VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 68 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 440.889 |
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Dem Undritz hatte man nur die Verwertung/Abwicklung in Aussicht gestellt, und nun hat er mit ein paar Schrammen und Beulen für Banken und sonstigen Gläubigern (außer uns,1.Rang) dem Zombi Conergy neues Leben eingehaucht.
das Beispiel IVG. Die alten Vorstände können immer noch
zur Kasse gebeten werden!
http://www.finanznachrichten.de/...ier-fruehere-vorstaende-in-198.htm
(höflich ausgedrückt) an die Eier packt.
Sie tragen allein die Schuld an der heutigen Situation.
Notfalls können das auch die Aktionäre,
wenn die gegebene Ernsthaftigkeit nicht
ausreicht, die Möglichkeiten ganz auszuschöpfen.
Privatvermögen ist ja zudem auch reichlich in
Millionenhöhe vorhanden!
werden muss, wenn alle Stricke reißen sollten.
Das Geld für rechtliche Schritte können wir dann auch noch zur
Rettung des Investierten aufbringen!
Schneider und Niering dürften sich bereits ein erstes Bild von "Gut und Böse" gemacht bzw. ausgetauscht haben. Mit einer Absage des Sachwalters am Vorhaben rechne ich persönlich nicht.
Und Zufälle gibt es auch noch: http://www.nst-inso.com/ueber-uns/referenzen/
Welche Vorzüge genau hat denn die deutsche Erbpacht heutzutage?
http://www.deutsche-erbpacht.de/unternehmen/strategie
Für die nächste Bodenreform in China sicherlich interessant für z.B. CCB & Co....
Für den gemeinen Häuslebauer mit überschaubaren Finanzierungsaufwand ist die Erbpacht sicher momentan nicht reizvoll, so lange er den Kredit mit 60-80% besichern kann.
Kann er es nicht, sieht es schon etwas anders aus.
Die Situation bzw. Erbpachtmodelle sehen aber bei der Vivacon etwas anders aus.
Nehmen wir nur mal die momentanen Projekte: Mühlheim an der Ruhr und Hennef.
Mühlheim hat einen Sanierungsumfang von ca. 20 Mio. und beherbergt 66 Eigentumswohnungen. Ein einzelner kleiner Bauherr kann so ein Projekt nicht stemmen.
Wer sich dort niederlassen möchte nimmt die Erbpacht in Kauf. 95% sind vermarktet.
Hennef-Areal hat ein Ausmaß von ca.90 ha, und hat sanierten Altbestand (größeres Objekt) und beplantes sowie erschlossenes Baugebiet.
Auch hier ist für den einzelnen Bauherren eine Eigenfinanzierung nicht möglich, bzw. viel zu aufwändig. Wer hier ein Bauhaus in wunderbaren Umgebung bewohnen möchte, kommt um die Erbpacht nicht drum herum. Vermarktung läuft sehr gut, trotz Niedrigzinsphase.
Bei den gewerblichen Immobilien spielt auch noch der steuerliche Aspekt eine große Rolle.
Und Vivacon hat in größeren Bestand und in Denkmäler investiert, und dann in kleine Erbpachten gesplittet.
Mein Fazit, für den kleinen EH-Bauer sicher nicht so interessant, aber für Liebhaber von Denkmälern und der Moderne schon, wenn man es möchte.
Und für institutionelle Investoren bieten sich die größten Vorteile.
Ich füge mal eine Expertenmeinung als kleinen Auszug ein, der wie folgt lautet:
Die Ertragswertsituation:Hier nur die Kurzversion. ich gehe davon aus, dass die Niedrigzinsphase für längere Jahre (etwa 10) anhält. Auch die Inflation dürfte nicht über 2,5% ansteigen.
Damit haben institutionelle Investoren ein Problem. Sie erlösen nicht genug Cash-Flows für ihre Anleger. Dieses Problem lässt sich durch Erbbaurechtsgrundstücke hervorragend managen. Zudem sind diese Verträge stets inflationsgeschützt und liefern etwa 4,5 - 5% p.a.
Folgt man E&Y, kommen im Jahr 2013 die meisten distressed Real Estate Portfolios zur Refinanzierung.
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/...Real_Estate_Sept_2012.pdf
In dieser Situation wird die Vivacon ein hervorragendes Refinanzierungsmodell anbieten können, weil sie die Gesamtsumme der Portfoliofinanzierung um 15-18% reduzieren kann.
Die steuerlichen Auswirkungen des Erbbaurechts entsprechen den Rahmenbedingungen beim konventionellen Immobilienkauf. Alle staatlichen Fördermittel, Abschreibungen und Steuervergünstigungen, die für eine Immobilie - je nach Nutzung - denkbar sind, gelten auch für das Erbbaurecht. Wenn Sie das Haus nicht selbst beziehen, sondern vermieten, können Sie den Erbbauzins bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Sonderausgaben absetzen. Aus steuerlicher Sicht sind Immobilien im Erbbaurecht besonders günstig, da der gesamte Kaufpreis steuerlich geltend gemacht werden kann. Beim konventionellen Kauf dagegen wird der Grundstückskostenanteil vor der steuerlichen Veranlagung abgezogen. Neuregelung der Einheitswerte (= Bemessungsgrundlage) von Immobilien für den Fall von Erbschaft und Schenkung wird dazu führen, dass Immobilien im Erbbaurecht noch stärker gefragt sind.
Conergy wurde gestern verkauft und der Standort bleibt erhalten.
Demnach kommt jetzt wieder Geld rein.
Ist die Insolvent jetzt abgewendet.