Gold und weitere interessante Anlagemöglichkeiten.
Hab den Eindruck, dass der Virus alle unlösbare Probleme beseitigt und zwar sehr schnell.
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Januar 2020, die ich gerne beantworte:
Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mittelung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt.
Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. Dabei ist die Verlustverrechnung auf jährlich 10.000 Euro beschränkt. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalteprämien verrechnet werden. Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Die Regelung findet für Verluste aus Termingeschäften, die nach dem 31. Dezember 2020 eintreten, Anwendung.
Der besagte § 20 Abs. 6 EStG sollte bereits im Elektromobilitätsgesetz (JStG 2019) ergänzt werden, wurde aber dort nach wochenlangen zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner SPD herausgenommen. Die SPD wollte im Rahmen des JStG 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste: Bei den Termingeschäften sollte durch eine komplette gesetzliche Nichtberücksichtigung eines Optionsverfalls die bis 2016 geltende Finanzverwaltungspraxis gesetzlich manifestiert werden und die BFH-Rechtsprechung vom 12. Januar 2016 (BStBl. I 2017 II, S. 264) überschrieben werden. Danach wären Verluste dann in Gänze nicht anzuerkennen gewesen, wenn der Steuerpflichtige eine Option bei Fälligkeit verfallen lassen würde. Das konnten wir verhindern. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss: die Verluste werden anerkannt, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Damit wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall komplett nicht geltend machen zu können.
In den vielzähligen uns vorgetragenen Bespielen ist auch zu bedenken, dass bereits nach der bestehenden Rechtslage eine Verrechnung sog. Termingeschäfte mit der Veräußerung von Aktienveräußerungen nicht möglich ist: Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG dürfen Verluste, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Dementsprechend ist die steuerliche Gewinn- und Verlustverrechnung von Aktien und entsprechenden Sicherungsgeschäften nicht möglich. Dies galt und gilt bereits vor der jetzigen Neuregelung zu den Termingeschäften.
Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. Ansonsten hätte dieser möglicherweise alle weiteren, wichtigen Steuergesetze blockiert. Unser Koalitionspartner wollte Totalverluste steuerlich überhaupt nicht anerkennen und bestand zunächst rigoros auf einem Nichtanwendungsgesetz zur neuen BFH-Rechtsprechung.
Die Regelung ist dank der Hartnäckigkeit der Unionsfraktion aber zumindest besser als die bis 2016 bestehende Verwaltungsauffassung und auch besser als das Vorhaben des Bundesfinanzministers, die steuerliche Anerkennung von Totalverlusten vollständig auszuhebeln.
Wir werden die von Ihnen angeführten Argumente und Beispiele jedoch gerne aufnehmen und nochmal auf unseren Koalitionspartner zugehen. Wie zuvor bereits beschrieben, gilt die Beschränkung bei Termingeschäften und Optionsgeschäften erst nach dem 31.12.2020. Damit haben wir noch etwas Zeit für neue Verhandlungen. Wir hoffen, dass wir auch mit Ihren Argumenten den Koalitionspartner nochmal umstimmen können.
Wir bleiben hartnäckig und werden bei den nächsten Steuergesetzen diese Problematik erneut thematisieren. Ich hoffe, dass wir baldmöglichst eine Lösung erreichen können. Eventuell empfiehlt es sich bei entsprechenden Bescheiden Einspruch einzulegen. Dieses bitte ich aber mit Ihrem Steuerberater zu besprechen, da diesseits keine Steuerberatung vorgenommen werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße
Sebastian Brehm, MdB
Dipl.-Kfm., Steuerberater
Haltet euer Immunsystem intakt und kauft für Zuhause MMS, DMSO aber auch Ionisch Kolloidales Silber, Borax, Natron und diverse Nahrungsergänzungsmittel zur Stärkung vom Immunsystem. ein paar Kräuter wie einjähriger Beifuss, hochdosiertes Cannabisöl und noch ein paar Kräuter mit Sicherheit auch nicht schlecht.
Ihr User wisst damit umzugehen.
Die anderen na ja, vertrauen dem Arzt und Apotheker ;-)
Diese Zeilen sind für mich wie ein Wertspeicher auf Anlagen.
