K+S
Es sind aber noch diverse Dinge zu regeln und solang man einerseits noch freude an seiner Tätigkeit hat und auch reichlich Zeit für die Börse bleibt, ist das schon in Ordnung!
Aber der Tag wird kommen......
Ja, das glaube ich Dir gern, klimatisch vielleicht auch nicht das Optimum ;-)!
Allerdings blickt man schließend gern auf den tag zurück und ist froh, sich bzw. den "inneren" überwunden zu haben !
Aus meiner Sicht hätte ich auch nichts dagegen, sollte der Kurs wieder unter 37,50 laufen morgen, besser noch 37,-€, denn die grundsätzlich vorgegebene Richtung ist m.E. ziemlich eindeutig....
Wünsche einen schönen Abend allerseits!
Ich freue mich natürlich mit euch dass wir so eine Art Squeeze erleben durften :)
Ich halte meine Scheine seit 05/2013 und habe den gesamten Absturz wie viele hier einfach stoisch ertragen :)
Jetzt bin ich quasi wieder gena auf Höhe meines EK und habe die Dividende 2013-2015 als Gewinn. Naja.....besser als gar nichts.
Ich habe nicht vor die Papiere abzustoßen.
Eine generelle Frage habe ich zum Procedere eines "öffentlichen Angebotes" wie es anscheinend anberaumt wird.
Potash macht ein öffentliches Angebot, sagen wir 40€ pro Aktie. Es wird eine HV einberufen oder man wählt per Briefwahl. Was ich gelesen habe reicht da eine einfache Mehrheit, daher ist die Wahlbeteiligung sehr wichtig. Wenn nur 2 Leute wählen reicht es quasi eine Aktie mehr zu haben als derjenige welche....
Wenn nun dafür gestimmt wird und 95% der Aktien verkauft werden kann man die anderen 5% quasi zwangsenteignen.
Wenn nun aber 60% bereit sind ihre Shares abzugeben und 40% nicht? Wie läuft das dann konkret in der Praxis? kann Potash dann 60% kaufen? Müssen sie sogar? Oder muss ich mich der Mehrheit beugen und meine Shares abgeben? Also ebenfalls Zwangsenteignung?
MFG
1. Einfaches Erwerbsangebot
2. Übernahmeangebot
3. Pflichtangebot
1 fällt flach. 2 bzw. 3 betrifft uns.
"Sofern das Erwerbsangebot zwar freiwillig, aber auf Kontrollerlangung über die
Zielgesellschaft gerichtet ist, liegt der Sonderfall des Übernahmeangebots vor. Von einer Kontrollerlangung wird immer dann gesprochen, wenn die Übernahme auf das Halten von mindestens 30 v.H. der Stimmanteile an der Zielgesellschaft - ohne Berücksichtigung der Satzung der Zielgesellschaft - gerichtet ist (§ 29 Abs. 2 WpÜG)."
Falls kein Übernahmeangebot vorangeht, muss ein Pflichtangebot abgegeben werden wenn:
"Ein Pflichtangebot muss grundsätzlich abgeben, wer auf irgendeine Weise, unmittelbar oder mittelbar die Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt hat, ohne dass diesem Ereignis ein Übernahmeangebot vorausgegangen ist (§ 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 WpÜG).
Die Regeln über das Pflichtangebot gelten z.B. dann, wenn jemand durch
außerbörslichen rechtsgeschäftlichen Erwerb oder Erbgang die Kontrollschwelle von 30 v.H. der Stimmrechte an der Zielgesellschaft überschritten hat. Mit dem Pflichtangebot wird dann dem Minderheitsaktionär die Möglichkeit eingeräumt, seine Anteile zu einem angemessenen Preis zu veräußern."
Pflichtangebot hätten wir also bei einer feindlichen Übernahme und einem überschreiten der 30 % durch Papiere gemäß § 21. Diese können auch als equity swaps konstruiert sein. Schließlich muss der Verkäufer (Investmentbank) die Aktie liefern. Deshalb auch equity swap.
