Meine Wirecard-Gewinne - Thread!
Wo stünde die Aktie ohne die DWS Käufe?
Da müssen ja andere Marktteilnehmer heilfroh darüber gewesen sein, noch zu akzeptablen Preisen herausgekommen zu sein.
Ist doch nur ein Spiel, das Ihr bestimmt nicht gewinnen werdet.
jetzt enttäuscht du mich aber wenn du nicht weisst warum.
hat doch einen ofensichtlichen grund.
Überproportionale Gewinne in Dubai und Irland haben ihre Ursache in dem geringen bürokratischen Überbau und fehlenden Entwicklungskosten. Das wird in Deutschland getragen.
Er ist einigen zu erfolgreich. Aber was soll er da machen? Es wird ihm doch keiner raten, weniger erfolgreich zu sein?
Wer ist so doof und setzt kriminelle Energie zu seinem eigenen Schaden ein?
Die Mehrheit der Leser hier weiss, dass der Titel des großen Märchenerzählers von Dir beschlagnahmt ist.
Brauchst Dir also keine Sorgen machen!
Obwohl draußen, stiert man immer nur gespannt hier aufn Kurs.
Obwohl Evotec und nun auch S&T im Depot, laufen die wie Stiefkinder nebenher.
Kommt wohl auch daher, dass Mega Gewinnerwartungen und Kurs sich wie Feuer und Wasser hassen...
Hauptsache der Bonus für 2019 stimmt
Damit Korny nicht nochmal Pipi in die Augen kriegt hier die Quelle :)
https://www.anwalt.de/rechtstipps/...ierten-leerverkaeufe_079970.html
Was ist passiert?
Im Februar 2016 warf ein anonymer Autor die Wirecard AG, ein internationaler Anbieter für elektronische Zahlungs- und Risikomanagementlösungen, betrügerische Geschäftsgebaren vor. Ein bis dahin völlig unbekanntes Analysehaus namens „Zatarra Research” berichtete darüber und die Aktie der Firma brach um rund ein Viertel ein. Schnell war die Rede davon, dass systematisch durchgeführte Leerverkäufe diesen Kurssturz verursachten.
Was sind sogenannte Leerverkäufe?
Leerverkäufer sind Spekulanten, die auf fallende Kurse setzen. Dafür leihen sie sich Aktien gegen eine Gebühr und verkaufen sie. Die Papiere leiht sich der Leerverkäufer in der Regel bei einer Bank. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Dabei ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Rückkaufpreis der Gewinn. Aus einem Leerverkauf entsteht üblicherweise faktisch eine sogenannte Short-Position, also eine Wette auf fallende Kurse. Durch eine Wertpapierleihe (juristisch ausgedrückt: Sachdarlehen) wird der Leerverkäufer im juristischen Sinn Eigentümer des geliehenen Wertpapiers. Ein Leerverkauf definiert sich jedoch nicht an dem juristischen Eigentum oder Nichteigentum des leer verkauften Wertes. Vielmehr ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise ausschlaggebend, ob durch den Verkauf eine Shortposition entsteht, das heißt, ob der Verkäufer durch die Transaktion wirtschaftlich von einem Preisrückgang des verkauften Wertes profitiert oder nicht. Dabei können Leerverkäufe als Termingeschäft oder als Kassageschäft (Normalfall) getätigt werden. Bei Leerverkäufen über unbedingte Termingeschäfte (sog. Forwards bzw. Futures) muss im Gegensatz zum Kassageschäft erst in der Zukunft geliefert werden.
Sofern eine bedeutende Anzahl von Leerverkäufen vorliegt, fällt der Wertpapierkurs wenn nicht gleichzeitig eine mindestens ebenso hohe Anzahl von Käufern des Wertpapiers eine sog. Long-Position eingeht (Wette auf steigende Kurse).
Wer wird hinter den sogenannten Leerkäufern vermutet?
Dem Anschein nach handelt es sich um eine Attacke von Spekulanten, die hinter der der fragwürdigen Analystenstudie mit dem „Kursziel null” stecken. Grund dafür ist wahrscheinlich, dass die Leerverkäufer-Spekulanten von fallenden Kursen des Wirecard AG-Wertpapieres erheblich profitieren. Während die Wirecard AG-Aktionäre innerhalb eines Handelstages einen Verlust von insgesamt ca. 1,3 Milliarden Euro verkraften mussten, erzielen sogenannte „Leerverkäufer” hohe Gewinne.
