.... Holle, Du wirst es nicht glauben, Kricky hat mich wieder aufgenommen. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Werde für Dich im Nebenforum ein gutes Wort einlegen. Schon alleine aufgrund Deiner Squeeze Out Informationen bist Du im Begriff wieder gesellschaftsfähig zu werden ;-) Boy you are heavy on wire, we Westerwave sagen würde :-)
Mit solch einem Szenario habe ich sowieso nicht gerechnet...
RT 65,50€ oder + 2,2% -> Ist das der allmorgendliche Ausflug in die Höhe oder gehts los?
Das übernahmerechtliche Squeeze-out [Bearbeiten]
Das übernahmerechtliche Squeeze-out ist im Zuge der Umsetzung der sog. Übernahmeangebots-Richtlinie aus dem Jahr 2004 zum 14. Juli 2006 eingeführt worden. Es ist in den §§ 39a-c WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) geregelt. Die §§ 39a ff. WpÜG eröffnen dem „Hauptaktionär“ (hier gilt auch der Schwellenwert von 95 % mit der Maßgabe, dass es sich um stimmberechtigtes Grundkapital handeln muss) die Möglichkeit, im engen zeitlichen Zusammenhang mit einem Übernahme- (§§ 29 ff. WpÜG) oder Pflichtangebot (§§ 35 ff. WpÜG) die Übertragung der übrigen stimmberechtigten Aktien zu beantragen. Hält der Bieter zudem 95 % des Grundkapitals, kann er auch die Übertragung der übrigen Aktien beantragen. Das übernahmerechtliche Squeeze-out ist günstiger, schneller und einfacher, als sein gesellschaftsrechtliches Pendant. Insbesondere bedarf es nicht der Durchführung einer Hauptversammlung, vielmehr erfolgt die Übertragung per Gerichtsbeschluss (ausschließlich zuständig ist das LG Frankfurt am Main). Entsprechende Aktionärsrechte (Anfechtung) sind daher ausgeschlossen. Ferner findet keine (zusätzliche) Unternehmensbewertung statt, sofern das Übernahme- oder Pflichtangebot von 90 % der Aktionäre angenommen wurde, dann greift die Vermutung der Angemessenheit und eine weitere Bewertung ist entbehrlich; sollte die Annahmequote allerdings unter 90 % liegen, wird man an einer weiteren Unternehmensbewertung wohl nicht vorbeikommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-outButzerle sagt, dass aufgrund der Anteile der Niedersachsen (und wohl auch der Kataren und demnächst der Suzukis) ein Squeeze Out nicht erfolgen kann. Dazu müsste VW selbst über 95% besitzen. Frage: Können die sich als Gang of Four zusammentun und einen Squeeze Out erzwingen? (für den Fall dass Holle's Aussage oben nicht greift und man das ungeachtet der Vz bei den Stämmen durchführen darf)
Franatic, worauf genau willst Du hinaus?
Da es sich um verschiedene Eigentümer handelt, ist das wohl nicht möglich. Einzige Alternative, die ich mir vorstellen könnte: Die "Gang of Four" müsste eine gemeinsame Holding gründen, in die dann die Eigentümer ihre Anteile zusammenfassen.
Diese Holding könnte dann versuchen, auf die erforderlichen 95% zu gelangen und dann den Squeeze Out zu erzwingen.
Halte ich aber für relativ unwahrscheinlich. Die Interessen von Katar (Kapitalgewinn) und Niedersachsen (Sperrminorität, Sicherung der Arbeitsplätze im Land) sind mir da doch zu verschieden