VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 73 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 440.994 |
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Trotz allem ist er vom Gericht gestellt, und überwacht die Ausgaben und Lebensführung:
Stellt der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, daß die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuß und dem Insolvenzgericht anzuzeigen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt, so hat der Sachwalter an dessen Stelle die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, und die absonderungsberechtigten Gläubiger zu unterrichten.
Vivacon hat Insolvenz gemeldet weil der Ausfall der Erbbauzinszahlungen seitens der insolventen Conergy AG erhebliche Belastet hat ...
http://www.finanznachrichten.de/...n-ag-aenderung-im-vorstand-016.htm
Köln, 30. Dezember 2013. Steffen Schneider (46) scheidet zum heutigen Tag aus dem Vorstand der Vivacon AG (ISIN: DE0006048911) aus. Im Rahmen seiner Funktion als Sanierungsvorstand hat er das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (§270a InsO) maßgeblich mitgestaltet und die notwendigen Schritte zur Neuausrichtung der Vivacon AG initiiert.
MM wird noch die letzten offenen Posten erledigen , und dann erst die InsO zurück ziehen.
Jeder von uns würde es in dieser Situation genau so machen......
01.10.2013
Vivacon AG wird einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zur Fortführung des Sanierungsprozesses stellen
Kategorie: Ad-Hoc Mitteilungen
Köln, 01. Oktober 2013. Wie in der Ad-hoc Mitteilung der Vivacon AG (ISIN 000604 8911) vom 26. Juli 2013 vermeldet, stellt der Ausfall der Erbbauzinszahlungen seitens der insolventen Conergy AG eine erhebliche Belastung für die Vivacon AG dar. Maßnahmen zur Kompensation dieser Belastung konnten in der Folgezeit nicht erfolgreich umgesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass die notwendige Fortbestehensprognose (going concern) nicht gesichert ist und auch nicht zeitnah gesichert werden kann.
Die Vivacon AG hat daher heute beschlossen, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO beim Amtsgericht Köln zu stellen. Mit diesem Schritt plant die Gesellschaft, sich in Eigenverwaltung zu sanieren. Der Antrag betrifft ausschließlich die Vivacon AG als Muttergesellschaft des Vivacon Konzerns. Die Erbbaurechtsgrundstückseigentums und die Erbbaurechtsgrundstücksverwaltungs Gesellschaften des Vivacon Konzerns sind davon nicht betroffen. Die Auswirkungen auf die Development Tochtergesellschaften werden geprüft.
Aber wenn ich über offene Vergleiche schreibe, habe ich mir die Zeilen nicht aus dem Finger gesogen, sondern Recherche betrieben.
Bulle hat es auch angemerkt, und so ist es.
MM nutzt die Möglichkeit der InsO aus, um soviel lästiges wie möglich abzustreifen.
Die Fakten sprechen doch eine eindeutige Sprache !
Wir sollten erstmal die kommende Woche abwarten, denn eine Botschaft kommt sicher.
a-InsO Antrag wird zurückgezogen
b-das Verfahren in EV wird bis zum Abschluß der Sanierung aufrecht erhalten
c-Inso in EV wird verweigert und es geht ins Regelverfahren
Klar favorisieren hier alle "a", was aber noch lange nicht heißt, das die Sanierung komplett abgeschlossen ist, darum ist die Lösung "b" nicht von der Hand zuweisen.
Denn dann wäre mit richterlichen Segen bis zum Abschluß der Sanierung und frei von Altlasten der Neustart erfolgsversprechend. Natürlich können die Altlasten auch bis zum 7. vom Tisch sein.
denn die Adhoc lässt noch Spielraum: Köln, 30. Dezember 2013. Steffen Schneider (46) scheidet zum heutigen Tag aus dem Vorstand der Vivacon AG (ISIN: DE0006048911) aus. Im Rahmen seiner Funktion als Sanierungsvorstand hat er das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ( 270a InsO) maßgeblich mitgestaltet und die notwendigen Schritte zur Neuausrichtung der Vivacon AG initiiert.
Denn initiiert hat schon viele Bedeutungen: anfachen, anregen, bewegen, eingeführt, begonnen.
Auf jeden Fall, und dies ist sehr wichtig wenn ein CRO kommt und arbeitet, gab es keine Entlassungswelle und es herrscht eine positive Stimmung im Hause Vivacon.
An unterschiedlichen Auffassungen als Grund der Beendigung des AV von Schneider glaube ich nicht, da er den Laden sehr gut kannte, und wußte wo er ansetzen mußte.
Sonst hätte Ihn die Vivacon nicht selbst gerufen.
Für mich überwiegen immer noch die Chancen des gelingen der Sanierung.
Nur über das Zeitfenster bin ich mir momentan nicht im Klarem, und akzeptiere a und b.
Wenn b werden wir sicher ein Statement hören, warum, weshalb, weswegen.
Auch dies würde mehr Klarheit verschaffen.
Man konnte alle Vergleiche erzielen
Ausfälle der Erbpachten getilgt
Chinesen in FF haben schon gezahlt
Qualität der Leistungen von Vivacon überzeugt den Markt
Umfangreiche neubestellung von Grundstücken
Abschluss von Partnerschaften
Regelmäßige Einkünfte dich Dritte
Investorenbeteiligungen
E T C.
Mit der Conergy übernahme hätten wir Glück !
Jetzt warten wir ab !
Ein Investor ist für Wachstum zwingend !
Hoffe es fällt mal ein Name !
