Linke Schläger wieder aktiv
Seite 1 von 6 Neuester Beitrag: 14.07.09 21:30 | ||||
Eröffnet am: | 05.07.09 18:13 | von: Sozialaktionä. | Anzahl Beiträge: | 132 |
Neuester Beitrag: | 14.07.09 21:30 | von: TraderonTou. | Leser gesamt: | 9.181 |
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Rund 1.000 linke Schlägerbanden griffen Polizisten mit Knallkörpern, Steinen und Flaschen an .
Die Polizei arbeitet immer noch mit Samthandschuhen.
http://www.rp-online.de/public/article/panorama/...-Strassenfest.html
Ganz tolle Definition.
PS: Versuch mal bitte beim nächsten Mal ein paar Kommas einzubauen! Das war echt anstrengend zu lesen.
Wir haben eine frustrierte Jugend, die teilweise keine Perspektiven sieht und teilweise schlecht ausgebildet ist und somit ihren Unmut durch Hass und Randale artikuliert.
Die Flower Power der 60er hatte es da einfacher. es gab den verhassten Vietnamkrieg und man konnte sich schnell darauf einigen, wer die Bösen sind.
Unser Jugend will zwar auch aufmüpfen, ist aber zu unpolitisch um sich fundiert zu artikulieren. Daher greifen sie zu Randalen.
Die Probleme unserer Zeit sind aber auch nicht leicht greifbar.
Man kann stundenlang über Globalisierung, Internationalisierung, Arbeitslosigkeit , Multikulti etc. diskutieren
und was haraus kommt ist, dass beide Lager stets auf ihren Argumenten beharren.
Was aber bleibt ist der Frust der Jugend, der sich am Ende ein Ventil sucht.
Und das Problem mit den Drogen und den Alkohol ist doch bekannt und sehr leicht zu finden, wenn man mal in die Szene eintaucht und das kann jeder von uns hier tun wenn er nur will. Und das dies die Sinne verstellt dürfte nicht nur ich hier wissen.
Das war eine ganz allgemeine Aussage, die aber sicherlich durch das Posting von Knappschaftk. ausgelöst wurde.
@Knappschaftsk, das mit dem Alkohol ist einfach purer Unsinn. Weder bei Rechtsradikalen noch bei Linksradikalen wird mehr Alkohol getrunken als in der Mitte der Gesellschaft. Die Leute, die ich aus der linken Szene kennen, lehnen Alkohol sogar zum Großteil völlig ab. Oft auch Vegetarier aus der Hausbesetzerszene, die lediglich ihr Leben selbst bestimmen wollen und das auch für andere Minderheiten und ausgegrenzte einfordern. Oft wird sowas schon als linksradikal eingestuft, nur weil sie den gängigen Normen nicht entsprechen und auf Demonstrationen schon mal radikal sich gegen Räumung wehren.
Das wundert mich auch nicht, weil die wohl nicht wissen, wohin sie sollen oder wollen. Deshalb nehmen sie diese schwache Position ein und betäuben ihre Unentschlosenheit mit Allohol.
Ich bin ja von Haus aus ein liberaler, marktwirtschaftlich orientierter Kommunist. Bin ich dann links ? Oder doch rechts ? Hm ......
Nazis & Faschisten waren und sind übrigens noch nie radikal gewesen,
extrem meinethalben,oder wie man es noch benennen mag,
aber das sie gesellschaftspolitische oder ökonomische Fragen grundlegend angingen,
das kann man wahrlch nicht behaupten,
Radikale tun dies.
Eine Menge Menschen streiten ratlos davor.
Was geschieht?
Keiner geht nach links - keiner geht nach rechts!
Sondern alle kloppen sich davor, weil die anderen nicht dorthin gehen wollen, wie sie selbst.
Fazit: der Linke will gar nicht nach links! Sondern nur den Rechten kloppen, weil der nicht nach links will.
Und die Rechten kloppen die Linken, weil die nicht nach rechts wollen.
Ergebnis = Null!
Und das ist gut so, denn links geht's in die Scheiße und rechts in den Abgrund.
Und wenn sie nicht gestorben sind, dann kloppen sie noch immer - - weit davor!!
Mal abgesehen davon, dass es wohl immer ein "milderes Mittel" gibt - ich würde an deiner (und an keines anderen) Stelle deinem Blödsinn nicht folgen, dass gäbe ein schlimmes Erwachen. Und eintönig. In einer Einzelzelle. Für Jahre. Mit Recht.
