TISCON AG - Neustart nach Reanimation .... ???
Allerdings macht der Insolvenzverwalter auch weiterhin seine Arbeit, da das Insolvenzverfahren nicht beendet ist. D.h. sobald er zum Schlusstermin einlädt, wird es eng. Und das kann auch jederzeit passieren.
Das Risiko eines Totalverlustes schwebt daher auch noch im Raum.
Außerdem hat sich die gesetzliche Regelung zum Sanierngserlass geändert ! Und da könnte es passieren, dass sich gar kein Käufer mehr für den "Mantel in spe" hier interessiert. NOCH hat niemand die Gläubiger in ein Boot geholt.
Das vergessen einige gerne mal...Meine Meinung.
Kaum tauchen bestimmte User auf, wird wieder gestört. Mit solchen Leuten wie z.B. Man of Honor, der die Leute grundlos provoziert und nur noch so mit Regelverstößen um sich wirft, ist definitiv keine sachliche Diskussion mehr zu führen. Echt Schade, dass es solche User hier gibt.
Nur meine Meinung. Kritik steht im Vordergrund.
Die gesetzliche Regelung klingt für mich positiv. Das einzig ungewisse ist die Entscheidung der EU Kommission?
"Die Steuerbefreiung kann künftig nur dann gewährt werden, wenn im Sanierungs- und Folgejahr bestehende Wahlrechte steuermindernd ausgeübt werden und bestehende Verlustverrechnungspotenziale aus den Vorjahren sowie dem Sanierungs- und Folgejahr verbraucht werden. Das Gesetz enthält nunmehr eine detaillierte Regelung zum sanierungsbedingten Untergang von Steuerminderungspositionen, die sowohl körperschaft- als auch gewerbesteuerlich durch Sonderregelungen ergänzt wird. Zudem ist eine bestimmte Reihenfolge des Verlustverbrauchs vorgesehen. "
Frag mal einen Unternehmensberater, wie er das findet. Ich finde es nicht gut, da jetzt jedes Angebot eines Cold-IPO einer indiviudellen Prüfung unterzogen werden muss. Die Schwelle liegt dann höher und das Verfahren verteuert sich aus meiner Sicht in der Abwicklung.
Falls Brüssel durchwinkt...
Gab doch keine größeren Umsätze mehr.
Stimmrechtsmeldungen wurden hier z.B. bereits mehrfach angesprochen. Aktuell ist die Rechtslage um die Sanierung von AGs in Abwicklung unklar. Da wird sich kaum ein Investor die Finger verbrennen wollen, schätze ich.
Nur meine Meinung, die keiner teilen muss.
Zum Thema Sanierungserlass
https://www.esv.info/aktuell/...g-auf-altfaelle/id/92295/meldung.html
In dem Link unter #7646 geht es um den Sanierungserlass des BMF aus 2003. Nicht um die neue gesetzliche Regelung, welche auf Zustimmung durch die Brüsseler Kommission wartet.
Die neuen Anforderungen wurden bisher noch nicht in der Praxis angewendet, da in der Schwebe wegen Brüssel.
Wer da nicht genau differenziert und im Thema ist, sollte sich besser JETZT einlesen, falls er die Absicht hat, sich ab diesem Jahr Insolvenzaktien anzuschauen. Notfalls einen Fachanwalt oder Unternehmensberater zu Rate ziehen.
Nur meine Meinung.