Google A0B7FY
Es steht zu vermuten, dass sich der amerikanische Konzern bei diesem Aktiensplit nicht von deutschen Steuerberatern beraten lassen hat: Denn möglicherweise handelt es sich bei diesem Vorgang nicht um eine Abspaltung im Sinne des Umwandlungsgesetzes. Nur dann nämlich dürfte dieser Vorgang nicht als Dividendenausschüttung behandelt werden. So aber betrachten die Banken und die Finanzämter diesen Vorgang als Sachdividende. Im Steuerbescheid führt dieser Aktien-Tausch damit zu einer „Einbuchung Sachausschüttung vom 03.04.2014“.
Das Perfide daran: Auf diese Weise sind alle inländischen Google-Aktionäre mit einer Kapitalertragsteuer belastet worden, obwohl sich der Wert der gehaltenen Aktie beziehungsweise ihres Depots nicht verändert hat. Denn zum einen halbierte sich wie gezeigt der Kurs der Google-Aktie, was im Zusammenhang mit sogenannten Aktiensplits nichts Ungewöhnliches ist. da sich der Börsenwert jetzt auf doppelt so viele Aktien verteilt, ist jede von ihnen nur noch halb so viel wert wie vor dem Split.
Moderation
Zeitpunkt: 22.04.14 08:56
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Spam. Threadfremder Wert.
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Viel Glück dabei, daß Dir flatex nicht doch noch Steuern abzieht!
http://www.finanznachrichten.de/...fitiert-von-partner-google-118.htm
Ich habe ein Schreiben für die besonders geschädigten Anleger erstellt, die schon vor 2009 ihre Google-Position eingegangen sind und diese daher eigentlich steuerfrei im Depot halten. Wenn ihr möchtet, könnt ihr mein Schreiben gerne als Vorlage für Ihren Einspruch verwenden. Für das Schreiben habe ich mich mit Steueranwälten beraten, es ist allerdings noch nicht das Schreiben eines Steueranwalts. Einen solchen würde ich erst dann einschalten, wenn dieser Einspruch abgelehnt wird.
Hier geht's zum Artikel:
http://www.aktien-meldungen.de/Nachrichten/...gen-Besteuerung-8387834
Nochmals: Eure Erfahrungen interessieren mich, haltet mich also auf dem Laufenden. Vielen Dank.
Jetzt ist es wieder Spin-Off und auch noch dazu eine Kapitalerhöhung!
Die ersten Einsprüche werden schon mal weiter geschoben.
http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider kann ich Ihnen die von der Bank einbehaltene Steuer nicht erstatten. Das Finanzamt Itzehoe ist nicht für Sie zuständig. Der Antrag auf Erstattung der Kapitalertragssteuer ist gemäß des BMF-Schreibens vom 09.10.2012 (Randziffer: 241 b) bei der Einkommenssteuer 2014 geltend zu machen, oder es ist eine Korrektur der Kapitalertragssteuer von der comdirect bank vorzunehmen.
Sie haben die Möglichkeit bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Korrektur der Kapitalertragssteuer nach § 32 d Abs. 4 oder Absatz 6 EStG bei Ihrer Einkommenssteuererklärung 2014 geltend zu machen.
Für die Frage, ob der Wer der am 03.04.2014 ausgegebenen Aktien der Google Inc. der Besteuerung unterliegt, ist die Einordnung dieses Vorgangs als “Spin-Off”-Abspaltung maßgebend. Für den Finanzplatz Deutschland nimmt der WM-Datenservice im Auftrag der Kreditwirtschaft die Funktion der nationalen WKN-Vergabestelle war. In diesem Zusammenhang vergibt und verwaltet WM-Datenservice auch die International Securities Identifikation Number (ISIN) zur weltweit eindeutigen Identifikation für deutsche Finanzinstrumente. WM-Datenservice stellt als nationale Nummernvergabestelle alle in seiner Funktion vergebenen ISNI und WKN zur Nutzung zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist WM-Datenservice auch zuständig für die Klassifizierung von Wertpapieren in Deutschland.
Die Depotbanken halten sich zumeist an die von WM-Datenservice vorgenommene Einstufung. Die für die Einstufung maßgebenden Voraussetzungen sind insbersondere in den §§ 1 und 7 KapErhStG sowie in den $$ 207 bis 220 AktG aufgeführt. In einem Schreiben an die kreditwirtschaftlichen Verbände vom 3. November 2010 (IV C 2 – S – 2252/10/1001 – 2010/0824852) hat das Bundesministerium für Finanzen auf Anfrage des zentralen Kreditausschusses vom 18. Mai 2010 geantwortet, dass “Erleichterungen des Nachweises der Voraussetzungen des § 7 KapErhStG bei Anteilsrechten an ausländischen Gesellschaften nicht gewährt werden” können.
Ich sehe keinen Grund, von der vorgenommenen Klassifizierung abzuweichen.
Nach Rücksprache mit der comdirect bank würde eine Korrektur bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer durch die Bank erfolgen, falls sich die Einstufung des Sachverhaltes ändert.
Für eine Antwort bis zum 30.05.2014, ob Sie den Einspruch aufrechterhalten (ggf. Rücknahme des Einspruchs) wollen, wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sobald ich die Antwort von meinem Finanzamt habe, poste ich das.
Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in Sachen Google Kontakt mit dem Bundesministerium
für Finanzen aufgenommen, bei einer vorläufigen Prüfung wurde die Steuerpflicht bestätigt.
Endgültig wird das BMF am 20.05.2014 eine Entscheidung treffen.”
Google Glass ist offensichtlich wohl sehr begehrt.
Wenn's hier mal richtig mit Verkäufen losgeht, dann wäre das eine schöne neue Einnahmequelle.
Ich bleib definitiv drin, trotz Split-Disaster!
Die Entwicklung lässt sich hier ganz gut verfolgen:
http://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/