Gruß
Talisker
Aber ich habe die mods darum gebeten, mein posting wieder zu löschen, ist wohl besser so.
Also ich lese aus dem Artkel jedenfalls nicht heraus, dass man sich mit einer Waffe wehren darf, und jemanden auch erschießen kann.
Es ist ja im übrigen was anderes, wenn dein Leben bedroht wird, und du dann möglicherweise zu diesem letzten Mittel greifen musst, als wenn dein Auto angezündet wird.
und wenn dann da einer dran will,onb nun zum abfackeln oder zum abwaschen,
dann knasll die Sau ab und sag,du dachtest,es sei ein Einbrecher,
dann isses Notwehr.
Hierzulande hingegen kommst du für sowas in den knast,wie auch i den meisten anderen zivilisierten Ländern.
Und auch wenn dich jemand körperlich angreift,kannst du nicht einfach ne Knarre ziehen und abdrücken,
schon mal was von Verhältnismäßigkeit der Mittel gehört,
Notwehr ist was anderes.
Wenn du dir so sicher bist, dass der Artikel keine Interpretationsmöglichkeit zulässt, wärs doch sinnvoll gewesen, das Posting stehen zu lassen. Oder poste den Artikel halt nochmal!
Dann wird jeder sehen, dass es nicht so einfach ist. Im Übrigen war das kein Urteil, sondern ein Paragraph. Oftmals gibt es andere Paragraphen, die deiner Interpretation einen Riegel vorschieben. Vielleicht solltest du die auch posten.
Übrigens, erklär mir mal wie das praktisch gehen soll! Jemand zündet dein Auto an, du erschießt ihn. Es gibt keine Zeugen. Meinst du ein Richter glaubt dir das? Und dazu heulen die Angehörigen der von dir Erschossenen und greifen dich verbal an. Meinst du, du bist dann noch der gleichen Meinung?
Und ja, ich weiß, es ist nur das was das Recht sagt und nicht du. Trotzdem bleibt's dabei.
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/95/5-432-95.php3
Ich weiß allerdings nicht, wie das endgültige Urteil lautet. Die Revision führte ja nur zur Rückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts und stellt noch kein endgültiges Urteil in der Sache selbst dar. Interessant ist auch, daß der Generalbundesanwalt beantragt hatte, die Revision zurückzuweisen.
Wer sich heute auf das Notwehrrecht beruft, hat sehr oft einen schweren Stand vor Gericht.
Allerdings ist man sich im Rahmen der Notwehr (bis auf wenige Mindermeinungen) einig, dass man nicht abwägen muss, ob der Angegriffene bei der Notwehrhandlung einen unverhältnismäßigen Schaden erledeidet, da der Angreifende durch die Rechtsordnung, die dieser angreift, nicht geschützt werden soll.
Und nun zitiere ich lieber mal die herrschende Lehre, damit nicht die Gefahr läuft, dass mir unterstellt wird, dass ich das Recht so interpretiere wie es mir gerade gefällt:
[...] so dürfen auch angegriffene Sachgüter mit lebensgefährlichen Handlungen verteidigt werden; daran hat Art. 2 Absatz 2 a MRK auch für die Fälle nichts geändert, in denen der Privatmann (für den Einsatz staatlicher Macht gilt unter Umständen etwas anderes) einen Sachangriff durch Verletzung von Leib oder Leben des Angreifers abwehrt (siehe Lackner/Kühl, StGB Kommentar Paragraph 32 Rn. 11, weitere Nachweise lasse ich weg, wir sind ja kein Rechtsforum).
Eingeschränkt wird die Notwehr im Übrigen auch nicht durch andere Normen, wie gesagt, selbst der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz setzt hier grundsätzlich keine Grenzen. Der Paragraph 33 StGB geht sogar soweit und stellt klar, dass wenn der "Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" überschreitet, nicht bestraft wird.
Und Katjuscha, ich persönlich stehe Voll und Ganz hinter diesem Rechtsgedanken, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. Wieso sollte ich denn auch hinnehmen müssen, dass jemand mein Auto ansteckt oder mich schlagen will. Diese Person hat sich dann die Konsequenz selber zuzuschreiben. Der- oder diejenige hätte mich ja nicht angreifen müssen.