Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne
nach unterschiedlichen Antworten zur neuen Abgeltungssteuer habe ich nun ein konkretes Beispiel zur Frage.
Werden Spekulationsgewinne, die durch einen Aktienkauf und Aktienverkauf nach dem 31.12.2008, mit dem Sparerpauschalbetrag (801 Euro) verrechnet oder nicht. Leider gibt es dazu verschiedene Auskünfte.
Hat jemand schon praktische Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank
https://www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308
Abgeltungssteuer
Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?
Nein. Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,- EUR, für Verheiratete in Höhe von 1.602 EUR reduziert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, Nordnet Bank AB stellt Ihnen generell keine Depotgebühren in Rechnung.
Gruß von Flocke
....wenn Du den Linkgeöffnet hast... oben in der Leiste "Depot" anklicken und dann auf "Abgeltungssteuer" klicken. Sollte dann funktionieren!
Dort heißt es:
Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen n i c h t vorzunehmen ................
- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).
Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.
Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.