4. Maßnahmen im Eröffnungsverfahren
Bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der Anordnung der Eigenverwaltung kann das Gericht eine vorläufige Sachwalterin oder einen vorläufigen Sachwalter bestellen, deren bzw. dessen Aufgaben grundsätzlich denjenigen entsprechen, die im eröffneten Verfahren bei angeordneter Eigenverwaltung die Sachwalter oder der Sachwalter hat.
Voraussetzung für die Bestellung einer vorläufigen Sachwalterin oder eines vorläufigen Sachwalters ist, dass der Antrag der Schuldnerin oder des Schuldners auf Anordnung der Eigenverwaltung nicht offensichtlich aussichtslos ist (§ 270a Abs. 1 InsO).
Und danach folgt :
5. Verfahren zur Vorbereitung einer Sanierung (§ 270b InsO)
Mit § 270b InsO wird der Schuldnerin oder dem Schuldner im Zeitraum zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung ein eigenständiges Sanierungsverfahren zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen erhält die Schuldnerin oder der Schuldner die Chance, im Schutz eines besonderen Verfahrens in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erstellen, der anschließend durch einen Insolvenzplan umgesetzt werden soll. Die nachfolgenden Ausführungen informieren über dieses Sanierungsverfahren.
Die Maßnahme läuft bis zum 7. , wenn es auch der 7. ist, da wir die Anordnung des Gerichtes nicht kennen.
Dann folgt die Sanierung nach erstellten und von Gericht genehmigten Sanierungsplan,
oder halt nicht.
Denn gegen ein Regelverfahren spricht meiner Meinung nach:
- die Entwicklung der Zahlen
- das avisieren von neuen Projekten
- keine Entlassungswelle, denn das wäre der notwendige Schritt für Fortf. auf Sparflamme
- die Aussage Adhoc-die notwendigen Schritte zur Neuausrichtung der Vivacon AG initiiert.
Die Aussage kann man nicht schreiben, wenn man die Sanierung nicht fortführen kann.
Da würde es sicher Aktionärsklagen geben, denn eine Neuausrichtung ist sicher keine Verwertung oder Abwicklung der AG.
Ich denke, MM pokert sehr hoch bei den Vergleichen, um endlich die Sanierung abschließen zu können.
Und da sehe ich nicht zwingend ein bestimmtes Zeitfenster (jedoch max. 3 Monate),
aber eine gelungene Sanierung.
Das ist für mich einzig und allein was zählt !
Jetzt bin ich so lange dabei, und werde einfach Geduld aufbringen.
Das wichtigste ist die Fortführung, und die schein nach der Adhoc eingeleitet zu sein.
An Lug und Trug glaube ich bei dieser Brisanz nicht !
Wie gesagt, ein Statement werden wir sicher diese Woche hören, wie weiter verfahren wird.
Denn ich bin mir ziemlich sicher, das Ihr den Ablauf der InsO in EV nicht verstanden habt, und den heutigen Tag als Schicksalstag der Vivacon und Euerm Invest anseht.
Also schreiben oder anrufen: 0221 130 56 21 782
Nur meine Meinung: Alle die nur auf diesen Tag gewettet haben werden enttäuscht !
Alle die auf die erfolgreiche Sanierung wetten, werden belohnt !
Ich nehme mal eine Antwort vorneweg :
Ein Insolvenzverfahren, egal welcher Art ist immer eine spezielle Situation mit vielen Variablen, Szenarien und einzubeziehenden Parteien. Insbesondere bei einem Verfahren nach §270a ist es das Ziel, das Unternehmen grundlegend zu sanieren, um die Basis für eine erfolgreiche Zukunft zu legen. Ob die Gläubiger Zugeständnisse machen müssen und wenn ja, in welcher Höhe, ist zum heutigen Zeitpunkt, im vorläufigen Verfahren, noch nicht bezifferbar.
Klar ist eine Rücknahme allen sehr angenehm, auch mir, aber hier geht es um den Abschluß der Sanierung mit den letzten Vergleichen.
Der Schutzschirm hält negative Insolvenz-Folgen unter Kontrolle. Statt dessen fördert das Schutzschirmverfahren die Eigenverwaltung und den Insolvenzplan. Das heißt, das Fortbestehen des Unternehmens samt Entschuldung.
Sollte Ihr Betrieb also in Schwierigkeiten geraten und droht, in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abzurutschen, haben Sie mit dem neuen Schutzschirmverfahren eine gute Möglichkeit, Ihren Betrieb aufzufangen und möglicherweise gehen Sie sogar gestärkt aus der Krise hervor.
weiter:Unternehmer behält die Kontrolle
Mit dem Schutzschirmverfahren verhindern Sie Kontrollverlust, so wie das in einem regulären Insolvenzverfahren üblich ist. Ihr Unternehmen sanieren Sie unter gerichtlichem Vollstreckungsschutz mit der Hilfe eines Sanierungsberaters weitgehend selbst.
Ist das Sanierungskonzept überzeugend und wird es konsequent durchgesetzt, werden Sie als Unternehmens-Inhaber das Zepter in der Hand behalten. Der Insolvenzverwalter ist nur noch Sachwalter ohne Eingriffsrechte.
Derart unter Kontrolle gebracht, beherrschen SIE das Insolvenzverfahren. Sie profitieren von Vollstreckungsschutz, Fortführung und Restschuldbefreiung und verhindern unkontrollierte Zerschlagung.
das ist das Ziel ! Die Vorarbeit wurde geleistet oder ist abgeschlossen !
Ich betone ! Es kann aber allumfänglich abgearbeitet sein, und die Rücknahme erfolgen !