Neschen AG schreibt wieder "schwarze Zahlen"!
Seite 16 von 44 Neuester Beitrag: 01.02.24 22:02 | ||||
Eröffnet am: | 15.08.14 12:25 | von: 1st.one | Anzahl Beiträge: | 2.08 |
Neuester Beitrag: | 01.02.24 22:02 | von: michelangelo. | Leser gesamt: | 197.106 |
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https://www.neschen.de/neschen_news/...rung-gestaerkt-in-die-zukunft/
Und die Antwort der Bafin sagt im Punkt "a" auch klar aus, das es in der Praxis manchmal Probleme gibt und so etwas habe ich auch vermutet. Eine Frage wurde mir noch nicht beantwortet, aber die kommt bestimmt bald. Ich bin mal gespannt ob hier bald eine Stimmrechtsmitteilung folgt.
http://www.ariva.de/neschen-aktie/kurs
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__21.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__26.html
Die Bafin war sehr genau in der Formulierung ihrer Antwort lt. Beitrag #373:
"Naturgemäß bestehen hier in der Praxis aber größere Probleme, insolvente Meldepflichtige zur Abgabe von Meldungen zu bewegen oder insolvente Emittenten zur Veröffentlichung anzuhalten."
1. größere Probleme, insolvente Meldepflichtige zur Abgabe von Meldungen zu bewegen
Hier ist der gemeint, der gem. §21 WpHG melden muss. Hat der Melder auf Grund Insolvenz kein Geld für die Abgabe einer Meldung an den Emittenten und die Bafin frei, kann es passieren, dass er das schon mal unterlässt. Auch ohne Geld bleibt das ein Verstoß gegen das WpHG.
2.größere Probleme, insolvente Emittenten zur Veröffentlichung anzuhalten
Hier ist der Emittent, also der Schuldner, die AG gemeint, die gem. §26 WpHG veröffentlichen muss. Das Nichtbefolgen der Pflichten ist ein Verstoss gegen das WpHg.
Hat der Emittent kein Geld erhält er gem. §11 WpHG Unterstützung durch den Insolvenzverwalter, solange die Insolvenzmasse das hergibt. Droht eine Masseunzulänglichkeit dürfte der Insolvenzverwalter den Emittenten nicht unterstützen können. Um sich zu enthaften bzw. abzusichern, sollte der Inso-Verwalter in diesen Fällen besser die Bafin informieren. ;-)
Problematisch wird es - siehe Wortlaut der Bafin - falls die AG führungslos ist, es also keinen Vorstand gibt.
So lange es aber einen Vorstand gibt, sollte das Thema Stimmrechtsmeldungen aber kein Problem darstellen, da es eine Pflicht ist, die man auch einfordern kann. Notfalls mit Sanktionen, oder ?
Hat die Neschen AG einen Vorstand ? Ja, sogar einen, der sich mit dem WpHG gut auskennen sollte, richtig ?
Meine Meinung.
Moderation
Zeitpunkt: 27.01.18 13:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 27.01.18 13:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
In welchem Gesetz ist diese Ausnahme denn geregelt ? ;-)
Es gibt Ausnahmen in der Praxis, sie passieren nun mal, das heißt aber nicht, das sie legitim sein müssen. Und dieses wollte ich auch nur wissen von der Bafin, nämlich eine Erklärung, warum so etwas an der Börse vorkommen kann. Für mich war auch interessant, wie es mit der Haftung des Insolvenzverwalters steht. Sie fangen schon wieder an, mit mir Dinge diskutieren zu wollen, die klar nun geregelt sind. Sie müssen meine Fragen besser lesen.
Es verhält sich ähnlich wie in der Jura-Sprache mit der Verwendung des Wortes "grundsätzlich"! Wenn etwas grundsätzlich nicht möglich ist, z.B. eine Lebensversicherung kündigen vor der vereinbarten frist, heißt es zunächst, ist grundsätzlich nicht möglich. Allerdings konte ich trotzdem aus dem Vertrag, weil ich mich auf US-Recht (UCC) bezogen habe und eine Ausnahmeregelung bewirken konnte.
Sie verstehen nicht, das ihre Gesetze gar nicht angezweifelt werden von meiner Person, sondern das lediglich eine Erklärung auf allgemeine Zustände erfragt wurden, wieso es Ausnahmen gibt und welche es gibt? Dabei war jetzt nicht differenziert wurden, ob es legitim sei oder nicht? Für mich gab es keine Zweifel am Gesetz, sondern Fragen zur Praxis/Realität.
Die Frage #388 ist wieder mal typisch für Sie, sie ist aber völlig sinnfrei, weil Sie genau wissen was ich meinte oder? Ich sagte ja schon, wir brauchen nicht weiter diskutieren, da Sie andere Menschen vermutlich nicht verstehen wollen? Sie haben Ihre Gesetze richtig zitiert, darum ging es aber nicht ausschließlich bei meiner Frage damals. Lassen Sie uns einfach aus dem Weg gehen. Danke schön
Aus dem Weg gehen ? In einem Diskussionsforum ? Nur zu, gehen Sie der Diskussion aus dem Weg, ich werde aus Interesse am Thema weiter daran teilnehmen.
Danke schön.
Was Sie Konflikt nennen, nennt man in einer Diskussion kontroverse Meinung. Guten Tag.
22.11.2017 09:33:17 0,0240 37.500
Ich bin erstmal offline, aber schaue später nochmal rein! ;-)
http://www.ariva.de/forum/...-schwarze-zahlen-505996?page=3#jumppos96
...die Hoffnung wurde durch den Asset-Deal zerschlagen. NmM.
http://www.ariva.de/news/...derung-im-vorstand-der-neschen-ag-6080341