Es gibt mehrere Marktteilnehmer, die aus dem Absturz der Aktie einen Nutzen ziehen konnten und diese sind beim jüngsten großangelegten Wirecard-Leerverkauf auch bekannt. So hat neben mehreren angelsächsischen Hedgefonds zuletzt etwa das „Canada Pension Plan Investment Board” auf fallende Wirecard-Kurse gesetzt – also die kanadische Rentenkasse. Gerade Hedgefonds haben ein erhebliches Interesse daran, durch Leerverkäufe mittelbar „short” zu gehen und einen erheblichen Profit zu erzielen. „Hedging” kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt „absichern”. Ursprünglich wurden Hedge-Fonds gegründet, um Investoren gegen bestimmte Risiken abzusichern. Vielen gemanagten nicht gehedgten Publikums-Aktienfonds ist es gemäß eigenen und publizierten Vorgaben verboten auf fallende Kurse zu setzen und short zu gehen. Dies auch im Interesse eigener spekulationsaverser Anleger. Schließlich kann es erhebliche Verluste für den Anleger bedeuten wenn die (mitunter) gehebelte Short- Wette nicht aufgeht. Mittlerweile haben diese speziellen Investmentfonds (Hedgefonds) mit Absicherung nicht mehr viel zu tun – im Gegenteil: Meist zeichnen sie sich durch eine besonders riskante Anlagestrategie aus indem sie mit Optionsscheinen und Termingeschäften auf bestimmte Kursbewegungen spekulieren oder Positionen verkaufen, die sie gar nicht besitzen (Leerverkäufe tätigen). Hedge-Fonds-Manager halten den Eigenkapitalanteil möglichst niedrig und spekulieren überwiegend auf Kredit, was den eigenen Gewinn im Erfolgsfall vervielfacht (Hebelwirkung). Geht die Spekulation schief, droht dem Hedge-Fonds aufgrund seiner dünnen Eigenkapitalbasis meist unmittelbar das Aus.
Welche Firmen sind in der Regel betroffen?
Die Wirecard AG war in der Vergangenheit schon in einiger Regelmäßigkeit Ziel von Anschuldigungen, die den Aktienkurs einbrechen ließen. Das Unternehmen sah sich wiederholt Vorwürfen um Behauptungen über Geldwäsche und Bilanzmanipulationen konfrontiert. Maßgeblicher Grund dafür, dass (professionelle) Short-Seller es immer wieder auf die Wirecard AG absehen, dürfte Experten zufolge sein, dass sowohl das Geschäftsmodell als auch das Zahlenwerk des Unternehmens zu komplex wären. Vor allem immer neue und weltweite Akquisitionen von Zahlungsanbietern haben die Transparenz der Bilanz seit der Börsennotierung reduziert – und rufen Kritiker regelmäßig auf den Plan.
Aktiengesellschaften kommen dann vermehrt ins Visier der professionellen Leerverkäufer sofern diese im Geschäftsverkehr nicht ethisch korrekt handeln, oder wenn die Politik durch neue Verbote oder Vorgaben Geschäftsmodelle von Aktiengesellschaften bewusst oder unbewusst auf eine harte Probe stellen (bspw. die Eon AG, die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die RWE AG durch die gesetzlich vorgeschriebene sukzessive Abschaffung der von diesen betriebenen Atomkraftwerken inklusive Rückbauverpflichtung).
Aktiengesellschaften, welche hoch verschuldet sind und unter anderem deshalb insolvenzgefährdet sind, sind ebenfalls beliebte Ziele von Leerverkäufern, was auch für solche Gesellschaften gilt, die sich in einem stark zyklischen Geschäftsfeld bewegen zu einem ohnehin ungünstigen Marktumfeldzeitpunkt.
Ziele von Leerverkäufern sind zudem Gesellschaften, die von dem Großteil der Analysten mit aktuellen Verkaufsempfehlungen konfrontiert wurden, Gesellschaften, die selbst öffentlich Negativprognosen für die eigene nähere Zukunft im Rahmen Ihrer Hauptversammlung oder gar Gewinnwarnungen ausgesprochen haben. Auch ist eine Aktiengesellschaft erheblich Leerverkaufsgefährdet, wenn Gerüchte über baldige Unternehmenszerschlagungen die Runde machen bzw. Rekordverluste öffentlich publik gemacht werden mussten, beispielsweise auf Grund eines aktuell sehr schwierigen Marktumfeldes. Auch sind besonders betroffen solche Firmen, die aus den großen Indizes wie dem DAX oder dem MDAX herausfallen und durch eine andere Gesellschaft ersetzt werden, welche aufrückt.
Gemäß einer von Focus Money am 12.03.2016 veröffentlichten Top-10-Liste von deutschen Firmen, die von Leerverkäufern besonders betroffen sind durch entsprechendes Halten von erheblichen Leerverkaufspositionen, ist Wirecard auf Platz 4. Noch häufiger sind nur noch betroffenen die K+S-AG, die Heidelberger Druckmaschinen AG und die Aixtron SE. Auf den Plätzen 5 – 10 siedeln sich an die Bilfinger SE, die Klöckner & Co SE, die Metro Group, die Kuka AG, die Grammer AG sowie die Salzgitter AG.
Was steckt hinter ungedeckten Leerkäufen?