Was ist an den 30 % so besonders ? Es wird davon ausgegangen, dass rund 60 % des Kapitals überhaupt abstimmt. Demnach ist es möglich mit > 30 % bereits Entscheidungen maßgebend wenn nicht absolut zu bestimmen. Bei einem hohen Freefloat ist das auch nicht aus der Luft gegriffen.
Im Falle einer nicht feindlichen Übernahme - so sieht es derzeit noch aus:
Ab Seite 11 Übernahmeverfahren lesen. Dort steht alles detalliert beschrieben:
http://www.wiso.uni-hamburg.de/fileadmin/bwl/..._2012-2013_Teil_8.pdf
erst wenn wir in Richtung feindlicher Übernahme gehen müssten wir uns über andere Themen wie Pflichtangebot und dessen Annahme unterhalten.
Aber auch die heutige Stimmrechtsmitteilung der CS zeugt zumindest nicht von solchen Absichten (seiens der CS). Es sind nur 0,21 % der Optionen mit Aktien besichert. Das wär viel zu riskant, wenn die IB auch in großem Stil liefern müsste.
seine vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entscheidung zur Abgabe eines
Angebotes unverzüglich den Kapitalmarktbehörden mitteilen muss (§ 10 Abs.2 WpÜG).
• Er muss darüber hinaus die Entscheidung der Mitteilung unverzüglich veröffentlichen
(§ 10 Abs. 1, Abs. 3 WpÜG).
• Schließlich muss der Bieter nach der Veröffentlichung seine Entscheidung auch der
Zielgesellschaft unverzüglich mitteilen (§ 10 Abs. 5 WpÜG)."
Diese Phase liegt vor uns:
"• Innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Entscheidung muss der
Bieter die Angebotsunterlage - dies ist in der Praxis ein Prospekt - der BaFin zur
Prüfung übermitteln (§ 14 Abs. 1 WpÜG). Enthält die Angebotsunterlage nicht die
gem. § 11 Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 2 Angebotsverordnung erforderlichen Angaben,
wie z.B. über die Art und die Höhe der für die Wertpapiere der Zielgesellschaft
gebotenen Gegenleistung oder verstoßen die gemachten Angaben offensichtlich
gegen Rechtsvorschriften, so hat die BaFin das Angebot zu untersagen (§ 15 Abs.
1 Nr. 1, 2 WpÜG).
• Gestattet die BaFin die Veröffentlichung der Angebotsunterlage, so muss der
Bieter die Veröffentlichung unverzüglich vornehmen (§§ 14 Abs. 2, Abs. 3 WpÜG).
Nach dieser Veröffentlichung muss die Angebotsunterlage der Zielgesellschaft übermittelt
werden.
• Das Angebot selbst muss insoweit bindend sein. Der Bieter kann nicht erst den Markt
testen, indem er die Aktionäre auffordert, ihrerseits Angebote zu machen (§ 17 WpÜG).
Unzulässig sind mithin öffentliche „Angebote“ in der Form der Invitatio ad offerendum.
Der Bieter kann allerdings in gewissen Grenzen sein Angebot nachträglich
ändern, z.B. seine Gegenleistung erhöhen (§ 21 Abs. 1 WpÜG). Jede
Änderung des Angebots ist in gleicher Weise zu veröffentlichen, wie das
Angebot selbst (§ 21 Abs. 2 WpÜG). Wer das Angebot vor der
Angebotsänderung bereits schon angenommen hat, kann in diesem Fall
zurücktreten und das günstigere Angebot annehmen (§ 21 Abs. 4 WpÜG)"
Dann gehts weiter mit der Stellungnahme der Zielgesellschaft. Deshalb weiß ich auch nicht warum hier alle so gespannt warten :). Was soll K+S sagen ? Sie haben sich auch an Regeln zu halten.
