Löschung
Seite 2 von 3 Neuester Beitrag: 25.11.06 14:14 | ||||
Eröffnet am: | 09.11.06 10:31 | von: hubertk | Anzahl Beiträge: | 71 |
Neuester Beitrag: | 25.11.06 14:14 | von: AbsoluterNe. | Leser gesamt: | 3.363 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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wenn der ordentlich weggeschlossen wird, passiert da nix mehr.
So long (oder doch besser short?)
Kalli
da hat der freiwillige sprung aus 10 meter hoehe schon einen gewissen charme.
mfg
GF
2. Wenn der Verdächtige vom Dach springt, bevor es irgendeine Verhandlung gibt, muss er sich nicht für seine Tat verantworten. Das Opfer bekommt keine Chance, das Geschehene angemessen zu verarbeiten, weil die Gerichtsverhandlung zu diesem Prozess gehört (so hart und übermenschlich das sein mag) und verliert jede Chance, einigermassen ins Leben zurückzufinden. Masterfrage: Opferschutz? Oder seid Ihr - im übertragenen Sinne - Obdachlose, die es nur geil finden, weil jemand auf den Asphalt matscht?
Hat jemand mal darüber nachgedacht, ob das Opfer es eher gut oder eher schlecht findet, wenn der Täter vor der Verhandlung, vor dem Schuldspruch, vor Beendigung der Haftzeit Selbstmord begeht und sich der Verantwortung auf feige Art und Weise entzieht?
Im übrigen, Verhandlungsunfähigkeit. Versuchter Selbstmord/Selbstgefährdung ist ein psychiatrischer Notfall. Ihr wollt ernsthaft jemanden in diesem Zustand in eine Verhandlung schicken, nur um mit 100% Sicherheit in der Revision das Urteil kassiert zu bekommen und das Ganze von vorne anzufangen? Ich glaube langsam, manche hier haben wirklich eine Zugtiefe von maximal 1.
Eure persönlichen, eigennützigen, sensationsgeilen Emotionen und Einstellungen zu diesem Thema sind hier völlig irrelevant und das ist offensichtlich auch gut so.
Und bei professioneller Behandlung wird der Täter keine 2. Chance mehr haben.
Du hast das unwesentlich genauer ausgedrückt als ich ...
leider kann man nach dem Vorfall gurkes Argument ("sicher wegschliessen") nicht ignorieren.
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Aber alle Sexualstraftäter hinzurichten, um spektakuläre Wiederholungsfälle zu vermeiden, scheint mir - abgesehen von der grundsätzlichen ethischen, rechtlichen usw. Problematik der Todesstrafe - weder "sicher" noch praktikabel.
Im Gegenteil - ich denke, wenn die Todesstrafe droht, werden kaum noch Kinder ihre Vergewaltigung überleben. Dann gibt es keinen "Fall Stephanie" mehr, sondern ein Kinderggrab mit Kreuz und Teddybären. Bzw. mehrere davon, weil es länger/mehrere Kinder dauert, bis der Täter erwischt wird. Tolle Alternative. Tolle Aussicht. Toller Vorschlag.
Oben steht alles, was Du wissen musst.
resozialisieren oder müsste man sie besser
- zum Schutz der Bevölkerung - wegsperren?
Die Gutachter-Kompetenz der Psychologen
erscheint mir sehr fragwürdig.
Oder?
Gruß Hausi
zu den ausfuehrungen von AN:
1. Wenn der Verdächtige vom Dach springt, bevor es irgendeine Verhandlung mit einer rechtskräftigen Verurteilung gibt, gibt es keinen Schuldspruch - er bleibt "unschuldig". Masterfrage: Was denkt das Opfer darüber?
masterantwort: vielleicht formal unschuldig, aber nicht in gedanken des opfers. das ist mit sicherheit in dem fall froh, wenn er seine drohungen ihr gegenueber nicht mehr wahr machen kann.
deine restlichen bedenken laufen alle auf die gleiche antwort hinaus.
zu der bemerkung:
Eure persönlichen, eigennützigen, sensationsgeilen Emotionen und Einstellungen zu diesem Thema sind hier völlig irrelevant und das ist offensichtlich auch gut so.
das ist natuerlich eine unsinnige unterstellung, weil hier keiner direkt betroffen ist, sondern nur potentiell. mein anliegen ist nur, dass diese art von menschen so wenig kontaktgelegenheiten mit der bevoelkerung bekommen wie moeglich.
mfg
GF
Ansonsten: super Thread. Is so schön befreiend, wenn man seine ("aber voll überzeugend und authentisch, ey") Entrüstung mit markigen Worten hier abladen kann. Toll.
Gruß
Talisker
da können die sich ja denne gegenseitig die gurke schälen.
mie tut nur das mädchen leid.
ihn können se meinetwegen in nen brennenden haus vergessen.
mfg BoMa
"Hat jemand mal darüber nachgedacht, ob das Opfer es eher gut oder eher schlecht findet, wenn der Täter vor der Verhandlung, vor dem Schuldspruch, vor Beendigung der Haftzeit Selbstmord begeht und sich der Verantwortung auf feige Art und Weise entzieht?"
Das Opfer braucht keinen Prozess, um die Geschehnisse zu verarbeiten. Das Opfer denkt JEDEN TAG an das, was es durchgemacht hat. EIN GANZES LEBEN LANG. Da geht der Tod oder Selbstmord des Peinigers fast jedem Opfer mit Sicherheit links am Arsch vorbei! Diese theoretischen Fragen sind etwas für Juristen, Püschologen etc., die sich über solche banalen Sachen schlaue Gedanken machen können. Was nützt es einem Opfer, wenn es weiß, daß es dem Verbrecher eines Tages vielleicht wieder begegnen kann, im Kino, beim Einkaufen oder weiß der Geier wo und ihm vielleicht noch dreckig ins Gesicht lacht (oder gewalttätig wird oder Gewalt androht!). Wenn solche Drecksäcke Selbstmord verüben, dann könnte man wenigstens über sie sagen, daß sie die einzig richtigen Schlußfolgerungen aus ihrem Tun gezogen haben. Alles andere ist elendiges Geschwätz von Gutmenschen, die nie in einer vergleichbaren Situation waren und sich nicht im Geringsten in das Opfer hineinversetzen können. Theoretisches Blabla und die Überzeugung, über denen zu stehen, die solch niederen Gelüste verspüren.
Eure persönlichen, eigennützigen, sensationsgeilen Emotionen und Einstellungen zu diesem Thema sind hier völlig irrelevant und das ist offensichtlich auch gut so.
mfg BoMa