EUROGAS ist gestartet
Moechte Ihnen absolut zustimmen.
Wuerde auch gerne hier offen mit "allen" diskutieren.
Gruesse
Macht weiter so, es macht Spaß und ist noch sehr informativ ;)
Es zwingt dich doch keiner ?
Deine Entschuldigung war nicht nötig.
Zumindest soweit mein Gedächtnis mir dazu beisteht.
Damit darf man ja dann das Listing "in Kürze" vergessen.
Ohne Bilanz kein Listing.
Bei so einem schweren Verdacht lässt man diese im Handelsregister doch sofort löschen.
Ich würde dem Herrn Rauball vorschlagen, schleunigst eine ausserordentliche GV einzuberufen
und die Miteigentümer der Eurogas AG aufzuklären und einen neuen Aufsichtsrat zu bestellen.
Denke, Klarheit ueber die Hintergruende der Demission des Hr J.
Tietze wird man vermutlich eh nie bekommen?
Darf ich Fragen; was Sie mit neuen Ueberlegungen meinen?
Gruesse
Die "Unregelmässigkeiten" müssten dort zumindest erwähnt werden.
Bei EUGS gilt jedoch für mich unverändert
"Vestigia terrent".
Das der Chef den UMFANG nicht bemerkt hat, halte ich für denkbar.
Die würde aber gleichzeitig beinhalten , dass es zum Vorgang an sich eine Abstimmung gab.
Übrigens beachte man mal wieder die Terminkette aller Facetten.
Fuerwahr wie Recht Sie haben.
Dabei macht es die Sache auch nicht besser, wenn die EuroGas Sympatisanten versuchen, um Ihre Schaeffchen bei Laune zu halten, mit hilflosen Flunkereien allfaellige "Spuren" zu verwischen!
Aufgeklaerte Forumsleser wissen, denke ich mal schon laenger solche Kommemtare einzuschaetzen.
Gruesse
Alles wie bisher:
EUGS verkauft Hoffnung und kauft dafür Zeit.
Soweit dies ein weiteres Urteil bei Talc betrifft, ist das mir verständlich.
Soweit es um die Entschädigung der Inc.-Aktionäre geht , ist es mir unverständich, da r EUGS hier alleiniger Akteur ist.
Allerdings müsst ihr dann euer Gesicht zeigen und daran scheitert das Ganze:)
HIER bei ariva liegt eure Stärke da dürft ihr unter einem Deckmantel schreiben!
Stellt die Revisionsstelle Verstösse gegen das Gesetz fest, meldet sie dies schriftlich dem VR.
Zudem informiert sie die GV über die Verstösse gegen das Gesetz, wenn:
diese wesentlich sind, oder
der VR auf Grund der schriftlichen Meldung der Revisionsstelle keine Massnahmen ergreift.
Falls Tietze unterschlagen hätte, müsste der VR ihn anzeigen.
Da bin ich jetzt echt gespannt, auf den Bericht der Revisionsstelle.