Leerverkäufe in Deutschland verboten
Seite 4 von 4 Neuester Beitrag: 22.09.08 10:04 | ||||
Eröffnet am: | 19.09.08 23:06 | von: Stöffen | Anzahl Beiträge: | 84 |
Neuester Beitrag: | 22.09.08 10:04 | von: the beginner | Leser gesamt: | 15.189 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
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Bafin: Leerverkaufsverbot hat "präventiven Charakter" BONN (Dow Jones)--Das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Freitag erlassene Verbot von Leerverkäufen soll nach Angaben der Behörde vor allem präventiv wirken. "Es gibt in Deutschland keine Meldepflicht für Leerverkäufe, aber es ist so, dass jetzt jeder gewarnt ist", sagte BaFin-Sprecherin Sabine Reimer am Samstag Dow Jones Newswires auf Anfrage. Wer mit Leerverkäufen Geld verdienen wolle, müsse diese in einer Größenordnung betreiben, die auffalle, "und dann werden wir schon von irgend jemandem eine Meldung bekommen", sagte die Sprecherin. Wer das jetzt noch mache, der werde "an den Pranger gestellt".
Angaben über den Aufwand, den die Behörde bei der Suche nach Leerverkäufern betreiben will, und über mögliche Sanktionsmöglichkeiten konnte die Sprecherin zunächst nicht machen.
Bei Leerverkäufen setzen Anleger auf fallende Kurse und verkaufen Papiere, die sie gar nicht besitzen, um sie bei sinkenden Kursen später billiger zurückkaufen zu können. Allerdings kennt das deutsche Aktienrecht offiziell gar keine Leerverkäufe. Da die Erfüllungsfrist bei Wertpapiergeschäften nach geltendem Recht aber bis zu drei Tagen betragen kann, ergibt sich daraus die faktische Möglichkeit, Aktien zu leihen und "leer" zu verkaufen. Marktexperten zufolge haben professionelle Leerverkäufer bei der Zuspitzung der weltweiten Finanzkrise in den vergangenen Wochen eine Rolle gespielt, in dem sie vor allem bei Unternehmen aus der Finanzbranche weitere Kursabstürze provoziert hätten.
Die BaFin hatte den Leerverkauf von elf Finanzaktien untersagt und dies mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten begründet. "In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben", hatte BaFin-Präsident Jochen Sanio erklärt. Betroffen sind von dem Verbot die Aktien der Aareal Bank AG, der Allianz SE, der AMB Generali Holding AG, der Commerzbank AG, der Deutschen Bank AG, der Deutschen Börse AG, der Deutschen Postbank AG, der Hannover Rückversicherung AG, der Hypo Real Estate Holding AG, der MLP AG und der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG.
DJG/hab/smh
(END) Dow Jones Newswires
ich persönlich bin der Meinung, dass sich der Markt selber regulieren muss.
Ich handele selber seit sehr langer Zeit mit Aktien, aber sowas habe ich noch nicht erlebt.
Man muss natürlich auch sagen, dass die gesamten letzten Wochen eine ziemlich Anstrengung für Banken,Börsianer und Analysten waren, wahrscheinlich selbst für die großen Wirtschaftszeitungen.
Ich bin gespannt, wie sich das Montag auswirken wird. Ich gehe von steigenden Kursen aus, allerdings wenn ich die Mitteilung von der Bafin richtig lese, ist es so, dass Montag keine Zwangseindekcungen stattfinden müssen.
ich zitiere sinngemäß : Transaktionen, die zu einer Vergrößerung der Short Positionen führen sind verboten
Falls wir weiter Probleme mit der Finanzkrise haben, werden die Shortseller nicht allzu große Probleme bekommen, da die Bankaktien schon von alleine fallen werden. Vor allem muss man bedenken, dass ein Großteil deren Geschäftsfeldewr im Moment auch noch angeschlagen sind, so dass ich nicht besonders tolle Quartalszahlen erwarte.
Die Finanzmedien finde es jedenfalls z.T sehr gut. Habe schon letzte Woche einen Kommentar in der Börsen Zeitung gelesen, dass die Beschränkung der Shortgeschäfte gut sind.
Gleiche Meinung ebenfalls hier:
http://www.alphabrief.de/Artikel/...rkaeufen-durch-die-BaFin-sinnvoll
In der FTD äussern sich die Banken:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/...Fin-Schutzschild/416141.html
Einen normalen Lerverkauf kann im Prinzip jeder tätigen, wie z.B. bei Cortal Consors. Dabei leiht der Broker mir z.B. einfach Aktien eines anderen Kunden. (der bekommt davon garnichts mit) Ich verkaufe eine Aktie, die es wirklich gibt.
Einen nackten Leerverkauf kann nur von jemandem getätigt werden, der direkten Marktzugang hat, wie z.B. eine Investmentbank. Diese gibt eine Verkaufsorder an den Marketmaker weiter. Dieser führt die Order aus und hat garnicht die Möglichkeit zu prüfen, ob man in Besitz der Aktien ist (covered shortselling --> Risiko begrenzt) oder diese irgendwoher besorgen kann. Es wurden also Aktien verkauft, die nicht wirklich existieren, d.h sie wurden von niemandem geliehen. Erst nach Tagen, wenn die Aktien geliefert werden müssen, würde auffallen, dass es sie garnicht gibt. (Das hat Chri dir schon versucht zu erklären)
Es kann nun also passieren, dass innerhalb von wenigen Tagen mehr Aktien leerverkauft werden, als überhaupt vorhanden sind. Ein gigantischer Shortsqueeze kann dann zustande kommen, wenn alle auf einmal eindecken wollen...warum auch immer.
