MOLOGEN AG : Wichtige Meilensteine
Hat jemand die Zahlen schon gesichtet?
Für mich ist der positive Kurssprung nicht nachvollziehbar. Die Firma hängt voll am Tropf.
Ein Umsatz 0,1Mio Euro (wahrscheinlich ist das sogar noch aufgerundet) ist quasi nichts.
Dann steht das Mologen Produkt am Anfang einer laaaaaangen Entwicklung. Mindestens in
5-10 Jahren kann damit vielleicht Geld verdient werden. Bei 15Mio pro Jahr Verlust benötigen
die Herren zwischen 75-150 Mio Euro von den Anlegern.
reduziert, jedoch die Wandler behalten.
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/...iten-verbreitung/?newsID=1223763
Offensichtlich kann Zours kann mit seinen Wandlern die Entscheidung von TW in Ruhe abwarten: Entweder blecht TW oder Mologen geht hopps. In beiden Fällen dürfte Zours finanziell profitieren. Blecht TW, dann steigt der Wandlerkurs. Wird Mologen insolvent dann ist Zours bevorrrechtigter Gläubiger.
Bis 30.Nov. sind es nur noch 18 Tage. Selbst wenn noch Mittel bis Mitte Dez. vorhanden wären muss bei Nichtzuführung neuer Liquidität die UN-Führung darauf achten die Insolvenz rechtzeitig anzumelden.
Verlässt nun der Kapitän das sinkende Schiff oder will er mittels diesem Erlös eine kleine Kapitalerhöhung finanzieren um Mologen noch eine kurze Galgenfrist zu verschaffen?
Der jüngste Kursanstieg, mittels Larifari-Meldungen ausgelöst, dürfte ihm jedenfalls bei dieser Aktion
geholfen haben.
https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/...iten-verbreitung/?newsID=1226651
er sich so lange halten konnte, zumal beide Großinverstoren für alle sichtbar abbauen.
s o f e r n dieser Wandler voll gezeichnet wird! TW jedenfalls scheint hierzu nicht mehr alleine hierzu in der Lage zu sein denn ansonsten hätte er nicht die Formulierung "bis zu 2 Mio." verwandt.
Falls diese Vermutung stimmt und sich keine anderen Investor finden die noch Geld in diese unseriöse Bude stecken möchten, könnte Mologen auch schon vor Ende 2019 Insolvenz anmelden müssen!
https://www.dgap.de/dgap/News/adhocall/...nyID=853&newsID=1231389
Mal sehen welches Mäuschen diesmal präsentiert wird um den Aktionären das Geld aus der Tasche zu ziehen!
https://www.eigenkapitalforum.com/#/de/238
https://www.mologen.com/sites/mologen-ag/files/...tyforum-lecture.pdf
Für mich ist das das übliche Mologen-Bla-Bla. Typisch: Auch zum Scheitern von Lefi bei metastsierendem Darmkrebs keine weitere Erklärung. Das erinnert an Wittigs Schweigen als
das Projekt im Schering 2004 scheiterte.
Mit solchem Verhalten bekommt die Präsentation aber schon alleine aus diesem Grund einen ziemlich unseriösen touch, ganz abgesehen von den unverschämt unverschämt hohen Gehältern und Prämien des Vorstands/Aufsichtsrats. Ob sich unter diesen Umständen Investoren finden die 12 Mio. für 2020 bereitstellen? Da habe ich Zweifel. Für so manchen Investor dürften alleine schon die Gehälter ein K.O.-Kritierium sein - ganz abgesehen von langen Liste der Misserfolge und Verschwurbelungen in den letzten 20 Jahren!
Rechtsanwalt für Anlegerveralberung Dr. .... handelt? Wenn ja, würde dies Mologens und TWs Lage zusätzlich verschärfen.
Es handele sich um einen Rechtsanwalt, der bei einer international tätigen Großkanzlei gearbeitet habe, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit. Ihm werde Beteiligung an Steuerhinterziehung vorgeworfen. Der Mann sei vergangenen Freitag in U-Haft gekommen. Von dem Fall hatten zuvor die „Süddeutsche Zeitung“ und der WDR berichtet.
Ìnternational tätige Großkanzlei würde ja schon passen! Die nächsten Tage werden es zeigen.
https://www.welt.de/wirtschaft/article203872816/...alt-in-U-Haft.html
Dieser war bis vor einigen Wochen Co-Leiter der Kanzlei Freshfield in Frankfurt, für die ja auch Dr. Seibt tätig war und ist; u.a. beriet er ja auch TW/OK bei ihren dubiosen Mologen-Aktionen und möglicherweise auch TW bei seinen cum-ex-Beschäften.
Fest steht, die Einschläge kommen für Seibt/TW näher!
https://www.juve.de/nachrichten/...f-johannemann-in-untersuchungshaft
TW und Seibt dürften eine besorgte Zeit haben....jeder Gang zum Briefkasten müsste mit flauem
Bauchgefühl sein....
Hier geht was ab, unverstädnlich wie man bei dieser Unternehmensführung investieren kann.
Ad-hoc Mitteilung
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINEM RECHTSSYSTEM, IN DEM EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG UNRECHTMÄSSIG IST, BESTIMMT.
MOLOGEN AG: Update zur kurzfristigen Unternehmensfinanzierung
Berlin, 2. Dezember 2019 - Um eine kurzfristige Finanzierung der MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900, WKN A2L Q90) (die Gesellschaft) zu ermöglichen, befindet sich der Vorstand derzeit in Gesprächen mit zwei potentiellen Investorengruppen. Ziel dieser Gespräche ist es, die mit Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 22. November 2019 angekündigte Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von EUR 2.000.000 kurzfristig zu platzieren und dadurch die Existenz der Gesellschaft zu sichern.
Im Rahmen dieser Gespräche hat eine Investorengruppe um Prof. Dr. Burghardt Wittig als Voraussetzung für eine Zeichnungszusage für die komplette Wandelanleihe (i) die unverzügliche Bestellung von Prof. Wittig zum Vorstand der Gesellschaft sowie (ii) die kurzfristige gerichtliche Bestellung von Herrn Gerhard Greif und Herrn Kai Drabe zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft vorgeschlagen, wobei nach ihrer jeweiligen Bestellung Herr Greif als Vorsitzender und Herr Drabe als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats kandidieren sollen. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Friederike Zahm und Dr. Michael Schultz sollen nach dem Vorschlag der Investorengruppe von ihren Ämtern zurücktreten. Oliver Krautscheid soll nach dem Vorschlag dieser Investorengruppe im Aufsichtsrat verbleiben.
Sämtliche Organmitglieder haben heute erklärt, die Investorengespräche im Interesse der Gesellschaft weiterhin konstruktiv zu verfolgen. Daher haben heute sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft in einer gemeinsamen Sitzung ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sobald eine rechtsverbindliche Finanzierungszusage in Form unterzeichneter Zeichnungsscheine für die Wandelanleihe durch diese Investorengruppe vorliegt, innerhalb der Grenzen des rechtlich Zulässigen ihre Ämter unter bestimmten Voraussetzungen kurzfristig zur Verfügung zu stellen, um hiermit den Forderungen der Investorengruppe entgegenzukommen und eine Bestandsicherung der Gesellschaft zu ermöglichen.
Sollte die Wandelschuldverschreibung demgegenüber nicht oder nur in einer unzureichenden Höhe platziert und sollten auch die sonstigen derzeit durch die Gesellschaft betriebenen Bemühungen der Unternehmensfinanzierung nicht zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden können, so wäre die Existenz der Gesellschaft kurzfristig akut bedroht.
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