JETZT aber (Royal Dutch) S(c)H(n)ELL.
Kein Fake Trump hat telefoniert ..
Die „Finte“ war zu behaupten die Öl Staaten würden vor einer baldigen Einigung stehen weil dies wurde seitens Kreml kurz nach Trumps tweet dementiert !!
Ich meine, die große Entscheidung fällt kommende Woche nicht...
Dass es aber weiter runter geht, habe ich nicht behauptet. Der Buchwert liegt zum 31.12.2019 bei 24. Selbst wenn man jetzt Verluste fährt sind es 7 EUR unter Buchwert. Man hat in den letzten 5 Jahren 11 EUR mehr Cash verdient als man über Dividende gezahlt hat, zumindest wenn man den Zahlen von Ariva vertrauen darf. Warum es nach dem Anstieg des Ölpreises hier weiter runter gehen soll erschließt sich mir nicht.
Wenn die Beteiligten sich einigen (wovon grds. erst mal auszugehen ist, da sonst alle Verluste machen), wird man diesen niedrigen Kurs nicht ewig hinnehmen. Ist halt nur de Frage, wie die Lösung aussieht und wer welche Kröte dafür schlucken muss. Ich gucke mal in meine Glaskugel (Trump lockert die Maßnahmen gegen Russland, da die ihm gerade auch bei Corona helfen, und die Fracker müssen mit rein in die vereinbarten Mengen und auch erst mal kürzer treten. Putin und die Saudis leisten den größten Beitrag zur Senkung. Tippe dabei auf ca. 30 bis 40% jeweils. Also jeder ca. 5 Mio. dazu dann 2 bis 3 Mio. von den Frackern als Rückgang und etwas noch von den sonstigen Ländern). Eigentlich müsste man derzeit sogar weniger als der Bedarf fürdern, damit die gefüllten Lager wieder leer werden, dann kann man wie im normalen Leben die Mengen langsam wieder hochfahren. Wird spannend am Donnerstag.
Diese ist jetzt mal weg, Italien & Spanien dűrften Hoch űberschritten haben.
BRD & Österreich ist bestens dabei.
Weiters wird Russland & S.A. umdenken műssen WEIL durch denn ShutDawen die nachfrage eingebrochen ist.
Mich hat's nur gewundert, dass bei 17 Euro noch gekauft wurde...
ich habe mal eine allgemeine Frage. Bekannterweise sind Aktien Sachwerte. Aktien gehören zum Schonvermögen. Bei einer Bankeninsolvenz dürfen demnach Aktien nicht zur Insolvenzmasse herangezogen werden. Von diesem Aspekt bin ich immer ausgegangen, dass die Aktien defintiv zu einer anderen Bank übertragen werden können. Nun wurde ich heute eines besseren belehrt. Bei den meisten Banken, so auch deutsche Bank, Comdirect, Onvista etc. haben den Passus in den AGB´s stehen, dass Aktienvermögen einen Schutz von mindestens 90% des Depotwertes geniessen, höchstens jedoch 20000 . Mir ist der Passus auch schon vorher aufgefallen, bin jedoch davon ausgegangen, dass es sich hierbei um Transaktionen handelt, die noch nicht im Depot eingebucht wurden. Nun ist es aber auch so, dass dieser Passus auch dann greift, wenn die Insolvente Bank die Aktien nicht aushändigen kann, da Sie diese z.B. verliehen haben (Leergeschäfte) War euch dies bekannt? Wie verfahrt hier? Mehrere Depots?
Was Shell angeht bin ich entspannt. Grundsolides Unternehmen, dass schon ganz andere Krisen gemeistert hat. Meine viel größere Sorge seit heute wäre hier eher das die Depotbank Insolvenz geht.... In diesem Fall bringt es mir ja anscheinend eventuell nichts, wenn ich ein grundsolides Unternehmen im Depot besitze...
Im Falle einer Insolvenz gehören die Aktien weiterhin Dir und werden nicht zur Insolvenzmasse herangezogen.
Durch den Broker werden erworbene Wertpapiere im Auftrag des Anlegers verwahrt, in dessen Eigentum sich diese befinden. Im Insolvenzfall kann der Depotinhaber die Herausgabe seiner Wertpapiere einfordern. Aber: In bestimmten Situationen wird der Schutz von Bankeinlagen aus der gesetzlichen Einlagensicherung auch auf Teile des Depots ausgedehnt.
Dies gilt beispielsweise für das zum Depot gehörende Verrechnungskonto. Letzteres wird in aller Regel durch den Broker eröffnet und dient der Abwicklung eines Wertpapierkaufs aus dem Guthaben bzw. der Ausschüttung von Gewinnen. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto fällt nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) unter die entschädigungsfähigen Einlagen. Parallel greift die Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken noch an einer anderen – für Anleger wichtigen – Stelle. Ist ein Broker nicht in der Lage, die verwahrten Wertpapiere herauszugeben, kann ein Entschädigungsanspruch (Anlegerentschädigung für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften) entstehen. Dieser Schutz beruht aber nicht mehr auf dem Einlagensicherungsgesetz, sondern dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG).
Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäft kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Intitut pflichtwidrig nicht im Stande ist, im Eigentum desKunden befindlich und für ihn verwahrte Wert-papiere zurückzugeben. Der Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die EdB geschützt werden.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie eine Bank nicht in der Lage sein soll die Aktien auszuhändigen.
Falls sie diese verliehen haben sollte - ohne Wissen des besitzers! -so müssten sie also genau gesagt haben: ich verleihe 2000 shell-aktien von Paul Müller!
Dem kann man aber m.W. abhelfen, indem man eine Verkaufsorder reinsetzt - natürlich zu Mondpreisen.
Solche Aktien dürfen dann nicht verliehen werden.
Das ist mein Kenntnisstand - der könnte natürlich auch falsch sein...
Bitte konkreter, denn ich kenne den Passus nur von FlatEx und aus meiner SIcht bedeutet er bei FlatEx, dass nicht alle Orders real gekauft werden, sodass du in der Tat in ein PRoblem laufen könntest.
Für OnVista steht bei der OnVista-Bank:
Wertpapiere
Depots mit Aktien, EUR-Anleihen, Fonds oder Zertifikaten werden nicht vom Einlagensicherungsfonds geschützt, weil diese Wertpapiere bei der Bank nur verwahrt werden und damit auch im Falle einer Insolvenz nicht gefährdet sind. Tritt dieser Fall ein, muss die Bank den Inhalt des Depots an den Kunden herausgeben.
Investmentfonds sind Sondervermögen und als solche vor einer Insolvenz der Fonds-Gesellschaft bzw. der dahinter stehenden Bank geschützt.
EUR-Anleihen und Zertifikate sind dagegen Inhaberschuldverschreibungen des Emittenten. Den Wert dieser Schuldverschreibungen können Sie bei einer Insolvenz des Emittenten verlieren. Somit ist die Bonität des Emittenten sehr wichtig und hängt mit der Sicherheit der Wertpapiere zusammen. Daher sollten Sie Inhaberschuldverschreibungen immer stets vor dem Erwerb sehr sorgfältig prüfen.
Quelle: https://www.onvista-bank.de/service/sicherheit/einlagensicherung.html
Gleiches bei der ING: https://www.ing.de/ueber-uns/unternehmen/einlagensicherung/
Hier stimmt deine Aussage also nicht. Bei CB und DB kann ich mir das auch nicht
Auf diversen Quellen habe ich gelesen, dass die deutsche Bank, die Commerzbank etc. diesen Passus enthalten. Eine Ausnahme bilden hier wohl Sparkassen und Volksbanken, da diese ein anderes Sicherungssystem haben. Die Sicherungsgrenze in Höhe von 20000 Euro ist gesetzlich geregelt. Die Höhe der Einlagensicherung auf Bankguthaben etc. beträgt mindestens 100.000 Euro. Es war im Gespräch diese Grenze auch für Aktien einzuführen, dies war jedoch nicht gewünscht.
Finde das Thema eigentlich wichtig, aber bitte nicht die Banken durcheinander werfen. Eine Bank, die diesen Passus in den Bedingungen bzw. den Informationen zur Einlagensicherung hat, die ist für mich ein No Go.
Ein Beispiel hierfür ist FlatEx:
Für den Anspruch auf Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90% der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.
Quelle: https://www.flatex.de/impressum/
Bei allen seriösen Banken - und da zähle ich sogar die DB dazu - kenne ich einen solchen Passus nicht. Ich habe zwar in einigen Foren bzgl. der DB diese Diskussion gesehen, kann einen solchen Passus nicht finden. Entweder wurde er entfernt oder ist für nicht-DB-Kunden nicht so einfach zu finden.
Bei ING, CB, Comdirect, Onvista (ist ja auch comdirect), u.v.m. gibt es einen solchen Passus nicht. Aktien sind Sondervermögen, das nur verwaltet wird.
@ Oranje2008: Hier ist übrigens die Quelle für die die gesetzliche Grundlage bei einer Anlegerentschädigung:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/...ng/einlagensicherung_node.html
1. Stufe: Gesetzliche Sicherung bis 100kEUR
2. Stufe: Zusätzliche SIcherung bis 79,74mEUR
Die Bank hat eine Verbindlichkeit dir gegenüber. Kann sie die nicht mehr begleichen, dann springen die oben genannten Töpfe stufenweise ein.
Das hat aber nichts mit dem vorherigen Thema zu tun.