Stella Entertainment (WKN: 604070) wird saniert!
Seite 35 von 131 Neuester Beitrag: 25.04.21 01:27 | ||||
Eröffnet am: | 17.11.11 22:29 | von: Rudini | Anzahl Beiträge: | 4.25 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 01:27 | von: Sophiatomna | Leser gesamt: | 293.528 |
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Kurzfrist Trader nutzen diese Swings aus.
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Kommt es jedoch zur News, wird der Ausbruch nach oben, unter hohen Umsätzen erfolgen.
hab meine anteile weiter aufgestockt...rückantwort vom vorstand bekommen...es gibt bereits einige angebote dritter...
hört sich gut an
Ohne Stücke im Depot müssen einige bei der nächsten News auf den schnell anfahrenden Zug wieder aufspringen.
Wer kann es also zum Zeitpunkt einer weiteren kursbeeinflussenden News genau wissen, wo er sich dann gerade aufhält :
Beim Sport
Im Baumarkt
Beim Discounter
Beim Nobelitaliener
Am Strand
usw
usw
Stella gehört daher auf jeden Fall in jedes gut diversifiziertes Mantel Aktien Zocker Depot.
http://www.dgap.de/dgap/static/News/?newsType=&newsID=186536
Da hat ein User den Vorstand angeschrieben und Antwort bekommen, dass Angbote Dritter wohl schon vorliegen...
Das braucht alles seine Zeit und a bisserl Geduld, ist alles am laufen.
Hier noch einmal der ein Auszug aus der Dez. HV
1. Zustimmung der Gesellschaft zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens
Insolvenzplan (Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft): Die Gesellschaft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. November 2002 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aber ein Insolvenzplan bestätigt, der den Fortbestand der Gesellschaft beinhaltet und außerdem durch die Hauptversammlung ein Fortführungsbeschluss gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellschaft mit Beendigung des Insolvenzverfahrens unter den genannten gesetzlichen Voraussetzungen fortgesetzt. Die Gesellschaft soll im Planinsolvenzverfahren saniert werden. Die Voraussetzungen für das Planinsolvenzverfahren sind mit dem Insolvenzverwalter, Herrn RA Hinnerk-Joachim Müller, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, vor Einladung und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt worden. Es wird daher vorgeschlagen, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Fortsetzung der Gesellschaft wird unter den Voraussetzungen der § 274 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG beschlossen
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...h_list.destHistoryId=91200