Ich habe die Seite 8 bis 20 aufmerksam gelesen, auf Seite 17 steht
Mit der Annahme des Angebotes innerhalb der (grunds
ätzlich) vierwöchigen
Annahmefrist kommt jeweils ein (bürgerlichrechtlic
her) Kauf oder Tauschvertrag
zwischen dem Bieter und dem Aktionär der Zielgesell
schaft zustande
Wenn sich also quasi nur die Inhaber von 40% der Wertpapiere entscheiden ihre Papiere abzugeben haben sie das vertraglich fixiert mit ihrer "Ja-Stimme" zum angebotenen Preis getan. Der Bieter hält dann 40% der Papiere.
Ich verstehe nur bisher nicht ob es quasi im Falle des "Scheiterns" so einer Übernahme einen Weg zurück gibt? Kann der Bieter das rückabwickeln? Oder sitzt er dann auf den 40% mit denen er nicht das anfangen kann was er eigentlich wollte?
MFG
Entsprechend haben wir aktuell gerade mal die Phase in welcher der Bieter (Potash) die Entscheidung öffentlich gemacht hat ein Angebot vorlegen zu wollen. Deshalb ist auch noch nichts über die Höhe direkt bekannt und es wird nur gemutmaßt. Auch K+S kann sich nicht äußern weil der Vorstand bis auf die Absicht eben auch noch nichts weiß.
Innerhalb von spätestens 4 Wochen muss also ein echtes (konkretes) Angebot an die BaFin durch Potash übermittelt werden. Sofern dieses Angebot alle Auflagen (vollständig und nicht widerrechtlich) erfüllt wird das Angebot auch veröffentlicht und K+S übermittelt. Danach kann K+S beraten und eine Meinung abgeben. ....
Sorry falls ich quasi alles nochmal schreibe wie es im Link steht aber das wäre mein Verständnis der aktuellen Lage für K+S.
Grüße,
Duracell der ärgert obwohl schon fast auf den Kauf-Button gedrückt zu haben (bei unter 28) doch nicht noch mehr gekauft zu haben sondern eine kleine Billfinger Position stattdessen eingegangen ist. ;(
Ich verstehe nur bisher nicht ob es quasi im Falle des "Scheiterns" so einer Übernahme einen Weg zurück gibt? Kann der Bieter das rückabwickeln? Oder sitzt er dann auf den 40% mit denen er nicht das anfangen kann was er eigentlich wollte?"
In dem Übernahmeangebot räumt sich der Bietende meist das Recht ein vom Angebot zurückzutreten wenn x % nicht überschritten werden.
Es gibt dafür aber meines Wissens keine offizielle Regel. Das wird individuell geregelt. Eben je nach Interesse von Potash. Näheres erfährt man also erst wenn das Angebot offiziell vorliegt.
ätzlich) vierwöchigen
Annahmefrist kommt jeweils ein (bürgerlichrechtlic
her) Kauf oder Tauschvertrag
zwischen dem Bieter und dem Aktionär der Zielgesell
schaft zustande
Hmmm......der Formulierung nach könnte ich, wenn ich im Verlaufe der Woche 1 der Annahmefrist das Angebot annehme, doch auf eine Einhaltung des geschlossenen Vertrages bestehen? Er kommt doch mit Annahme meinerseits zustande?
Naja.....evtl denke ich da zu kompliziert. Unabhängig von K+S etc. allemal ein interessanter Vorgang :)
MFG
Denke auch das dies der Grund ist warum es Potash erstmal über den anderen Weg versucht. Immerhin hat man damit noch bessere Rückzugschancen und kann die Lage erstmal ausloten. Wer gleich auf feindlich geht, kann auch ganz schön in die Kreide langen. Denn letztendlich weiß niemand wer sich wie querstellt. Und im Falle dieses US Hedgefonds (glaube Elliott) hat dieser eine nicht geringe Positionsgröße.
Nachzulesen hier:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/...de/10903030.html
Elliott fordert meines Wissens deutlich über 200 Euro pro Share. Das Angebot an andere Aktionäre lag bei 84 Euro!