Dazu für mich ganz klar.
-Die eigene Immo im Leben auf Luxus pur.
-Aktien (nicht zuviele, oder die welche mit gutem Gewinn bereits laufen)
-Edelmetalle
-Bitcoin
-Dash
-Monero
und ein paar Fiat Scheine in Norwegische Kronen, Schweizer Franken, Singapur Dollar aber auch ein paar US Dollar.
Wenn mit dieser Überzeugung und Einstellung noch etwas schief läuft, dann soll es so sein.
Viren sollte man nie unterschätzen!
Täglich!
https://www.deutschlandfunkkultur.de/...e.html?dram:article_id=442340
Wer Zeit hat, kann sich ja mal etwas älteres aber interessantes durchlesen.
http://hss.ulb.uni-bonn.de/2005/0664/0664.pdf
28.01.20, 10:33 dpa-AFX
STOCKDORF (dpa-AFX) - Der oberbayerische Autozulieferer Webasto hat die Infektion eines deutschen Mitarbeiters mit dem neuen Coronavirus bestätigt. Demnach wurde ein Mitarbeiter der Unternehmenszentrale im Münchner Vorort Stockdorf von einem Gast aus Shanghai angesteckt, der vergangene Woche zu Besuch war und erst nach seinem Rückflug in China positiv getestet wurde. Beide Mitarbeiter seien stationär in ärztlicher Behandlung, es gehe ihnen den Umständen entsprechend gut, erklärte Vorstandschef Holger Engelmann am Dienstag.
Der Belegschaft in der Stockdorfer Zentrale hat das Management für diese Woche freigestellt, nicht ins Büro zu kommen, sondern zuhause zu arbeiten. Schon zuvor hatte das Unternehmen sämtliche Dienstreisen nach China für die nächsten zwei Wochen abgesagt. Webasto stellt hauptsächlich Autodächer und Standheizungen her und hat in China mehr als zehn Standorte. Die größte Fabrik befindet sich in der Millionenmetropole Wuhan, in der die neuartige Lungenkrankheit zuerst ausgebrochen war.
https://www.n-tv.de/mediathek/sendungen/...lust--article21538592.html
Vergiftet man sich selbst, na ja (Memento Mori - Für mich besser schmerzfrei)
Borax, MMS etc.
Ich lebe!
Vielleicht auf Betrachtung für den ein- und anderen, da anders als die anderen mit einer Klatsche ;-)
So long
und
Carpe Diem
Es gibt so schöne Natürliche Mittel ohne Nebenwirkung. Ich habe mal gelesen, gehe nicht zum Arzt, der macht dich krank. Könnte einige Beispiele schreiben.. aber das lasse ich lieber
Dax ist immernoch an der unteren Schenkellinie #14841
Mit MonD im Widder wieder runter. Viel Glück !
Die Erwartungen sind sehr hoch.
mMn gibt es nichts, was diese Kurse rechtfertigt, insbesondere den Anstieg um über 100% in 2019. Bewertungen spielen aber hier keine Rolle mehr.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/...he-wirtschaft-16605227.html
Ich würde dem Dax auch ein nochmaliges neues Hoch zutrauen.
Die Werbung für Aktien als Altersvorsorge ist gerade am heißlaufen.
Der Automobilzulieferer Webasto weitet nach dem Bekanntwerden weiterer Infektionsfälle seine Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft aus. So wird unter anderem bis kommenden Sonntag der Standort Stockdorf vorübergehend geschlossen. In der Firmenzentrale in Stockdorf im Landkreis Starnberg arbeiten nach Angaben des Unternehmens alle vier Betroffenen.
https://valueinvesting2020.blogspot.com/2020/01/...rus-2019-ncov.html
Es hat sich ein Symmetrisches Dreieck im steigenden Dreieck gebildet und ich rechne damit, dass es noch weiten gen Norden geht bis minimum Gap Close. Achtet mal auf die vertikale Linie.
Wichtig wird sein was nun an der fallenden Linie passiert.
Zum S&P komme ich noch.
Auch wenn es heute noch nicht klappen sollte, wird es nicht lange dauern bis der Kurs nachgibt