Solar Millennium - der offene Thread
UC: "Und: Im Aufsichtsrat von Solar Millennium sitzen ein Unternehmensberater, ein Steuerberater und ein Professor für Wirtschaftsrecht."
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Utz Claassen: Gegenüber dem Landgericht hat der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang inzwischen vortragen lassen, man habe für den Fall meines Abganges ein offizielles "Ermittlungsverfahren", "Hausdurchsuchungen", "Beschlagnahmungen" und "die endgültige wirtschaftliche Vernichtung" des Unternehmens befürchtet.
Welt am Sonntag: Der Aufsichtsrat deutet quasi selbst an, dass im Unternehmen etwas juristisch hochgradig faul war?
Moderation
Zeitpunkt: 12.09.11 19:26
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Kommentar: Regelverstoß - Link belegt nichts
Zeitpunkt: 12.09.11 19:26
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http://www.comdirect.de/inf/anleihen/detail/...l?ID_NOTATION=45223449
Aber eben nur teilweise!!
http://www.stahlschmidt-inc.com/page_0400.html
http://www.stahlschmidt-inc.com/archive/...lythe%20Groundbreaking.pdf
Die Qualität des World Class STA Management wird sich S2M auf Dauer nicht leisten können. Wie lange hält sich UTS noch? Wäre mal interessant zu wissen, welche Antritts- welche "Erfolgsprämien" (für die Baugenehmigung, die conditional loan guarantee, für die grounbreaking ceremony ...) Uwe T. Schmidt erhalten hat. Außer einem teuer Scherbenhaufen zuerborstender Parabolrinnenträume ist da nicht mehr allzu viel übrig.
Die Anleihen hätten dann aber immer noch einen rechnerischen Wert irgendwo zwischen 10 und 30 % (also deutlich > Null). Insolvenz bedeutet schließlich nicht, dass keine Aktiva mehr vorhanden ist, sondern lediglich, dass die Schulden die Aktivaposten übersteigen.
Eine conditional loan guarantee war eben auch nur die halbe Miete.
Deshalb nimmt Dich keiner ernst. Bei einer sachlicheren und nich immer wiederholenden Darstellung wäre das sicher anders gewesen.
Im Falle von S2M bestünde dann eine positive Fortführungsprognose, wenn S2M darlegen (beweisen kann), dass mit Überschuldung ý Insolvenzantrag!!
§ 19 Überschuldung Insolvenzordnung
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2)Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen.
(3) Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit
(1) Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen.
* warum nur setzte sich Dr. Wolff eine Frist von "vier" Wochen??
meine These: Solange die Platzierungserlöse die Vertriebskosten signifikant übersteigen. Sollte das tägliche Platzierungsvolumen auf unter 50.000 EUR fallen, dann rechnen sich Werbemaßnahmen vermutlich nicht mehr. Im Umkehrschluss muss vermutet werden, dass S2M täglich noch für 50 bis max. 100.000 EUR Zeichner findet.
Kennt jemand den aktuellen Platzierungsstand der Anleihe?
Was kommt zuerst: Die Vollplatzierung oder die Unternehmensinsolvenz?
Blue Tower ist ein gutes Exampel für die Kommunikationspolitik des S2M Konzern.
Bin mal gespannt, wer bei Flagsol zuerst das Schiff iin Seenot verlässt.
Meine Kandidaten: Dr. Thomas Thaufelder und Dr. Wolfgang Knothe
Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.
Alles spricht für diese These. Vermutlich ist nicht nur die HÄLFTE des Grundkapitals durch Verluste aufgezehrt, sondern 100 %. Ein pflichtgemäßes "Ermessen" besteht dann gar nicht mehr.
ist schon sehr merkwürdig. Ungewöhnlich ist auch der lange Zeitraum zwischen dem Abschlußzeitpunkt 30.04.11 bis zur Veröffentlichung im August 2011.
Ein Schelm, wer da an an so etwas Böses wie Insolvenz denkt!
dort wird wohl auch die nächste (außerordentliche) HV stattfinden.
Hier steht der Ruf der Kanzlei Skadden (...) auf dem Spiel. Der Bericht der "informellen" Sonderprüfung wird nach alt bewährter S2M-Manier frühestens am 30. September 2011 veröffentlicht.
Nur blöd für Skadden, dass das Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth noch läuft.
Wer sich wirklich eine S2M - Unternehmensanleihe ins Depot legen will, sollte die Anleihe Nr. 7 für maximal 65 % und einem Festzins von 6,5 % statt die in der Platzierung befindliche Anleihe Nr. 8 für 100 % mit einem Festzins von 6,0000 % erwerben.
Sollte in Kürze ein Termin für eine außerordentliche HV bekanntgegeben werden, wird der Kurs der Anliehe Nr. 7 deutlich unter 50 % notieren.
http://www.rreef.com/insights/...A1DAE50D8358402B8F19C28945.internet4
Arenales wird auf der Homepage von RREEF nämlich nicht erwähnt. Wer S2M kennt, bei dem leuten schnell die Alarmglocken!!
Darlehensuszahlung lässt weiter auf sich warten (Vertrag nocht nicht unterzeichnet).
Ibersol-Fonds wird nicht mehr aktiv beworben (aktueller Platzierungsstand < 13 %). Der Fonds muss mit hoher Wahrscheinlichkeit schon sehr bald rückabgewickelt werden.
Es ist davon auszugehen, dass auch der Verkauf von 16 % der Anteile an der Soliber GmbH an die Extremasol GmbH rückabgewickelt wird bzw. S2M 100 % der Anteile an der ExtremaSol erwirbt.
Was mit der 50 %igen Beteiligung der Ferrostaal AG an dem Ibersol Projekt passiert, ist ebenfalls noch nicht bekannt.
Die Situation bei der Ibersol Projekt ist derart verfahren, dass kurzfristig nicht mit einem Finanzierungsabschluss gerechnet werden kann.
Moderation
Zeitpunkt: 15.09.11 15:24
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Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg
Zeitpunkt: 15.09.11 15:24
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Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg
Moderation
Zeitpunkt: 16.09.11 15:03
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Kommentar: Regelverstoß - irreführende Spekulationen ohne Belege.
Zeitpunkt: 16.09.11 15:03
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