Wie man sieht kann sowas auch mit Kopf durch die Wand Aktionen aus dem Ruder laufen. Denke auch keinesfalls das Potash so vorgehen wird. Da haben sie in meinen Augen nicht genug Rückhalt innerhalb der eigenen Reihe.
Alles klar! Danke
Das kannst du auch. Teil dieses Vertrages wird aber sicherlich diese Klausel sein, dass man zurücktreten kann wenn x % nicht überschritten werden. Das ist Standard.
Da du das Angebot akzeptierst, akzeptierst du auch den Vertrag und damit diese Klausel.
Dann unterhalten wir uns nochmal. Diese ganzen Zahlen wie Höhe etc. sind nichts als Spekulation. Klar kann mal vorgefühlt worden sein. Offiziell ist es aber nicht. Es macht daher für mich wenig Sinn groß darüber zu philosophieren.
Ich hab schon alles mögliche erlebt :). Aus dem Grund schließ ich auch nichts aus. Nimms etwas genauer mit Wahrscheinlichkeit - dumme Mathematiker-Angewohnheit :).
"Potash Corporation of Saskatchewan Inc. (PotashCorp) today confirmed that it has made a private proposal to K+S Aktiengesellschaft (K+S) (SDF: GR) to negotiate the acquisition of K+S by PotashCorp.
There is no certainty that any offer will ultimately be made or as to the terms on which such an offer might be made."
There is no certainty that any offer will ultimately be made ... zitat ende.
Quelle: http://www.potashcorp.com/news/2034/
Offizielle Website von Potash.
Versteh ich das richtig Potash mochte zuerst eine Due Dilligence machen und dann erst ein freiwilliges Übernahmeangebot? Die betonung liegt auf freiwillig also wenn ihnen die due dilligence nicht passt dann gar kein Angebot?
Dann hatte die doch gleich fragen können"lieber konkurrent wir möchten gerne bei dir alles anschauen damit wir genau wissen womit wir es zu zu haben wo deine starken und deine schwächen sind. Falls es uns gefällt und es grad reinpasst können wir uns doch zusammen tun und ich mach dir ein Angebot. Falls nicht dann haben wir zumindestens viel über dich gelernt"
Gruesse
Duracell
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Ad-hoc-Meldung gem. §15 WpHG
Potash Corporation of Saskatchewan Inc. hat der K+S Aktiengesellschaft einen schriftlichen Vorschlag zur Übernahme aller Aktien übermittelt
Die Potash Corporation of Saskatchewan Inc. hat Vorstand und Aufsichtsrat der K+S Aktiengesellschaft darüber informiert, den Aktionären der Gesellschaft unter bestimmten Bedingungen, einschließlich einer Due Diligence-Prüfung, die Übernahme aller Aktien im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anbieten zu wollen.
K+S prüft zurzeit die zur Verfügung stehenden Optionen, der Ausgang der Prüfung ist offen.
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Oder kommt dies hier nicht zum tragen ?
Genau lesen und am besten nur die offiziellen Meldungen. Dem kann man nur voll zustimmen.
Passt dann so garnicht zu dem Verfahren laut Wertpapiergesetzt von oben. Ggf. ist hier auch wieder die genaue Formulierung entscheidend oder dass es sich um ein Angebot einer ausländischen firma handelt? Potash hatbsich nicht entschieden ein Angebot zu machen sondern entschieden über ein Angebot unter bestimmen Bedingungen machzudenken. Vlt ist dass ja der unterschied.
Nunja ich will sowieso nicht dass potash oder sonstwer meine anteile bekommt. Dafür sehe ich bei k+s selbst zu viel potential und qualität, den weg in die Zukunft würde ich gerne mitdem unternhemen gehen. Über irrsinnige summen lasst sich nachdenken aber die werden eh nicht angeboten (100+)
Grüße
Duracell
Typos sind vom Handy aus bitte zu entschuldigen
Pflichtangebot muss nicht kommen erst wenn potash bereits über 30% der Stimmrechte zuzurechnen sind
Grüße
Duracell