Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne
Ich lese aus § 23 (3) Satz 6 (Fassung bis 2008), dass für diese Gewinne eine Freigrenze von 600 € gilt.
Von einer Kleinbetragsregelung kann ich dort nix finden!
Dort heißt es:
Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen n i c h t vorzunehmen ................
- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).
Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.
Dort wurden 500 € Kleinbetrag angeführt und bezogen sich im übrigen auf meinen Beitrag #4; dem lag - wenn du nochmal so weit zurückblättern möchtest - ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde!
EOD
Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.