Ein gutes Beispiel ist Amitelo. Da wurde von den Brokern sogar nackte Leerverkäufe für Privatanleger aus Versehen zugelassen, da man einen Reverse Split nicht rechtzeitig in den Depots der Kunden gebucht hatte.
Das Ergebnis kannst du dir dann im Chart und an den Umsätzen anschauen.
Spekulationen, der Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken sei durch die Finanzkrise unter Druck geraten, wies Weber entschieden zurück. "Das sind Themen aus der Gerüchteküche", sagte Weber. Er forderte zudem die Politik auf, Zusammenschlüsse von privaten und öffentlichen Banken zur Konsolidierung zu ermöglichen, wie es anderswo in Europa bereits praktiziert werde.
http://www.n-tv.de/...egierung_will_700_Mrd/200920082111/1026307.html
Nägel mit Köpfen
Viel spontaner wirkt aber, dass die Behörden endlich gegen die massive Leerverkaufs-Spekulation vorgehen. Bereits gestern wurde ein Verbot sogenannter „nackter“ Leerverkäufe wirksam. Das war aber nur halbherzig, da nur Aktien betroffen wurden, die der Verkäufer noch nicht einmal vorher geliehen hatte. Konsequenter und wirksamer ging die britische Finanzaufsichts-Behörde FSA vor. Die Briten verboten gestern vorübergehend alle Leerverkäufe bei Finanzaktien in London, wirksam ab Mitternacht.
Heute machten endlich auch die Amerikaner Nägel mit Köpfen. Die US-Börsenaufsicht untersagte befristet den Leerverkauf von praktisch allen Finanzaktien und hat eine Liste von 799 Finanz-Titeln veröffentlicht, die derzeit tabu sind. Dieser Bann soll bis Anfang Oktober gelten. Das ist ein gewaltiger Befreiungsschlag. Marktbeobachter gehen nämlich davon aus, dass Leerverkäufer den Kurssturz der Aktien von AIG, Bear Stearns, Lehman Brothers, Merrill Lynch und anderen zumindest verschärft hatten. Die dadurch wiederum ausgelöste Vertrauenskrise, also die Flucht von Kunden und Geldgebern, brachte die Finanzkonzerne dann schließlich zum Fall. In dieser Woche wurden die Angriffe auch auf Goldman Sachs und Morgan Stanley ausgedehnt. Das überspannte vermutlich den Bogen, weil Goldman Sachs angeblich sehr gute Verbindungen zu Washington besitzt. Die Reaktion zeigt sich jetzt.
Das Maßnahmenbündel scheint zu wirken. Die Panik, die bis zur Wochenmitte noch für Blutbäder an der Wall Street gesorgt hatte, ging aus dem Markt. Die Investoren strömen wieder scharenweise in Aktien zurück, auch beschleunigt durch den Druck, Leerverkäufe einzudecken. Das stabilisiert wiederum die Finanzkonzerne, die jetzt wieder Luft gewinnen und sich das dringend benötigte frische Kapital beschaffen können. Damit dürften die Kredite in den USA, etwa für Immobilien, billiger und verfügbarer werden, also ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der US-Konjunktur und der Weltwirtschaft.
http://www.boerse-go.de/news/news.php?ida=987419&idc=2
Leerverkäufe sind grundsätzlich Mißbrauch! Sollte die Öffentlichkeit davon Schaden beziehen, gehören sie verboten.
Bleibt der Leerhandel in engem Kreis (z.B.: Bauer kauft ungeborene Kuh, so fehlt das Staatsinteresse).
Also: betreiben Banken in verantwortlichem Rahmen untereinander Leerverkäufe, entsteht kaum Volksschaden.
Deshalb haben die Regierungen dies geduldet.
Nun haben jedoch nicht Geschäftsbanken sondern GroßInvestis massiv Leerverkäufe nur zum Profit getätigt; dies hätte die Politik längst (spätestens 2007) unterbinden müssen.
Die jetzige Regelung - nur Banken betreffend - ist rechtlicher Blödsinn. Entweder Leerverkauf JA oder NEIN - aber nicht WER von WEM!
Dieses polit. Handeln zeigt wieder, daß Politiker keine Ahnung von Wirtschaft und der Finanzwelt haben, - ja nicht mal von der Grundlage für Gesetze; diese müssen nämlich: allgemein, gerecht & sozial sein.
Was oben teilweise ineinander geworfen wurde: Aufträge - Lieferung - Kauf - Besitzwechsel - Wetten auf X !
So ist selbst ein Auftrag mit Abnahmepflicht noch kein Kauf, und der Besitzwechsel findet erst statt, wenn der Gegenstand zur Verfügung steht.
Falsch ist jedenfalls, Betrug, Täuschung, Mißbrauch zu legalisieren, nur, weil man sich daran gewöhnt hat.
Meine Meinung hierzu - Kritiker
Wenn all die Maden, Motten, Mücken
die wir vergaßen, zu zerdrücken
Von selber sterben,
so glaubt mir,
es steht der Winter vor der Tür