Bei Geschäften in Form von ungedeckten Leerverkäufen haben Investoren die verkauften Papiere sich noch nicht einmal geliehen, was die Risiken noch erhöht. Es handelt sich um die Praxis des „Naked Short Selling”. Besonders reich an Auswirkungen wurde diese Strategie angewandt im Oktober 2008 und betroffen war die Volkwagen AG.
Zu diesem Zeitpunkt schoss die Aktie von der Volkswagen AG kometenhaft und wie eine Fahnenstange nach oben bis auf knapp 1000,00 Euro Kurswert pro Aktie hoch von zuvor rund 200,00 € Kurswert. Zeitweilig war der Wolfsburger Autobauer der wertvollste Konzern der Welt. Auch hier wurden Leerverkäufer als Verursacher der Kursturbulenzen vermutet.
Ist dieses Vorgehen generell erlaubt?
Shortselling war in der industrialisierten Welt lange Zeit ausschließlich Profis vorbehalten. Inzwischen können aber auch Privatanleger über einige Online-Broker mit geliehenen Wertpapieren auf fallende Kurse wetten. In Krisenzeiten gelten diese delikaten Geschäfte immer wieder als „Brandbeschleuniger” – und werden von den Regulierern häufig vorübergehend untersagt. Privatanleger dürfen sich in Deutschland wegen des hohen Risikos nur über sogenannte Dach-Hedge-Fonds beteiligen, die an der Börse gehandelt werden. Einzelne Hedge-Fonds dürfen nur im Wege einer Privatplatzierung an Privatanleger verkauft werden. Wetten wie ungedeckte Leerverkäufe können Finanzkrisen verschärfen, deswegen hat die Europäische Union sie verboten. Ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen von Euro-Ländern sind seit Sommer 2010 gesetzlich komplett verboten worden.
Wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus?
Eine Voraussetzung des Bestehens eines Schadensersatzanspruches ist das Vorliegen eines bezifferbaren Schadens. Bei der ordnungsgemäßen Erfüllung ist ein Schaden des Leerverkäufer- Vertragspartners nicht gegeben. Für den Fall des Scheiterns der eingegangen Erfüllungsverpflichtung kommen die gesetzlichen Regelungen des Leistungsstörungsrechts zum Zuge. Der Geschädigte (also der Käufer des Leerverkäufers) ist dann so zu stellen wie er stünde ohne die Pflichtverletzung des Leerverkäufers. Ohne die Pflichtverletzung des Leerverkäufers hätte der Käufer Wertpapiere zum vereinbarten Zeitpunkt und zum vereinbarten Kaufpreis erhalten. Der Leerverkäufer hat dann zur Schadenskompensation die Kosten eines Ersatzgeschäftes zu tragen. Diese können nicht unerheblich höher liegen. Wurde der Leerverkauf an einer Börse getätigt, was der Üblichkeit entspricht, kommen die spezielleren Regeln über Zwangsregulierungen an den Börsenplätzen zum Zuge, die die allgemeinen Regeln verdrängen.
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung für die Emittentin wie auch für die übrigen Aktionäre können dann bestehen, wenn der Leerverkauf einen Schaden verursacht und zugleich die Schädigung als „absichtlich sittenwidrig” einzuordnen ist. Es muss sich laut einem BGH- Urteil aus 2011 um eine „besondere Verwerflichkeit des Verhaltens aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung und den eingetretenen Folgen ergeben”. Eine solche besondere Verwerflichkeit wird dann anzunehmen sein, wenn die ungedeckten Leerverkäufe getätigt wurden um der Aktiengesellschaft bewusst zu schaden. Die Beweislast dafür hat der Anspruchsteller. Erfolgreich Beweis zu führen ist schwierig ohne eine Art glaubwürdigen „Kronzeugen” aus dem Umfeld des Leerverkäufers oder ohne eindeutige interne Dokumente zur Verfügung zu haben, die die besondere Verwerflichkeit belegen. Sofern über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nachgedacht wird, sollte fachkundiger juristischer Rat zur Prüfung der Erfolgsaussichten hinzugezogen werden.
Denke das Ziel der nächsten Tage ist abgesteckt und wird auch erreicht.
verkäufe zu eröffnen und aufzustocken. Was gab es da für schimpfe und aussperrungen.
Unsere Ziele von 110 € sind unterschritten und nun geht es zu den 82-85 €
https://www.ariva.de/forum/...eht-bevor-443500?page=3390#jumppos84754
Das kann dann ganz schnell gehen wenn die ersten zum Ausgang rennen :)
Ein neues Jahrestief gilt es noch zu setzen.
Damit der Chart auch so richtig „gut“ aussieht.
Du giltst ja im anderen Topic inzwischen schon als der absolute Kontraindikator :)
Zudem verlinkst Du auch noch in ein völlig themenfremdes BitCoin-Topic....